Ab Oktober 2021 wird das sogenannte „Redispatch 2.0“ gelten. Bereits Anfang des Monats hatte die Bundesnetzagentur dafür erste Marktregeln erlassen. Am Montag nun veröffentlichte die Bonner Behörde eine weitere Regelung. Sie legte Mindestfaktoren fest. Diese geben vor, um wie viel besser die Abregelung von vorrangberechtigtem Erneuerbaren- und Kraft-Wärme-Kopplungs (KWK)-Strom gegenüber der Abregelung von konventioneller Erzeugung in der Regel wirken muss, um in die Fahrweise dieser vorrangberechtigten Erzeugung eingreifen zu dürfen. Wenn Abregelung von konventioneller Erzeugung zur Entlastung eines Engpasses geeignet ist, dürfen die Netzbetreiber auf die Abregelung von Erneuerbaren- oder KWK-Strom nur dann zurückgreifen, wenn diese um ein Vielfaches wirksamer ist, wie die Behörde weiter erklärt. Dieses „Vielfache“ wird durch den Mindestfaktor vorgegeben. Für Erneuerbaren-Anlagen bestimmte die Bundesnetzagentur einen Mindestfaktor von 10 und für KWK-Strom von 5.
„Die Mindestfaktoren stellen sicher, dass der Einspeisevorrang von Strom aus erneuerbaren Energien und aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) praxistauglich umgesetzt werden kann,“ klärte dazu Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Demnach soll der Strom aus Erneuerbaren-Anlagen sowie hocheffizienten KWK-Anlagen – wie im deutschen und europäischen Recht vorgesehen – Vorfahrt bei der Einspeisung ins Netz haben. Die Erneuerbaren-Anlagen sollen bei einem Netzengpass grundsätzlich ungehindert Strom erzeugen können, solange die Netzbetreiber das Problem durch die Reduzierung von konventioneller Erzeugung oder von KWK-Strom beheben können, wie die Bundesnetzagentur weiter erklärte. Das gleiche gelte grundsätzlich zugunsten von KWK-Strom gegenüber sonstiger konventioneller Erzeugung ohne Wärmekopplung.
Für die Anwendung der Mindestfaktoren seien geeignete „kalkulatorische Preise“ für die Abregelung von Erneuerbaren- und KWK-Strom zu bestimmen, hieß es weiter. Die Netzbetreiber müssten diese im Rahmen der optimierten Auswahlentscheidung ansetzen. Mit der Festlegung verpflichtet die Bundesnetzagentur die Übertragungsnetzbetreiber zu einer jährlichen Bestimmung und Veröffentlichung dieser Preise.
Mit dem „Redispatch 2.0“ wird das bisherige Einspeisemanagement, das bislang die Abregelung von Erneuerbaren- und KWK-Strom eigenständig regelt, integriert. Es umfasst damit die Anpassung der Fahrweise von konventioneller und erneuerbarer Erzeugung. Ziel des „Redispatch 2.0“ sei eine netzübergreifend optimierte Auswahlentscheidung nach der Wirksamkeit der Anlagen zur Engpassentlastung. Damit sollen auch die Kosten für solche Eingriffe gesenkt werden.
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Einspeisevorrang und Faktor 10, das sind die neuen Nebelkerzen hinter denen die Diskriminierung der Erneuerbaren weiter versteckt wird..
Was nutzt der Einspeisevorrang, wenn der „Vorrangige „ Verbrauch seit 2010 nicht mehr gilt.
Siehe hier.
Zitat IWR…. Bis 2009 erhielten die Stadtwerke den EEG-Strom als sog. EEG-Stromband monatlich tatsächlich physisch geliefert, so dass die großen Vorlieferanten (RWE, E.ON, Vattenfall, EnBW, etc.) auch faktisch weniger an die Stadtwerke liefern konnten. Seit 2010 muss der EEG-Strom an der Börse verkauft werden und das hat weitreichende Folgen: RWE, E.ON & Co. beliefern Stadtwerke seit 2010 wieder weitgehend vollständig mit konventionellem Strom, der EEG-Strom an der Börse kommt zusätzlich auf den Markt und drückt auf die Preise. …Zitat Ende.
Auch der Faktor 10 kann infolge dessen nicht verhindern, dass die EE zusätzlich auf den Markt kommen, und als Überschuss vorrangig ab geregelt werden bei Netzengpässen.
Siehe auch hier die Kommentare.
https://www.pv-magazine.de/2020/11/06/bundesnetzagentur-erlaesst-erste-marktregelungen-fuer-redispatch-2-0/
wer, um Gottes Willen, kann dieses Geflecht an Absurditäten jemals bereinigen?
Die Erneuerbaren haben in Jeder Situation Vorrang zu erhalten. Punkt!
Alle anderen Energieumwandlungstechnologien haben sich in das Zweite Glied ein zu ordnen.
Oder habe ich hier Etwas falsch verstanden mit Vorrang der Energiewende?
Seit wann und vor alledem durch welchen Entscheid wurde dieses Selbstverständniss ausgehebelt?
Verantwortliche?
Nicht nur bei Trump stellt sich die Frage der anhängigen Verfahren nach Beendigung der Dienstzeit!
Thomas sagt:
wer, um Gottes Willen, kann dieses Geflecht an Absurditäten jemals bereinigen?
Die Erneuerbaren haben in Jeder Situation Vorrang zu erhalten. Punkt!
Alle anderen Energieumwandlungstechnologien haben sich in das Zweite Glied ein zu ordnen.
Oder habe ich hier Etwas falsch verstanden mit Vorrang der Energiewende?
@ Thomas.
Sie haben leider nichts falsch verstanden.
Dieses Geflecht, wird politisch so einfach keiner bereinigen können, da es ja kontinuierlich immer mehr verflochten wird. Das Stromeinspeisegesetz ( EEG Vorgänger ) von 1990 hatte mal 5 Paragrafen, daraus sind unterdessen 104 geworden.
Siehe hier.
https://www.pv-magazine.de/2018/06/14/ist-dem-wortlaut-des-eeg-noch-zu-trauen/
Dahinter sind alle Energiewende Bremsklötze so verklausuliert, dass der normale Politiker, angesichts dieses Paragrafendschungels erst gar nicht auf Idee kommt sich damit zu beschäftigen. Dafür hat er ja seine Berater, von der konventionellen Stromwirtschaft, die nicht nur an den Paragrafen mit gearbeitet haben, sondern ihm auch – mit der Blackoutkeule in der Hand – ständig vorbeten was nötig ist , um unsere Stromversorgung nicht zu gefährden, und dass sie bezahlbar bleibt.. Dabei kann man dieses gesamte „Geflecht“ ich nenne es hier in meinen Beiträgen Volksverdummung, auf die einfachste Weise, an einem markanten Vorgang entlarven.
Wie und wo der Vorrangige Status der EE ausgehebelt wurde, können Sie in dem Link meines obigen Beitrages entnehmen.
Hier noch einmal das Wesentlichste.. Siehe: unter Auswirkungen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Die Einführung des neuen Ausgleichsmechanismus hatte somit starke Auswirkungen auf die Einspeisung von erneuerbaren Energien und von Kohlekraftwerken. Bis 2009 hatten erneuerbare Energien sowohl einen Einspeisevorrang als auch einen Verbrauchsvorrang. Wurde viel regenerativer Strom ins Netz eingespeist, mussten konventionelle Kraftwerke abgeschaltet werden, damit der Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland verbraucht wurde. Mit der Reform wurde der Verbrauchsvorrang aufgehoben, was einen starken Anstieg der Kohlestromproduktion zur Folge hatte, da diese nun bei starker Einspeisung erneuerbarer Energien nicht mehr notwendigerweise gedrosselt werden musste. Der nun in großem Maße zusätzlich produzierte Strom konnte stattdessen in andere Staaten exportiert werden. Es wurde damit also die Nachfrage für Ökostrom in Deutschland massiv verringert, was ein deutliches Absinken der Börsenstrompreise zur Folge hatte und dadurch die EEG-Umlage verteuerte. Nach Inkrafttreten des neuen Ausgleichsmechanismus gingen die Erlöse für Ökostrom an der Strombörse trotz höherer Erzeugung binnen eines Jahres von 5,15 Mrd. Euro im Jahr 2009 auf 3,35 Mrd. Euro im Jahr 2010 zurück…. Zitat Ende.