Niedersachsen will benachteiligte Ackerflächen für Photovoltaik-Ausschreibungen freigeben

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Bayern macht es vor: Bei den Photovoltaik-Ausschreibungen für Freiflächenanlagen ist der Freistaat oft der große Abräumer. Hintergrund ist, dass mittlerweile jährlich 200 Zuschläge für Solarparks auf Grün- und Ackerland in benachteiligten Gebieten möglich sind. Auch andere Bundesländer haben entsprechende Verordnungen erlassen, etwa Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Niedersachsen hat in dieser Woche ebenfalls den Weg frei gemacht und die sogenannte „Freiflächensolaranlagen-Verordnung“ in die Verbändeanhörung gegeben. Sie solle möglichst noch vor der Sommerpause in Kraft treten.

Es ist vorgesehen, jährlich Zuschläge für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit 100 Megawatt Gesamtleistung auf diesen Gebieten in Niedersachsen zu ermöglichen, wie ein Sprecher des Umweltministeriums auf Anfrage von pv magazine erklärte. Die Verordnung gelte zunächst unbefristet, also so lange wie diese Möglichkeit im EEG für die Bundesländer besteht, diese Flächen durch eigene Regelungen freizugeben.

„Wir brauchen mehr Photovoltaik auch in der Fläche und müssen viel mehr tun, um die Ziele der Energiewende und des Klimaschutzes zu erreichen“, erklärte Niedersachsens Energie- und Klimaschutzminister Olaf Lies. „Die kurze Verordnung wird die Chancen niedersächsischer Freiflächen-Photovoltaik-Projekte im Wettbewerb der Länder untereinander um Zuschläge bei Ausschreibungen verbessern.“ Das Land mache mit der Verordnung den Weg frei, dass ertragsschwache landwirtschaftliche Gebiete künftig als Photovoltaik-Standorte genutzt werden können. „Die Belange der Landwirtschaft und des Naturschutzes werden umfänglich berücksichtigt“, so Lies weiter.

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