Der Smart-Meter-Rollout für die kleinen Photovoltaik-Anlagen lässt auf sich warten. Am Montag gab es nun die erste Sitzung des Ausschusses „Gateway-Standardisierung“ des Bundeswirtschaftsministeriums. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) präsentierte dabei ein Positionspapier zur Weiterentwicklung der Standards für die Digitalisierung der Energiewende. „Grundsätzlich ist der Einsatz des Smart Meter Gateways nicht alternativlos“, erklärte BEE-Geschäftsführer Wolfram Axthelm. „Für die sichere Fernsteuerung von Anlagen gibt es auf dem internationalen Markt ein breites Angebot an Lösungen. Der verpflichtende Einbau des Smart Meter Gateways gefährdet die Wirtschaftlichkeit gerade kleinerer Photovoltaik-Anlagen und sollte auf Neuanlagen nach Markterklärung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beschränkt werden.“
Nach Ansicht des BEE müsse die digitale Infrastruktur auf den Einsatz von Smart Meter Gateways eingestellt sein „Wenn die gesamte Kommunikation eines digital vernetzten Energiesystems über das Smart Meter Gateway abgewickelt werden soll, darf dieses nicht zum Nadelöhr für digitale Innovationen im Rahmen der Energiewende werden“, so Axthelm weiter. Es sollte die Nutzung leistungsfähiger, wirtschaftlicher Breitbandkanäle sichergestellt werden. „Nur so lässt sich die Akzeptanz der vom Smart-Meter-Gateway-Rollout betroffenen Akteure sicherstellen“, so Axthelm weiter.
Das Gesamtsystem der Anlagen müsse zudem immer mit seiner Wirkung auf den Netzanschlusspunkt gesteuert werden. „Es braucht die Klarstellung, dass die dezentral und erneuerbar erzeugte Energie hinter dem Netzanschlusspunkt optimal genutzt und das Stromversorgungsnetz entlastet wird.“ Bei der weiteren Ausgestaltung der Standards für die Digitalisierung der Energiewende müsse auch zunächst der Nutzen im Smart Grid unter Beweis gestellt werden. Dann könne beobachtet werde, wie sich Geschäftsmodelle um das intelligente Messsystem herum entwickeln, sagte Axthelm. Nach einer Anlaufphase könne dann geklärt werden, ob und wo eine Ausweitung des Anwendungsbereichs des Smart Meter Gateways nützlich sei.
Im März hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die zuständige Behörde – also das BSI – bei der Zulassung von Smart Metern die gesetzlichen Anforderungen nicht ausreichend erfüllt hat. Damit verzögerte sich der für das Frühjahr erwartete Start des Smart-Meter-Rollouts weiter. Dieser sieht den Einbau intelligenter Zähler bei Photovoltaik-Anlagen ab sieben Kilowatt Leistung vor. Die Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums im Zuge der EEG-Novelle 2021 den Einbau für alle Photovoltaik-Anlagen ab einem Kilowatt Leistung verpflichtend zu machen, fiel aufgrund der fehlenden Verhältnismäßigkeit im Laufe des Gesetzgebungsprozesses wieder aus dem Gesetzestext.
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Das Elend der SmGWs ist m.E., dass ein politischer Stakeholder fehlt, der die verfahrene Situation vom Kopf auf die Füße stellt. Auch die Grünen, von denen man ja den größten Antrieb hin zur Energiewende erwarten könnte, fordern – siehe Drucksache 19/16048 – „die Implementierung höchster Datenschutz- und IT-Sicherheitsstandards sowie
die Sicherung digitaler Infrastrukturen beizubehalten und weiterzuführen“ – da bleibt es bei teurem, aufwändigem Verrenkungen für Nichts wie der „Sicheren Lieferkette“, während gleichzeitig die Tarifanwendungsfälle nur hereinkleckern. Derweil wird die Ladeinfrastruktur gut gefördert in die Privathaushalte ausgerollt, der die entscheidende Konnektivität für das „Bitte nicht alle um 17 Uhr laden“ fehlt.
Der Ratschlag, bitte nicht alle um 17 Uhr laden, erübrigt sich, falls man eine PV- Anlage hat. Warum sollte man das denn nicht tun, wo doch zu dieser Zeit noch die Sonne scheint und der überschüssige Strom sonst ins Netz gehen würde, wo die Vergütung nicht lohnenswert und eine Einspeisung folglich nicht erwünscht ist?
Probleme machen doch nur die hohen Ladeströme von 11 kW der Wallboxen, die momentan gefördert werden und auch die mit gar 22 kW.
Der Grund ist, dass die Anlagen auf dem normalen Einfamilienhaus derartige Mengen gar nicht liefern können.
Also ein hausgemachtes Problem, das ohne die grosszügigen Förderungen gar nicht oder in weitaus geringerem Ausmaß aufgetreten wäre.
Aus eigener Erfahrung kann ich auch sagen, dass ich eine solche Wallbox nicht benötige, denn das Auto steht viele Stunden und der Akku wird auch mit 2kW Ladeleistung immer ausreichend gefüllt, bevor die nächste Fahrt ansteht.
Der Gesetzgeber hat eine Obergrenze von 100 EUR / Jahr für Smart Meter Gateways festgelegt. Die vom Gesetzgeber ins Spiel gebrachten max. 100 EUR / Jahr, wollen nun die Messstellenbetreiber in voller Höhe erheben. Wenn man für eine 7 kWp Ost / West Anlage ca. 5600 kWh / Jahr erzeugt*, dann bedeutet dies, dass 1,78 Cent / kWh an den Messstellenbetrieb gehen.
Bei der aktuellen Vergütung August 2021 von 7,36 sind das unglaubliche 24% der Vergütung. D.h. wir bauen für mehrer tausen EUR eine Anlage und ein anderer soll hier mit einem Gerät, das auf dem Markt 0,5 – 1,0 % der Anlage kostet 24% absahnen und das nur, damit er meine Anlage abschalten kann!
Was passiert denn, wenn ich in solch einer Situation mit meiner Wallbox Überschuss laden möchte? Muss ich jetzt teuren Strom aus dem Netz beziehen? Wass passiert, wenn die Sonne scheint aber der Netzbetreiber meint, dass ich lieber Nachts seinen Strom in das Auto lade? Stellt er dann den Strom kostenlos bereit und zahlt er dann die EEG Umlagen und Steuer für mich mit?
Tolle Verbrauchsstatistiken kann meine PV-Anlage selbst erzeugen. Als PV-Anlagenbetreiber sehe ich keinen attraktiven Mehrwert für ein Smart Meter Gateway. Wenn jemand das Ding mir unterjubeln will, dann sollte er zumindest ein attraktives Angebot machen und nicht nur zu Mutti rennen und sich darüber zu beschweren, dass ich so blöd sei.
Wie bereits in dem Artikel beschrieben, gibt es viel einfachere Möglichkeiten um die Einspeisung bedarfsgerecht zu Regeln. Durch ein Update könnten viele Anlagen so umgerüstet werden, dass ab einer bestimmten Spannung und / oder Netzfrequenz die Einspeisung bereits etwas früher als heute vorgeschrieben linear abregeln. Wichtig ist, dass es hier einen gewissen Sicherheitsabstand von EEG Anlagen und konventionellen Kraftwerksanlagen gibt. Mit dieser dritten Option könnte die 70% Regelung oder Smart Meter Gateway Pflicht für Erzeugungsanlagen < 30 kW entfallen.
Wenn ich mich mit einer PV-Anlage unter die 6000 kWh Grenze bringen kann und damit nicht mehr zu einem Smart Meter Gateway verpflichtet wäre, dann würde ein Schuh daraus werden und die richtigen Anreize geschaffen werden.
Durch die Speicherförderung in BaWü ist meine Anlage auf 50% der maximalen Leistung begrenzt. Damit wurde auch der Wechselrichter meiner 9,92 kWp Anlage auf maximal 6 kW Einspeiseleistung dimensioniert. An dieser Anlage kann man sehr deutlich erkennen, welchen Einfluss die regulatorischen Rahmenbedinungen auf unsere Technik nehmen.
Eine Erweiterung der Anlage wäre möglich und ich würde auch gerne in eine WP investieren aber jeder Schritt, den ich jetzt tun würde, würde mich momentan finanziell schlechter stellen**.
Zu den technischen Hürden kommen noch enorme gesetzliche Bürden hinzu, die für den Klimaschutz und die Netzsicherheit keinen wirklichen Mehrwert bringen. Ich bin der Meinung, es sollte im EEG, Finanzamt und Technik eine gemeinsame erste Grenze bei 30 kW Einspeiseleistung geben und ein Wahlrecht auf mit oder ohne Smart Meter Gateway.
In der Technik bemüht man sich um einfache Lösungen. Einfache Lösungen haben den Vorteil, dass sie robust leicht verständlich und kostengünstig sind. Teure Lösungen bedeuten am Ende teuren Strom und den will nun wirklich keiner haben.
*) 7 kWp * 1000 kWh / kWp * 80% = 5600 kWh
**) Smartmeterpflicht, Verringerung des Vergütungssatzes bei PV Erweiterung, PV Erweiterung mit teilverschatteten Flächen, teure Messkonzepte, ungünstige Voraussetzungen für eine WP.
Schön die Absurdität der Vorschriften herausgearbeitet. Diese Energiewende-Bremse aus dem Wirschaftsministerium ist nur dadurch erklärbar, dass da ein paar Betonköpfe die Panik bekommen haben, als PV-Strom immer billiger wurde. Deshalb ließ man sich etwas einfallen, dass er wieder substantiell teurer wird, ohne dass das Netz davon profitieren würde. Gleichzeitig wird noch, weil ein digitales System mit so vielen Clients nie sicher betrieben werden kann, ohne Not die Erzeugerseite durch Hacker angreifbar. Wieder, ich wiederhole mich, ohne dass dem ein Gegenwert entsprechen würde.
Wir können nur auf eine bessere Regierung hoffen, die sich nicht eine Bremse nach der anderen ausdenkt, und dabei noch die Sicherheit unseres Netzes gefährdet.
Smartmeter sind die Voraussetzung, Anreize zur intelligenten Stromnutzzung im Privatbereich zu schaffen. Wir brauchen die Wahlmöglichkeit für zeit- und bedarfsorientierte Tarife. Dann werden Privatinvestoren Strom aus ihrer (Auto-)Batterie ins Netz speisen, wenn es sich lohnt und laden oder verbrauchen, wenn Überschussstrom günstig ist. Ohne Aufzeichnung und Vernetzung geht das nicht, muss aber freiwillig bleiben. Nicht die Erfassung, sondern der Missbrauch ist das Problem. Und nur davor soll uns der Gesetzgeber schützen.
Ja aber das Thema lautet verpflichtendes Smart Meter Gateway bei PV Anlage ab 7 kW und damit wird das Ziel flexible Tarife und und Optimierung des Verbraucherverhalten nicht erreicht, sondern nur der PV Ausbau behindert und ein Problem gelöst, das momentan nicht relevant ist (analoge Abregelung privater PV durch Rundsteuerempfänger).
Meine Einspeisevergütung läuft in 3,5 Jahren aus. Dann habe ich vor neue leistungsstärkere Module zu installieren. Aber nur dann wenn ich den Strom selbst verbrauchen darf. Bei Überschusserzeugung soll abgeschaltet werden. Also keinerlei Einspeisung weil ich mir ein Jurastudium ersparen will. Ich will keinerlei Bevormundung und vor allem keinen Ärger mit irgendwelchen Sesselfur… die ständig neue Kosten verursachen. Wenn das nicht möglich ist wird alles abmontiert und das wars.
@ H. Ahrenfeld
Natürlich dürfen Sie den Strom selbst verbrauchen. Warum wollen Sie denn leistungsstärkere Module montieren ?? Dann produzieren Sie ja noch mehr Überschuss, den Sie nicht selbst verbrauchen können.
Was wäre denn der Missbrauch ? Einspeisen ohne Vergütung ?
Hallo ihr Sonnenanbeter, mit einer Inselanlage habt Ihr all diese Probleme nicht. Diese Anlagen sind im Stromnetz unsichtbar, können also keinen Zappelstrom einspeisen und benötigen keinen Stromzähler, egal wie groß die PV Inselanlage ist und muß somit nie abgeschaltet werden.
Technisch ist soviel möglich, doch die Bürokratie macht wie immer alles unberechenbar, leider.
Wir werden zu etwas gezwungen, was wir so eigentlich garnicht bauen wollten.
Der Allgemeinheit hilft das nicht und der Erde schon garnicht.
Ich habe es vor den bevorstehenden Rollout vorgezogen Discovergy als meinen Messtellenbetreiber des Vertrauens zu machen und so 8 Jahre Bestandschutz zu haben. Die digitalen 2 Richtungszähler von denen werden per Lan ans Internet angebunden und somit war es mir nun auch möglich aWATTar als Energieversorger zu nehmen mit seinem stündlichen Börsenpreis. Ich bin super zufrieden damit, besonders auf die kWh genaue Abrechnung jeden Monat und auch das E-Auto laden zu negativen Strompreisen, wenn die PV mal nicht so viel Leistung hat. Der Zähler damals kam 60,-€ im Jahr, das finde ich okay.