Bundeswirtschaftsministerium zieht Gesetzentwurf zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zurück

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Aufregung im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi). Am Wochenende wurde bekannt, dass der Gesetzentwurf des Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetzes (SteuVerG) vorerst auf Eis gelegt ist. Mit dem Gesetz soll eigentlich ein schneller Anschluss neuer Verbrauchseinrichtungen wie Elektrofahrzeugen, Wärmepumpen und dezentrale Speicher in die Niederspannungsnetze geregelt werden.

„Es handelt sich um einen Entwurf der Arbeitsebene, der nicht die Billigung des Ministers gefunden hat und deshalb bereits am vergangenen Freitag zurückgezogen und von der Homepage des BMWi heruntergenommen wurde“, erklärte eine Sprecherin von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am Sonntag. Altmaier wolle das der Hochlauf der Elektromobilität schnell und verlässlich erreichen. „Er wird in den kommenden Tagen diesbezüglich sowohl mit den Fahrzeugherstellern als auch mit den Netzbetreibern Gespräche führen und danach einen neuen Vorschlag vorlegen, der für alle Beteiligten akzeptabel ist.“, so die Ministeriumssprecherin weiter.

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) begrüßte die Entscheidung, das Gesetz vorerst zurückzunehmen. „Der Gesetzentwurf wäre für die Energiewende, die Verbraucher, die Verkehrswende und die Automobilwirtschaft schädlich gewesen“, erklärte bne-Geschäftsführer Robert Busch. Der Entwurf sei „nicht reparierbar“. Der bne fordert daher vom Ministerium einen völlig neuen Gesetzentwurf. Er solle Flexibilitäten im System fördern und nicht behindert sowie marktbasierte Lösungen eröffnen.

Für den BDEW kam die Rücknahme des Referentenentwurf nach mehr als zwei Jahren der gutachterlichen Vorbereitung „völlig überraschend“. „Es ist völlig unverständlich, dass der ausgewogene Vorschlag zurückgenommen wurde. Elektromobilität ist erfolgreich, wenn das System mitgedacht wird. Das Schüren von unbegründeten Ängsten behindert den Erfolg der CO2-freien Mobilität der Zukunft“, erklärte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die Autobranche suggeriere, dass das Laden von Elektrofahrzeugen verhindert werde. Es werde „ohne Not eine regelrechte Reichweiten-Angst herbeigeredet“, sagte Andreae weiter.

„Es muss allen Beteiligten klar sein: Wir brauchen für den Erfolg der Elektromobilität ein jederzeit stabiles Stromnetz.“ Das Laden von Millionen Elektroautos und der Anschluss von Millionen neuer Wärmepumpen sei für die Verteilnetze eine Herausforderung, für die sie aber gut aufgestellt. Für einen Marktanteil von 50 Prozent Elektrofahrzeuge müssten die Netze jetzt geplant werden. „Ohne die Möglichkeit einer kurzzeitigen Anpassung der Ladeleistung müsste das Stromnetz-Verteilnetz in Deutschland flächendeckend für die sehr seltenen Fälle extremer Stromnachfragespitzen ausgebaut werden“, sagte Andreae weiter. Dies würde zusätzliche Milliarden-Investitionen zum bereits erforderlichen Ausbau benötigen, die am Ende alle Verbraucher zahlen müssten – egal, ob sie Elektroauto fahren oder nicht. Dies hält der BDEW angesichts praktikabler Alternativen nicht für vertretbar. „Wichtig ist, dass jetzt ein verlässlicher gesetzlicher Rahmen für ein modernes, intelligentes und effizientes Netz geschaffen wird, der zugleich aber offen bleibt für zukünftige Anpassungen auf Basis von Praxiserfahrungen und sich ändernden Rahmenbedingungen“, sagte Andreae. Zudem brauche es ein Monitoring, um die Häufigkeit und Dauer der netzseitigen Begrenzungen zu evaluieren. Auf dieser Basis sollten dann weitere sinnvolle Ansätze zu Spitzenlastglättung entwickelt werden.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) zeigte sich über den Rückruf eines Gesetzesentwurfs zur Neuordnung der Netzentgelt-Tarifstruktur für steuerbare Verbrauchseinrichtungen erleichtert. Die Solar- und Speicherwirtschaft fordern eine faire Kostenverteilung beim weiteren Umbau der Stromnetze im Rahmen der Energiewende, der keinesfalls zu Lasten des Ausbaus der Elektromobilität, von Speichern und Wärmepumpen gehen dürfe, hieß es am Dienstag vom Verband. Der Referentenentwurf hätte aber genau dies vorgesehen. Dieser hätte Netzbetreiber in die Lage versetzt, Verbrauchseinrichtungen wie zum Beispiel Ladeeinrichtungen für Elektroautos oder Wärmepumpen täglich für Stunden vom Netz zu nehmen oder die Jahresnetzgebühren für eine sichere Anschlussleistung gegenüber heute zu vervielfachen. Bei Prosumerhaushalten mit einem Energiemangementsystem wäre sogar die gesamte Anschlussleistung inklusive des normalen Haushaltsstroms durch den Netzbetreiber steuerbar, wenn auf die kostenintensive Bestellung von sicherer Anschlussleistung verzichtet würde.

„Uns vorliegende Berechnungen zeigen, dass es bei hohen unbedingten Leistungen bis zu einer Vervierfachung der Jahresentgelte hätte kommen können. Schon mit einer kleinen Wallbox von 11 Kilowatt und lediglich 5 Kilowatt unbedingter Leistung hätten einige Netzbetreiber zum Beispiel einen Jahrespreis von 2.000 Euro nur für die Netznutzung festsetzen können“, erklärte BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. „Unter diesen Bedingungen käme die Solarisierung des Mobilitäts- und Wärmesektors ins Stocken. Wir empfehlen dringend, keine weiteren Hürden für verbrauchernahen Klimaschutz zu schaffen, sondern bestehende Barrieren endlich abzubauen.“*

*Anmerkung der Redaktion: Die Stellungnahme des BSW-Solar ist am 19.1.2021 nachträglich in den Artikel aufgenommen worden.

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