Erhöhte Kaufprämie für Elektroautos wird bis Ende 2025 verlängert

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Lange bewegte sich wenig bei der Elektromobilität. Doch mittlerweile hat die Autoindustrie erkannt, dass sie nicht wenig auf Benziner setzen kann und ihr Angebot ausgeweitet. Dazu passend hat die Bundesregierung im vergangenen Sommer die Kaufprämie für Elektroautos deutlich aufgestockt und seither gibt es einen regelrechten Boom. Die Zahl der Anträge für eine Förderung beim Kauf eines Elektrofahrzeuges habe sich seit Einführung der Innovationsprämie am 8. Juli 2020 verdoppelt, teilte das für die Bearbeitung zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit. Im ersten Halbjahr 2021 wurden 273.000 Fahrzeuge beantragt – schon jetzt mehr als im gesamten Vorjahr“, erklärte BAFA-Präsident Torsten Safarik. Im 2. Halbjahr 2020 habe es monatlich neue Antragsrekorde gegeben. Im Dezember 2020 erreichten die Antragszahlen mit 53.566 Anträgen einen vorläufigen Höhepunkt. Im März 2021 lagen die Antragszahlen erneut bei knapp 52.000, wie es vom BAFA hieß. Von Januar bis Ende Juni 2021 sei die Förderung für 273.614 Fahrzeuge beantragt worden, seit Förderbeginn im Jahr 2016 bis 1. Juli 2021 seien es 693.601 Anträge gewesen.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier kündigte zugleich die Verlängerung der Innovationsprämie an. Die Verdoppelung des Bundesanteils am Umweltbonus werde über das Jahr 2021 hinaus bis zum Ende des Jahres 2025 verlängert. Das Bundeswirtschaftsministerium werde die Änderung in Kürze vornehmen. „Die Antragszahlen liegen weiter auf Rekordniveau. So wurden im ersten Halbjahr 2021 bereits mehr Prämien in Anspruch genommen als im ganzen letzten Jahr. Insgesamt 1,25 Milliarden Euro. Es wird in diesem Jahr eine Rekordförderung für Elektroautos geben. Deshalb haben wir auch in der Koalition beschlossen, die Förderung fortzusetzen bis Ende 2025, damit der Markthochlauf der Elektromobilität weiter an Fahr gewinnt“, erklärte Altmaier.

Mit der Verdopplung des staatlichen Anteils am Umweltbonus können für Elektrofahrzeuge, die weniger als 40.000 Euro Nettolistenpreis kosten, bis zu 9.000 Euro als Fördersumme beantragt werden; für Hybrid-Autos sind es 6.750 Euro. Für Elektrofahrzeuge über 40.000 Euro Nettolistenpreise sind es bis zu 7.500 Euro Förderung bei reinen Elektrofahrzeugen und bis zu 5.625 Euro bei Hybrid-Autos. Die Liste der förderfähigen Elektro- und Hybridfahrzeuge umfasst mittlerweile knapp 500 Modelle.

BDEW veröffentlicht Regionalranking zum Ausbau der Ladeinfrastruktur

Wichtig für ein Vorankommen der Elektromobilität ist auch der Ausbau der Ladeinfrastruktur. Auch hier hat sich in letzter Zeit viel getan, wie die Auswertung des BDEW-Ladesäulenregisters zeigt. Die Dynamik beim Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur zeige sich auch beim alten und neuen Spitzenreiter im Ländervergleich, teilte der Verband zur Veröffentlichung einer Regionalauswertung mit. Bayern verzeichne einen Zuwachs von über 30 Prozent seit April 2020 und lande mit derzeit 8412 Ladepunkten auf Platz 1. In Baden-Württemberg sei die Anzahl der Ladepunkte sogar um mehr als 40 Prozent gestiegen. Es folgt mit 7099 gemeldeten Ladepunkten auf Platz zwei vor Nordrhein-Westfalen mit insgesamt 6648 Ladepunkten, Niedersachsen mit 4079 Ladepunkten und Hessen mit 2844 Ladepunkten. Bei einer Auswertung nach Siedlungsgröße liege Berlin mit 1799 öffentlichen Ladepunkten unter den Metropolen vorn. Bei den Großstädten liegt Wolfsburg mit 493 Ladepunkten an der Spitze, die Zwickau mit 112 Ladepunkten bei den Mittelstädten innehabe. Bei Kleinstädten und Landgemeinden macht Schwieberdingen mit 70 öffentlichen Ladepunkten im BDEW-Ranking das Rennen.

„Erfreulich ist, dass sich das Ladenetz nun zunehmend verdichtet und gerade in den Kommunen und bei den Stadtwerken viel passiert“, erklärte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae. „Für den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur brauchen die Betreiber nun weiterhin Planungssicherheit. Ständig neue Vorgaben für technische, nicht notwendige Nachrüstungen – wie aktuell bei der Ladesäulenverordnung diskutiert – machen den Betrieb der Ladesäule unwirtschaftlich.“ So soll unter anderem der Einbau von Kartenlesegeräten in allen Ladesäulen zur Pflicht werden. „Die entsprechenden Modelle können nicht direkt verbaut werden, sondern müssen erst noch eichrechtlich geprüft und zugelassen werden. Dieser Prozess wird dauern, das verlangsamt natürlich das Ausbautempo“, so Andreae weiter. Zudem seien analoge Kartenlesegeräte bei der Einführung und dem weiteren Betrieb deutlich kostenintensiver als digitale Lösungen – diese zusätzlichen Kosten verteuern unnötig das öffentliche Laden. „Digitale Bezahlsysteme gewährleisten Preistransparenz an der Ladesäule, sind schnell installierbar und nachträglich um neue Dienstleistungen erweiterbar. Und sie sind europäisch anschlussfähig.“

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