Ein großes Hemmnis für die Ausbreitung von Photovoltaik-Mieterstrom war bislang, dass die Wohnungsunternehmen zusätzliche Belastungen durch die Gewerbesteuer fürchteten, wenn sie ihren Mietern Solarstrom verkaufen. Diese Barriere will die Regierungskoalition nun beseitigen. Darauf haben sich CDU/CSU und SPD am Freitag verständigt, wie es von der Union hieß. Während bislang ausschließlich Einkünfte aus der Vermögensverwaltung eigenen Grundbesitzes oder Kapitalvermögens erzielt werden durften, können künftig bis zu zehn Prozent der Einnahmen aus der Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien und dem Betrieb von Ladestationen für Elektroautos generiert werden. „Die neuen Einkünfte aus den erneuerbaren Energien unterliegen weiterhin der Gewerbesteuer“, erklärte die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, nach der Einigung.
Mit der Reform würden gewerbesteuerliche Hürden aus dem Weg geräumt. Zugleich schaffe sie Rechtssicherheit. „Die Neuregelung sieht auch vor, dass Wohnungsunternehmen überdies gewerbliche Einkünfte aus anderen mieternahen Tätigkeiten unschädlich vereinnahmen können“, so Tillmann weiter. Diese Einnahmen dürften fünf Prozent der Erträge aus der Gebrauchsüberlassung des Grundstücks nicht übersteigen.
Eine zweite wichtige Änderung soll bei der Aufteilung der Gewerbesteuer zwischen Standort- und Betreiberkommunen bei Solar- und Windparks erfolgen. Bislang haben die Kommunen, in denen Photovoltaik-Kraftwerke und Windparks installiert werden, relativ wenig von den Gewerbesteuereinnahmen. Diese gehen vor allem an die Kommunen, wo die Betreiber und Projektierer ihren Firmensitz haben. „Zukünftig soll sich der Zerlegungsmaßstab hin zur installierten Leistung ändern. Dieser Maßstab sorgt für eine hohe Planungssicherheit bei den Erzeugern, aber vor allem auch bei den Ansässigkeits- und Standortkommunen“, hieß es von der Union. Bislang beruhte die Aufteilung auf dem sogenannten Sachanlagevermögen.
Darüber hinaus wollen CDU, CSU und SPD die Bedeutung der Lohnsummen bei der Aufteilung des Gewerbesteueraufkommens senken, da der Betrieb von Solar- und Windparks kaum Personal benötige. „Auch durch diese Änderung werden Standortkommunen stärker als bisher am Gewerbesteueraufkommen beteiligt. Wir erwarten, dass erneuerbare Energie-Projekte aufgrund der erhöhten Akzeptanz in den Standortkommunen nun schneller genehmigt werden“, erklärte Sebastian Brehm, zuständiger Berichterstatter der Unionsfraktion.
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Schon lang nötige Änderung, jedoch erreichen wir mit solchen Trippelschritten nicht den nötigen Ausbau der EE. Da muss noch deutlich mehr kommen.