Rheinland-Pfalz beschließt Photovoltaik-Pflicht für gewerbliche Neubauten und Parkplätze

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Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat bereits am Mittwoch den Gesetzesvorschlag von SPD, Grünen und FDP zur Einführung einer Photovoltaik-Pflicht angenommen. Ab 2023 müssen demnach auf allen gewerblich genutzten Neubauten mit mehr als 100 Quadratmetern Nutzfläche sowie auf gewerblich genutzten neuen Parkplätzen ab 50 Stellplätzen eine Photovoltaik-Anlage installiert werden. Die Mindestgröße muss dem Gesetz zufolge bei 60 Prozent der geeigneten Flächen für die Photovoltaik-Installation liegen. Die maximale Leistung könne aber so begrenzt werden, damit für die Photovoltaik-Anlage kein Zuschlag in Ausschreibungen notwendig wird – dies ist bei Dachanlagen, die die volle Einspeisevergütung erhalten wollen nach dem EEG 2021 ab 300 Kilowatt erforderlich.

Im Juli brachten die Regierungsfraktionen ihren Vorschlag für das „Landessolargesetz“ in den Landtag ein. Sie haben in ihrem Programm das Ziel eines jährlichen Photovoltaik-Zubaus von 500 Megawatt zwischen 2021 und 2026 festgeschrieben. 2020 lag die neu installierte Leistung bei etwa 200 Megawatt. Im Gesetz sind Ausnahmeregeln für die Photovoltaik-Pflicht enthalten und geeignete Flächen für Installationen genauer definiert.

Keine Pflicht für den Bau von Photovoltaik-Anlagen besteht so bei „unterirdischen Bauten, Unterglasanlagen und Kulturräume für Aufzucht, Vermehrung und Verkauf von Pflanzen, Traglufthallen und Zelten“, wie es im Gesetzentwurf heißt. Auch nur temporär genutzte und provisorische gewerbliche Bauten müssen nicht mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet werden. Ersatzweise könnten zudem auch andere Außenflächen des Gebäudes oder Gebäude in unmittelbarer räumlicher Umgebung zur Erfüllung der Pflicht genutzt werden. Auch die Installation einer Solarthermie-Anlage zur Wärmeerzeugung könne auf die Erfüllung der Vorgabe angerechnet werden. Ebenfalls möglich ist eine Verpachtung geeigneter Flächen zur Photovoltaik-Nutzung an Dritte. Bei Parkplätzen entfällt die Pflicht, wenn sie sich unmittelbar entlang der Fahrbahnen öffentlicher Straßen befinden. Sofern der Betrieb einer Photovoltaik-Anlage aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht zumutbar ist, soll die Verpflichtung zur Installation einer Photovoltaik-Anlage ebenfalls entfallen.

Solarverband will Förderung von Stecker-Solar-Geräte

Der Solarverband Rheinland-Pfalz hat für einen beschleunigten Photovoltaik-Ausbau im Bundesland dagegen eine Förderung von Stecker-Solar-Geräten gefordert. Es schickte ein entsprechendes Schreiben an die Ministerpräsidentin Malu Dreyer sowie die Abgeordneten des Energieausschusses, um über die Umsetzung eines solchen Programmes zu diskutieren. „Solche Steckdosenmodule sind seit Oktober 2017 in Deutschland erlaubt und können problemlos auf Garagendächer oder Terrassen, bei denen sich in der Nähe eine Steckdose befindet, aufgestellt und angesteckt werden. Einfacher wird die Photovoltaik nicht mehr“, erklärte der Landesvorsitzende Wolfgang Müller. Auch an Fassaden oder Balkonen könnten diese Photovoltaik-Module befestigt werden.

„Eine vom Land finanzierte Förderung würde einen Anreiz bilden, sich ein Steckerdmodul anzuschaffen“, so Wolfgang Müller weiter. Nur ein solches Stecker-Solar-Gerät mit 300 Watt Leistung pro Einwohner würde eine Leistung von mehr als einem Gigawatt ergeben. Etwa vier Millionen Menschen leben in Rheinland-Pfalz. „Damit würden die selbstgesteckten Ziele der Energiewende in Rheinland-Pfalz wieder ein Stück näher kommen.“

 

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