Nachdem Italien im März neue Bestimmungen für Energiegemeinschaften eingeführt hat, veröffentlichte es vergangene Woche ein Anreizsystem, um deren Entwicklung aktiv zu fördern. Die italienische Regierung hat festgelegt, dass zwei Arten von Prosumern, die in die neuen Bestimmungen einbezogen sind, nämlich Energiegemeinschaften und Eigenverbrauchskollektive, über 20 Jahre einen Tarif von 11 respektive 10 Cent für jede Kilowattstunde Strom erhalten, die unter ihren Mitgliedern aufgeteilt wird.
Eigenverbrauchsgemeinschaften sind Verbrauchergruppen, die sich im selben Gebäude oder Gebäudekomplex befinden, während Energiegemeinschaften größere Einheiten sind, zu denen auch Unternehmen oder öffentliche Organisationen gehören können, die sich im Nahbereich des Stromerzeugers befinden. Mit dem Anreizsystems, das erneuerbaren Energiesystemen bis zu einer Größe von 200 Kilowatt Leistung offen steht, kann überschüssiger Strom in das Netz eingespeist werden, jedoch ohne jegliche Vergütung, was den Einsatz von Batteriespeichern fördern soll. Für selbst verbrauchten Strom werden keine Gebühren erhoben, aber es wird auch kein direkter Anreiz gewährt. Der indirekte Anreiz besteht in vermiedenen Stromkosten in Höhe von 13 bis 20 Cent pro Kilowattstunde. Die Bestimmungen sehen vor, dass alle Teilnehmer an dasselbe Niederspannungs-Umspannwerk angeschlossen sein müssen.
Der italienische Photovoltaik-Verband Italia Solare geht davon aus, dass diese neue Regelung in Verbindung mit dem so genannten Superbonus – einer 110-prozentigen Steuererleichterung für Renovierungsarbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz, aber auch für Photovoltaik-Anlagen auf Hausdächern – den Photovoltaik-Markt weiter ankurbeln wird. „Es ist schwierig, Daten über die Zunahme von Energiegemeinschaften in dieser Phase des Experimentierens auszuwerten“, sagte ein Sprecher pv magazine. „Sicherlich könnte es eine große Beschleunigung beim kollektiven Verbrauch geben, der bisher eher stagnierte“.
Nach Angaben von Italia Solare wird in etwa sechs Monaten ein besseres Verständnis darüber möglich sein, wie sich dieses Segment entwickeln wird. „Die Umsetzung der EU-Erneuerbaren- (RED II)-Richtlinie im Juni 2021 wird ein Schlüsselereignis sein, denn genau zu diesem Zeitpunkt, wenn die Experimentierphase abgeschlossen ist, werden wir das wahre Potenzial der Energiegemeinschaften sehen“, erklärte der Verband. Die vollständige Umsetzung von RED II sieht auch Energiegemeinschaften im Mittelspannungs- und nicht nur im Niederspannungsbereich, wie sie jetzt ermöglicht werden, vor. (Sergio Matalucci)
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Ich habe eine Nachfrage: Im Text heißt es einmal, dass die Teilnehmer einen „Tarif von 11 respektive 10 Cent“ bekommen für den selbst verbrauchten Strom. An anderer Stelle heißt es, dass es keine Förderung für den selbst verbrauchten Strom gibt. Was ist mit Tarif gemeint? Wofür bekommt man die 11 oder 10 Cent? Eine Klarstellung wäre hilfreich.
Hallo Thomas,
das habe ich meinen Kollegen auch gefragt!
Die Vergütung gibt es, wenn man den Strom in der Gemeinschaft teilt und nicht direkt selbst verbraucht. Dafür gibt es keine Vergütung, sondern nur die erwähnte Ersparnis.