Das Bundeskabinett hat auf seiner Sitzung am Mittwoch den „Entwurf einer Verordnung über Anforderungen an die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten“ aus dem Bundesumweltministerium beschlossen. Erstmals sind Solarmodule in dieser Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung enthalten. Dabei werden Vorgaben für das Recycling der ausgedienten Photovoltaik-Produkte gemacht.
Im beschlossenen Entwurf ist demnach festgehalten, dass bei der Glasfraktion im Zuge des Recyclings der siliziumbasierter Solarmodule ein Bleigehalt von 100 Milligramm pro Kilogramm sowie ein Selen- und Cadmiumgehalt von jeweils einem Milligramm je Kilogramm nicht überschritten werden dürfe. Die Grenzwerte für Selen und Cadmium gelten auch für die weiteren Fraktionen zur Verwertung. Der Bleigehalt dürfe bei diesen dann 200 Milligramm je Kilogramm nicht überschreiten. Beim Recycling von nicht-siliziumbasierten Solarmodulen sollen nach dem Entwurf Grenzwerte von zehn Milligramm Blei pro Kilogramm sowie jeweils einem Milligramm Selen und Cadmium je Kilogramm in den Fraktionen gelten.
Es wird mit der Novellierung auch geregelt, dass ein gemeinsames Recycling von silizium- und nicht-siliziumbasierten Solarmodulen möglich ist. In diesem Fall müssen aber die Obergrenzen für nicht-siliziumbasierte Photovoltaik-Produkte eingehalten werden. Zudem ist im Entwurf festgelegt, dass Aluminium und Cadmium-Tellurid bei der Behandlung der Solarmodule zu trennen und einem Recycling zuzuführen sind.
Mit der neuen Behandlungsverordnung fasse die Bundesregierung Vorgaben aus dem Anhang des Elektro- und Elektronikgerätegesetz in einen eigenen Rechtstext und passe sie an den aktuellen Stand der Technik an, hieß es vom Bundesumweltministerium weiter. Die Verordnung steht in engem Zusammenhang mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, welche vor allem das Ziel verfolgt, die Sammelmengen deutlich zu steigern. Mit der neuen Behandlungsverordnung sollen zudem die Anforderungen an das Recycling und die Umsetzung in der Praxis bundesweit vereinheitlicht werden, da sich in den rund 340 Recyclinganlagen in den vergangenen Jahren eine zunehmend heterogene Vorgehensweise entwickelt habe. Den zuständigen Landesbehörden werde dadurch die Kontrolle der Vorgaben für ausgediente Elektro- und Elektronik-Geräte erleichtert. Der Bundesrat muss der Novelle zustimmen.
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