Serie – Wahlprüfsteine Energie und Photovoltaik: Die Linke

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Was stellt sich Die Linke unter einer strukturellen Reform des EEG vor? Auf welche Vergütungsoptionen und Geschäftsmodelle können Betreiber von Erneuerbaren Energienanlagen unter einer Linken Regierungsbeteiligung hoffen?

Zunächst wollen wir Projekte unter 18 Megawatt von der Ausschreibungspflicht ausnehmen und die Ausbauziele deutlich anheben. Die Kosten dafür, ebenso wie für die Vergütung der Altanlagen, wollen wir schrittweise in den Bundeshaushalt übernehmen und dafür die EEG-Umlage abschmelzen auf zwei Cent pro Kilowattstunde. Zugleich müssen die überzogenen Ausnahmen für große Industriebetriebe wegfallen. Ausschreibungssystemen stehen wir generell kritisch gegenüber, weil sie Preisdumping fördern und gute Arbeitsbedingungen in der Branche gefährden. Außerdem begünstigen sie große, internationale Konzerne gegenüber genossenschaftlichen oder regional verankerten Energieprojekten. Wir halten vorrangige Einspeisung von Ökostrom sowie garantierte kostenorientierte Vergütungssätze nach wie vor für die bessere Alternative. Angesichts des steigenden Ökostromanteils im Strommix und der Tatsache, dass erneuerbare Energien zunehmend den Strompreis bestimmen, muss letztlich ein neues Strommarktdesign entwickelt werden, das den Vorrang der erneuerbaren Energien festschreibt und den Übergang zu 100 Prozent erneuerbarem Strom sicherstellt.

Wie soll die Finanzierung von erneuerbaren Anlagen über den Bundeshaushalt funktionieren? Bleibt es bei 20 Jahren Laufzeit zu einem fixierten Preis? Wird es Ausschreibungen geben? Ab welchem Volumen und was sind die Ausschreibungsmengen? Wie werden Degression und „atmender Deckel“ entschieden?

Bestehende Anlagen werden entsprechend des für sie geltenden Vergütungsmodells weiterbezahlt, für neue kleinere Anlagen unter 18 Megawatt soll ebenfalls weiterhin eine feste Vergütung angeboten werden. Um die Klimaziele zu schaffen, müssen in den Jahren bis 2025 pro Jahr mindestens 10 Gigawatt Photovoltaik sowie sieben Gigawatt Windenergie an Land und zwei Gigawatt auf See installiert werden. Ausschreibungen, bei denen Projekte leer ausgehen, sind deshalb kontraproduktiv. In absehbarer Zeit werden große Solar- oder Windparks in Deutschland den günstigsten Strom liefern und deshalb auf eine direkte Förderung immer weniger angewiesen sein. Vielmehr wird die Bedeutung direkter Abnahmeverträge mit Stromversorgern oder Industriebetrieben zunehmen. Deshalb halten wir hier eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren, die erneuerbaren-freundliche Umstrukturierung der Stromnetze und Verbrauchsstrukturen sowie einen erhöhten Druck auf die Industrie zur Dekarbonisierung ihres Energiebedarfes für ebenso wichtig für einen erfolgreichen weiteren Zubau.

Wenn Bürgerenergieprojekte bis 18 Megawatt nicht an Ausschreibungen teilnehmen müssen, wie werden diese dann vergütet?

Für solche Bürgerenergieprojekte muss es auch künftig die Option einer festen Einspeisevergütung geben. Generell wollen wir die Regeln für kleine und mittelgroße Erneuerbare Energieprojekte so ausgestalten, dass sie im Nebenerwerb oder als Genossenschaft problemlos betrieben werden können, ohne ausufernde Bürokratie. Damit dezentrale Lösungen gestärkt werden, soll die Selbstversorgung beziehungsweise die Quartiers- oder Mieterversorgung zusätzlich angereizt werden. Denkbar wären zum Beispiel eine extra Vergütung für Systemdienstleistungen oder Rabatte bei den Netzentgelten.

In welcher Höhe sollen Kommunen an investorengetriebenen Projekten beteiligt werden? Was ist, wenn dadurch die Investoren fehlen und der Zubau lahmt?

Wir fordern bundesweit für die Standortkommunen von Windkraft- und Photovoltaikanlagen über 100 Kilowatt Peak eine Zahlung der Betreiber von Neuanlagen in Höhe 7 Cent pro Kilowattstunde sowie für Altanlagen von 2 Cent pro Kilowattstunden vorzusehen, wobei den Betreibern von Altanlagen die Mehrkosten aus dem EEG-Konto zu erstatten sind. Adäquate Regelungen müssen auch für Neuanlagen gelten, die nicht über das EEG gefördert werden. Außerdem müssen Investoren verpflichtet werden, den Standortgemeinden eine Beteiligung anzubieten, sodass die Kommunen Teilhaberinnen würden. Eine solche Regelung würde aus unserer Sicht keine Investoren abschrecken, da die Kosten unter dem Strich nicht steigen. Zugleich würde sie dafür sorgen, dass die Kommunen ein höheres Interesse an der Ausschreibung von Wind- und Solarpark-geeigneten Flächen hätten und die Akzeptanz vor Ort gesteigert würde.

Was erhofft sich Die Linke von einer Überwachung der Strompreise? Wer soll dabei überwacht werden? Welcher Behörde soll ein Beirat zur Seite gestellt werden? Ab wann und wie würde dann Beirat, Behörde oder Parlament in die Strompreisbildung eingreifen? Was ist der Sockeltarif? Wie hoch soll der Tarif sein und wie hoch die Kosten ab einem bestimmten Verbrauch?

Energieversorgung gehört zu den existenziellen Grundbedürfnissen, weswegen alle Zugang dazu haben müssen. Strom- und Gassperren wegen Zahlungsunfähigkeit lehnen wir ab. Der Sockeltarif bezeichnet eine bestimmte Menge Strom, die zu einem besonders günstigen Preis oder kostenlos bezogen werden kann und sich nach der Haushaltsgröße bemisst. Über diesem Sockel wird es teurer als bisher. Dadurch ist sichergestellt, dass der Strom insgesamt bezahlbar bleibt und trotzdem Anreize zum Stromsparen gesetzt werden. Eine staatliche Aufsicht über das Endkundengeschäft soll dafür sorgen, dass ein solcher Tarif von jedem Stromanbieter bereitgestellt wird und dass die Stromtarife generell transparent und übersichtlich gestaltet sind. So wird verhindert, dass die Energieversorger bei Verbraucher*innen Sonderprofite abkassieren. Dieser Aufsicht ist ein Beirat aus Verbraucher-, Umwelt- und Sozialverbänden zur Seite zu stellen. Sie könnte beispielsweise bei der Bundesnetzagentur angesiedelt sein.

Die Linke fordert eine dezentralisierte Energieversorgung mit Speichersystemen. Wie möchte Die Linke konkret dafür sorgen, dass mehr Speichersysteme installiert werden?

Bevor Speichersysteme im großen Stil installiert werden, fordern wir eine neue Stromnetzplanung, die konsequent an 100 Prozent Ökostrom ausgerichtet ist und dezentrale Lösungen für Versorgungssicherheit vor einem überdimensionierten Netz- und Speicherausbau bevorzugt. Demokratisch kontrollierte kommunale Stadtwerke, Bürgergenossenschaften, ökologische Stadtquartiere und Bioenergiedörfer sollen jeweils ihre regional angepassten Lösungen für eine Vollversorgung mit erneuerbaren Energien entwickeln und umsetzen und darin vom Bund angemessen gefördert werden. Zu diesen Lösungen werden auch Speichersysteme oder Power-2-Gas-Anlagen gehören. Ein wichtiger „Speicher“ sind außerdem Industrie- und Gewerbeanlagen von der Aluminiumhütte bis zum Kühlhaus, die ihren Stromverbrauch bis zu einem gewissen Grad an das Angebot anpassen können. Sie sollen ebenfalls in die Planungen einbezogen werden und für Systemdienstleistungen eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten.

In der jetzigen Form wird Mieterstrom kaum angewandt. Was will Die Linke tun, um das Konzept auszuweiten?

Das wichtigste Ziel des Mieterstroms, Photovoltaik auf die Dächer zu bekommen, erreichen wir mit einer Solarpflicht für Neubauten und nach umfassender Dachsanierung. So sollen schrittweise auf allen Dächern in Deutschland, die dafür geeignet sind, Photovoltaikanlagen installiert werden. Das zweite Ziel, durch die räumliche Nähe zwischen Erzeugung und Verbrauch die Stromnetze zu entlasten, benötigt weiterhin ein tragfähiges Modell für Mieterstrom. Hier wollen wir Mieterstrommodelle mit Eigenstromverbrauch gleichstellen, sodass Mieter*innen die gleichen Vorteile genießen können wie Eigenheimbesitzende. Dazu gehört auch, dass die Hausbesitzer*innen als Anlagenbetreibende den Strom direkt an die Mieter*innen verkaufen können, ohne komplizierte Pachtkonstruktionen, die den Mieterstrom verteuern.

Die Linke will die Netzentgelte Regionen-übergreifend angleichen. Wie finanzieren Netzbetreiber in Regionen mit starkem Investitionsbedarf und vielen Netzeingriffen ihren Betrieb dann?

Die derzeitige Regelung führt dazu, dass die Stromkund*innen darunter leiden, wenn in ihrer Region viel Netzausbaubedarf besteht. Letztlich untergräbt das die Akzeptanz der Energiewende und ist schlicht ungerecht. Deshalb wollen wir die gesamten Netzausbaukosten zunächst auf den Prüfstand stellen (siehe Antwort zu Frage nach Speicherausbau) und die Kosten für den erforderlichen Netzausbau dann bundesweit umlegen. Wenn der Kohleausstieg beschleunigt und eine dezentralisierte Energieversorgung mit Speichersystemen und flexiblerem Verbrauch vorangebracht wird, ist ein deutlich geringerer Netzausbau erforderlich, als er jetzt geplant ist. Perspektivisch wollen wir die Stromnetze in die öffentliche Hand überführen, damit sie am Gemeinwohl statt an den Profitinteressen der Investoren orientiert wirtschaften. Auf Verteilnetzebene sollen lokale Lösungen wie Bioenergiedörfer, die Flexibilitätsoptionen von Gewerbe und Haushalten, Mieter- und Quartiersstromkonzepte sowie rekommunalisierte Stromnetze den Netzbaubedarf möglichst reduzieren. Neue Bezahl- und Vergütungsmodelle müssen dies unterstützen.

 

Lesen Sie hier auch die Antworten der Freien Demokraten.

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