In einem Offenen Brief an die Politik haben sich mehr als 30 Unternehmen, überwiegend EPC-Unternehmen und Projektierer, für eine kommunale Beteiligung an Photovoltaik-Freiflächenanlagen stark gemacht. „Aus Sicht der unterzeichnenden Unternehmen bieten Photovoltaik-Freiflächenanlagen neben den ökologischen Vorteilen für Kommunen und ländliche Regionen auch große ökonomische Chancen. Es ist uns sehr wichtig, dass diese Chancen genutzt werden können“, heißt es in dem an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sowie die zuständigen Energiepolitiker in Union und SPD gerichteten Schreiben.
Momentan sei es nur sehr begrenzt möglich, effektive finanzielle Vorteile für die Kommunen zu schaffen. Die derzeitige Ausgestaltung der Gewerbesteuer führe dazu, dass Standortkommunen gänzlich leer ausgingen oder erst sehr spät Zahlungen erhielten. „Freiwillige Zahlungen an Kommunen stoßen wiederum auf rechtliche Probleme. Auch die aktuellen Änderungen bei der Gewerbesteuerzerlegung lösen das Problem nicht“, heißt es in dem Offenen Brief weiter. Die Photovoltaik-Unternehmen fordern einen Rechtsrahmen, um Zahlungen künftig transparent und rechtssicher an die Kommunen leisten zu können. Er sollte zudem nicht nur für EEG-, sondern auch für PPA-Anlagen greifen.
Die Unternehmen, die im Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) versammelt sind, verweisen auf die Neuregelung der kommunalen Beteiligung bei Windparks. Der Verband unterstützt die Forderung der Unternehmen. Aus seiner Sicht darf es keine Diskriminierung der Standortgemeinden für Photovoltaik-Anlagen gegenüber Standortgemeinden für Windenergieanlagen geben. „Es wäre schlichtweg den Menschen vor Ort nicht zu vermitteln, dass Standortkommunen Photovoltaik-Freilandanlagen leer ausgehen sollen“, sagte bne-Geschäftsführer Robert Busch.
Die Photovoltaik-Unternehmen weisen in ihrem Schreiben darauf hin, dass sie „explizit keine finanzielle Kompensation“ für die Beteiligung der Standortkommunen wollen, wie sie bei Windparks vorgesehen ist. Sie solle aus den Einnahmen aus den Photovoltaik-Projekten finanziert werden. Das EEG-Konto würde daher mit der Neuregelung nicht zusätzlich belastet. Daher sollte die Regierungskoalition möglichst rasch den neuen Rechtsrahmen direkt im EEG oder über den Erlass der im EEG 2021 vorgesehenen Verordnung schaffen, um Einnahmen für Standortgemeinden von Solarparks zu ermöglichen. Dies wäre auch gut für die ländliche Entwicklung.
Mit einer entsprechenden Verordnung würden Union und SPD zudem ein Versprechen aus ihrem Koalitionsvertrag einlösen. Dort hatten sie eine bundeseinheitliche Regelung für die finanzielle Beteiligung der Kommunen an erneuerbaren Energien zugesagt. „Es wird höchste Zeit, dass die Union und SPD ihr Versprechen einer kommunalen Beteiligung einhalten“, sagte Busch. Auch die Zeichner des Offenen Briefs fordern rasches Handeln. „Ohne eine klare und zeitnahe rechtliche Regelung müssten sowohl Politik als auch Unternehmen vor Ort erklären, wieso die Standortgemeinden von Solarparks keine Einnahmen aus diesen erhalten sollen. Dies wäre kaum darstellbar, zumal dort durch die geschilderte Sachlage zu Recht eine Erwartungshaltung besteht“, so die Photovoltaik-Unternehmen.
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Es ist zwar richtig, dass durch die rechtlichen Rahmenbedingungen Einnahmen für die Standortgemeinde nicht gesichert sind. § 33 GewSTG lässt aber eine Vereinbarung zwischen der Sitz- und der Standortgemeinde zu, die eine angemessene Gewerbesteueraufteilung ermöglicht.
Wir haben dies für 2 Solarparks praktiziert. Die Standortgemeinde erhält nun 90% des Gewerbesteuer-Messbetrages – bei der Sitzgemeinde bleiben nur noch 10%.
Die Sitzgemeinde musste dieser Vereinbarung zustimmen, weil wir ansonsten eine Sitzverlegung in Erwähgung gezogen hätten.
Wo ein Wille, da auch ein Weg.
Und was war der Anreiz für Sie, Ihre Sitzgemeinde mit der Androhung der Sitzverlegung so unter Druck zu setzen? Als großer Betreiber von vielen Anlagen in unterschiedlichen Gemeinden können Sie nicht jedes mal glaubhaft mit einer Sitzverlegung dorthin drohen, wo sie gerade das nächste Projekt planen. Eine klare gesetzliche Regelung scheint mir die bessere Lösung zu sein.
Insgesamt wird wohl wieder deutlich, dass die Gewerbesteuer vom Prinzip her abgeschafft und die Finanzierung der Gemeinden auf andere Füsse gestellt gehört. Sie ist immer wieder ein Anreiz für Fehlentwicklungen, wie niedrigen Hebesteuersätzen um Pro-Forma-Sitzverlegungen zur Steuerersparnis zu erreichen. Manche Gemeinden mit großen Unternehmen, in denen viele Arbeitnehmer von außerhalb hereinfahren, schwimmen bei niedrigen Kosten für Schulen etc. im Geld, während die Wohnort-Gemeinden dieser Arbeitnehmer von der mageren Einkommensteuerzuweisung leben müssen. Dies ist ein Anreiz, Gewerbegebiete zu schaffen, und Wohngebiete den Nachbargemeinden zu überlassen, was unnötigen Pendelverkehr erzeugt. Der zunehmende Pendelverkehr und Wohnraummangel gehören aber zu den größten Problemen, die wir haben, und für die nie eine Lösung gefunden wird.
Guten Tag,
welchen sicheren finanziellen Nutzen von einem Solarpark kann einen Gemeinde in SH für ihre weitere Entwicklung einplanen?
Ab wann wird bei einem Solarpark auf Gemeindegebiet die Gewerbesteuer für die Standortgemeinde fällig?
Gibt es andere finanzielle Pflichtleistungen des Verpächters oder des Betreibers für die Standortgemeinde?
Ab wann kann die Gemeinde mit mit finanziellen Einnahmen aus einem Solarpark rechnen?
Herzlichen Dank für die Antworten
WR