Kommentar: Gesetze blockieren Vermarktungsmodelle

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Die Politik fordert von Betreibern von Photovoltaik-Anlagen, sich marktgerecht zu verhalten. Bei Anlagen zwischen zehn und 1000 Kilowattpeak werden deshalb ab 2014 auch für alle jetzt neu gebauten Anlagen zehn Prozent des Solarstromes gar nicht mehr vergütet. Das erhöht im Prinzip den Anreiz, Nachbarn oder benachbarte Betriebe mit Strom zu beliefern, was auch die Idee dieses so genannten Marktintegrationsmodells ist. Doch wenn Unternehmen innovative Lösungen suchen, stoßen sie schnell an gesetzliche Regelungen, die ein großes Hindernis sind.
Die Infografik  zeigt, bei welchen Vermarktungsmodellen welche Umlagen und Abgaben auf die Solarstromlieferung anfallen (Stand heute, noch ohne die bereits angekündigte Erhöhung der EEG Umlage und der Netzentgelte). Keine Gebühren und Umlagen fallen demnach nur an, wenn der Stromverbraucher die Anlage selbst betreibt und eine eigene Leitung zur Versorgung benutzt. In der Praxis ist das oft unrealistisch oder zwingt die Betreiber zu komplizierten Pachtmodellen, bei denen Verbraucher nicht den Strom kaufen, sondern Module pachten. „Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind so komplex, dass es kaum möglich ist Selbstverbrauchsmodelle rechtssicher zu gestalten. Deswegen tun sich auch Banken mit der Finanzierung schwer, vor allem bei kleineren Anlagen“, sagt die Autorin des Beitrags, Margarete von Oppen von der Rechtsanwaltssozietät Geiser und von Oppen, die auf Rechtsfragen im Bereich erneuerbare Energien spezialisiert ist.
Wenn man seinem einige hundert Meter entfernten Nachbarn über das öffentliche Netz Strom liefern will, fallen bereits Netzentgelt, EEG-Umlage und Stromsteuer an. Diese Strompreiskomponenten von derzeit bis zu acht Cent pro Kilowattstunde muss man zu zu den Stromgestehungskosten in der Solaranlage addieren. Eine Vermarktung lohnt sich nur, wenn die Kosten dann unter dem Strompreis liegen. Das dürfte in den meisten Fällen nicht gegeben sein, wenn die Strompreiskomponenten alle anfallen.
Damit ist die Vermarktung, anders als von der Politik gefordert, oft noch kein Geschäftsmodell für die Betreiber. Die derzeitigen Regelungen blockieren also eher, dass Betreiber von Photovoltaik-Anlagen innovative Vermarktungsmöglichkeiten entwickeln. Und das, obwohl durch die Vermarktung im Nahbereich die Photovoltaik ihre Stärken ausspielen und zum Beispiel Netze entlasten kann, in dem die Verbrauchsspitzen gedeckt werden. Auch wird der EEG-Umlage reduziert, wenn der Solarstrom vermarktet und nicht eingespeist wird.
Es wäre daher schön, wenn bei der nächsten Novelle des EEG die Vermarktung im Nahbereich erleichtert und attraktiver würde. (Michael Fuhs)
Einen ausführlichen Artikel zum Thema finden Sie in der Oktoberausgabe der photovoltaik (10/2012) auf Seite 84.
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