Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet zurzeit an einem EEG-Verordnungspaket, das unter anderem definieren soll, wann Wasserstoff – beziehungsweise der für seine Herstellung benötigte Strom – von der EEG-Umlage befreit wird. Wie der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) am Montag erläuterte, sieht der Entwurf zwei Möglichkeiten vor, den Elektrolysestrom von der EEG-Umlage zu befreien. Demnach werden bei der Herstellung von grünem Wasserstoff nach Paragraf 69b EEG Nachhaltigkeitskriterien angelegt, was eine Komplettbefreiung von der EEG-Umlage ermögliche. Das gelte jedoch nicht bei der Herstellung nach Paragraf 64a EEG. In diesem Fall sei es statt dessen möglich, unabhängig von der Farbe des hergestellten Wasserstoffs die zu zahlende EEG-Umlage auf 15 Prozent zu begrenzen, sofern die „elektrochemische Herstellung von Wasserstoff den größten Beitrag zur gesamten Wertschöpfung des Unternehmens leistet“.
Das Fehlen von Nachhaltigkeitskriterien für die EEG-Umlagebegrenzung nach Paragraf 64a EEG stellt „erhebliche Wettbewerbsnachteile für die Herstellung von grünem Wasserstoff nach Paragraf 69b EEG dar“, so der BEE in seiner Stellungnahme. „Darüber hinaus entstehen durch die privilegierten Stromverbräuche für Wertschöpfungsbereiche unabhängig von der Wasserstoffherstellung in Paragraf 64a EEG erhebliche unerwünschte Mitnahmeeffekte für anderweitige Geschäftsmodelle.“
„Nur grüner Wasserstoff dient den Klimazielen“, so BEE-Präsidentin Simone Peter. Daher müsse die vollständige oder teilweise Befreiung von der EEG-Umlage immer an klar definierte Nachhaltigkeits- und Systemdienlichkeitskriterien geknüpft sein. Um eine Privilegierung zu verhindern, die klimapolitischen Zielen entgegen laufe, müsse der Paragraf 64a EEG außer Kraft gesetzt werden. Statt dessen sei es dringend geboten, Kriterien für die EEG-Umlagebefreiung nach Paragraf 69b EEG zu definieren, die sich an Klimaschutzzielen und Systemstabilität orientieren. „Wichtig ist, dass die Elektrolyse systemdienlich betrieben wird und der Strom ausschließlich aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen kommt“, so Peter.
Der BEE weist in seiner Stellungnahme außerdem darauf hin, dass dem bisherigen Entwurf zufolge Wasserstoff nicht mehr als „grün“ gelten würde, wenn der zur Herstellung verwendete Strom zwischendurch in einem Speicher zwischengespeichert wurde, der selbst keine EEG-Anlage ist. Wegen des Ausschließlichkeitsprinzips würde dieser grüne Strom nach Einspeicherung zu grauem Strom. Der BEE sieht darin eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von gespeichertem Strom und regt eine entsprechende Änderung des EEG-Verordnungspakets an.
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Verstehe ich das richtig? Grüner Strom führt zu grauem Wasserstoff, wenn er zwischengespeichert wurde? Aber Fossiler Strom führt zu grünem Wasserstoff, wenn das erzeugende Unternehmen das als Hauptzweck hat? Eine weitere Perversion der Energiewende aus dem Wirtschaftsministerium demnach.
Die neue Euphorie des Wirtschaftsministeriums samt riesigen Fördertöpfen machte ja von Anfang an mißtrauisch. Wäre doch ein Wunder, wenn man keinen Weg finden würde die Lieblingskonzerne damit zu bedienen.
@les2005,
ruhig bleiben; zum Glück haben wir im Herbst Wahltermin um solchen Unfug zu beseitigen. Nachhaltig!
Wer von den geflissenen MA im Ministerium hat sich das nur ausgedacht?
Home-Office tut denen scheinbar auch nicht richtig gut.
Ja „wählen im Herbst“, das ist ein wichtiger Punkt.
Die Industrie, die über Beeinflussung der regierenden Politiker durch hohe Nebeneinkommen das deutsche Volk bevormundet
und Verwirrung stiftet.
Unsere deutschen Steuergelder werden hier in die Taschen der dreckigen Industrie und der Politiker geschaufelt, die „Schaden vom deutschen Volk abwenden“ sollen.
Hoffentlich hört dieses skandalöse Benehmen der CSU, CDU und SPD bald auf.
Hoffentlich werden nicht noch mehr solcher Schildbürgerstreiche umgesetzt.
Bei dieser Regierung aus CDU/CSU und SPD läuft alles nur in die Portemonnaies.
In einer Studie vom Fraunhofer Institut vom 06.08.2021 heißt es:
Der Kostenvergleich mit fossiler und nuklearer Stromerzeugung wird dadurch erschwert, dass deren externe Kosten und Risiken bezüglich Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschäden bei der Preisbildung weitgehend unberücksichtigt bleiben.
Die Ausblendung dieser externen Kosten stellt eine massive Subventionierung der betroffenen Energieträger dar.
Die Politik definiert, wer den Umstieg auf erneuerbare Energien finanzieren muss [BAFA].
Sie hat entschieden, energieintensive Industriebetriebe mit einem hohen Stromkostenanteil weitgehend von der EEG-Umlage zu befreien. Im Jahr 2019 wurde damit 44 % des Industrieverbrauchs privilegiert.
Diese umfassende Befreiung erhöht die Belastung für andere Stromkunden, insbesondere für Privathaushalte, auf die knapp 30 % des gesamten Stromverbrauchs entfällt.
Die Privilegierung hat den Anstieg der EEG-Umlage pro kWh verstärkt.
Dabei profitiert die energieintensive Industrie von der preissenkenden Wirkung des PV-Stroms an der Börse zu Spitzenlastzeiten.
Damit fließt ein Teil der Umlage indirekt der energieintensiven Industrie zu, die von der EEG-Umlage befreit sind oder nur einen ermäßigten Satz von 0,05 ct/kWh zahlen.
Also weg mit der CDU/CSU/SPD, die nur Politik und Gesetze für die Neandertal-Industrie, gegen die Menschen im Land macht.