Seit der EEG-Novelle 2014 werden große Photovoltaik-Anlagen und Windparks über Ausschreibungen gefördert. Welche Auswirkungen diese Umstellung des Fördersystems auf die Akteursvielfalt hat, hat das Umweltbundesamt (UBA) nun untersucht und dafür eine Analyse bei der Leuphana Universität Lüneburg und das Institut für Zukunftsenergiesysteme (IZES) beauftragt. Erklärtes Ziel der Bundesregierung sei es gewesen, die Akteursvielfalt auch bei der Umstellung auf Ausschreibungen zu erhalten. Nach der Analyse ist dies wohl aber gescheitert, denn die Forscher stellten eine deutliche Veränderung der Akteursstruktur fest. Bei den großen Photovoltaik-Anlagen zeigten sich Anzeichen einer verschlechterten Wettbewerbssituation seit Beginn der Ausschreibungen hinsichtlich deutlich angestiegener Konzentrationsraten sowie dem massiven Anstieg an Großunternehmen und Projektentwicklern, wie es vom UBA heißt. Dennoch sei die Akteursvielfalt innerhalb der dominierenden Gruppe relativ hoch.
Kleinere Akteure wie Bürgergenossenschaften seien durch die höheren Risiken, die sich durch die Ausschreibungen und das Risiko keinen Zuschlag zu erhalten, ergeben gegenüber den größeren Unternehmen benachteiligt. Das UBA betont, dass es für die Funktionsfähigkeit von Märkten wichtig sei, dass die Konzentration nicht zu groß sei und möglichst keine Markteintrittsbarrieren für bestimmte Akteursarten bestehe, so dass die Wettbewerbsfähigkeit gewahrt bleibt. Bei der Windkraft zeigten die ausgewerteten Daten noch keine Marktkonzentration hin zu großen Unternehmen.
Die Forscher fanden zudem heraus, dass die direkten und indirekten Beteiligungsmöglichkeiten mit den Ausschreibungen gegenüber bestehenden Anlagen zurückgegangen seien. Bei fast 90 Prozent der in den Ausschreibungen erfolgreichen Projekte würden keine Partizipationsmöglichkeiten angeboten. Damit bleibe die Demokratisierung der Energieversorgung durch die Umstellung auf Ausschreibungen auf der Strecke. Allerdings heißt es bezüglich der großen Freiflächenanlagen in der Studie auch: „Die große Photovoltaik bot aufgrund eines sehr niedrigen Anteils beteiligungsoffener Akteure schon vor den Ausschreibungen wenig Chancen, die soziale Akzeptanz durch direkte und indirekte Beteiligungsmöglichkeiten zu unterstützen.“ Die Ausschreibungen haben damit diese Situation weder verbessert noch verschlechtert.
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Das ist doch das, was ich schon Seiten lang in meinen Kommentaren hier Energiewende der „Großen“ nenne. Um das festzustellen habe ich keine Untersuchung benötigt.
Es ist ja nicht nur so, dass die „Kleinen“ aus den genannten Gründen nicht zum Zuge kommen, sondern wenn es um PPA Verträge geht läuft das Ganze total am EEG Vorbei. Während der von den „Kleinen“ erzeugte Strom an der Börse als Graustrom verramscht werden muss, mit all den nachteiligen Folgen, geht der der „Großen“ mit Grünstromstatus, und entsprechendem Wert, direkt auf die Handelsebene.
Dafür lassen die sich dann auch noch feiern, mit Schlagzeilen wie die Folgende.
„Schon wieder eine Großanlage ohne Förderung am Netz“ Das zweite Standbein der Energiewende
Da kann ich Herrn Diehl voll zustimmen. Jetzt passiert das was alle
Parteien auch wollten.
Es ist eine Binsenweisheit der Nationalökonomie, dass die Wirtschaft zur Konzentration neigt, wenn man ihr alle Freiheiten überlässt. Neoliberale haben da auch gar kein Problem damit. Soziale Marktwirtschaft besteht allerdings darin, die Bildung von ungesunden Mono- oder Oligopolen zu begrenzen. Dazu haben wir in Deutschland ein Kartellamt, das die Bildung von Großunternehmen durch Übernahmen regulieren soll. Leider allzu oft ein zahnloser Tiger, wie man jetzt an der Fusion von Vonovia und Deutscher Wohnen wieder gesehen hat, aber das ist nur eine Frage des politischen Willens. Hier wäre insbesondere der Wirtschaftsminister gefragt, aber wo dessen Herz schlägt, wissen wir ja.
Eine gewisse Größe trägt allerdings zur Kostenreduzierung bei und ist damit auch nicht von vorneherein abzulehnen. Insgesamt muss man sagen: Die Mischung macht es. Um den großen und noch weiter wachsenden Strombedarf unserer Volkswirtschaft zu befriedigen, brauchen wir auch zu Minimalkosten produzierende Großanlagen. Um den Wettbewerbsnachteil kleinerer Anlagen auszugleichen, muss es gesetzlich festgelegte Aufschläge für die verschiedenen Anlagengrößen und -arten (insb. On-Top-PV) geben. Eigentlich sollte die Mindestanlagegröße, ab der Teilnahme an den Auktionen verpflichtend ist, kontinuierlich steigen. Der gegenwärtige Gesetzgeber hat sie statt dessen immer weiter abgesenkt. Das gilt es rückgängig zu machen.
Gleichzeitig sollten EEG-Anlagen grundsätzlich nicht in die Direktvermarktung gehen, sondern allen Strom über den EEG-Fonds lassen müssen, damit Mehrerlöse an der Börse dem Fonds (und damit allen Stromverbrauchern) zu gute kommen und nicht dem Anlagenbetreiber. Damit bleiben die Auktionsergebnisse auf einem angemessenen Niveau, das ein guter Maßstab ist, um die Aufschläge für die Kleinanlagen festzulegen. Im Augenblick sinken die Auktionsergebnisse schneller als die Kosten, weil die Anlagenbetreiber auf Zusatzgewinne aus der Direktvermarktung spekulieren. Die Risikokosten der Spekulation müssen aber alle Stromverbraucher tragen, während die potentiellen Mehrerlöse vom Betreiber kassiert werden. Insgesamt eine ungute Konstruktion, die nicht zur Kostenreduktion beiträgt, und in den Auktionen ein unzutreffendes Preissignal erzeugt.
@JWC
ich habe aus Ihrem Beitrag absolut nicht entnehmen können, für welche Seite sich hier arragieren wollen!
Allgemeine Methapfer führen hier auch nicht recht weiter:
„Leider allzu oft ein zahnloser Tiger, wie man jetzt an der Fusion von Vonovia und Deutscher Wohnen wieder gesehen hat, aber das ist nur eine Frage des politischen Willens. Hier wäre insbesondere der Wirtschaftsminister gefragt, aber wo dessen Herz schlägt, wissen wir ja.“
Was wollen Sie mit so einer wortloser Formulierung erreichen?
Den dritten Absatz Ihres Beitrages habe ich komplett nicht verstanden.
Weitere Erlaüterunge würden gut tun.
Im zweiten Absatz Ihres Beitrages bemängeln Sie die die Clustergröße, die durch das Wirtschaftsminsterium als Marschrichtung vorgegeben wurde.
Kann man machen; muß man nicht machen.
Es stande dem Wirtschaftsministerium gut, wenn sie versch. Kategorienen der Kapazität zur Stromerzeugung zulassen würde.
Selbst wenn ich einigen Leuten hier mit meinen Wiederholungen auf die Nerven gehe, für den der es Verstehen will, führt kein Weg an der Realität vorbei Der Grundstein für die zwei Arten Energiewenden wurde 2010 mit der Ermächtigungsverordnung gelegt.
Für neu Hinzugekommene siehe hier unter Auswirkungen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Seit dem müssen die EE separat an der Börse verramscht werden, sind quasi vom Energiewende Prozess raus genommen, wirken allenfalls noch kontraproduktiv wie man nun gerade wieder sieht
Verdunkelt wurde dieses „Faule Ei“ von 2010 mit der Nebelkerze EEG Konto .Da kommt oberflächlich – ich gehe mal davon aus für die Politiker gedacht – zum Ausdruck, seht her so wenig bekommen wir für den EEG Strom und so viel müssen wir dafür an Vergütungen bezahlen. Warum wir so wenig dafür bekommen, nämlich dass die EE seit dem faulen System die Preise selbst senken, und sich selbst entwerten, wird vom EEG Konto verschleiert, und bleibt somit in der Dunkelkammer der Strompreisgestalter.
So lange das nicht korrigiert wird, ist die ursprüngliche „EEG Energiewende“ auf der Verliererstraße. Wie soll den eine Energiewende funktionieren, wo der Hauptakteur nämlich die EE selbst gar nicht mit machen dürfen, sondern lediglich von den Großen benutzt werden, um ihre Gewinne zu optimieren.
Wir lesen und sehen es doch tag täglich, dass große Anlagen mit PPA Verträgen direkt zu festen Preisen über Jahre an den Kunden liefern. Von „Verramschen“ ist da keine Rede. Im Gegenteil, die nutzen noch die Ramschware aus der Energiewende für die Kleinen, um ihre Gewinne zu optimieren. Das hat schon mit den konventionellen Kraftwerken funktioniert.
Siehe hier ab Seite 3
https://www.greenpeace-energy.de/fileadmin/news_import/Studie_Ertragsoptimierung_von_Kraftwerken_durch_EEG-Regelungen.pdf
Oder hier:
Zitat: Diese zwei Artikel beantworteten sehr gut unsere Frage, wer eigentlich an der Strombörse einkauft. Denn es wurde immer nur von Versorgungsunternehmen, Stromhändlern, industriellen Großkunden und Banken gesprochen. Nun wissen wir dazu gehören auch die Stadtwerke und Unternehmen, wie E.ON, RWE usw. Es gibt also keinen Zwischenhändler mehr. Der Grund dafür, dass Unternehmen wie RWE auch an der Börse einkaufen, obwohl sie selbst rund 30 Kraftwerke besitzen und somit eigentlich genug Strom produzieren, ist einfach. Es gibt Tage, da ist der Strompreis an der Börse so günstig, dass eine Eigenproduktion viel teurer wäre. Daher werden dann die Kraftwerke gedrosselt und lieber günstig eingekauft. Zitat Ende.
Wie das in der Praxis funktionieren kann siehe im Folgenden.
Man schließt über etwa 5 Jahre einen PPA Vertrag zu einem festen Preis von 5 Cent/kWh ab. Und immer wenn die Energiewende der „Kleinen“
— forciert durch PV Pflicht für Alle — Börsenpreise unter 5 Cent fallen, wird zugekauft und die PPA Verträge werden damit bedient. Dazu muss aber viel EEG Strom von den „Kleinen“ zum Verramschen, an die Börse kommen, damit dort die Preise auch niedrig bleiben. Die PV Pflicht für Alle lässt grüßen. Wenn da mal nicht wieder die Lobbyorganisation INSM dahinter steckt
Hans Diel; alles gut; stimme Ihnen zu.
Jedoch könnten Sie ihren Standpunkt als Mängelbericht an die Abgeordenten unformulieren.
Die müßten zur Umlenkung gebracht werden……
Da sitzt der Hase im Pfeffer, nicht bei den vielen Betreibern.