Mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden ab 1. Juli bauliche Maßnahmen in diesen Bereichen noch stärker gefördert. Wer bei Neubau und Sanierungen auf den Einsatz erneuerbarer Energien setzt – etwa mit einer eigenen Photovoltaik-Anlage – profitiert von noch höheren Zuschüssen, wie Zolar am Donnerstag erklärte. Die Berechnungen des Start-ups zeigen, dass zusätzlich bis zu 21.000 Euro an Förderung mit der Installation einer Photovoltaik-Anlage möglich sind. Grundlage dafür ist die Einführung der neuen Energieeffizienzklasse für Gebäude, der Effizienzhausklasse EE (Erneuerbare-Energien). Diese setzt voraus, dass erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 55 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen.
Mit Erreichen einer EE-Klasse erhöht sich der Tilgungszuschuss für einen Neubau um 2,5 Prozent und für Sanierungsprojekte um 5 Prozent, wie es weiter heißt. Der Kreditrahmen steige gleichzeitig von 120.000 auf 150.000 Euro. Dieser finanzielle Vorteil sorgt für eine attraktive Refinanzierung einer Photovoltaik-Anlage. In Rechenbeispielen zeigt Zolar auf, was für die Hausbesitzer möglich ist. Bei einer Sanierung zu einem beliebigen Effizienzhaus mit einer Wärmepumpe und der gleichzeitigen Installation einer Photovoltaik-Anlage erhöht seinen Kreditrahmen um 30.000 Euro und sichert einen fünf Prozent höheren Tilgungszuschuss. Das entspricht einer Summe von 21.000 Euro – die Höhe der durchschnittlichen Anschaffungskosten einer Photovoltaik-Anlage. Beim Effizienzhaus 40 plus ist das Erreichen der Vorgaben durch die Installation einer Photovoltaik-Anlage und eines Heimspeichers möglich. Im Vergleich zum KfW 40 Haus erhalten Eigenheimbesitzer einen zusätzlichen Zuschuss von 13.000 Euro, der einen Großteil der Anschaffungskosten für die Photovoltaik-Anlage bereits abdeckt, wie es von Zolar heißt.
Beim Neubau eines beliebigen Effizienzhauses wird mit einer Wärmepumpe und der zusätzlichen Installation einer Photovoltaik-Anlage die EE-Klasse erreicht. Damit kommt es zu einem erhöhten Kreditrahmen von 30.000 Euro sowie einem 2,5 Prozent höheren Tilgungszuschuss. Effektiv bedeute dies einen Vorteil von 8250 Euro und damit einen großen Teil der Anschaffungskosten für eine Photovoltaik-Anlage. Die genaue Höhe der Zuschüsse hänge davon ab, wie energieeffizient die baulichen Maßnahmen und wie hoch die förderfähigen Kosten sind.
Um Doppelförderungen zu vermeiden, müssen sich Hausbesitzer allerdings für ein Programm entscheiden – also BEG oder EEG. Bei der Vergabe von Zuschüssen setzt die BEG den Verzicht auf die Vergütung für eingespeisten Solarstrom voraus. Nach Ansicht von Zolar angesichts kontinuierlich sinkender EEG-Einspeisetarife und der Möglichkeit des solaren Eigenverbrauchs eine klare Sache zugunsten der neuen Bundesförderung.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Ich finde es schön, dass der Staat diese Maßnahmen fördert, nur ärgert mich. das wir im Jahr 2000 auf ein größeres Haus zugunsten einer Wärmedämmung, einer Regenwassernutzungsanlage (50.000 l weniger Trinkwasser pro Jahr) und einer Solaranlage ( nur 900 l Öl im Jahr) verzichtet haben und jetzt nichts sinnvolles mehr machen können um eine Förderung zu erhalten. Wir dürfen weiterhin eine Ölheizung erneuern und betreiben, toll, genau das, was ich will. Die Pioniere der Vergangenheit werden vergesssen!!
Wie bitte? Weil der Häuslebauer einen Tilgungszuschuss für seinen Kfw- Kredit erhält, soll er seinen Solarüberschuss ohne Vergütung einspeisen, ihn also dem Netzbetreiber schenken, der ihn dann als Ökostrom teuer weiterverkauft?
Musste denn etwa der Strom aus den AKW’s umsonst abgegeben werden, weil die gefördert wurden und auch weiterhin bezuschusst werden, indem die Allgemeinheit für die Endlagerung aufkommt?
Nein.
Eine derart verquere Regelung werden die Solar- Anlagenbetreiber hoffentlich damit beantworten, dass sie den Sollwert für ihre Netzeinspeisung auf Null setzen. Für mich ist das die einzig logische Konsequenz.
Da frage ich doch lieber meinen Nachbarn, ob der meinen Solarüberschuss geschenkt haben möchte und sich dafür mit einem kleinen Geschenk an mich revanchiert…
Ein Loch durch die Wand zu seinem Hauswirtschaftsraum ist ruck zuck gebohrt und eine Dose nebst Zähler aus dem Baumarkt zu installieren ist für den halbwegs geschickten Heimwerker kein Hexenwerk.
Scheinbar sind es ja solche „inoffiziellen“ Lösungen die die Politik sich wünscht.
Die Welt will beschissen werden. Also Loch bohren. 😏 Noch besser, wenn dein Nachbar noch einen alten Zähler hat, der auch rückwärts läuft. 😂 Dann bist du bei 100% Ersparnis vom aktuellen Stompreis.
Thomas aus Marl sagt.
Wie bitte? Weil der Häuslebauer einen Tilgungszuschuss für seinen Kfw- Kredit erhält, soll er seinen Solarüberschuss ohne Vergütung einspeisen, ihn also dem Netzbetreiber schenken, der ihn dann als Ökostrom teuer weiterverkauft?
@ Thomas aus Marl.
Richtig erkannt, so sieht die Energiewende der „Altgedienten“ aus. Der EEG Strom muss in den Markt integriert werden heißt es bei denen. Mit anderen Worten, so viel wie möglich EEG Strom zum Verramschen an den Spotmarkt, damit die dort günstig einkaufen können. Das ist doch mit der Solarpflicht, die ständig propagiert wird das Gleiche. Alle Dächer voll, der atmende Deckel wird schon dafür sorgen, dass wir billigen Strom im Lande haben. Leider nicht für die Verbraucher, die zahlen nämlich höhere EEG Umlage wenn die Börsenpreise sinken.
Diese Strategie mit dem billigen Strom, wurde im Folgenden schon einmal propagiert.
Siehe hier:
https://www.pv-magazine.de/2021/02/19/im-gespraech-mit-philipp-schroeder-industriestrom-mit-erneuerbaren-energien-billig-machen/
Allerdings kommt der damalige Initiator aus der Speicherbranche, und hat wenigstens eine anständige Vergütung gefordert, für diejenigen die ihre Dächer voll legen, und liefern.
Man muss mit der Materie vertraut sein, um die Wölfe im „Klimaschafspelz“ zu erkennen.
Irgendwas an der Rechnung scheint mir nicht zu stimmen, oder die Angeben sind unvollständig:
„Die Berechnungen des Start-ups zeigen, dass zusätzlich bis zu 21.000 Euro an Förderung mit der Installation einer Photovoltaik-Anlage möglich sind.“
Wirklich ZUSÄTZLICH 21.000 Euro?
„Mit Erreichen einer EE-Klasse erhöht sich der Tilgungszuschuss für einen Neubau um 2,5 Prozent und für Sanierungsprojekte um 5 Prozent, wie es weiter heißt. Der Kreditrahmen steige gleichzeitig von 120.000 auf 150.000 Euro. (…) In Rechenbeispielen zeigt Zolar auf, was für die Hausbesitzer möglich ist. Bei einer Sanierung zu einem beliebigen Effizienzhaus mit einer Wärmepumpe und der gleichzeitigen Installation einer Photovoltaik-Anlage erhöht seinen Kreditrahmen um 30.000 Euro und sichert einen fünf Prozent höheren Tilgungszuschuss. Das entspricht einer Summe von 21.000 Euro – die Höhe der durchschnittlichen Anschaffungskosten einer Photovoltaik-Anlage.“
5 Prozent zusätzlicher Tilgungszuschuss wegen der PV-Anlage sind bei einer Kreditsumme von 150.000 aber nicht 21.000 Euro sondern nur 7.500 Euro.
Was stimmt?
@Thomas Seltmann: Über BEG WG bekommt man für ein EH55 ohne EE-Klasse max. 45% von 120.000 € = 54.000 €, mit EE-Klasse 50% von max. 150.000 € =75.000 €, Differenz: 21.000 €. Das ist wahrscheinlich die zu Grunde liegende Rechnung.
Erreicht man also mit Invest in zusätzliche PV von 30.000 € die EE-Klasse, gibt es 21.000 € extra. Kostet die Anlage dann eben nur noch 9.000 €- für den Betrag ist das dann i.d.R ein volles Dach.
Diese Art der PV-Förderung wirft die Frage auf: wohin mit dem überschüssigen Strom? Bleibt nur verschenken, Lieferung an Nachbarn, Mieterstrom – alles behindert. Da werden schon die entsprechenden Geschäftsmodelle in den Schubladen liegen.
Wohin mit dem Strom? Na in die DV, da werden z.T. auch 4 ct bezahlt und die akt. Einspeisevergütung von 7,25 ct wird weiter sinken. Das wirklich neue, daß PV samt Speicher ja mitgefördert wird und zwar mit 22,5%, das ist bei grossen Anlagen (knapp 30 kWp) bei Neubauten mit „Dach voll“ durchaus eine Rechnung bzw. Suche nach einem Direktvermarkter wert. Es sind also nicht die 2,5% höherer Förderung wegen EE Klasse Zuschlag, sondern die 22,5% der Anlagenkosten von ca. 40000 € (30 kWp netto plus 10 kWh Speicher).
Hi, die 21.000 Euro beziehen sich auf Eff´haus 40 EE, bei Eff´haus 55 EE kommen „nur“ 19.500 Euro heraus. Wir haben das mal genauer nachgerechnet: https://www.energie-experten.org/news/beg-effizienzhaus-ee-bis-zu-21000-euro-extra-zuschuss-zur-pv-anlage
Was stimmt?…ist die falsche Frage! Was mit der beschriebenen ‚alternativen‘ Förderung NICHT stimmt, ist doch hier die Frage.
Wozu braucht man diese sogenannte Förderung, wenn es doch bereits eine gibt, die auch heute noch in den allermeisten Fällen dazu führt, dass man über die EEG Vergütung plus Eigenverbrauch die PV Anlage quasi geschenkt bekommt?
Was fehlt, ist doch lediglich die massive Anhebung des Ausbaupfades. Dann steigen automatisch auch die Vergütungen solange wieder an, bis soviele neue Arbeitsplätze geschaffen wurden, dass man die Nachfrage dann auch wirklich bedienen kann.
Dass man bei diesem Modell dann auch noch seinen Überschusstrom verschenken soll, setzt dem Ganzen wirklich die Krone auf, wie zuvor bereits erwähnt wurde.
Wenn es dann nur am Kredit liegt: Ich kenne keine Bank, die eine PV Anlage mit 20 Jahre staatlich garantierter EEG Vergütung nicht finanziert. Da muss die PV schon viel zu teuer eingekauft werden, bzw. das Dach ertragsmäßig miserabel sein, dass eine Bank da nein sagt.
Vorteil:
– kein Finanzamt,
– keine Bank,
– vergleichbar mit 10,5 Cent Vergütung oder bei Ost / West sogar 15 Cent.
– Eigenverbrauch durch BEV und WP erhöht die Wertschöpfung.
– belastet nicht das EEG Konto
– Gewinn ist deutlich sichtbar, man muss nicht zum Taschenrechner greifen.
– Anlagenerweiterung ist sehr einfach ohne Vergütungsverluste darstellbar.
– Alternatives Angebot, keiner muss …
– Das ‚Rentner, rentiert sich für mich nicht mehr‘ Thema ist weg.
Nachteil:
– Wenn die Anlage länger als 20 Jahre in Betrieb ist gewinnt der Staat.
Anmerkung:
– Das Modell könnte man auch auf Balkonkraftwerke anwenden und so für sozialen Ausgleich sorgen.
@Alter Falter:
Einige Vorteile sind sicher richtig.
Allerdings würde mich die Rechnung zu den 10,5ct Vergütung/kWh im Vergleich mal interessieren.
Ein wichtiger Nachteil, der mE vergessen wurde:
Wenn ich eine fixe Vergütung, bzw. einen Zuschuss für den Bau der PV Anlage erhalte, besteht mein Gewinn aus dieser Anlage aus eben jener Förderung PLUS dem Stromanteil, den ich direkt für den Eigenbedarf verbrauchen kann. D.h. ich könnte nun auf die Idee kommen, meinen direkten Stromverbrauch zu erhöhen, da es rechnerisch für mich positiv aussieht und mich mein eigener Strom ja nichts mehr, bzw. nur noch einen geringeren Restbetrag für die Investition kostet (kein FA mehr!). Das konterkariert aber genau das Verbrauchsverhalten, welches man eigentlich an den Tag legen sollte, nämlich Strom zu sparen wo es geht.
Der Effekt, „ich will ja nichts verschenken“ wird dadurch sogar gefördert und es verbleibt weniger Einspeisung in das Verteilnetz, welche dann durch konventionelle Kraftwerke ausgeglichen werden muss.
Auch die Anlagengröße wird so nur noch auf den Eigenverbrauch beschränkt werden.
Je nach Verbrauchsprofil bringt eine PV Vergrößerung nicht mehr ausreichend viel Zuwachs zum Direktverbrauch, um die Anlagen zu amortisieren. Da spart man sich dann eine max. große Anlage zugunsten eines geringeren Invests.
Beispiel: Meine erste 9,6kWp Anlage verhalf mir zu einem Direktverbrauch von 1300kWh/a
Meine 2. PV anlage mit 8,1kWp erhöhte diesen aud etwa 2000kWh/a. Wieso sollte nach dem obigen Modell eine solche Anlagenvergößerung noch durchgeführt werden? Die 700kWh/a x 0,30ct/kWh zusätzlicher DV ergeben max. 210€/a. Selbst wenn ich den halben Anlagenpreis der 2.PV gefördert bekomme, benötige ich 21Jahre, bis sich das rechnet!
Das, so finde ich, sind falsche Signale und eine Weichenstellung auf ein falsches Gleis.
@sirrocol
Für den Vergleich habe ich pessimistisch bei 10 kWp etwa 12000 kWh Ertrag und 2000 kWh Eigenverbrauch angesetzt. Damit werden 10000 kWh eingespeist. 21000 EUR / 10000 kWh / 20 Jahre = 10,5 Cent / kWh.
Für Ost / West habe ich bei 10 kWp etwa 9000 kWh Ertrag und 2000 kWh Eigenverbrauch angesetzt. Damit werden 7000 kWh eingespeist. 21000 EUR / 7000 kWh / 20 Jahre = 15 Cent / kWh.
Das Problem der privaten Verbrauchsmaximierung sehe ich ebenso kritisch, weil es ein Mittel ist, um sich an der Allgemeinheit ungebremst zu bereichern.
Auf der anderen Seite sehe ich aber auch, dass die pauschale Vergütung Anreiz für sinnvolle Investitionen in CO2 neutrale Technik sein kann, falls diese durch die BEG Förderung noch nicht ausgereizt sind. Jedenfalls sehe ich die Förderung als eine Aufforderung dazu. Sobald eine für Sanierung typische Luft-Wasser-Wärmepumpe ins Spiel kommt, ist der Vergleich an die Wand gespielt.
Ob das Spielchen wie oben angesetzt mit BEG umsetzbar ist, vermag ich nicht wirklich zu sagen. Berichten zu Folge kommt man mit 10 kWp zumindest bilanziell über die 55% der notwendigen erneuerbaren Energie.
Zu vermuten bleibt, dass hier die bereits angedrohte mit Green Bond finanzierte pauchale Förderung durch die Hintertüre eingeführt wird. Für das Kursrisiko des Stromes und das unkalkulierbare Prosumerverhalten bürgt dabei erneut der Staat.
Eigentlich hatte ich gehofft, dass wenn einmal die EEG-Vergütung von Neuanlagen der EEG-Umlage in etwa entspricht, wir in ruhigeres Fahrwasser kommen. Immerhin sinkt die durchschnittliche PV Vergütung um ca. 4 Cent pro Jahr im Hintergrund. Schön wäre auch, wenn ein Teil der eingesparten Übertragungskosten honoriert werden würden.
Der Staat könnte m.E. schon längst kleine prozentuale Anteile am EEG Srom quartalsweise versteigern. Die Energieversorger würden damit von vorn herein ihren Anteil berücksichtigen und unterbringen. Bei Unterdeckung könnten sie leicht für Ausgleich sorgen. Insgesamt erwarte ich davon eine höhere Nachfrage und bessere Preise für EEG Strom.
Die CO2 Steuer dagegen ist zwar sehr wirksam, sie wird aber stark inflationäre Spuren hinterlassen, so dass wir damit einen hohen Kredit auf unsere Rente nehmen.
@ Alter Falter
Danke für die Rechnung.
Jetzt weiß ich auch, warum ich mir das nicht erklären konnte. Ich sehe hier den Pferdefuß in den vollen 21000€ für eine 10kWp PV Anlage! Die darf heute maximal zwischen 1200 und 1300€/kWp kosten (netto), wenn keine zusätzlichen Erschwernisse vorliegen (hohes, zerstückeltes Dach, viele kleine Flächen, neuer Zählerschrank etc.), also in Summe 13000€ + MWst..
Dafür nimmt man doch keinen Kredit über 21000€ auf? Selbst wenn es in der Summe zum Hauskredit unterginge, würde man die Förderung über den Kredit doch wohl gegen Nachweise, also Rechnungen erhalten, wodurch die förderung dann entsprechend geringer ausfallen müsste. Oder verstehe ich das falsch?
Dazu müssten vermutlich die genauen Fördebedingungen bekannt sein.
Die 55% erreicht man vermutlich nicht alleine mit PV der Größe 10kWp. Da muss schon eine WP und/oder ein eKFZ hinzu kommen. Oder auch ein stationärer Speicher, von dem ich persönlich wenig bis gar nichts halte, jedenfalls aktuell. Oder man hat ein entsprechend sparsames Verbrauchsverhalten, dann wäre das mäglich.
Mit 17,7kWp in 3 Richtungen liege ich bei etwas über 43% EV Quote, (noch) ohne WP, eKFZ etc.
Das sind absolut etwa die 2000kWh aus obiger Rechnung 😉
Ein irritierendes Modell der Solarförderung; bei nur 3 – 5 % Neubauvolumen jählich.
Welches Ausbauziel soll damit erreicht werden?
Der Gesetzgeber sollte sich eher Gedanken machen, wie er die vielen privaten und auch industriellne Bestandsbauten schleunigst mit PV-Modulen belegen könnte. Das würde vermutlich eine weit größere Menge an realisierbaren Zubau ausmachen.
Vergesst einfach nicht die älteren Jahrgänge als Eigentümer von Bestandbauten, die vermutlich über ausreichend Finanzmittel verfügen, anstatt die Förderung einseitig nur auf den notorisch klammen jungen Häuslebauer zu fokussieren.
Jedoch gehört der PV-Vergütungs-Dschungel der BRD aufgeräumt und entfrachtet.
Zentrale Anlaufstelle oder das örtliche Energieunternehmen.
Vergütung zum Festpreis oder schwimmend?
Forderung:
Weg von EEG mit Orientierung am ständig fallendem Börsenstrompreis.
Feste Einspeisevergütung; dauerhaft! Keine begrenzten 20 Jahre extra durch EEG subventionierte Vergütung.
Thomas sagt:
Der Gesetzgeber sollte sich eher Gedanken machen, wie er die vielen privaten und auch industriellne Bestandsbauten schleunigst mit PV-Modulen belegen könnte. Das würde vermutlich eine weit größere Menge an realisierbaren Zubau ausmachen.
@ Thomas
Sie kennen doch unterdessen die gegenwärtige Gesetzeslage im Detail.
Zu nächst einmal müsste der Gesetzgeber dafür sorgen, dass der EEG Strom nicht mehr separat am Spotmarkt der Börse verramscht werden muss, sondern wieder den Versorgern zwingend zugeteilt würde, wie das bis 2010 der Fall war.
Es kann doch nicht sein, dass immer nur der Zubau im Vordergrund steht, ohne die dadurch für die ursprüngliche Energiewende entstehenden negativen Folgen zu berücksichtigen. Nach der gegenwärtigen Gesetzeslage ist Fakt, dass nach dem Motto „Alle Dächer voll“ immer mehr EEG Strom zum Verramschen an die Börse kommt, und die Preise dort immer öfter gegen „Null“ tendieren. Das ist genau das, was ich hier die Energiewende der „Altgedienten“ nenne. Die kaufen nämlich den billigen Strom, machen damit optimale Gewinne, und die Verbraucher zahlen die Zeche, weil bei sinkenden Börsenpreisen für sie die EEG Umlage steigt. Die Großen können an der Börse billig kaufen, und ihre weitaus höher dotierten PPA Verträge ergänzen. Dafür lassen die sich sich dann auch noch feiern, weil sie mit PPA Verträgen Ökostrom erzeugen ohne Förderung.
Sie sehen einmal mehr, wie die Ermächtigungsverordnung von 2010 sich wie ein roter Faden, nachteilig durch alle Bereiche der Energiewende zieht.
Zur Erinnerung, für neue Leser, bis 2010 wurden die EE noch zwingend den Versorgern zugeteilt. Wenn unter diesen Voraussetzungen die Dächer verpflichtend voll gelegt werden, ist das eindeutig im Sinne der ursprünglichen Energiewende, weil damit zwingend immer mehr EEG Strom und dem entsprechend weniger konventioneller Strom im Portfolio der Versorger enthalten wäre.
Wir dürfen uns mit den vollen Dächern nicht ein weiteres mal, unüberlegt in eine falsche Energiewenderichtung verführen lassen.
@Hans Diehl, was habe ich denn in Ihren Augen jetzt schon wieder falsch dargestellt?
Bitte lesen Sie den bitte den Beitrag bis zum Ende: Da steht etwas von Forderungen.
Ich weiß jetzt wirklich nicht, wie man Sie von dem Blick nach vorne anstatt in den Rückspiegel bringen könnte.
Ich habe nicht den Eindruck, dass wir Gegensätzliche Standpunkte vertreten.
@ Thomas
Falsch gemacht haben Sie nix, sondern lediglich die Reihenfolge der Prioritäten verwechselt.
Hätten Sie ihre „Forderung“ vor das Dächer voll legen gestellt, wäre ich nicht auf die Idee gekommen zu kommentieren. Denn ohne die „Gesetzliche“ Erfüllung ihrer Forderung ist das mit den vollen Dächern nämlich kontra produktiv für für Energiewende die wir Beide wollen. Grundsätzlich vertreten wir absolut keine gegensätzliche Standpunkte. Ich ergänze Ihre Betrachtungen lediglich mit meinen Erfahrungen aus dem Blick in den Rückspiegel.
Übrigens…
Es geht auch Beides: BEG und EEG-Vergütung.
Das Kumulierungsverbot für bundesfinanzierte Förderung greift nicht, wenn die Kosten der PV-Anlage bei der BEG-Förderung nicht angesetzt werden, d.h. das restliche Effizienzgebäude wird über die BEG gefördert, die PV-Anlage erhält die EEG-Vergütung. (Stichwort: Investitionssplitting)
Die Kosten für das Gebäude sind i.d.R. auch ohne PV-Anlage hoch genug, um den Förderrahmen auszuschöpfen.
Hallo
Was wäre nenn für mich am besten ?
Habe ein Haus gekauft will jetzt die Förderung für den Heizungstausch beantragen 45%. Möchte gleichzeitig eine PV aufs Dach machen mit 24,7 kwp und 16kw Speicher. Werde die so bezahlen wo bekomme ich jetzt die besten Förderungen? Der Anbieter sagte 7 Cent Einspeisung Vergütung.
????
Gut zu wissen, dass der Kreditrahmen zukünftig von 120.000 auf 150.000 Euro steigt. Für mein Haus möchte ich ab nächstes Jahr auf erneuerbare und Energie umsteigen. Ich werde mich dafür an einen Experten für Photovoltaikanlagen wenden.
Interessant, dass man sich einen fünf Prozent höheren Tilgungszuschuss sichern kann, wenn gleichzeitig auch eine Wärmepumpe installiert wird. Ich möchte mir ebenfalls eine Photovoltaik-Anlage installieren lassen. Davor werde ich mir einen passenden Fachmann suchen, der mich zu der Photovoltaik-Förderung berät.
Danke für den Blog und den Hinweis, wie man Doppelförderungen vermeidet. Ich habe mich dazu entschieden, eine Fotovoltaikanlage auf meinem Dach zu bauen. Für die Installation suche ich mir definitiv einen Experten für Elektrotechnik.
Danke für den Hinweis, dass sich durch die EE-Klasse der Tilgungszuschuss für einen Neubau um 2,5 Prozent erhöht. Ich interessiere mich für mein neues Haus ebenfalls sehr für Photovoltaikanlagen. Dafür wende ich mich morgen an eine entsprechende Firma.