Hamburg beschließt Photovoltaik-Pflicht ab 2023

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Kurz vor Weihnachten hat der Hamburger Senat noch den Weg für die konkrete Umsetzung seiner Photovoltaik-Pflicht frei gemacht. Er verabschiedete eine erste Rechtsverordnung zum Klimaschutzgesetz, in dem die Vorschriften geregelt werden und die zum Jahresanfang in Kraft trat. So wird es ab 1. Januar 2023 eine allgemeine Errichtungs- und Nutzungspflicht für Photovoltaik-Anlagen auf Neubauten geben. Ab 2025 greift diese Vorschrift dann auch für Bestandsgebäude, sofern die Dachhaut vollständig saniert wird. Für die Umsetzung der Photovoltaik-Pflicht könnten sich die Hauseigentümer auch Dritten bedienen, also die Dachflächen verpachten, heißt es vom Hamburger Senat. Eine Mindestgröße der Photovoltaik-Anlagen wird mit dem Klimaschutzgesetz nicht vorgeschrieben.

Es sind zudem Ausnahmen enthalten. In diesen Fällen entfällt die Verpflichtung zur Installation einer Photovoltaik-Anlagen. Dies kann sein, wenn der Bau im Widerspruch zu anderen Vorschriften wie dem Denkmalschutz stehe, technisch unmöglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar sei. Zudem muss keine Photovoltaik-Anlage installiert werden, wenn das Dach bereits weitgehend durch eine Solarthermie-Anlage belegt ist.

„Mit der so ausgestalteten PV-Pflicht hat Hamburg ein gut fundiertes Regelwerk geschaffen, das den notwendigen Ausbau der Solarenergie stimuliert, ohne die Verpflichteten zu überfordern“, erklärte Gerhard Stryi-Hipp, Leiter der Gruppe Smart Cities am Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme ISE. Er hatte die Rechtsverordnung begutachtet. Die Hamburger Landesregierung hofft mit der Einführung der Photovoltaik-Pflicht sowie weiterer Vorschriften zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmesektor auch die wirtschaftlichen und konjunkturellen Folgen der Corona-Pandemie abfedern zu können. Damit würden die lokale und regionale Wirtschaft sowie Wertschöpfung gestärkt. Vor allem das Handwerk könne von den Neuregelungen profitieren.

Steiermark plant Photovoltaik-Pflicht im neuen Baugesetz

Im benachbarten Österreich könnte die Steiermark als zweites Bundesland nach Wien in Kürze eine Vorschrift zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Wohn- und Nichtwohngebäuden verpflichtend vorschreiben. Vor Einigen Tages veröffentlichte die zuständige Landesrätin Ursula Lackner die geplante Novelle für das Baugesetz. Es befindet sich bis zum 29. Januar 2021 in der Konsultation.

„Nach Wien erkennt nun auch die Steiermark den Ernst der Lage. Damit gibt es zwei Bundesländer, die den unausweichlichen Weg der verpflichtenden PV-Anlagenerrichtung gehen“, kommentierte Herbert Paierl, Vorsitzender des Bundesverbands Photovoltaic Austria (PVA) die Vorlage. Die anderen sieben Bundesländer in Österreich müssten umgehend folgen. „Gebäude zu errichten, die Energie und Flächen verbrauchen, aber nicht gleichzeitig zur Sonnenstromproduktion genutzt werden, müssen der Vergangenheit angehören“, ergänzte PVA-Geschäftsführerin Vera Immitzer. Alle Flächen sollten für eine saubere Stromerzeugung genutzt werden.

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