Es steht schon lange fest, dass in Baden-Württemberg ab 2023 eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten und Parkplätze kommt. Doch wie genau sie ausgestaltet wird, war bis zu dieser Woche noch offen. Nun verabschiedete der Landtag die Novelle des Klimaschutzgesetzes und darin enthalten ist eine Verschärfung der Photovoltaik-Pflicht. Zuvor war die Novelle gerade wegen dieser Änderung im Umweltausschuss des Landtags heftig diskutiert worden. Am Ende stimmten neben den Regierungsfraktionen von Grünen und CDU, die den Entwurf eingebracht hatten, auch die SPD für die Novelle. FDP und AfD votierten dagegen.
Bei den Beratungen im Vorfeld wurde deutlich, dass das Umweltministerium an der Photovoltaik-Pflicht für Neubauten und auf Parkplätzen unbedingt festhalten wollte. Es legte im Umweltausschuss Wirtschaftlichkeitsrechnungen vor und betonte, dass bei fehlender Rentabilität auch Ausnahmen im Gesetz vorgesehen sind. Zudem gibt es bei Verstößen gegen die Photovoltaik-Pflicht keine Sanktionen. Diese seien nicht geplant, so die zuständige Grünen-Umweltministerin Thekla Walter. Sie erhofft sich dennoch, dass durch Einführung der Verpflichtung jährlich rund 11.200 Anlagen auf Wohngebäuden und 2880 Systeme auf Nicht-Wohngebäuden entstehen.
Ebenfalls intensiv diskutierten die Abgeordneten auch die Photovoltaik-Pflicht auf Parkplätzen. Diese ist im Gegensatz zur letzten Novelle des Klimaschutzgesetzes aus dem Oktober 2020 nochmals verschärft worden. So sollen Photovoltaik-Anlagen bereits bei Parkplätzen ab 35 Stellplätzen verpflichtend werden, vorher lag die Grenze bei 75 Stellplätzen. Die Oppositionsvertreter mahnten vor zu hohen finanziellen Belastungen für die Bauherren, gerade bei kleineren Parkplätzen. Mehrheitlich habe der Umweltausschuss daher die Pflicht bei Parkplätzen dahingehend abgeändert, dass sie auch durch eine Photovoltaik-Anlage auf einem naheliegenden Gebäude erfüllt werden könne.
Das novellierte Klimaschutzgesetz soll jedoch auch für Freiflächenanlagen einen neuen Schub bringen. Dafür soll unter anderem das Potenzial aktueller Ertragsweinberge geprüft werden. Dort könnten vorhandene Spalieranlage zur Installation der Solarmodule genutzt werden. Generell ist in der Novelle vorgesehen, mindestens zwei Prozent der Freiflächen in Baden-Württemberg für die Nutzung von Windenergie und Photovoltaik einzuplanen.
„Das novellierte Klimaschutzgesetz des Landes setzt klare Signale: Klimaschutz muss schneller umgesetzt werden und dafür müssen insbesondere deutlich mehr Wind- und Solarenergieanlagen gebaut werden können“, erklärte dazu Jörg Dürr-Pucher, Vorsitzender der Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg. „Nun gilt es, die Zielsetzungen zügig mit konkreten, verbindlichen Maßnahmenpaketen zu unterfüttern, damit der Ausbau forciert werden kann.“ Dieser sei noch kein Selbstläufer. Es brauche weitere Unterstützung, damit die Photovoltaik- und Windkraftanlagen sowie Wärmenetze auch wirklich entstünden.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Ohne Sanktionen? D. h. das Gesetz kann einfach nach Belieben ignoriert werden? Na super. Das bringt dann wohl ja gar nichts. Viel Lärm um nichts. Es ist echt zum Erbrechen.
Super Gesetzgebung!
Da bin ich mal gespannt, wann die ersten Pendlerparkplätze überdacht werden.
Warum vermisse ich hier einen deutlichen Einwand von den beteiligten Parlamentariern?
Warum kümmert sich hier Niemand?
Was geht es mich hier an; sollen doch die anderen machen?
Könnte man es nicht doch besser machen?
Wenn ich mir den Gesetzentwurf anschaue, dann sehe ich was von „Antrag auf Baugenehmigung ab 01. Januar 2022“, das bedeutet, die Photovoltaik-Pflicht gilt bereits ab 2022!