Eine flächendeckende Ladeinfrastruktur ist Voraussetzung für den Ausbau der Elektromobilität. Bisher gab es neben der Bundesförderung für öffentlich zugängliche Ladestationen lediglich von einzelnen Bundesländern und Kommunen Zuschüsse für private Ladeeinrichtungen. Die gewünschte, durchschlagende Wirkung haben diese Maßnahmen noch nicht gezeigt, es geht schleppend voran mit der Nutzung von Elektroautos. Mit dem neuen Förderprogramm will die Bundesregierung nun Privatpersonen dazu motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und hierfür eine ausreichende Ladeinfrastruktur im privaten Bereich zu schaffen.
900 Euro je Ladepunkt
Das neue Programm trägt den Namen „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ (KfW 440). Der Investitionszuschuss beträgt 900 Euro je Ladepunkt, wobei eine Ladestation mehrere Ladepunkte haben kann.
Zu den förderfähigen Kosten zählen die Investitionen in die Ladeeinrichtung, den Einbau, notwendige Elektroinstallationsarbeiten wie Erdarbeiten, den Netzanschluss und ein Energiemanagementsystem zur Steuerung der Ladestation. Die Gesamtkosten müssen sich auf mindestens 900 Euro je Ladepunkt belaufen.
Der Antrag auf den Zuschuss kann für selbst genutzte und vermietete Wohngebäude gestellt werden. Bedingung ist, dass die Ladeeinrichtung auf einem privat zugänglichen Grundstück installiert und von einem begrenzten Personenkreis genutzt wird, zum Beispiel von einer Familie oder den Bewohnern eines Mehrfamilienhauses.
Elf Kilowatt Ladeleistung je Ladepunkt
Weiterhin muss die Ladeleistung genau elf Kilowatt je Ladepunkt aufweisen. Ob auch Ladepunkte mit höherer Leistung förderberechtigt sind, die dann gegebenenfalls heruntergeregelt werden müssen, stand Mitte Oktober noch nicht fest. „Voraussichtlich ja“, sagte Wolfram Schweickhardt, stellvertretender Pressesprecher der KfW Bankengruppe. Mit der Liste der förderfähigen Ladestationen, die zum Start der Antragstellung am 24. November veröffentlicht werden soll, wird die Frage beantwortet. Der Antrag muss vor der Bestellung der Ladeeinrichtung im KfW-Zuschussportal gestellt werden.
Der Zuschuss aus dem neuen Programm KfW 440 kann nicht mit anderen öffentlichen Fördermitteln für Ladestationen kombiniert werden. Das gilt für das Förderprogramm für private Klimaschutzmaßnahmen in Schleswig-Holstein ebenso wie für die Förderung der Stadt München. Eine Kombination mit dem Förderprogramm KfW 270, in dem unter anderem Photovoltaik-Anlagen bezuschusst werden, ist gleichwohl möglich, da es ebenfalls eine Bundesförderung ist.
100 Prozent regenerativer Strom
Mit Blick auf die Netzdienlichkeit muss die Ladestation intelligent und steuerbar sein, so dass die Ladeleistung von außen beeinflusst werden kann. Eine weitere Bedingung ist, dass 100 Prozent regenerativer Strom für die Ladestation genutzt wird. Dieser kann entweder zum Beispiel aus der eigenen Photovoltaik-Anlage bezogen werden. „Ist das nicht ausreichend, ist zusätzlich ein Stromvertrag aus 100 Prozent erneuerbaren Energien zu verwenden“, sagt Schweickhardt. Eigenerzeugter Strom könne auch in einem Stromspeicher zwischengespeichert werden, wenn daraus dann die Ladestation versorgt wird.
Neben Privatpersonen sind auch Wohneigentümergemeinschaften, -unternehmen und -genossenschaften sowie Bauträger antragsberechtigt. Die Besonderheiten für Mieter und Vermieter sowie alle anderen Details sind im Merkblatt der KfW zu finden.
Auch für Gewerbetreibende gibt es eine gute Nachricht. Für sie soll 2021 ein Programm zur Förderung von Ladeinfrastruktur in Kraft treten, wie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mitteilte. (Ina Röpke)
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Der Artikel stammt aus der Novemberausgabe des pv magazine Deutschland. Ein Schwerpunktthema des Hefts ist Elektromobilität für Installationsbetriebe.
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Leider bietet der Artikel wenig Mehrwert. Die kritische Frage bleibt unbeantwortet:
– Wie muss das netzdienliche Verhalten konkret umgesetzt werden? Reicht eine theoretische Steuerungsmöglichkeit (web-interface), oder muss ein RSE verbaut werden, damit der Netzbetreiber über seine Infrastruktur regeln (bzw. schalten) kann?
Sollten tatsächlich Fernsteuerbarkeiten für den VNB zwingend notwendig sein, dürften allein diese mit mehr als 900 Euro zu Buche schlagen: Weitere 2 Zählerplätze, ggf. neuer Zählerkasten…
Dann wird das Programm zum Rohrkrepierer, es wird billiger sein, die Wallbox einfach so zu kaufen.
Wäre typisch für Herrn Scheuer, aber die Hoffnung stirbt zuletzt…
Die KFW hat das Förderprogramm nicht mit den Netzbetreibern abgestimmt. Es wird erstmal nichts abgeregelt, es wird kein extra Zähler oder gar RSE benötigt. Da wird einfach mal ein bisschen vorausgedacht, um Engpässe in Zukunft mit Intelligenz anstatt mit Infrastrukturausbau zu bekämpfen.
Es wird nichtmal eine einheitliche Schnittstelle gefordert, es wird nur allgemein Updatefähigkeit und Steuerbarkeit über LAN, WLAN oder SIM gefordert.
@Johannes
So hatte ich es auch zwischenzeitlich verstanden, wollte dem Frieden aber noch nicht trauen. Übermorgen werden wir es wissen.
Riesen Steuergeld-Verschwendung. Wer sich ein Elektroauto für ~30.000€ kauft, der stört sich auch nicht an den 900€ für die Ladestation. Für die Netzstabilität bringt die so auch nix.
Wie soll das organisiert werden, dass nur PV-Strom in den Autoakku gelangt?
Das geht doch nur mit einem Zusatzspeicher, der mit überschüssigem Solarstrom gespeist wird.
Also nichts für die Wintermonate.
Das sieht mal wieder ganz nach einer Mogelpackung aus – ohne Akku und Zusatzstromzähler geht hier nichts.
Da sind 9.000€ schnell ausgegeben und 900 € Förderung verhältnismäßig sehr wenig.