Longi Solar hat am Dienstag ein Update zum laufenden Patentverletzungsverfahren mit dem Konkurrenten Hanwha Q-Cells veröffentlicht. Dieser findet derzeit in verschiedenen Ländern statt: So hatte das südkoreanische Photovoltaik-Unternehmen im März 2019 in Deutschland, den USA und Australien Klagen gegen Longi Solar, Jinko Solar und REC eingereicht. Sie sollen bestehende Patente von Hanwha Q-Cells für dessen passivierte Solarzellentechnologie verletzten. Die beklagten Photovoltaik-Hersteller setzen sich ihrerseits zur Wehr und lassen die Gültigkeit der Patente unter anderem beim Europäischen und Chinesischen Patentamt sowie in den USA prüfen.
Während in den USA die Patentverletzungsklage von Hanwha Q-Cells weitgehend abgeschmettert wurde, entschieden die Richter am Düsseldorfer Landgericht in erster Instanz zugunsten des südkoreanischen Photovoltaik-Herstellers. Longi Solar legte gegen das Urteil Berufung ein. Nach Angaben des chinesischen Unternehmens ist die Berufungsverhandlung für den 22. April 2021 anberaumt.
Im Verfahren beim Europäischen Patentamt sei zudem für den 25./26. März 2021 eine Einspruchsverhandlung vorgesehen. Im Oktober vergangenen Jahres hat das Europäische Patentamt Longi Solar zufolge einen Hinweis veröffentlicht, wonach es „bei Beibehaltung der derzeitigen Anträge das Patent vollständig widerrufen würde“. Im Falle eines vollständigen Widerrufs geht Longi Solar davon aus, dass das Patentverletzungsverfahren „mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit“ ausgesetzt würde. Allerdings sei der Hinweis nur ein wichtiger Indikator und nicht bindend für die spätere Entscheidung des Europäischen Patentamt.
Das chinesische Patentamt, beim dem Longi Solar ebenfalls die Gültigkeit des Patents prüfen lässt, hat bislang ebenfalls nur eine vorläufige Entscheidung getroffen, wonach das Patent CN 1091952971 in eingeschränktem Umfang aufrechterhalten werden soll. Lediglich in den USA sind im Dezember 2020 final Teile des Patents US 9,893,215 widerrufen worden, wie es von Longi Solar hieß. Noch keine Entscheidung gebe es beim Verfahren in Australien.
REC äußerte sich am Mittwoch ebenfalls zu dem laufenden Patentstreit. So habe das chinesische Patentamt die Gültigkeit seines Patents für die Technologie mit geteilten Zellen und Anschlussdosen bestätigt. Diese fertigt der Hersteller in seinem Werk in Singapur. REC habe zum eigenen Schutz seiner Patente im Februar 2020 ebenfalls eine Patentverletzungsklage gegen eine chinesische Hanwha-Tochter eingereicht. Am 4. Januar 2021 habe das chinesische Patentamt seine Entscheidung veröffentlicht, nachdem Hanwha Q-Cells eine Gegenklage zur Prüfung der Gültigkeit der REC-Patente eingereicht hatte, hieß es weiter. Auch in den USA reichte REC mittlerweile eine Klage gegen den südkoreanischen Konkurrenten ein. Dies erfolgte im November 2020 beim US-Bezirksgericht in Delaware.
Longi Solar wies in seiner Stellungnahme daraufhin, dass es in Deutschland nur Produkte anbiete, die Technologien verwendeten, die nicht vom Patentverletzungsverfahren betroffen seien. Daher seien etwaige Restriktionen für die Abnehmer auszuschließen, so das chinesische Photovoltaik-Unternehmen.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.