Im vergangenen Jahr musste der Staat noch mit Haushaltsmitteln unterstützend einspringen, damit sich die EEG-Umlage nicht gen 10 Cent pro Kilowattstunde entwickelt. Auch in diesem Jahr sagte die Regierung einen Bundeszuschuss zu, war eine Absenkung der EEG-Umlage für den nicht-privilegierten Letztverbrauch von derzeit 6,5 auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde im nächsten Jahr ermöglicht. Dies ist eine Reduzierung um 2,777 Cent pro Kilowattstunde, wie die Übertragungsnetzbetreiber am Freitag veröffentlichten. Das ist ein Niveau, was zuletzt in etwa 2012 erreicht wurde.
Die Bundesregierung hatte in ihren Corona-Hilfspaketen ohnehin eine Deckelung der EEG-Umlage bei 6,00 Cent pro Kilowattstunde für 2022 beschlossen. Er greift dazu stützend ein, wobei dies aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung gegenfinanziert wird. Für 2022 sind daher Bundesmittel in Höhe von 3,25 Milliarden Euro zugesagt. Ohne diesen Zuschuss wäre die EEG-Umlage im Jahr 2022 bei 4,657 Cent pro Kilowattstunde gelegen, wie es von den Übertragungsnetzbetreibern weiter hieß.
Doch nicht die Haushaltmittel, sondern die aktuell hohen Strompreise seien der wichtigste Grund für die massiv sinkende EEG-Umlage. Zum Stand Ende September lag der Überschuss auf dem EEG-Konto bei knapp 4,55 Milliarden Euro. Diese Summe fließe vollständig als Gutschrift in die EEG-Umlage ein.
Zur Berechnung der EEG-Umlage beauftragen die Übertragungsnetzbetreiber unabhängige Gutachter, die die Entwicklung der Einspeisung der Erneuerbaren-Anlagen sowie des Stromverbrauchs für 2022 und auch mittelfristig prognostizieren. Auf dieser Grundlage ergibt sich ein Umlagebeitrag von 16,2 Milliarden Euro für 20222. Dieser Wert war ohne den Bundeszuschuss von 3,25 Milliarden Euro kalkuliert. In den Berechnungen wird eine Steigerung der erneuerbaren Einspeisung von elf Prozent auf 239 Terawattstunden erwartet – was eine Gesamtförderhöhe von 22,8 Milliarden Euro bedeutet. Dagegen werden die Erlöse durch den Verkauf an der Strombörse gerechnet, die insbesondere marktpreisbedingt um 95,1 Prozent gestiegenen seien, so die Netzbetreiber. In Summe ergebe sich darauf eine Deckungslücke von 19,8 Milliarden Euro und eine Kernumlage für 2022 von etwa 5,7 Cent pro Kilowattstunde. Davon entfielen 2,5 Cent pro Kilowattstunde auf Photovoltaik, circa 1,4 Cent pro Kilowattstunde auf Biomasse, rund 0,7 Cent pro Kilowattstunde auf Windenergie an Land und etwa 1,1 Cent pro Kilowattstunde auf Windenergie auf See.
Doch so einfach ist die Rechnung nicht: In dieser Kernumlage nicht enthalten sind Bundeszuschuss, EEG-Kontostand und Liquiditätsreserve für die Übertragungsnetzbetreiber. Daher wird die Deckungslücke kleiner, da der Bundeszuschuss von 3,25 Milliarden Euro und der Überschuss auf dem EEG-Konto von fast 4,55 Milliarden Euro abgezogen werden kann. Allein letzteres sorgt für eine Absenkung der EEG-Umlage um 1,3 Cent pro Kilowattstunde. Die Liquiditätsreserve haben die Übertragungsnetzbetreiber für 2022 mit fünf Prozent bezogen auf die Deckungslücke angesetzt, was einer Milliarde Euro entspricht, wie es weiter hieß. Erstmals haben die Übertragungsnetzbetreiber für 2022 auch den Abzugsbetrag für ausgeförderte EEG-Anlagen veröffentlicht. Dieser beträgt 0,184 Cent pro Kilowattstunde, was die mit der Vermarktung des Stroms verbundenen Kosten widerspiegele.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Zitat aus dem Artikel
Zur Berechnung der EEG-Umlage beauftragen die Übertragungsnetzbetreiber …„unabhängige“..Gutachter, die die Entwicklung der Einspeisung der Erneuerbaren-Anlagen sowie des Stromverbrauchs für 2022 und auch mittelfristig prognostizieren.
Zitat Ende.
„Unabhängig“ bedeutet in diesem Falle „Systemwaschmaschine“.
Externe Gutachter werden benutzt um eine energiepolitische Volksverdummung, für die Öffentlichkeit reinzuwaschen, die 2010 u.a. auf Drängen der konventionellen Stromwirtschaft zustande gekommen ist.
Siehe hier unter Gründe für die Reform
Zitat:…Für die Reform wurden verschiedene Gründe genannt. Befürworter waren vor allem die liberalen Wirtschaftspolitiker der FDP sowie die großen Elektrizitätsversorgungsunternehmen mit ihren Lobbyorganisationen wie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft Zitat Ende.
„Unabhängige „… Gutachter werden beauftragt die Umlage zu ermitteln, wird verkündet.
Die Gutachter setzen lediglich ein Gesetz um, das auf Drängen der konventionellen Stromwirtschaft zu ihren Gunsten konzipiert wurde.
Ich bin seit 1992 mit meiner ersten PV Anlage – nach dem EEG Vorgänger dem Strom Einspeisegesetz – am Netz und habe seitdem die Entwicklung hobbymäßig mit großem Interesse verfolgt.
Im Stromeinspeisegesetz hieß es damals.wie folgt. Die örtlichen Versorger müssen den Ökostrom in ihre Netze aufnehmen und vergüten. Die „Mehrkosten“ die dadurch entstehen müssen von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer genehmigt werden„ und „dürfen“ an die Verbraucher weiter gegeben werden. So wurde das auch in das EEG übernommen. Der unabhängige Wirtschaftsprüfer wusste genau, dass wenn die Börsenpreise sanken, und ein Versorger sich damals 80% seines konventionellen Bedarfs billiger beschaffen konnte, die relativ teuren 20% Öko Anteil so gut wie kompensiert waren. Entsprechend gering fielen auch die „Mehrkosten“ aus. Kosten und Nutzen wurden von unabhängigen Wirtschaftsprüfern in der Umlage garantiert.
Siehe hier die Grafik des Ex Chef von Fraunhofer.
https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
Bis 2009 war die Welt noch in Ordnung sagt er u.a.
Seit 2010 besteht laut Gesetz die Umlage nicht mehr aus den „Mehrkosten“ zwischen einem Portfolio mit und Ohne Öko Anteil, sondern aus der „Nummerischen“ Differenz zwischen den Börsenpreisen und den EE Vergütungen.
So der Beschluss von 2010 siehe im Folgenden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Die „unabhängigen“ Gutachter müssen somit für die gegenwärtige Umlagenermittlung nur mit Zahlen belegen, was Lobbyisten 2010 zugunsten der konventionellen Stromwirtschaft, konstruiert haben…
Soweit zu „Unabhängig“ Aber das ist ja nicht alles. Dazu kommen ja noch die 10,8 Milliarden Zuschuss vom Staat, im letzten Jahr und nun auch wieder nahezu 4 Milliarden um diesen Umlagenschwindel einigermaßen Verbraucher verträglich zu halten, was nach dem Gesetz von vor 2010 nicht nötig wäre..
Wenn ich immer wieder auf die Regelung von vor Jahren zurückkomme, mag das für einige Leser hier als ständige Wiederholungen erscheinen. Ist es aber nicht, weil es immer wieder andere Bereiche der Energiewende sind, wo die Folgen dieser Ermächtigungsverordnung „negativ“ zutage treten.
Was wurde vereinbart, um die eigentlich bisherigen „Bundeszuschüsse“ 2020, 2021 zu EEG-Umlage auch zurück zu zahlen?
Läßt sich dieser Finanz-Zuschuß als Finanzierung der Lobby-Parteien der Stromversorger einordnen?
Es geht immerhin um beträchtliche Beträge!
Es ist für mich nicht einsehbar, warum der Steuerzahler diesen Bazar-Handel des Stromhandels auch noch finanziell unterstützen müßte.
Es fehlt mir jegliche Rechfertigung.
Thomas sagt:
Was wurde vereinbart, um die eigentlich bisherigen „Bundeszuschüsse“ 2020, 2021 zu EEG-Umlage auch zurück zu zahlen?
@ Thomas.
Da muss nichts zurückgezahlt werden. Das sind Kosten der Energiewende, so wie sie 2010 mit der Ermächtigungsverordnung von den Lobbyisten der konventionellen Stromwirtschaft definiert worden sind. Das ist doch Bestandteil dessen ,was ich hier gebetsmühlenartig das „Faule Ei“ nenne, das der Energiewende 2010 ins Nest gelegt wurde.
Siehe hier, unter Auswirkungen können Sie das alles entnehmen
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Während bis 2010 die „Mehrkosten“ der Unterschied zwischen einem Versorger Portfolio mit und ohne EEG Strom Anteil ,Inhalt der Umlage waren, ( bei sinkenden Börsenpreise wurden die Mehrkosten kompensiert,) bezeichnet man seit 2010 als Mehrkosten das, was für den EEG Strom an der Börse eingenommen wird, im Verhältnis zu dem was an Vergütungen bezahlt werden muss. Wenn heute die Börsenpreise sinken, wirkt das nicht kompensierend auf die Mehrkosten, sondern die sogenannten „Differenzkosten“ werden, kontraproduktiv größer. Genau das Gegenteil von einem Kosten/Nutzen Prinzip wie es bis 2010 Gesetz war.
Mit Corona ist dieses Paradoxon besonders deutlich geworden, als die Börsenpreise besonders rapide gesunken sind, und dadurch wegen der geringen Einnahmen das EEG Konto Milliarden minus auswies, so dass der Staat mit 10,8 Milliarden einschreiten musste um die Umlage nicht auf
9 Cent hat steigen müssen. Deshalb nenne ich doch auch das EEG Konto in meinen Beiträgen hier „Nebelkerze“ Nur weil das EEG Konto im minus war hat der Staat kurzer Hand damals 10,8 Milliarden, zugeschossen, ohne mal zu recherchieren, warum das eigentlich so ist.
Die Antwort habe ich an anderer Stelle schon mal gegeben , die lautet wie folgt.
Infolge von Corona, hatten viele Unternehmen wegen des Lockdowns, weniger Nachfrage, und somit finanzielle Einbusen, mit denen sie fertig werden mussten Weniger Nachfrage gab es auch bei den Stromerzeugern, nur mussten die mit den weniger Einnahmen infolge der gesunkenen Börsenpreise nicht selbst fertig werden, sondern liesen sich die niedrigen Börsenpreise von den Verbrauchern – im letzten Jahr mit 10,8 Milliarden vom Staat – über eine extrem gestiegene Umlage ausgleichen. In diesem Zusammenhang fand ich besonders dreist, dass der EON Chef unlängst verkündet hat, dass sie eigentlich recht gut durch die Pandemie gekommen wären.
Sie sehen Thomas, da muss nichts zurückgezahlte werden. Die Energiewende wurde 2010 nach dem Motto konzipiert, „Wenn ihr mehrheitlich die Energiewende befürwortet, dann bezahlt sie auch“
Lieber Thomas, in erster Linie profitieren von diesen staatlichen Zuschüssen alle Stromverbraucher, die EEG-Zulage bezahlen müssen. In zweiter Linie profitieren dann die, bei denen die entlasteten Verbraucher dieses beim Strom gesparte Geld ausgeben.
Da begünstigte (Stromverbraucher) und belastete (Steuerzahler) eine weitgehend deckungsgleiche Gruppe sind, läuft es für die meisten auf ein Nullsummenspiel hinaus. Wo es das nicht ist, weil man im Verhältnis wenig Steuern oder EEG-Zulage zahlt, v.a. sozial Schwache bzw Zulagebefreite Großverbraucher, werden gerechtere Verhältnisse hergestellt. Außerdem wird die Benachteiligung des Stroms und hier besonders des Ökostroms im Wettbewerb der Energieträger reduziert.
Also kein Grund zum Misstrauen, sondern im Gegenteil, eine überfällige Entwicklung, die einen echten Fortschritt darstellt.
@Hans Diehl
Ermächtigungsverordnung von 2010 ist das eine.
Ein Bundeszuschuss ist meines Wissens darin nicht weder enthalten noch geregelt worden!
@JWC
Ihren schwuchtelden Ausführungen (tschuldigung, ich verstehe es im Moment noch nicht) ist zu entnehmen, daß Sie sich mit einem „Bundeszuschuss“ auch vollkomen einverstanden erklären?
Man sollte sich hier vor Augen führen, daß der Staat den div. Erzeugern der Erneuerbaren Energieen in den vergangenen Ihnen ein Versprechen abgegeben hat, für die Dauer von meist 20 Jahren deren Einspeisung als fixe Vergütung zu garantieren. O.K.
Im Gegenzug wurde eine Berechnungsformel gefunden und in Betrieb gesetzt, die die „nicht begünstigsten“ Energieverbraucher zur Zahlung eines Add-On in berechneter Höhe verpflichtete, um bilanztechnisch einen Ausgleich dieser Konten zu erreichen.
Der EEG-Zuschlag, von deren Zahlung sich mittlerweile der Großteil der Industrie hat befreien lassen. (als solidarischen Akt an der Energiewende)
Bezahlt wurde die Einführung der Erneuerbaren Energieen durch den normalen Stromkonsumenten, der natürlich keinerlei Ausnahmesituationen geltend machen konnte.
Profiteuer sind bislang andere Organisationen.
Mir ist bis heute nicht klar, mit welcher rechtssicheren Begründung eine Bundesregierung Ihren ehemals eigens geschaffenen Rechtsrahmen aus 2010 für alle Stromverbraucher an der finanziellen Beteiligung an den Kosten für die Erneuerbaren Energieen so einfach mit einem Bundeszuschuss aushebeln konnte, der dann auch noch als nicht rückzahlungspflichtig deklariert werden könnte..Bezahlung also durch die Allgemeinheit der Steuerzahler!
Und ein Herr Altmeier als scheidender Wirtschaftsminister und wahrscheinlich ein großer Anteil an MA im Wirtschaftsministerium mit Wechsel der Regierungsverantwortung so einfach aus der Verantwortung „ausgeschleust“ werden können. Unglaublich!
Thomas sagt:
@Hans Diehl
Ermächtigungsverordnung von 2010 ist das eine.
Ein Bundeszuschuss ist meines Wissens darin nicht weder enthalten noch geregelt worden!
@ Thomas.
Nein, ein Bundeszuschuss ( 10,8 Milliarden ) ist in der Ermächtigungsverordnung nicht „Offiziell“ enthalten, der wird aber nötig, um das, was ich hier energiepolitische Volksverdummung nenne nicht all zusehr in der Öffentlichkeit ein Thema werden zu lassen. Da wurde quasi „Notgeregelt“ Sonst hätte ja mal jemand Fakten Checken können, die da lauten. Der Zubau war nicht anders als in den Vorjahren, in 2021 sind sogar die ersten und mit 50 Cent/kWh teuersten Anlage aus der Förderung gefallen. Warum da ausgerechnet die Umlage um über 3 Cent steigen muss, wo es doch in all den Jahren nur 0,xx Sprünge nach oben oder unten waren. Da der Staat an dieser von Lobbyisten geforderten Gesetzesänderung ( Ermächtigungsverordnung ) „Zustimmend“ beteiligt war, wollten sie solchen Faktencheck gar nicht erst aufkommen lassen.
Siehe Gründe der Reform.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Zitat:…Für die Reform wurden verschiedene Gründe genannt. Befürworter waren vor allem die liberalen Wirtschaftspolitiker der FDP sowie die großen Elektrizitätsversorgungsunternehmen mit ihren Lobbyorganisationen wie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft.
JCW sagt am 18 Okt. um 12.28 Uhr.
Lieber Thomas, in erster Linie profitieren von diesen staatlichen Zuschüssen alle Stromverbraucher, die EEG-Zulage bezahlen müssen. In zweiter Linie profitieren dann die, bei denen die entlasteten Verbraucher dieses beim Strom gesparte Geld ausgeben.
@ JCW.
Nein… in erster Linie profitieren diejenigen, für die 2010 das paradoxe System konzipiert wurde. Sie wissen doch, seit 2010 gilt, die „Nummerische“ Differenz zwischen Börsenpreisen und EE Vergütungen als Umlage. Das heißt, je niedriger die Börsenpreise, sprich je billiger sich die Versorger dadurch Strom beschaffen können, desto höhere EEG Umlage müssen die Stromverbraucher bezahlen. Mit den Zuschüssen werden – in zweiter Linie – lediglich die Stromverbraucher ruhig gehalten, damit diese energiepolitische Volksverdummung nicht zum Thema wird.
Siehe hier. https://www.iwr-institut.de/images/seiteninhalte/presse/grafiken/strompreis_terminmarkt.png
Von 2011 bis 2016 haben sich die Börsenpreise, sprich Strom Beschaffungskosten halbiert, deswegen ist die Umlage von 3,530 auf 6,354 Cent/kWh gestiegen. Dass bei solchen paradoxen Geldflüssen die „Nebelkerze“ EEG Konto verrückt spielt, und in kürzester Zeit von Milliarden Überschüssen in Milliarden minus wechselt, ohne dass an den Einspeisevergütungen – die damit bezahlt werden – sich was wesentliches geändert hat, ist doch nicht verwunderlich.
Nach dem Kosten/Nutzen Prinzip, wie das bis 2010 Gesetz war, wäre das nicht passiert. Im Gegenteil, wir hätten heute eine EEG Umlage von „Null“ und all die Zuschüsse wären dem Steuerzahler erspart geblieben.
Ich warte immer noch darauf, dass mir diese Behauptung mal jemand Daten und Fakten fundiert widerlegt.