Versteigerungen über 3,1 Gigawatt Photovoltaik, Windkraft & Co. in Spanien am 26. Januar 2021

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Am Samstag wurde die lang erwarte Einberufung der ersten Versteigerung über mindestens 3,1 Gigawatt auf den 26. Januar 2021 terminiert. Die Vorqualifizierung findet ab dem 15. Dezember 2020 statt und die Frist zur Einreichung der Teilnahmeunterlagen endet am 19. Januar 2021. Von den 3,1 Gigawatt werden je ein Gigawatt für Photovoltaik und Onshore-Windkraftanlagen reserviert. Die restlichen 1,1 Gigawatt sind für andere Technologien vorbehalten, unter anderem auch für Offshore-Windparks.

Die Bedingungen für die Teilnahme und die Fristen für die Milestones nach erteiltem Zuschlag wurden bereits in dem Königlichen Dekret RDL 23/2020 festgelegt. In der Einberufung wurden jetzt zusätzlich die maximalen und minimalen zu liefernden Energiemengen spezifiziert und die Daten zur Inbetriebnahme konkretisiert.

TechnologieSpätestes Datum InbetriebnahmeBeginn des Zeitraums der maximalen EinspeisungMaximaler Zeitraum der EinspeisungMindest-stundenzahl

Jahr

Maximale Stunden-zahl Jahr
Photovoltaik

 

28/02/202330/09/202312 Jahre
1.800
2.200
Onshore-Wind

 

29/02/202430/09/202412 Jahre2.2003.300
Offshore-Wind28/02/202530/09/202512 Jahre

 

2.2003.300
restliche Technologien28/02/202530/09/202512 Jahre2.0004.000

Das bedeutet, dass die Anlagen, die einen Zuschlag erhalten, die Mindestenergie (installierte Leistung *Mindeststundenzahl/Jahr * Maximaler Zeitraum der Einspeisung= Mindestenergie) im „maximalen Zeitraum der Einspeisung“  produziert haben müssen. Sobald die Mindestenergie produziert wurde und der „maximale Zeitraum der Einspeisung“ noch nicht abgelaufen ist, können die Anlagen auf den Tarif verzichten und im Markt oder unter einem PPA verkaufen oder aber weiterhin bis zum Erreichen der Maximalen Energie (= installierte Leistung * Maximale Stundenzahl/Jahr*Maximaler Zeitraum der Einspeisung) weiter produzieren und den Tarif erhalten.

Der Mindestpreis für die Teilnahme an der Versteigerung wurde mit 0 Euro festgelegt, so dass mit Niedrigpreisen gerechnet werden kann.  In den Ausschreibeunterlagen müssen die Teilnehmer auch darlegen, wie die lokale Industrie unterstützt wird. Es stellt jedoch kein Zuschlagskriterium dar. Weiterhin wurden die zu stellenden Garantien (60 Euro pro Kilowatt an der Versteigerung teilnehmenden Leistung) festgelegt und die Konditionen der Garantien konkretisiert. So ist auch eine Garantiestellung über die sogenannten Seguros de Caución sind möglich.

— Der Autor Christoph Himmelskamp arbeitet als Rechtsanwalt & Abogado bei der internationalen Wirtschaftsprüfungs, Steuer- und Rechtsberatungsgesellschaft Rödl & Partner in der spanischen Niederlassung in Barcelona, die er als Partner leitet. Seit 2005 ist er bei Rödl & Partner für die Betreuung der mittelständischen deutschsprachigen Mandate zuständig und berät diese in allen Belangen des spanischen Wirtschafts- und Handelsrechts. Seit Anfang 2007 hat er sich bei Rödl & Partner unter anderem auf den Bereich erneuerbarer Energien spezialisiert und ist nun Ansprechpartner insbesondere für die Abwicklung von Kauf, Verkauf und Finanzierung von Solar-Energie-Projekten und erstellt außerdem für diese die Due-Diligence-Berichte. —

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