Den Großteil der Lasten für den Ausbau der Erneuerbaren tragen bisher die Privathaushalte und Gewerbetreibenden, kritisierte Gerd Billen, Vorsitzender des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, in der Tageszeitung Weser Kurier. Der Bundesumweltminister habe kürzlich eine Deckelung für die Förderung von Solarstrom ins Gespräch gebracht. Billen bezweifelt, dass das ausreicht. Man müsse mit den Vergütungen herunter und sich auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz insgesamt vornehmen, fordert er.
Große Stromverbraucher können sich von der EEG-Umlage befreien lassen. Daher tragen die übrigen Verbraucher, auch die meisten Unternehmen, erhebliche Mehrkosten. "Deshalb lautet unser Vorschlag, die EEG-Umlage auf dem jetzigen Stand von 3,59 Cent pro Kilowattstunde zu deckeln und alle weiteren Investitionen und Belastungen, die etwa durch den Netzausbau entstehen, aus dem Steuerhaushalt zu bezahlen," so Billen im Weser Kurier. Damit würde jeder entsprechend seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit an den Kosten der Energiewende beteiligt. Das sei auf jeden Fall gerechter als das jetzige System. Die Politik sehe das offenbar anders.
Ordnungspolitischer Sündenfall
Der neue Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Stromkunden künftig zusätzlich dafür bezahlen sollen, wenn Windkraftwerke nicht rechtzeitig ans Netz angeschlossen werden und den Betreibern dadurch Ausfälle entstehen. "Das wäre dann wirklich die Krönung der Umverteilung: dass die Verbraucher für die Risiken aufkommen sollen, die durch schlechte Planung und die Unfähigkeit von Netzbe- treibern zustande kommen." Das sei völlig inakzeptabel. Eine Lehre aus der Finanzkrise sei es, dass Chancen und Risiken zusammengehörten.
Die Netzbetreiber würden eine garantierte Rendite von neun bis zehn Prozent bekommen. Außerdem gäbe es eine Abnahmegarantie für Windstrom. Die unternehmerischen Risiken für die Durchleitungsschäden aber sollten auf die Verbraucher abgewälzt werden. "Das halte ich für einen ordnungspolitischen Sündenfall," sagte Billen im Weser Kurier "Wir werden als Verband versuchen, das im Bundestag zu kippen." Dazu will der Verband der Verbraucherzentralen prüfen, ob die Vorgehensweise so rechtlich überhaupt zulässig sei. "Ich habe dazu Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger angeschrieben. Und wir werden mit den Abgeordneten sprechen, denn es sind nicht alle mit der Regelung zufrieden." (William Vorsatz)
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