Boris Palmer zur Photovoltaik-Pflicht in Tübingen: „Der richtige Schritt zum richtigen Zeitpunkt“

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pv magazine: Sind Sie zufrieden damit oder hätten es auch ihrer Sicht noch mehr sein können?

Boris Palmer (Foto):  Mit dem Ergebnis der Photovoltaik-Pflicht bin ich sehr zufrieden. Es war der richtige Schritt zum richtigen Zeitpunkt, denn damit haben wir wieder neuen Schwung in den Photovoltaik-Zubau in Tübingen gebracht. Seit dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates zur Photovoltaik-Pflicht Mitte 2018 wurden in Tübingen über 350 Photovoltaik-Anlagen neue errichtet. Das Jahr 2020 war bisher des stärkste Zubaujahr in Tübingen. Es kam eine Photovoltaik-Leistung von rund 3 Megawattpeak auf den Tübinger Dächern hinzu.

Wie würden Sie die Resonanz von Bauherren auf die Solarpflicht einschätzen, eher zustimmend oder eher ablehnend?

Wir haben keinerlei Probleme bei der Umsetzung der Photovoltaik-Pflicht. Wenn sich die Bauleute mit dem Thema einmal befassen, merken sie schnell, wie sinnvoll eine Photovoltaik-Anlage ist. Das zeigt sich auch an den Größen der neuen Photovoltaik-Anlagen. Obwohl wir in der Regel keine oder nur eine geringe Mindestleistung eingefordert haben, werden die neuen Photovoltaik-Anlagen doch sehr groß, oft vollflächig auf den Dächern errichtet.

Also ein voller Erfolg oder gibt es doch noch irgendwo Nachholebedarf?

Bei Neubauten nicht, aber was wir noch brauchen, wäre eine Solarpflicht im Bestand. Es werden schlicht zu wenig neue Dächer gebaut.

Erste Bundesländer haben mittlerweile auch eine Solarpflicht für Neubauten beschlossen, darunter Baden-Württemberg. Hat dies einen Einfluss auf die Vorschrift in Tübingen?

Wenn die Landesregelung in Kraft tritt, werden wir selbstverständlich unsere Regelung anpassen, so dass wir kommunal nur die Fälle regeln, wo die Landesregelung nicht greift: Also bei den Wohngebäuden. Die Landesregelung hat den Vorteil, dass auch Neubauten betroffen sein werden, die wir mit unserer kommunalen Pflicht, die immer Verträge oder neue B-Pläne braucht, nicht erreichen können.

Sie haben in Tübingen die Solarpflicht so geregelt, dass sie im Kaufvertrag oder städtebaulichen Vertrag festgelegt wird. Das Land hingegen hat die Solarpflicht für Nichtwohngebäuden im novellierten Klimaschutzgesetz festgelegt, wobei wohl eine Verordnung des Umweltministeriums noch die Details regeln soll. Welcher Weg ist effizienter, um mehr Photovoltaik-Anlagen auf die Dächer zu bringen?

Da die Details der Landesreglung nicht bekannt sind, kann ich hier keine Abschätzung vornehmen. Da heißt es abwarten.

Würden Sie eine bundesweite Verpflichtung für Photovoltaik-Anlagen auf allen Neubauten begrüßen? Welche Gründe sprechen aus ihrer Sicht dafür oder dagegen?

Aus meiner Sicht wäre eine bundesweite Photovoltaik-Pflicht – oder besser Solarpflicht – zu begrüßen. Jedoch sollte der Wärme- oder Stromertrag nicht so verechnet werden dürfen, dass dadurch der gesetzlich zulässige maximale Wärmenergiebedarf steigen darf. Zudem muss gleichzeitig zum Ausbau der Photovoltaik auch der Ausbau der anderen Erneuerbaren verpflichtend vorangebracht werden. Denn nur mit Photovoltaik allein bekommen wir keine ganzjährige klimaneutrale Stromversorgung hin. Insbesondere wenn ich an die Sektorkopplung denke, also höherer Strombedarf im Winter für Wärme und Mobilität, brauchen wir auch die anderen Erneuerbaren – allen voran die Windkraft. Denn die Photovoltaik bringt im Winter schlicht zu geringe Erzeugungsbeiträge.

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