Im vergangenen Herbst hat die SPD-CDU-Landesregierung von Niedersachsen ein mit 75 Millionen Euro ausgestattetes Förderprogramm für netzdienliche Photovoltaik-Speicher eingerichtet. Dieses Programm ist jetzt ausgelaufen. Nach Angaben des Landesumweltministeriums haben fast 19.000 Antragsteller, überwiegend Privatpersonen, einen Investitionszuschuss erhalten.
Bedingung für eine Förderung war der Neu- beziehungsweise Zubau einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens vier Kilowatt Leistung. Insgesamt 40 Prozent der Kosten des Speichers hat das Land übernommen. Das Landesumweltministerium rechnet vor, dass im Rahmen des Förderprogramms rund 18.000 neue Photovoltaik-Anlagen zugebaut wurden. Mehr als 1000 bestehende Anlagen wurden erweitert.
Der niedersächsische Minister für Energie und Klimaschutz Olaf Lies (SPD) zieht ein positives Fazit. „Das Programm hat den Ausbau der Photovoltaik in Niedersachsen vorangebracht und war nicht nur für die Energie- und Mobilitätswende wichtig, sondern auch ein wichtiger konjunktureller Impuls für die ausführenden Handwerksunternehmen“, so der Minister.
Lies verbindet das Auslaufen des Programms mit einem Appell an den Bund. „Die Erhöhung der Ausschreibungsmengen im EEG und die Verbesserungen der Bedingungen für Mieterstrom und Eigenverbrauch sind dringend erforderlich“, erklärt er. Wir brauchen eine deutliche Erhöhung des Ausbaupfades, um die Klimaziele zu erreichen. Und wir müssen die Bürgerinnen und Bürger spürbar an den Vorteilen der Energiewende beteiligen.“
Zudem regte Lies an, eine bundesweite Solarpflicht für Neubauten zu diskutieren. „Wirtschaftlich ist eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten aus meiner Sicht schnell rentabel, energetisch sinnvoll und notwendig für die Energiewende“, so Lies.
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Nicht Mieterstrom und Eigenverbrauch sollten gefördert werden, sondern wir baruchen die Garantie einer auskömmlichen Einspeisevergütung für alle, damit jeder so viel wie möglich auf sein Dach packt. Was man im eigenen Haushalt an Strom verbrauchen kann, macht weniger als 1/10 des jedem einzelnen zuzuordnenden Energieverbrauchs aus. Wenn nicht jeder das ganze verfügbare Potential ausnutzt, bleibt einfach zu viel Dachfläche ungenutzt. Natürlich gibt es Menschen, die nicht über ihre eigene Grundstücksgrenze hinaussehen können, und denen sollte man Eigenverbrauch nicht verbieten, weil man befürchten muss, dass er ihre einzige Motivation ist, sich eine PV-Anlage zuzulegen. Aber eine auskömmliche Einspeisevergütung erlaubt sofort auch eine Solarpflicht, und dann wird es einfach normal, dass jedes Dach mit so viel PV belegt ist, wie draufpasst.
@JCW: Eine Einspeisevergütung die mich motiviert eine so große Investion zu tätigen, müsste so hoch sein, dass sie den Strompreis wieder erhöhen würde. Ich muss um meine Stromkosten durch Eigenverbrauch zu optimieren nur etwa 1/4 meiner Dachfläche belegen und speise dann immernoch den Stromverbrauch einer Durschnittsfamilie ins Netz. Wenn ich mein Dach voll belege habe ich eine 3 x so hohe Investition. Die Einspeisevergütung müsste also sofort die monatlichen Finanzierungskosten (ohne den Umweg über Abschreibungen etc) decken. Das machen sonst nur Idealisten.
Dass das den Strompreis erhöht, ist klar. Schließlich ist der Strom aus einer kleinen Dachanlage in der Erzeugung doppelt so teuer (10ct/kWh) wie der aus einer Freiflächenanlage (5ct/kWh). Aber es ist ja nur ein Teil des erzeugten Stroms, vielleicht 10%. Die anderen 90% kommen aus den Freiflächenanlagen, die man trotzdem noch braucht, und Windkraft. Der Effekt auf den Verbraucherstrompreis wird also gerade mal 0,5ct betragen (10% von 5ct). Der Preisunterschied ist außerdem nicht in Stein gemeißelt. Mit der weiten Verbreitung von Dachanlagen wird er tendenziell kleiner. Sinnvoll wäre es, dass jedes Dach belegt wird, um den Bedarf an Freiflächenanlagen zu reduzieren. Deren Preis wiederum ist auch nicht sicher niedrig, sondern hängt an den Pachtpreisen für die Freiflächen. Diese Preisunsicherheit haben die Dachanlagen nicht.
Wenn sich nach den Wahlen nichts entscheidendes an den jetzigen Regeln ändert, dann werden die vollen Dächer Utopie bleiben. In anderen Ländern kann man seine Nachbarn mit Strom beliefern. Mein Nachbar würde man den Strom für 20 Cent liebend gerne nehmen. Auch wären zinslose Darlehen über 20 Jahre oder mehr eine Möglichkeit, bei denen man nur die Erträge des überschüssigen Stroms zurück zahlt. Auch eine Strom Cloud mit bidirektionalem Auto Akku und Netzdienlichkeit würde eventuell Sinn machen um seine Winterlücken nicht teuer zu bezahlen und noch Geld für die Netzdienlichkeit zu erwirtschaften. Es gibt sicherlich noch viele andere Lösungsmöglichkeiten.
Alles viel zu kompliziert. Wir brauchen einfache Lösungen, so wie sie das erste EEG hatte: Wer etwas produziert speist es ein, die Abrechnung und Vermarktung übernimmt der lokale Versorger. Wer Strom braucht, sucht sich einen Lieferanten auf dem freien Markt. Das ist alles. Alles andere ist Romantik. Das einzige, was es dazu braucht, ist eine auskömmliche Einspeisevergütung.
Ob es sinnvoll ist, Autoakkus netzdienlich be- und entladen zu lassen, ist eine Frage, die davon völlig unabhängig untersucht werden muss. Ggf könnte auch hier ein dem Einspeiserecht äquivalentes Anschlussrecht geschaffen werden. Die Vergütung wäre allerdings etwas komplizierter, weil es einerseits einen Bereitstellungspreis geben müsste, der den Löwenanteil der Einnahmen ausmacht, und einen Arbeitspreis für die tatsächliche Inanspruchnahme. Insgesamt kann ich mir nicht vorstellen, dass das ein erfolgversprechendes Geschäftsmodell wird. Speicher auf etwas höheren Netzebenen bringen mehr Nutzen. Von den Autoakkus könnte ja meist nur ein geringer Anteil als Lade- oder Entladereserve zur Verfügung gestellt werden können. Schließlich soll das Auto mit nahezu vollen Akkus losfahren. Viel mehr als das Netzdienliche Laden wird da nicht drin sein.
@ JCW sagt
Alles viel zu kompliziert. Wir brauchen einfache Lösungen, so wie sie das erste EEG hatte: Wer etwas produziert speist es ein, die Abrechnung und Vermarktung übernimmt der lokale Versorger.
@ Na also, jetzt hat’s der JCW auch kapiert. Vor nicht all zu langer Zeit haben Sie noch meine Wiederholungen als „Mist“ bezeichnet, wenn ich gebetsmühlenartig darauf hingewiesen habe, dass bis 2010 der EEG Strom den Versorgern zwingend ihren Bilanzkreisen zugeteilt wurde.
Ich war mir eigentlich von Anfang an sicher, dass Sie auch noch drauf kommen werden.
Gibt es bereits Vermutungen darüber, ob das Programm in Niedersachsen (wie aktuell in Berlin) wieder aufgelegt wird?