NABU und BSW-Solar definieren Standards für naturverträgliche Solarparks

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Im Vergleich zu anderen Formen der Energieerzeugung haben Solarparks nur recht wenige Auswirkungen auf den Naturraum, in dem sie installiert sind. Aber dennoch: Sie sind ein Eingriff in die Landschaft – und können die Lebensräume von Flora und Fauna beeinträchtigen. Dies lässt sich durch eine naturverträgliche Standortwahl und Ausgestaltung der Anlage vermeiden oder zumindest reduzieren. Naturschutzbund (NABU) und Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) haben jetzt ein gemeinsames Papier vorgelegt, das Kriterien für die Naturverträglichkeit von Photovoltaik-Freiflächenanlagen definiert.

Das beginnt bei der Standortwahl: Erfordernisse des Natur- und Landschaftsschutzes sollten bei der Planung frühzeitig in die Entscheidungsfindung einfließen. Aus Naturschutzsicht seien dabei bevorzugt Flächen mit hoher Vorbelastung und geringer naturschutzfachlicher Bedeutung zu wählen, raten NABU und BSW-Solar. Solarparks können solche Flächen ökologisch aufwerten, sind die Partner überzeugt – insbesondere, wenn die Flächen vorher konventionell landwirtschaftlich bewirtschaftet wurden.

Den Bau von Anlagen in Feuchtgebieten internationaler Bedeutung (Ramsar-Gebiete), in Naturschutzgebieten, in Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten und anderen gesetzlich geschützten Biotopen lehnen die Partner ab. Örtliche Naturschutzverbände sollten bereits in einem frühen Stadium in die Planung einbezogen und deren Kenntnisse und Hinweise bei der Planung berücksichtigt werden.

Auf Konversionsflächen können Lebensräume für bodenbrütende Vögel und Offenlandhabitate für Flora und Fauna erhalten werden, wenn im Zuge der Anlagenwartung die Verbuschung gestoppt wird, Mit einem Konzept zur ökologischen Aufwertung dieser Flächen ist es möglich, neue Habitate zur Förderung bedrohter Tier- und Pflanzenarten zu schaffen. Besonders bei Gebieten, die einen hohen Wert für den Biotopverbund haben, müsse die Photovoltaik-Anlage als Rückzugsraum bestimmter bedrohter Arten in diesen Verbund konzeptionell eingebunden werden. Eine Zerschneidung der Landschaft sollte vermieden werden.

Langzeit-Monitoring gefordert

Weiter legen NABU und BSW-Solar fest, dass der Gesamtversiegelungsgrad einer Photovoltaik-Freiflächenanlage inklusive aller Gebäudeteile fünf Prozent der Fläche nicht überschreiten sollte. Unter den Modulen sei ein extensiver Bewuchs von Spontanvegetation oder heimischen standortgerechten Arten und deren Pflege vorgesehen. Die Installation der Modulreihen sollte so gewählt werden, dass eine ausreichende Versickerung der Niederschläge sichergestellt wird. Niederschläge sollten generell in der Fläche verbleiben. Standortbezogen könnte sich in diesem Zusammenhang die Anlage eines Feuchtbiotops anbieten.

Die Pflege der Anlagenfläche sollte unter Berücksichtigung der Verschattungsfreiheit extensiv mit Beweidung oder Mahd erfolgen, heißt es in dem Papier. Je nach Vegetation können bis zu zwei Mahden sinnvoll sein. Die erste Mahd wird Ende des Frühsommers empfohlen. Dadurch können Pflanzen Fruchtstände ausbilden und sich vermehren sowie der Insektenlebensraum erhalten werden. Die Entwicklung des Naturhaushalts auf der Anlagenfläche sollte mit einem geeigneten Langzeit-Monitoring regelmäßig dokumentiert werden.

„Mit den gemeinsam entwickelten Mindeststandards für Solarparks zeigen wir, dass Natur- und Artenschutz unmittelbar voneinander profitieren können“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Dies bringe nicht nur Punkte für den Artenschutz, sondern auch für die Akzeptanz von Solarparks in der Bevölkerung.

„Wir wollen Win-Win-Lösungen für Natur- und Klimaschutz. Eine Einhaltung der Qualitätskriterien wird Konflikte vermeiden und kann anstehende Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen“, erklärt BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

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