TFZ präsentiert Statusbericht zur Agri-Photovoltaik

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Das Technologie- und Förderzentrum (TFZ) hat einen Statusbericht zur Agri-Photovoltaik in Deutschland publiziert. Die Straubinger Forscher haben in ihrem 88-seitigen Report verschiedene Aspekte der Agri-Photovoltaik-Anlagen beleuchtet. Dazu zählen die Landnutzungsrate, ein Vergleich der Anschaffungs- und Installationskosten mit konventionellen Photovoltaik-Freiflächenanlagen, eine Wirtschaftsbetrachtung, die rechtliche Lage, die gesellschaftliche Akzeptanz und der Forschungsbedarf. Zudem werden in dem Statusbericht politische Handlungsempfehlungen gegeben, die die kombinierte Nutzung von Flächen für die Landwirtschaft und Photovoltaik-Erzeugung langfristig voranbringen sollen.

Momentan ergibt sich noch ein sehr heterogenes Bild bei den Agri-Photovoltaik-Anlagenformen. Ihnen gemein sei, dass die Zwischenräume oder der Bereich unter den Photovoltaik-Modulen weiterhin für den Anbau nutzbar bleibt. „Landwirte können ihre Flächen in der Produktion halten, die sie zur Erzeugung von Futter- oder Biogaspflanzen sowie Marktfrüchten benötigen“, erläutert Maendy Fritz, Abteilungsleiterin am TFZ, die Ergebnisse. Bei der ökonomischen Betrachtung zeige sich, dass die Agri-Photovoltaik-Anlagen „derzeit tendenziell teurer“ seien. Zudem könne weniger Strom pro Fläche erzeugt werden. Positiv seien jedoch die bauartbedingten Effekte der Agri-Photovoltaik-Anlagen. Sie könnten die Pflanzenproduktion durch Verschattungseffekte bei hohen Temperaturen unterstützen oder Sonderkulturen mechanischen Schutz vor Hagel und Sonneneinstrahlung bieten.

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In ihren Handlungsempfehlungen an die Politik fordern die Forscher des TFZ unter anderem eine Ausgleichsregelung, die bei der Versiegelung von Flächen greife. Damit könne die Wettbewerbsfähigkeit von Agri-Photovoltaik-Anlagen gegenüber klassischen Freiflächenanlagen erhöht werden, da sie nur einen geringen Prozentsatz für die Aufständerung der Solarmodule versiegeln. Zudem sollte eine Regelung gefunden werden, wonach weiterhin Direktzahlungen für die Landwirtschaft möglich sind, auch wenn auf der Fläche zusätzlich Solarstrom erzeugt werde. Mit dem EEG 2021 sind erstmals spezielle Kontingente für Agri-Photovoltaik-Anlagen in den Innovationsausschreibungen vorgehen. Sie müssen dort allerdings mit schwimmenden Solarparks konkurrieren, die nach Ansicht der TFZ-Forscher deutlich geringere Anschaffungs- und Betriebskosten haben. Von daher fordern sie eine Anpassung der Ausschreibungen und ein separates Kontingent für Agri-Photovoltaik-Anlagen.

Die Studie schließt mit klaren Handlungsempfehlungen an die Politik, um Agri-PV langfristig etablieren zu können. Demnach sollte die Ausgleichsregelung, die bei der Versiegelung von Flächen greift, für die Agri-PV anders gestaltet werden als für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Nur ein geringer Prozentteil der Fläche würde durch die Aufständerung der Photovoltaikmodule versiegelt. Zudem bleibt die landwirtschaftliche Nutzung bestehen, weshalb für Agri-PV-Flächen weiterhin Direktzahlungen ermöglicht werden sollten.

Der Statusbericht ist aus Mitteln des bayerischen Landeslandwirtschaftsministeriums finanziert worden.

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