Kurz vor Toresschluss will die Bundesregierung noch eine Solarpflicht einführen: Der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zum Klimaschutz-Sofortprogramm für 2022 sieht vor, dass bei Neubauten oder größeren Dachsanierungen eine Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage installiert werden muss.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) steht dem Vorhaben kritisch gegenüber. „Eine allgemeine Solarpflicht wäre angesichts der angespannten Auftragslage bei den Handwerksbetrieben gegenwärtig gar nicht möglich“, sagte Verbandsvorstand Klaus Müller dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Er warnt davor, dass die derzeit hohe Akzeptanz der Photovoltaik unter einer solchen Pflicht leiden könnte. Ohnehin müssten zunächst einmal die Vorschriften für Speicher, Eigenverbrauch und Mieterstrom verbessert werden.
Bei öffentlichen und gewerblichen Neubauten kann sich Müller eine Solarpflicht dagegen gut vorstellen. Wegen der größeren Dachflächen falle hier das Kosten-Nutzen-Verhältnis in der Regel positiver aus.
Auch der energiepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Martin Neumann spricht sich gegen eine allgemeine Solarpflicht für Neubauten aus. Sein Argument: Sie führe dazu, dass sich Bauherren dann womöglich aus Kostengründen für die günstigste und nicht die effizienteste Anlage entscheiden. Damit konterkariere die Koalition das eigene übergeordnete Ziel der CO2-Minderung. „Wir möchten motivationsgeleitete Eigenversorger, die in Zukunftstechnologien investieren wollen, über Anreize fördern und nicht den Bau und Erwerb von Eigentum durch verpflichtende Anschaffungskosten ausbremsen“, so Neumann.
PV Think Tank für Solarpflicht in 100-Tage-Programm
Der PV Think Tank – ein loser Zusammenschluss von Photovoltaik-Experten, der von der Haleakala-Stiftung sowie der Reiner Lemoine Stiftung unterstützt wird – hat die allgemeine Solarpflicht dagegen in sein Impulspapier mit 50 konkreten Handlungsempfehlungen für die nächste Legislaturperiode aufgenommen. Das Papier listet Maßnahmen auf, mit denen sich ein Zubau von mindestens zehn Gigawatt pro Jahr erreichen lässt. Die Solarpflicht solle bereits im 100-Tage-Programm verankert werden. Das Papier ist entstanden, bevor das Bundeswirtschaftsministerium seinen Entwurf zum Klimaschutz-Sofortprogramm für 2022 erstellt hat.
Jörg Ebel, Präsident des Bundesverbands Solarwirtschaft, hat dagegen vor einigen Wochen in einem Gastbeitrag für pv magazine Bedenken gegenüber einer allgemeinen Solarpflicht formuliert. Auch er sorgt sich um die Akzeptanz der Photovoltaik. Zudem würde die Pflicht, wenn überhaupt, nur zu einem sehr geringen Zubau führen. Ohnehin sei viel wichtiger, die Erneuerbaren-Ausbauziele herauf zu setzen, sehr viel mehr und sehr viel häufigere Ausschreibungen durchführen, die regulatorischen Bedingungen für die Photovoltaik zu verbessern und vieles mehr.
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Wozu diese Bedenken?
Der Bund sieht doch alternativ Solarthermie oder/und Photovoltaik!
Erstere Bedingung besteht ja schon seit Jahren bei einem KFW geförderten Wohnhaus!
Lächerlich diese Bedenkenträgerei. Wenn Wohnraum fehlt, hilft nur eines: Wohnraum bauen!
Wenn grüner Strom fehlt, hilft auch nur eines: PV auf alle Dächer! Die PV-Anlage ist günstiger als viele andere Klimaschutzmaßnahmen am Bauwerk, warum sollte man das wirksamste Mittel hinten anstellen…
Danke für diesen einfachen und guten Kommentar!! Auch eine scheinbar ‚schlechte‘ PV Anlage ist ein guter Schritt in die richtige Richtung!
Nur wirkt die Massnahme Dämmung im Winter am besten und die PV-Anlage bringt im Winter am wenigsten. Ein Zielkonflikt, der PV einfach hat.
Zikat: „Auch der energiepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Martin Neumann spricht sich gegen eine allgemeine Solarpflicht für Neubauten aus. Sein Argument: Sie führe dazu, dass sich Bauherren dann womöglich aus Kostengründen für die günstigste und nicht die effizienteste Anlage entscheiden. Damit konterkariere die Koalition das eigene übergeordnete Ziel der CO2-Minderung. „Wir möchten motivationsgeleitete Eigenversorger, die in Zukunftstechnologien investieren wollen, über Anreize fördern und nicht den Bau und Erwerb von Eigentum durch verpflichtende Anschaffungskosten ausbremsen“, so Neumann.“
Die Bauherren die nur die kostengünstigsten Anlagen wählen würden, würden ansonsten sehr wahrscheinlich gar keine Anlagen bauen. Die Solarpflicht dient ja genau dazu, die nicht motivationsgeleiteten Eigenversorger zu erreichen und zu bewegen doch etwas für die Gesellschaft zu tun. Alle die sich dann von der Verbraucherzentrale beraten lassen, werden aus Wirtschaftlichkeitsgründen eine normal große Anlage bauen.
Warum die Verbraucherzentrale mit der Solarpflicht Probleme hat erschließt sich mir nicht wirlich. An den angeblichen ausgelasteten Handwerksbetrieben kann es nicht liegen, die würden sich bestimmt über eine bessere Auslastung freuen und ggf. die auch angeblich in der Auto- Kohle- usw. fossilen Industrie wegfallenden Arbeitnehmer gerne anstellen. 😉
Ich sehe die Solarpflicht – zu mindestens was über den Eigenbedarf hinaus geht – aus anderen Gründen kritisch. Dazu muss man die Hintergründe kennen. Der überschüssige Strom von privaten Dächern wird am Spotmarkt der Börse verkauft. Je mehr dort an kommt, desto niedriger werden die Preise mit denen die privaten Erzeuger vergütet werden. Von den niedrigen Preisen profitieren die Stromversorger, oder Großindustrie, die dort kaufen. Infolge der niedrigen Börsenpreise steigt die EEG Umlage für diejenigen, die „Verpflichtet“ werden ihre Dächer voll zu legen und Stromüberschuss an die Börse zu liefern.
Man darf nicht vergessen die Energiewende hat zwei Säulen. Die von den Urvätern konstruierte, und die, wie sie den Altgedienten ins Konzept passt. Deshalb muss man bei solchen Vorschlägen Hintergründe in die Überlegungen mit einbeziehen.
1.) Bauen sie so viel auf’s Dach ( oder woanders hin, geht auch senkrecht ) und speisen NICHT ein ! So lange bis sich die Gesetze geändert haben. Sie brauchen dann auch keine EEG Abgabe zu zahlen.
2.) es gibt des GEG und das schreibt schon einen Prozentsatz vor.
3.) die „Altgedienten“ müssen entfernt werden oder umdenken !
Wie wär es mal mit folgendem Vorschlag.:
Unbebaute Dacgflächen werden dauerhaft mit einem Malus von..E/m² .belegt.
Bei Neubau sofort mit kalkulierbar, anstatt mit einer zwingenden Verpflichtung.
Bei den vielen Bestandsbauten ebenso umsetzbar, wie die vor einigen Jahren eingeführte Versickerungsgebühr von versiegelten Flächen.
Man stelle sich den dynamischen Effekt für eine zeitliche Umsetzung vor.
Gebühr für eine nicht solar genutze Dachfläche!
Hätte stärkeren Effekt, als nur auf den Neubau zu setzen!