Berliner Stadtwerke leiden unter der 100-Kilowatt-Grenze

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Im Februar ist auf den Gebäuden einer Bibliothek und des Archivs der Berliner Humboldt-Universität (HU) eine Photovoltaik-Anlage mit 81 Kiowatt in Betrieb genommen worden. Die HU gab bekannt: „Die Technik wurde so bemessen, dass der Ökostrom vom eigenen Gründach zu über 90 Prozent im Gebäude selbst verbraucht wird und damit etwa 22 Prozent des Energiebedarfs deckt.“ Das legt die Vermutung nahe, dass nicht die gesamte zur Verfügung stehende Dachfläche ausgenutzt wurde.

Diese Vermutung wird von weiteren Mitteilungen der Berliner Stadtwerke genährt, die die HU-Anlage installiert haben und betreiben. So wurde im November bekanntgegeben, dass auf einem Dach der Alice-Salomon-Hochschule (ASH) eine Anlage mit 97 Kilowatt installiert worden sei, und auch dort findet sich der Zusatz, dass die Anlage „so bemessen wird, dass die maximale Menge des erzeugten Stroms auch im jeweiligen Gebäude verbraucht wird“.

Schon im Juni waren zwei Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 280 Kilowatt auf Dächern der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Betrieb genommen worden. Auch da teilten die Berliner Stadtwerke mit, dass „die Anlagen so bemessen werden, dass die maximale Menge des erzeugten Stroms auch im jeweiligen Gebäude verbraucht wird“. Weiter heißt es: „Der Ertrag dient ausschließlich dem Eigenverbrauch.“

Hätten all diese Photovoltaik-Anlagen also größer sein können, wodurch sie nicht fast nur dem Eigenverbrauch dienen würden? Die Stadtwerke teilen dazu mit: Auf dem Dach der ASH wären weitere 15 bis 20 Kilowatt möglich gewesen, bei den anderen Hochschulen hingegen sei die gesamte mögliche Fläche ausgenutzt worden. Dass nicht immer so viel gebaut wird, wie möglich wäre, liegt an der Gesetzgebung. „Bis 100 Kilowatt bekommen wir die feste Vergütung für Überschüsse gemäß EEG“, erklärt Stephan Mitzka, Projektleiter bei den Stadtwerken. Bei größeren Anlagen muss der Strom, der nicht selbst verbraucht wird, eigens vermarktet werden. Aber „einen Direktvermarkter finden Sie nur bei nennenswerten Überschüssen“, erklärt Mitzka. Die wären bei der erweiterten ASH-Anlage nicht groß genug, also hat sie nur 97 Kilowatt Leistung.

Den jahrelangen Kampf der Bundesregierung gegen eine starke Ausbreitung der Solarenergie bekommen die Berliner Stadtwerke immer wieder zu spüren. Mitzka hält fest: „Bei vielen Anlagen auf öffentlichen Gebäuden belegen wir die Dächer überwiegend nicht voll, da wir aufgrund der aktuellen Rahmenbedienungen und der Zielvorgabe der Landeshaushaltsordnung – Solarstrom darf nicht teurer sei als Bezugsstrom – die Anlagen eigenverbrauchsoptimiert auslegen. Die durchschnittliche Anlagengröße beträgt da um die 50 Kilowatt.“ Wären die Anlagen größer und müssten Überschüsse extra vermarktet werden, würde der zusätzliche Aufwand die Projekte verteuern.

Mitzka fügt hinzu: „Die 100-Kilowatt-Grenze stört uns oft bei Mieterstromanlagen. Hier ist das Problem die Anlagenzusammenfassung bei mehreren Gebäuden auf einem Grundstück.“ Der Eigenverbrauch ist nämlich so definiert, dass er im selben Gebäude stattfinden muss, auf dem die Anlage steht. Das behindert den Bau einer großen Dachanlage, die dann auch ein Nachbargebäude versorgen soll. Falls die Anlage mehr als 100 Kilowatt hat, darf die Nachbarschaft nicht den Solarstrom zu den günstigen Konditionen nutzen, sondern die Überschüsse müssen gesondert vermarktet werden.

Der Ausbau der Photovoltaik ist in Deutschlands Städten nach wie vor skandalös niedrig. Dennoch werden viele Menschen, die mit dem Bau von Photovoltaik-Anlagen etwas für die Energiewende tun wollen, von der Bundesregierung ausgebremst und müssen Dachflächen ungenutzt lassen. (Ralf Hutter)

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