Warum eine Förderung des Photovoltaik-Eigenverbrauchs abgeschafft gehört

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Den mit seiner eigenen Photovoltaik-Anlage erzeugten Strom als „Prosumer“ möglichst direkt selber zu verbrauchen, anstatt ihn ins öffentliche Netz einzuspeisen, wird in der Öffentlichkeit als erstrebenswerter Beitrag zur Energiewende gesehen. Aber warum eigentlich?

Ein genereller Anreiz zur Maximierung des solaren Eigenverbrauchs wird meistens damit begründet, dass dadurch die Netze entlastet werden, da die ins Netz rückgespeiste Leistung minimiert wird. Staatliche Förderprogramme zum Kauf von Batteriespeichern zur Maximierung des Eigenverbrauchs werden als Klimaschutzmaßnahme und genereller Beitrag zur Energiewende begründet. Diese Argumente sind jedoch nicht stichhaltig. Eine Maximierung des Photovoltaik-Eigenverbrauchs muss nicht zwangsläufig eine Entlastung der Netze bedeuten. Wenn mein Nachbar sein Elektroauto lädt, ist es für das Netz besser, wenn ich meinen überschüssigen Solarstrom ins Netz einspeise, anstatt damit meine Photovoltaik-Batterie aufzuladen. Im Niederspannungsnetz ist vor allem die Verringerung der Gleichzeitigkeit von Lasten entscheidend, speziell im Zuge der Verbreitung von Elektromobilität und Wärmepumpen.

Batteriespeicher verringern die Emissionen nur dann, wenn sie eine gegebenenfalls vorhandene netzbedingte Abregelung von Ökostrom verringern. Abgeregelt wird jedoch praktisch nur Windstrom aufgrund (noch) unzureichender Übertragungskapazitäten zu den Verbrauchern. Diese Abregelungen können durch Lastverschiebungen im Niederspannungsbereich nicht beeinflusst werden. Aktuell ist es stattdessen so, dass die Emissionen aufgrund der Speicherverluste sogar ansteigen. Hinzu kommen dann auch noch die bei der Herstellung der Stromspeicher entstehenden Emissionen.

Abgesehen vom fehlenden Nutzen ist eine Förderung des Ökostrom-Eigenverbrauchs auch aus sozialen Gründen kritisch zu bewerten und setzt außerdem kontraproduktive Fehlanreize:

  • Es werden Infrastrukturen wie Stromnetze und Reservekapazitäten genutzt, deren Kosten fast ausschließlich auf den Arbeitspreis umgelegt sind, obwohl diese nahezu unabhängig vom Stromverbrauch sind. Auch die Kosten der Ökostrom-Einspeisevergütung oder der Vertriebs-/Verwaltungsaufwand des Stromversorgers werden momentan auf den Arbeitspreis umgelegt. Aufgrund des verringerten Bezugs von Netzstrom tragen Prosumer jedoch weniger als die klassischen Verbraucher zur Finanzierung dieser Kosten bei. Prosumer „entsolidarisieren“ sich also und erhöhen ihre Renditen zulasten derjenigen, die keine Möglichkeit haben, mit ihrer Photovoltaik-Anlage einen hohen Eigenverbrauch zu erzielen.
  • Es entstehen Fehlanreize und Ungerechtigkeiten, da speziell Haushalte mit hohem Stromverbrauch von einem hohen Eigenverbrauch finanziell profitieren, und eine Senkung der eigenen Stromkosten durch einen hohen Eigenverbrauch den Anreiz des Stromsparens verringert. Diese Problematik wird durch die Verwendung von Batteriespeichern, die den Eigenverbrauch zusätzlich erhöhen, noch verstärkt. Außerdem verringert sich der Eigenverbrauchsanteil und die damit die erzielbare Rendite mit wachsender Größe der Photovoltaik-Anlage. Eine maximale Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Dachflächen wird damit finanziell unattraktiver.

Die Problematik der intransparenten und unsolidarischen Förderung des Eigenverbrauchs wäre ohnehin hinfällig, wenn der Arbeitspreis bei Haushaltsstromtarifen ähnlich wie bei den Stromtarifen für industrielle Großverbraucher die tatsächlichen Erzeugungskosten von nur wenigen Cent pro Kilowattstunde widerspiegeln würde. Alle sonstigen Kostenbestandteile, die ja weitestgehend Dinge finanzieren, die unabhängig von der bezogenen Strommenge sind, gehören konsequenterweise auf den Grundpreis umgelegt. Da damit der Anreiz des Stromsparens in Privathaushalten stark reduziert werden würde, ist dies in dieser extremen Ausprägung zwar nicht erstrebenswert, aber schon eine teilweise Verlagerung verbrauchsunabhängiger Kosten in den Grundpreis/Leistungspreis würde die künstlich erzeugte Attraktivität des Eigenverbrauchs deutlich reduzieren. Eine Reduzierung des Arbeitspreises würde außerdem die für die Energiewende wichtige Sektorkopplung (Elektromobilität und Wärmepumpen) finanziell attraktiver machen.

Wo soll dann ein ausreichender Anreiz zum Kauf einer Photovoltaik-Anlage herkommen, wenn der finanzielle Vorteil des Eigenverbrauchs wegfiele? Eine finanzielle Förderung von Photovoltaik-Anlagen sollte sich rein nach dem erzeugten Solarstrom und damit nach der erzielbaren CO2-Reduktion richten. Ziel sollte dabei die möglichst umfassende Nutzung aller Dachflächen sein, unabhängig vom eigenen Strombedarf. Dies ist mit der klassischen Einspeisevergütung für Photovoltaik-Dachanlagen bereits der Fall. Diese müsste natürlich entsprechend moderat erhöht werden, um den wegfallenden finanziellen Vorteil des Eigenverbrauches zu kompensieren. Die gesamtwirtschaftlichen Kosten würden dabei sogar sinken, da dadurch die Investitionen in Batteriespeicher und andere Maßnahmen zur Eigenverbrauchserhöhung überflüssig werden würden.

Eine spezielle Förderung des Eigenverbrauches oder deren Erhöhung beispielsweise mittels Speicher sollte es nur dann geben, wenn diese im konkreten Fall tatsächlich zur Reduktion von Netzausbaukosten oder Emissionen führt und sie die kosteneffizienteste Maßnahme ist. Dies wird jedoch in absehbarer Zeit nur selten der Fall sein.

Angesichts des mittlerweile immer wirksameren europäischen Emissionshandels (ETS), bei dem die EU-weite Emissionsmenge über politisch festgelegte sinkende Obergrenzen gesteuert wird, stellt sich jedoch ohnehin die Frage, welchen Sinn eine nationale Förderung von Ökostrom im Rahmen des EEG überhaupt noch hat. Der steigende CO2-Preis wird automatisch dazu führen, dass sich mehr und mehr Photovoltaik- und Windanlagen über den damit unweigerlich steigenden Marktpreis des Stromes finanzieren können. Welcher Ökostromanteil sich speziell in Deutschland dabei ergibt, ist für die EU-weite Emissionshöhe und damit letztlich für das Klima überhaupt nicht relevant. Wenn der deutschen Regierung der sich aus dem Emissionshandel ergebende Ökostromanteil nicht hoch genug ist, sollte sie sich konsequenterweise dafür einsetzen, dass der Emissions-Reduktionspfad des ETS stärker abgesenkt wird oder selbst Zertifikate aufkaufen und stilllegen. Die Reduzierung der ausgegebenen Emissionszertifikate ist die direkteste und günstigste Möglichkeit, Emissionen zu reduzieren.

Sämtliche staatlichen klimapolitische Eingriffe über den Emissionshandel hinaus sollten deshalb auf begründete Einzelfälle beschränkt werden. Dazu kann zum Beispiel eine vorübergehende Förderung von Technologien zählen, damit diese schneller eine Marktreife erreichen, nicht jedoch die flächendeckende Verbreitung bereits vorhandener Technologien.

— Der Autor Andreas Luczak ist seit 2016 Professor für Regenerative Energien an der Fachhochschule Kiel. Zuvor war er mehr als 15 Jahre bei Siemens tätig und führte als Geschäftsführer des europäischen Ablegers eines chinesisch-amerikanischen Unternehmens deren Redox-Flow-Speichertechnik in Europa ein. Sein kürzlich erschienenes Buch trägt den Titel „Deutschlands Energiewende – Fakten, Mythen und Irrsinn“. —

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