Mit der anstehenden Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) will die Bundesregierung neue Regeln zur Stromkennzeichung verankern – und so mehr Transparenz in den Stromvertrieb bringen. Das könnte mit dem vorliegenden Entwurf durchaus gelingen, wie ein Gutachten des Hamburg Instituts – ein auf die Energiebranche spezialisiertes Beratungsunternehmen – im Auftrag des Ökostromversorgers Lichtblick zeigt. Die Novelle durchläuft derzeit das parlamentarische Verfahren.
Das Hamburg Institut hat analysiert, wie sich der Unternehmens-Strommix von 30 Versorgern durch die Neuregelung verändert. So weist zum Beispiel Eon aktuell einen Ökostrom-Anteil von insgesamt 56 Prozent aus – nach den geplanten Regeln sind es noch 7 Prozent. Ein ähnliches Bild ergibt sich bei anderen großen Versorgern: Bei Enbw fällt der Ökostrom-Anteil von 65 auf 13 Prozent, bei Vattenfall von 66 auf 15 Prozent und bei EWE von 51 auf 11 Prozent. Auch die Angaben zum CO2-Ausstoß werden an den Stromeinkauf angepasst. Damit wird sichtbarer, welchen Klima-Fußabdruck der Strom eines Versorgers hat.
Die aktuell gültigen Regeln erwecken den Eindruck, Versorger kauften bereits große Mengen Ökostrom. Grund dafür ist die geltende Kennzeichnungspflicht. Sie vermischt Angaben zum Stromeinkauf des Versorgers mit einem rechnerisch ermittelten Wert, wie viel EEG-Strom Kunden über die Zahlung der EEG-Umlage finanzieren. Diese EEG-Angabe hat allerdings nichts mit der Stromlieferung zu tun. Damit ist Schluss, wenn der Entwurf zum EnWG so in Kraft tritt – zumindest beim Unternehmens-Strommix, der den gesamten Stromeinkauf eines Versorgers abbildet. Bei den Angaben zu einzelnen Stromtarifen behält der Gesetzgeber die alte Regelung bei.
„Die Verantwortung für die jahrelange Verbrauchertäuschung liegt nicht bei den Versorgern, sondern beim Gesetzgeber. Es handelt sich bei der aktuellen Stromkennzeichnung um legales Greenwashing“, betont Ralph Kampwirth, Unternehmenssprecher von Lichtblick. „Mit der Neuregelung wird künftig klar ersichtlich, ob Stromversorger ihren Strom aus Kohle, Atom oder erneuerbaren Quellen beziehen.“
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Zitat aus dem Artikel.
Die Verantwortung für die jahrelange Verbrauchertäuschung liegt nicht bei den Versorgern, sondern beim Gesetzgeber. Es handelt sich bei der aktuellen Stromkennzeichnung um legales Greenwashing“, betont Ralph Kampwirth, Unternehmenssprecher von Lichtblick. „Mit der Neuregelung wird künftig klar ersichtlich, ob Stromversorger ihren Strom aus Kohle, Atom oder erneuerbaren Quellen beziehen… Zitat Ende.“
Und schon wieder sind wir bei der guten alten Zeit, mit der ich einigen Diskutanten hier auf die Nerven gehe.
Aber der Reihe nach:
„Legales Greenwashing“ nennt es der Unternehmensprecher von Lichtblick…
Legal… aber nur, weil Lobbyisten mit der bekannten Ermächtigungsverordnung von 2010 die Möglichkeit dazu geschaffen haben.
Siehe hier, unter Gründe für die Reform.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Zitat: Für die Reform wurden verschiedene Gründe genannt. Befürworter waren vor allem die liberalen Wirtschaftspolitiker der FDP sowie die großen Elektrizitätsversorgungsunternehmen mit ihren Lobbyorganisationen wie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Zitat Ende.
Mit dem System bis 2010 wäre das nicht möglich gewesen, da wurde den Versorgern der Grünstrom noch zwingend zugeteilt, und es war sicher gestellt dass das, was sie bezahlt hatten, sprich EEG Vergütung, auch drinnen war in ihrem Portfolio. Ab 2010 der energiepolitischen Volksverdummung mit der Ermächtigungsverordnung, wurde der Grünstrom zum separaten vermarkten an die Börse verbannt, und im Portfolio der Versorger war wieder Platz für den Kohlestrom, Werbung machen sie allerdings mit dem Anteil den sie als Vergütung bezahlen. Es hat zwar lange gedauert, aber so allmählich fängt das faule Konstrukt von damals an vielen Ecken an zu bröckeln.
Aha, jetzt habe ich es verstanden.
Die oben aufgeführten Stromversorger haben also EEG-Strom übernehmen müssen, und auch bezahlt, und dann diesen Strom heimlich entsorgt, weil sie zur Deckung des aktuellen Bedarfes lieber den billigen dreckigen Strom genommen haben.
D.h. bei EWE war gar nicht mehr der Nordseestrom im Netz, der ist heimlich in die Erde geleitet worden.
Oder war es nicht eher so, dass der Windmüller Goldfinger nicht als Versorger auftrat, aber EWE seinen Strom im Netz hatte, und daher es sich zugerechnet hat als den Anteil in seinem Netz?
Ich habe es nie so verstanden, dass SW Leipzig so viele Windmühlen betreibt. Aber dass sie soviel an EEG bezahlt haben.
Aber wenn es der „Wahrheitsfindung“ dient, und Lichtblick besser dasteht, nur ändern wird sich im praktischen Betrieb nichts.
Nein, die Stromversorger haben keinen EEG-Strom übernommen, das macht der Netzbetreiber, sollte man eigentlich wissen. Dieser verkauft den Grünstrom zwangsweise für einen Appel und ein Ei an der Strombörse, schreibt das EEG-Gesetz nach einer Novelle von 2010 so vor.
Der Stromversorger stellt seinen Strommix aus billig angekauftem Graustrom an der Börse oder aus eigenen Kohlekraftwerken zusammen. Aber da er ja auf seinen verkauften Strom EEG-Umlage aufschlagen MUSS, muss auch der Kohlestrom per Gesetz als grüner Strom deklariert werden.
Mit der Regelung sollte dem Stromkunden vermittelt werden, dass seine EEG-Umlage ja super positiv ist und insgesamt den Strom grün macht. Ging leider völlig nach hinten los, weil es zu Verbraucherirreführung geführt hat.
Der „Stromversorger“ ist also hier nicht der Netzbetreiber? D.h. die oben genannten SW Leipzig (wer von denen ist dann gemeint? Das Netz oder der Vertrieb?) bezahlen also dem Windmüller nichts für seinen Strom, sondern er muss sich das Geld von Amprion & Co. holen? Denn die „Übertragungsnetzbetreiber“ führen das EEG-Konto und verkaufen doch den Großteil ,oder? Erzeugen die etwa auch? Sie bringen mich ganz durcheinander:
Oder ist der EEG-Anteil für das ganze andere Geschäft, wie Steuerung, Reserve, negative Strompreise System, etc. so hoch, dass dann die Zahlen für die kWh nicht mehr passen?
gerne auch hier nachlesen: https://www.next-kraftwerke.de/wissen/oekostrom
Peter Rentfort sagt.
Die oben aufgeführten Stromversorger haben also EEG-Strom übernehmen müssen, und auch bezahlt,
@ Peter Rentfort.
Nein… nur bezahlt haben die den, und zwar mit der mit der EEG Vergütung. In ihren Bilanzkreisen. Physikalisch abnehmen müssen die den seit 2010 nicht mehr.
Damit der Etikettenschwindel auch funktioniert, wird der EEG Strom seit 2010 nur noch „Kaufmännisch“ gehandelt.
Siehe hier:
https://www.netztransparenz.de/portals/1/EEG-Jahresabrechnung_2018.pdf
Zitat:….EEG-Mengentestat 2018 auf Basis von Prüfungsvermerken: 25.07.2019 Angaben zu „kaufmännisch“…. abgenommenen Strommengen und Einspeisevergütungen nach EEG Zitat Ende.
Mit dem Anteil den die Versorger als EEG Vergütungen bezahlen, machen die lediglich Werbung in ihrem Portfolio, obwohl das seit 2010 längst wieder Kohlestrom ist.
Für neu hinzu gekommene Leser siehe hier unter Auswirkungen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Zitat IWR
Bis 2009 erhielten die Stadtwerke den EEG-Strom als sog. EEG-Stromband monatlich tatsächlich physisch geliefert, so dass die großen Vorlieferanten (RWE, E.ON, Vattenfall, EnBW, etc.) auch faktisch weniger an die Stadtwerke liefern konnten. Seit 2010 muss der EEG-Strom an der Börse verkauft werden und das hat weitreichende Folgen: RWE, E.ON & Co. beliefern Stadtwerke seit 2010 wieder weitgehend vollständig mit konventionellem Strom, der EEG-Strom an der Börse kommt zusätzlich auf den Markt und drückt auf die Preise….Zitat Ende.
Der grüne Anteil im Angebot der Versorger ist seit 2010 nur noch theoretisch Das ist es was in dem Gutachten als Greenwashing deklariert wird.