Baden-Württemberg: Förderung netzdienlicher Photovoltaik-Speicher geht in die nächste Runde

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Nach den Worten von Umweltminister Franz Untersteller (Bündnis 90/Die Grünen) ist es eine Erfolgsgeschichte, die Baden-Württemberg nun weiter fortschreiben will. Die Rede ist von dem Förderprogramm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“, welches das Bundesland nun für 2021 und 2022 neu aufgelegt hat. Insgesamt zehn Millionen Euro stehen darin für die Förderung von Batteriespeichern bereit, die in Verbindung mit einer neuen Photovoltaik-Anlage installiert werden. Das Geld stammt dem Landesumweltministerium zufolge aus dem Maßnahmenpaket der Landesregierung „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“, das durch die Förderung innovativer und klimafreundlicher Technologien die Folgen der Corona-Pandemie auf die baden-württembergische Wirtschaft abmildern soll. Förderanträge zu dem neu aufgelegten Programm können demnach ab dem 1. April 2021 bei der L-Bank gestellt werden. Kurz vor Jahresende hatte der Ministerrat der Landesregierung Baden-Württemberg die Fortführung des Förderprogramms beschlossen.

Wie das Ministerium weiter mitteilt, gewährt das Förderprogramm einen Zuschuss je Kilowattstunde Speicherkapazität. Die Höhe des Förderbetrags hänge von der installierten Leistung der Photovoltaik-Anlage ab, die mit dem Batteriespeicher errichtet wird. Bei einem Speicher in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage mit bis zu 30 Kilowatt Leistung gebe es einen Zuschuss von 200 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität. Liege die installierte Leistung der mit dem Speicher errichteten Photovoltaik-Anlagen darüber, erhöhe sich der Zuschuss auf 300 Euro je Kilowattstunde Speicherkapazität. Zudem seien weitere Förderungen möglich, etwa ein einmaliger Bonus von 500 Euro für die Einrichtung eines netzdienlichen Ladepunkts für Elektrofahrzeuge. Und Photovoltaik-Anlagen, deren installierte Leistung über 100 Kilowatt liege, würden mit einem einmaligen Betrag in Höhe von 2500 Euro unterstützt. Die Förderung könne darüber hinaus mit Mitteln anderer öffentlicher Förderprogrammeverknüpft werden.

Um die Vorhaben schnell umsetzen zu können und einen schnellstmöglichen Anschluss der Anlagen an das Stromnetz zu ermöglichen, sieht das Programm einen „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ vor, so das Ministerium weiter: „Das heißt, bereits nach der Antragstellung können Aufträge vergeben werden und die Installation der Photovoltaik-Anlage und des Speichers kann erfolgen.“ Maßnahmen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. März 2021 begonnen würden, könnten gefördert werden, wenn der Antrag spätestens bis zum 1. Juli 2021 gestellt werde.

Die erste Runde des Programm lief von März 2018 bis Juli 2019. In dieser Zeit standen ebenfalls zehn Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Nach Angaben des Umweltministeriums in Stuttgart wurden damit rund 4000 Vorhaben mit einer Gesamtinvestitionssumme von etwa 120 Millionen Euro unterstützt. Der daraus erfolgte Zubau an Photovoltaik-Anlagen habe rund 50 Megawatt und bei Speichern eine Kapazität von etwa 31,5 Megawattstunden erreicht.

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