Ansturm auf KfW-Förderung für private Ladesäulen überlastet Server

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Bereits vor einigen Tagen ließ die KfW verlauten, dass zum 24. November das neue Förderprogramm 440 „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ startet. Immerhin gibt es einen Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt an privat genutzten Stellplätzen. Haus- und Wohnungseigentümer, Vermieter und Mieter sind antragsberechtigt. Eine Voraussetzung ist, dass die Elektroautos nur mit Strom aus erneuerbaren Energien, etwa der eigenen Photovoltaik-Anlage vom Dach geladen werden. Auch der Bezug von Ökostrom vom Energieversorger erfüllt das Kriterium, womit der Zuschuss für den Kauf, Einbau und Anschluss sowie das Energiemanagementsystem gestellt werden kann.

Anscheinend haben viele ungeduldig auf den Beginn des neuen KfW-Förderprogramms gewartet. „Wir hatten eine enorme Anfrage und so viele Zugriffe heute Morgen beim Start des Zuschussprogramms, dass die Server unseres Zuschussportals überlastet waren“, erklärte ein Sprecher der KfW auf Anfrage von pv magazine. Zu diesem Zeitpunkt konnten elektronisch keine Anträge für den Zuschuss abgegeben werden.

Im Laufe des Tages normalisierte sich die Situation wohl wieder. Inzwischen ist das KfW-Zuschussportal wieder erreichbar. Auch von Seiten der KfW gibt es den Versuch, die Lage weiter zu entspannen. „Es muss aber niemand Sorge haben, dass es keinen Zuschuss gibt, wenn er den Antrag heute noch nicht stellen kann“, sagte der Sprecher weiter.

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In der aktuellen Ausgabe berichten wir in einem Schwerpunkt ausführlich über die Installation von Ladepunkten, unter anderem zu: Wie berät und verkauft man die Installation von Ladepunkten? Was muss man in Bezug auf Normen und Standards beachten? Wie lässt sich ein einfaches Energiemanagement für die Ladelösung mit Open-Source-Lösungen bauen?

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Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte das neue Förderprogramm als gute Ergänzung zu der erhöhten Kaufprämie, die in den letzten Monaten die Neuzulassungen von Elektroautos deutlich hat steigen lassen. „Ein weiteres wichtiges Kaufkriterium ist der gesicherte Zugang zu Lademöglichkeiten“, erklärte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae. „Die Förderung privater Ladestationen stellt also eine sinnvolle Ergänzung zu den Kaufprämien dar. Zugleich stellt das Förderprogramm sicher, dass intelligente Ladeinfrastruktur gefördert wird, die die Integration der Elektromobilität in die Stromnetze unterstützt.“

Damit sei auch ein schnellerer Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur möglich. Allerdings gelte es, weitere Hürden zu beseitigen. Mit dem neuen Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) sei bereits ein wichtiger Schritt getan, um es Wohnungseigentümern und Mietern zu erleichtern, eine private Ladesäule auf eigene Kosten zu errichten. „Jetzt müssen mit dem Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (GEIG) noch die richtigen Weichen für Neubauten gestellt werden“, so Andreae weiter. Der BDEW und der Handelsverband  HDE hätten dazu auch eine Vorschlag vorgelegt.

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