Gefallene EEG-Umlage macht Hoffnung auf sinkende Strompreise – Forderung nach kompletter Abschaffung bleibt erhalten

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Die EEG-Umlage 2022 für den nicht-privilegierten Letztverbrauch fällt um 2,777 auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde. Damit verbunden sind große Hoffnungen auf sinkende Strompreise, wie die ersten Reaktionen nach der Veröffentlichung der Übertragungsnetzbetreiber zeigen. Doch ob es dazu kommt, entscheiden allein die Stromanbieter, die wegen der höheren Marktpreise auch mehr für die Beschaffung des Stroms zahlen müssen. Fest steht allein, dass die anteilige Belastung des Photovoltaik-Eigenverbrauchs sinkt. Statt 2,6 Cent pro Kilowattstunde wie in diesem Jahr sind es 2022 dann noch knapp 1,5 Cent pro Kilowattstunde, die fällig werden.

Die EEG-Umlage fällt 2022 nahezu auf den Stand von 2012.

Quelle: BMWi

Der starke Rückgang der EEG-Umlage führt für sich genommen zu einer deutlichen Entlastung der Letztverbraucher, wie es von der Bundesnetzagentur hieß. Ein Durchschnittshaushalt mit Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden wird nach Berechnungen der Behörde unter Einbeziehung der Mehrwertsteuer um mehr als 100 Euro im Jahr entlastet. Die Auswirkungen der steigenden Energiepreise würden somit durch den Rückgang der EEG-Umlage zumindest gedämpft.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sieht in der aktuell stark gesunkenen EEG-Umlage das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. „Die EEG-Umlage 2022 liegt auf dem niedrigsten Stand seit 10 Jahren. Die erneuerbaren Energien werden gegenüber fossilen Energieträgern immer wettbewerbsfähiger“, erklärte er in einem Statement. Gerade in Zeiten, in denen die Weltmarktpreise von Gas, Öl, Kohle stiegen, sei die stark gesunkene EEG-Umlage eine gute und wichtige Nachricht für die Verbraucher und auch für die Wirtschaft, vor allem den Mittelstand. Er erwarte, dass die Energieversorger diese gefallenen Kosten auch an die Verbraucher weitergeben.

Altmaier will jedoch noch mehr. Er hatte in den letzten Wochen wiederholt für eine Abschaffung der EEG-Umlage plädiert und bekräftigte dies auch am Freitag. „Ich sage aber deutlich: Auf diesem Niveau dürfen wir mit der EEG-Umlage nicht stehenbleiben“, so Altmaier. „Die gesunkene EEG-Umlage 2022 darf nicht als Einmaleffekt verpuffen. Wir müssen die EEG-Umlage so schnell wie möglich komplett abschaffen, um gerade in der aktuellen Lage zu Entlastungen zu kommen.“ Die Abschaffung sollte nach Altmaiers Ansicht auf das Jahr 2023 vorgezogen und aus den Einnahmen des CO2-Emissionshandels finanziert werden.

In diesen Kanon stimmen auch andere ein, etwa der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). „Die gesunkene EEG-Umlage ist eine gute Nachricht. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund der stark steigenden Beschaffungskosten für Strom an den Großhandelsmärkten“, erklärte Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae. „Die gesunkene EEG-Umlage darf jedoch nicht davon ablenken, dass die neue Bundesregierung als eine ihrer ersten Amtshandlungen die komplette Abschaffung der EEG-Umlage in der kommenden Legislaturperiode beschließen sollte.“ Dies würde die Stromkunden und den Mittelstand dauerhaft entlasten und zudem erneuerbaren Strom in den Sektoren Wärme und Verkehr wettbewerbsfähiger machen sowie den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft unterstützen.

Der BDEW ist zurückhaltend, wenn es um die Einschätzung geht, inwiefern sich die gesunkene EEG-Umlage auf die Strompreise auswirken wird. Dies hänge von mehreren Faktoren ab. „Neben der EEG-Umlage gibt es zahlreiche weitere Steuern, Abgaben und Umlagen. Hinzu kommen die Netzentgelte, in denen sich auch die Investitionskosten für den für die Energiewende notwendigen Aus- und Umbau der Energienetze widerspiegeln“, erklärte Andreae. Sie verwies darauf, dass sich die kurzfristigen Beschaffungskosten für die Stromversorger fast verdreifacht und bei langfristigen Beschaffungsverträgen nahezu verdoppelt haben. „Durch die langfristige und verantwortungsvolle Beschaffungsstrategie der meisten Energieversorger schlagen sich steigende Beschaffungskosten nicht 1:1 auf den Endkundenstrompreis nieder“, so die Hoffnung der BDEW-Hauptgeschäftsführerin.

Ähnlich ist auch die Einschätzung beim Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). „Dieses Jahr zeigt sich ein gegenläufiger Effekt als im vergangenen Jahr, da sich das Strompreisniveau gegenüber dem letzten Jahr mehr als verdoppelt hat. Dies führt zwar zu einer Reduktion der EEG-Umlage aber im gleichen Zuge zu einer deutlich stärkeren Kostenbelastung der Endkunden“, erklärte BEE-Präsidentin Simone Peter. „Diese Phänomene verdeutlichen die bisher ungelösten Regulierungsaufgaben des Strommarkts.“ Der BEE fordert, die Kosten für die Industrieprivilegien bei der EEG-Umlage komplett in den Bundeshalt zu verlagern und die Absenkung der Stromsteuer auf das europarechtlich mögliche Minimum. Dies hatte auch die Deutsche Umwelthilfe, in ihrem am Donnerstag veröffentlichten 10-Punkte-Programm für eine Absenkung der Strompreise gefordert.

Nach Ansicht des BEE bleibt die Hauptaufgabe, einen neuen Rahmen für den Strommarkt zu schaffen, bestehen. „Darüber hinaus braucht es jetzt einen Gesamtblick auf den Strommarkt und eine Neuordnung des Marktrahmens, denn die meisten Sondereffekte dieses Jahres werden sich in den nächsten ein bis zwei Jahren wieder verändern“, so Peter weiter. „„Wir erwarten, dass niedrige Strompreiszeitfenster in Zeiten hoher Einspeisung aus erneuerbaren Energien weiter zunehmen und so wieder zu einer Erhöhung der Differenzkosten führen werden. Eine Deckelung oder Gegenfinanzierung der EEG-Umlage muss unter den aktuellen Bedingungen daher berücksichtigen, dass dafür perspektivisch eher größere Beträge notwendig werden, als in der aktuellen Debatte einkalkuliert. Im aktuellen Marktrahmen wird daher auch weiterhin ein solides und von Haushaltsdebatten unabhängiges Refinanzierungsinstrument wie das EEG benötigt.“

Sowohl BDEW als auch BEE und der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) plädieren für einen schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien. „Fakt ist, dass jede neue Erneuerbare Energien-Anlage keine nennenswerte Kostensteigerung beim EEG mehr zur Folge hat. Wenn die neue Bundesregierung eine vollständige Streichung der EEG-Umlage vom Strompreis vorzieht, könnte der Verbraucher noch weiter entlastet werden“, erklärte bne-Geschäftsführer Robert Busch. Der Anteil der erneuerbaren Energien müsse bis 2030 auf 75 bis 80 Prozent erhöht werden.

Unterstützt werden solche Forderungen auch von den Grünen. „Erneuerbare Energien tragen immer mehr dazu bei, Strompreise stabil zu halten. Deutschland kann sich so unabhängiger vom Weltmarkt fossiler Brennstoffe machen“, erklärte die energiepolitische Sprecherin Julia Verlinden. „Das Absenken der EEG-Umlage ist ein starkes Zeichen in Zeiten besonders unsicherer Gaspreise. Um den raschen Ausbau der erneuerbaren Energien sicherzustellen, braucht es auch weiter eine Investitionsabsicherung durch das EEG“, so die Grünen-Politikerin. Und selbst Altmaier sieht den Bedarf eines beschleunigten Zubaus der erneuerbaren Energien und verwies dabei auch auf die gesunkenen Kosten für neue Photovoltaik- und Windkraftanlagen in den Ausschreibungen. „Die Erneuerbaren sind längst nicht mehr die Preistreiber, wie dies in den ersten 15 Jahren des Jahrtausend der Fall war“, so Altmaier weiter. Daher müssten sie nun auch genutzt werden, um den höheren Strombedarf zu decken, um auch die Klimaziele zu erreichen. Wieviel höher der Strombedarf bis 2030 sein wird, diese Neuberechnung will er allerdings der nächsten Bundesregierung überlassen.

Beim bne sieht man auch viel Reformbedarf bei den Netzentgelten. „Rund drei Viertel des Verbraucherstrompreises sind staatlich veranlasste oder regulierte Preisbestandteile. Eine Reform der Umlagen und Abgaben gehört daher zu den drängendsten energiepolitischen Aufgaben der neuen Bundesregierung“, fordert Busch. „Die Regulierung der Netzentgelte ist nach wie vor völlig intransparent und muss verbessert werden. Die von den Netzbetreibern angekündigte Preissteigerung von durchschnittlich vier Prozent für 2022 verteuert die Stromkosten der Verbraucher.“

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