Die Smart Grid-Forschungsgruppe der Technischen Hochschule Ulm, der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW und die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH haben das Verbundprojekt „Einsatz von kleinen PV-Anlagen zur Erbringung von Regelleistung“ gestartet. Ziel sei es, eine Lösung zu entwickeln, die es einem Großteil der kleinen Photovoltaik-Anlagen ermögliche, am Regelenergiemarkt teilzunehmen. Bislang wird dieser von fossilen Kraftwerken dominiert. Doch auch erste Heimspeicher-Hersteller haben mittlerweile die Zulassung zum Regelenergiemarkt erhalten, wobei sie die kleinen Batteriesysteme zu einem virtuellen Kraftwerk zusammenschließen.
Mit der Energiewende müsste die Regelenergie stärker auch von dezentralen Anlagen erbracht werden, heißt es von der TH Ulm weiter. Während Biomasseanlagen bereits am Markt etabliert seien, spielten Photovoltaik-Anlagen noch keine Rolle. „Verantwortlich hierfür sind sowohl fehlende kostengünstige technische Lösungen zur Steuerung der meist sehr kleinen Anlagen als auch regulatorische Hürden“, heißt es weiter. De facto seien mehr als 99 Prozent der kleinen und mittleren Photovoltaik-Anlagen aktuell von Regelenergiemarkt ausgeschlossen.
In dem vom Forschungsministerium Baden-Württemberg geförderten Verbundprojekt werde nun an einer technischen Lösung gearbeitet, um die Einbindung der kleinen Photovoltaik-Anlagen künftig zu ermöglichen. Grundlage sei dabei eine durch umfangreiche Vorarbeiten in anderen Forschungsprojekten entwickelte Controllable Local System (CLS)-Steuerbox. Sie verbinde sich über eine Schnittstelle mit dem Smart-Meter-Gateway. Dabei würden die Vorgaben des BSI für eine sichere Kommunikationsstrecke in die Kundenanlage erfüllt und zugleich erfolge eine stärkere Integration der Photovoltaik-Anlagen in das Stromversorgungsystem.
Während des Projektes soll die Steuerbox um eine Schnittstelle zur Kommunikation mit einer Vielzahl gängiger Photovoltaik-Wechselrichter-Typen erweitert werden, so die Ulmer Forscher. Regulatorische Hürden für kleine Photovoltaik-Anlagen sollen außerdem durch die Entwicklung eines Verfahrens beseitigt werden. Damit solle künftig den kleinen Photovoltaik-Anlagen ermöglicht werden, am Regelenergiemarkt ohne verpflichtende Direktvermarktung teilzunehmen.
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