Mit der derzeit diskutierten EEG-Novelle soll eine Regelung gefunden werden, die einen Weiterbetrieb der Photovoltaik- und Windkraft-Anlagen sicherstellt, die ab dem 1. Januar 2021 nach 20 Jahren aus der Förderung fallen. Bisher halten viele die vorgeschlagenen Regelungen im Entwurf für unzureichend und fürchten, dass gerade viele Photovoltaik-Anlagen in den kommenden Jahren vom Netz genommen werden, weil sich ein Weiterbetrieb für die Betreiber nicht lohnt. So auch die Stadtwerke Tübingen. Sie wollen daher eine „attraktive Perspektive“ für die Post-EEG-Anlage bieten, um sie am Netz zu halten.
„Weil es durch die Novellierung des EEG zum 1. Januar 2021 noch keine gesetzliche Nachfolgeregelung gibt, springen die Stadtwerke Tübingen nun ein und sorgen selbst für ein ‚Übernahmeangebot‘“, heißt es in einer Mitteilung. Es sei eine Lösung, die ein unkompliziertes Weiterlaufen der Photovoltaik-Anlagen ermöglichen soll und Betreiber vor größeren Investitionen in technische Umrüstungen bewahrt. So wollen die Stadtwerke Tübingen den kompletten Solarstrom aus den Post-EEG-Anlagen abnehmen und für sechs Cent pro Kilowattstunde vergüten. Im EEG-Entwurf ist bislang eine Vergütung des Solarstroms zu Marktpreisen abzüglich einer Vermarktungsgebühr vorgesehen. Die Betreiber würden so auf etwa 2,5 bis 3 Cent pro Kilowattsunde für ihren Solarstrom kommen.
Die Stadtwerke Tübingen bieten also eine deutlich höhere Vergütung für den Solarstrom aus den Altanlagen. Im Gegenzug liefern sie den Betreibern zertifizierten Ökostrom, wobei die Lieferung des erzeugten Solarstroms verrechnet werde. Technische Umrüstungen der Photovoltaik-Anlagen oder neue Mess- und Zählertechnik seien dafür nicht erforderlich. Als eigenen Vorteil benennen die Stadtwerke eine Steigerung des regional erzeugten Solarstroms. „Sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Gesetzgeber verabschiedet sind, wollen die Stadtwerke Tübingen auch weitere Tarife im Bereich Eigenstromnutzung und in Kombination mit Speichertechnik anbieten“, heißt es weiter.
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Hauptsache der Strom geht erstmal ins Netz. Da folgen die Tübinger den Befürchtungen von Herrn Diehl et. al. schon sehr präzise, Erhöhen aber die Wirtschaftlichkeit dieser Lösung erheblich. Weniger auf der Entgeld-Seite, vielmehr auf der Seite der technischen Anforderungen.
6ct für eine abgeschriebene Anlage sind wirklich fair, das wird verfangen.
Energiewende bezüglich offenbar ein echter Grüner, der durchblickt, und seinen Einfluss auch zutage bringt., der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer. Wenn er auch wegen seiner Corona Äußerungen, vor einiger Zeit bei seiner Partei in Ungnade gefallen ist. Tübingen macht das, was die EU-Richtlinien vorgeben, nämlich den Strom aus Erneuerbaren Energien diskriminierungsfrei zu behandeln.
In der EEG Novelle, wo der Strom aus Ü20 Anlagen zum Marktpreis vergütet werden soll, wird dieser eindeutig diskriminiert. Diskriminiert insofern, weil er am „Markt“ , das heißt, beim Handel an der Börse, sein Grünstromprivileg verliert, in dem er zu Graustrom degradiert wird.
Bei der Wertschöpfung auf der Handelsebene ist EEG Strom kein Grünstrom mehr. Grün wird der erst wieder, wenn die Versorger mit einem bestimmten Anteil in ihrem Angebot Werbung machen.
Bei der EEG Novelle bleibt der EE Strom „Diskriminiert“ bei 2,5 bis 3 Cent hängen.
Im Gegensatz zur EEG Novelle kommen bei den Stadtwerken Tübingen die Ü20 Erzeuger mit den 6 Cent, in den Genuss der grünen Wertschöpfung.
Naja… man kann es auch anders sehen: Dort, wo eine Anlage mit dem vor 20 Jahren üblichen Flächenleistungskoeffizienten auf dem Dach bleibt und zu 100% einspeist, wird wenigstens keine neue mit doppeltem Flächenleistungskoeffizienten als Überschuss-Einspeiseanlage gebaut. Der Umsatzverlust für die Stadtwerke ist auf diese Weise kleiner.
Je nach Alter des Anlageninhabers bzw. Größe der Anlage mag es eine gute Alternative sein, aber die Stadtwerke gehen hier nicht nur großzügig vor.
Repowering und ReUse der alten Module in Entwicklungsländern wäre ökologisch effektiver, meine ich.
Tim Wolf sagt:
Der Umsatzverlust für die Stadtwerke ist auf diese Weise kleiner.
@ Tim Wolf.
Es entspricht aber den EU Richtlinien, wo es heißt Ökosstrom darf nicht diskriminiert werden.
So gesehen ist das kein Umsatzverlust, sondern die machen lediglich keine Geschäfte — in Untersuchungen nennt man das Ertragsoptimierung — auf der Basis des diskriminierten EEG Stromes, wie das die EEG Novelle vor sieht.
Tim Wolf sagt:
Da folgen die Tübinger den Befürchtungen von Herrn Diehl et. al. schon sehr präzise. Erhöhen aber die Wirtschaftlichkeit dieser Lösung erheblich.
@ Tim Wolf.
Dem Autor und Diskutant Christfried Lenz, stellen sich jetzt sicher wieder die Nackenhaare, bei so viel Sorge die Sie sich um die Wirtschaftlichkeit bei den Konventionellen machen.
Dabei zeigen die Stadtwerke Tübingen lediglich was gerecht ist. Ihre Sorge um die Wirtschaftlichkeit, ist in der Tat nichts anderes als etwas weniger Ertragsoptimierung.
Mit der EEG Novelle ist vorgesehen, den Ü20 Strom dem Markt zu überlassen. Das heißt, er muss an der Börse zum Marktpreis verkauft werden, genauer gesagt als Überschuss verramscht werden.
Andere kaufen den dort, nur wenn ihnen der Preis passt , das heißt, wenn sie ihre Erträge optimieren können. Wie das geschieht, habe ich auch schon X-mal hier gepostet.
Hier, noch einmal.
Zitat: Diese zwei Artikel beantworteten sehr gut unsere Frage, wer eigentlich an der Strombörse einkauft. Denn es wurde immer nur von Versorgungsunternehmen, Stromhändlern, industriellen Großkunden und Banken gesprochen. Nun wissen wir dazu gehören auch die Stadtwerke und Unternehmen, wie E.ON, RWE usw. Es gibt also keinen Zwischenhändler mehr. Der Grund dafür, dass Unternehmen wie RWE auch an der Börse einkaufen, obwohl sie selbst rund 30 Kraftwerke besitzen und somit eigentlich genug Strom produzieren, ist einfach. Es gibt Tage, da ist der Strompreis an der Börse so günstig, dass eine Eigenproduktion viel teurer wäre. Daher werden dann die Kraftwerke gedrosselt und lieber günstig eingekauft.. Zitat Ende.
Genau dieses Verramschen wollen die Stadtwerke Tübingen den Erneuerbaren nicht an tun, deshalb bewahren, sie die vor dem Weg an die Börse, und erhalten deren deren Wert, sprich… „Grünstromprivileg“, ..in dem sie es mit 6 Cent honorieren.
Bei den Konventionellen Anbietern müssen Sie unterscheiden zwischen den Konservativen , und den Energiewende freundlicheren, wie sich gerade zeigt, die Stadtwerke Tübingen, oder z.B. auch die EWS, die bekannten Stromrebellen aus Schönau im Schwarzwald.
Die Konservativen warten sicherlich sehnlichst auf die Marktregelung in der Novelle.
Man darf gespannt sein was die Lobbyisten wieder daraus machen.
Genauso muß man das eigentlich machen …
Vielen Dank Hans Diehl für die – wie immer – erhellenden und profunden Informatioen.
Viele unsere Kunden verstehen die Gesamtsituation ja gar nicht. Sie raufen sich die Haare während unserer Gespräche, wie es den weitergeht. Oft entsetht ein der Eindruck einer vermeindlichen „Bornierheit“ der Netzbetreiber/Dienstleister.
Dabei wissen die es ja ganz oft gar nicht besser, da Sie ja AUCH der „Gehirnwäsche“ der sogenanntenm „GROSSEN Vier“, der Lobby und unter anderem Herrn Altmaier unterliegen.
Vielleicht sollte man diesen Artikel mal maßgeblichen Leuten unseres Netzdienstleisters – den Rüsslesheimern Netzen – welche NOCH nicht Konzern bestimmt sind – weiterleiten.
GGF. öffet er – und die Kommentare – den dortigen Entscheidungsträgern die Augen und es gibt ähnliche Angebote für eine gerechte und ökologische Aufnahme und Verteilung von Rüsselsheimer Post EEG-Strom.
Ich habe mal ausgerechnet, ob sich die Investition in einen neuen Wechselrichter bei Ü20 Anlagen über die 6 ct/kWh Einspeisevergütung innerhalb von 10 Jahren amortisiert:
Annahmen:
– 3 kWp Anlage
– spez. Ertrag: 800 kWh/kWpa
– Kosten Wechselrichter incl. Installation: 1000 €
– laufende Kosten 50 €/a
Mit den im EEG Entwurf vorgesehenen 2,5 ct/kWh errechnet sich über 10 Jahre ein Kapitalwert von -948 € (Verlust), bei den 6 ct/kWh wären es dagegen nur -175 €.
Die 6 ct/kWh sind also recht knapp bemessen. Bei 7 ct/kWh ergäbe sich ein positiver Kapitalwert (Gewinn) in Höhe von 45 €. Das entspricht einer Kapitalverzinsung von 2,6% p.a. und einer Amortisationszeit von 9 Jahren.
@ Alfred Körbelein.
Mit Ihrer Kostenrechnung haben Sie meiner etwas euphorischen Betrachtung einen Wermutstropfen beigemischt.
Es ist zwar nach wie vor zu begrüßen, dass die Stadtwerke Tübingen, dem EE Strom sein Grünstromprivileg honorieren, und nicht am Markt verramschen lassen wollen. Und mit etwas optimistischeren Zahlen, könnte man eventuell auch mit den 6 Cent noch hinkommen. Mein Wermutstropfen wirkt aber wo anders.
Siehe hier die grafische Darstellung.
https://www.swtue.de/energie/strom/erneuerbare-energien/pv-altanlagen-post-eeg.html
Ich bin davon ausgegangen, dass, wenn ich auf Eigenverbrauch umrüsten soll, das auch physikalisch Eigenverbrauch bedeutet. Das heißt, mein Eigenverbrauch — ins Hausnetz eingespeist — auch mit etwa 30 Cent/kWh, an vermiedenem Strombezug zu Buche schlägt.
Erst Ihre Kostenrechnung hat mich dazu bewegt, diese Grafik näher zu beleuchten. Dabei ist mir deutlich geworden, dass der Umbau auf Eigenverbrauch nur zur Verrechnung dienen soll. Vor diesem Hintergrund bekommen die 2,5 Cent Vergütung die in der Novelle vorgesehen sind „wirtschaftlich“ eine ganz andere Bedeutung. Nach meinem Kenntnisstand, ist in der Novelle der Eigenverbrauch tatsächlich physikalisch vorgesehen, und die 2,5 Cent sind nur für den Überschuss. Somit bekommt der wirtschaftliche Vergleich zwischen der Variante Tübingen, und der EEG Novelle eine wesentlich andere Grundlage.
Ich denke, da täuschen Sie sich, Herr Diehl.
Voraussetzung für den Eigenverbrauch ist der Einbau eines intelligenten Stromzählers. Aber: Wie hoch sind die Kosten für den Einbau im Zählerschrank? Wer trägt sie? Wie hoch sind die jährlichen Kosten für den neuen Zähler? Wie hoch ist – realistischerweise – der Eigenverbrauch? Und wie hoch ist die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch?
Für Besitzer eines E-Autos wird sich die Umstellung jedenfalls lohnen!
Gut… ich gehe jetzt von unserer Situation aus, die man nicht auf alle Ü20 Prosumer übertragen kann.
Wir betreiben gegenwärtig – noch geförderte – 15,x kWp im Eigenverbrauchsmodus, und bekommen für den Überschuss 11 Cent. Technisch bereiten wir schon den Ü20 Status vor, und sind dafür am üben. Mein Sohn der Elektroingenieur, ist der Chefplaner, und ich als Rentner bin das ausführende Organ, oder genauer gesagt, ich „spiele“ mit den Möglichkeiten.
Mein Spielgerät hängt im Flur unseres Wohnhauses in Gestalt eines Display’s wo man sehen kann, was gerade unten im Keller im Zählerschrank ab geht. Unsere Anlage ist Ost/West ausgerichtet, wenn während der Sommermonate morgens die Sonne auf der Ostseite liegt, haben wir zwischen 12 und 13 kw Überschuss, die wir für 11 Cent einspeisen. Ich hänge dann sofort unser E- Auto an, und schalte die Waschmaschine ein, und sofort pendelt die Anzeige zwischen rot und grün , das heißt mal speisen wir kurz ein, und mal ziehen wir kurz aus dem Netz. Ich wandele sozusagen die 11 Cent Vergütung um, in etwa 30 Cent Einsparung. Nun ist ja nicht jeder Tag Waschtag, deshalb wird am nächsten Tag der Rasen geschnitten, oder der Sprenger angestellt. Wenn Nachbarn’s Rasen in heißen Sommermonaten leiden und gelb werden, profitiert meiner von der Sonne.
Unser Heizsystem ist auf Wärmepumpe umgestellt, und das Brauchwasser wird mit Durchlauferhitzern betrieben. Für unser E-Auto ist vor Kurzem eine Ladesäule installiert worden, die man so programmieren kann, dass sie nur tankt wenn Überschuss vom Dach kommt.
Dann gibt es noch die Möglichkeit von örtlichem Speicher, oder das laden von weiteren E-Autos.
Sie sehen, mit dem physikalischen Eigenverbrauch hat man weitaus mehr Möglichkeiten zum Gestalten, als mit dem Verrechnungsmodus.
Apropos selbst Stromerzeugen, und Eigenverbrauch.
Das Spielen mit dem „Maximum“ ( Überschuss ) wie ich in meinem obigen Beitrag geschildert habe, hat für mich eine besondere Brisanz, weil ich als Kind gezwungenermaßen gelernt habe mit mit dem „Minimum“.. umzugehen. Ich bin Kriegsjahrgang, und habe die Zeiten erlebt, wo täglich von 14 bis 17 Uhr der Strom abgeschaltet wurde. Wir waren ein 4 Personenhaushalt, und uns standen monatlich 30 kWh zur Verfügung. Wer mehr verbrauchte, hatte mit Konsequenzen zu rechnen. Allerdings hatten wir außer Beleuchtung und Radio auch keine Verbraucher. Die Glühbirnen hatten 15 oder allenfalls 25 Watt. Wenn mal eines der Kinder vergessen hatte im Keller das Licht auszumachen , hatte das eine Standpauke zur Folge. Man bekam somit frühzeitig ein Verhältnis zum Wert der Elektrizität. An unserem Stromzähler hing ein Zettel wo die Mutter jeden Tag den Verbrauch eintrug. Wenn damals am 31 Juli morgens bei 30 Grad im Schatten noch eine Kilowattstunde zur Verfügung stand, blieb der Küchenherd kalt, und das Mittagessen wurde auf einem Elektrokocher gekocht.
Zum Vergleich, die 30 kWh die wir damals monatlich verbrauchen durften, produzieren wir heute während der Sommermonaten an einem Tag.
Und weil heute so ein schöner Sonnentag beginnt, lasse ich mal die Interessierten live teilhaben, an meinem Spiel mit der Natur.
Heute Morgen dem 10. Nov. um 9. 30 Uhr.
Außentemperatur minus 4 Grad , die Sonne liegt auf der Ostseite, unserer 15,x kWp Ost/West Anlage, und die die Wärmepumpenheizung ist in Betrieb . Die Raumtemperatur beträgt 21,8 Grad, und wir speisen noch 1,56 kW Überschuss ein. Da der Überschuss stetig zu nahm, habe ich nun um 10.15 Uhr die Waschmaschine angeworfen , und es werden immer noch 1,2 kW eingespeist. Da Rasensprengen heute nicht nötig ist, wird sich das mit der Suppe auf dem E-Herd einpendeln.
Jetzt hoffe ich auf weitere sonnige Dezember Tage.