In einer öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestags ging es am Mittwoch um die Novellierung des EEG. Die Knackpunkte sind hinlänglich bekannt. Große Aufregung versucht unter anderem die geplante Regelung des Paragraphen 51. Sie sieht vor, dass Betreiber von Erneuerbaren-Anlagen in der verpflichtenden Direktvermarktung künftig bereits ab der ersten Stunde mit negativen Strompreisen an der Börse keine EEG-Vergütungszahlungen mehr erhalten. „Die Bundesregierung hat zwar angekündigt, im parlamentarischen Verfahren einen Vorschlag zu erarbeiten, wie die ‚Zeiten negativer Börsenstrompreise nach Ablauf des Förderzeitraums nachgeholt werden können‘, bisher liegt dazu aber nichts vor. Kurz vor dem Abschluss des parlamentarischen Verfahrens ist dies nicht nachvollziehbar“, monierte Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE).
Mit dem wachsenden Aufbau von Photovoltaik und Windkraft steigen auch die Zeiten mit negativen Strompreisen. Wenn an sonnigen oder windigen Tagen mit wenig Verbrauch die Anlagen ihren Strom einspeisen, sinken die Preise an der Strombörse in den negativen Bereich. Die Analysten von Enervis haben für das vergangene Jahr etwa 200 Stunden mit negativen Strompreisen gezählt. In diesem Jahr werden es noch mehr sein, nicht zuletzt wegen der schwachen Nachfrage während des Lockdowns. Für die Photovoltaik-Anlagen entfielen auf diese Stunden mit negativen Preisen 2019 immerhin rund drei Prozent ihrer Gesamterzeugung, wie Enervis weiter ermittelte.
Dass nach wie vor kein Lösungsvorschlag für immer öfter auftretende negative Strompreisfenster vorliege, sei insofern kritisch, als dass die 6-Stunden-Regelung auch in der Vergangenheit ihre gewünschte Wirkung bereits verfehlt hat, heißt es vom BEE bezüglich der geplanten Neuregelung. „Die Zeit, alternative Vorschläge einzubringen, ist also überfällig. Es braucht konkrete Lösungen, die die Wirtschaftlichkeit der erneuerbaren Energien stärken und nicht weiter gefährden.“
Peter appellierte nochmals an die Bundesregierung, „die Lösung des Problems zügig anzugehen“. Sie verwies darauf, dass bereits Vorschläge für praktikable Lösungen vorlägen. Langfristig braucht es nach Ansicht des BEE jedoch ein neues Strommarktdesign, was anhaltende Phasen mit negativen Strompreisen verhindert. Dazu müsse sich das Design an den Erneuerbaren orientieren, da das Überangebot vor allem durch den Einsatz konventioneller Kraftwerke, die bei Regelenergiebereitstellung Zeitfenster mit negativen Strompreisen durchfahren, verursacht werde. Nach Angaben des BEE produzierten sie 2019 in negativen Strompreiszeitfenstern eine Einspeisung von durchschnittlich über 22.000 MW. „Übergangsweise plädieren wir aber dafür, einen ähnlichen Kompensationsmechanismus einzuführen, wie er bereits in Frankreich besteht“, so Peter weiter. „Die aufgrund von Schaltungen während negativer Strompreisfenster entgangene Einspeisung sollte am Ende des Jahres über einen Abrechnungs-Mechanismus entsprechend der Einspeisemanagement-Entschädigungen ausgeglichen werden.“ Dadurch könne auch bei entsprechender Ausgestaltung ein netz- und marktdienlicheres Verhalten erreicht werden.
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Zitat aus dem Artikel…..Peter appellierte nochmals an die Bundesregierung, „die Lösung des Problems zügig anzugehen“. Sie verwies darauf, dass bereits Vorschläge für praktikable Lösungen vorlägen. Langfristig braucht es nach Ansicht des BEE jedoch ein neues Strommarktdesign, was anhaltende Phasen mit negativen Strompreisen verhindert. Zitat Ende.
Immer das Gleiche , ein neues Strommarktdesign, wird gefordert. Da können sie lange warten. Oder glaubt beim BEE wirklich jemand mit einer „Forderung“ würde das faule Ei, das 2010 mit der Ermächtigungsverordnung zum EEG der Energiewende ins Nest gelegt wurde, würden die freiwillig korrigieren. Da helfen nur die die EU Richtlinien, wo es heißt, dass Strom aus erneuerbaren Energien , diskriminierungsfrei behandelt werden muss.
Zur Erinnerung, seit 2010 müssen die EE separat an der Börse verkauft werden, fallen dort zusätzlich an, was zu den negativen Preisen führt. Nicht nur dass sie die negativen Preise „gezwungenermaßen“.. selbst verursachen, werden sie auch noch dafür bestraft, in dem sie in dieser negativen Phase nicht vergütet werden. Der Gipfel der Dreistigkeit besteht in der Tatsache, dass die Erzeuger einspeisen dürfen, bekommen nur kein Geld dafür. Mit dem Strom den sie einspeisen machen diejenigen Geschäfte die in abnehmen und damit handeln.
Da muss man wahrlich kein Jurist sein, um festzustellen, dass das „Nicht“ diskriminierungsfei ist.
Die Schlinge um den Hals der Erneuerbaren soll sich mit dem Willen der Verfasser des Entwurfes des EEG2021 offensichtlich weiter zuziehen!
Es scheint keine tragfähige Lösung, einen EEG Beitrag für 2021/22 duch den Bundeshaushalt auf gutgemeint 6,5 ct/kWh zu begrenzen.
Die Unsinnigkeit des Verrechnungsmodelles EEG 2010 soll offensichtlich bis auf Weiteres bis nach der Bundestagswahl 2021 gestützt werden.
Der handwerkliche Fehler der Modifizierung der Verrechnungsart der Erneuerbaren Energieen mit EEG 2010 wird mit der neuesten Regelung weder modifiziert noch beseitigt.
Der hoheitliche Regelungseingriff der Bundesregierung in die lfd.Energie-Erzeugung, -Lieferung und des Verbrauches der Bundesrepublik gehören grundsätzlich aufgeräumt und auf ein besseres und solides Fundament gestellt, welches auch nach Abschaltung von KWK und letztendlich auch KKW funktionieren sollte.
1) Keinerlei passive Ausspeisung von Energie in Nachbarländer!
2) Aufbau und Betrieb von Stromspeichern für Steuerungsaufgaben der Netznutzung.
3) Verpflichtende Sektorkoppelung unter Federführung der einzelnen regionalen Energieversorger.
4) PV-Installation verpflichtend für alle öffentlichen Neubauten,
5) gerne zeitlich gestaffelt auch für alle gewerbliche Anlagen bei Neubau oder Erweiterungen.
6) Installationen im privaten Bereich angereizt durch finanzielle Anreize!
Der Begriff Steuern kommt von steuern als Tätigkeitswort!.
Thomas sagt:
Der handwerkliche Fehler der Modifizierung der Verrechnungsart der Erneuerbaren Energieen mit EEG 2010 wird mit der neuesten Regelung weder modifiziert noch beseitigt.
@ Thomas.
Mit handwerklichem Fehler, haben Sie sehr wohlwollend formuliert. Wenn man verfolgt, wie das ausgliedern der EE aus den Prognosen der Standard Lastprofilen seit 2010, sich negativ durch die gesamte Energiewende zieht, ist dahinter ein System zu erkennen. Zu mal wenn man die Vorgeschichten kennt und weiß, welche diesbezüglichen Klagen dem voraus gingen, und wer dann letztendlich die Urheber dieser Änderung waren. Ich haben das schon 2012, etwa 2 Jahre nach Inkrafttreten, in einem anderen Forum mal lobbyistisches Meisterwerk gegen die Energiewende genannt. Was mich enttäuscht ist die Tatsache, dass sich niemand an maßgebender Stelle traut das Kind beim richtigen Namen zu nennen. Es wird immer nur drum herum kritisiert, und wie auch jetzt wieder – mit der Forderung das „Marktdesign“ müsste renoviert werden – an der klar und deutlichen „Diskriminierung“ der Erneuerbaren , vorbei formuliert.
Für jeden der mit etwas Sachkenntnis die Entwicklung verfolgt dürfte klar sein, dass die Energiewende nicht im Sinne der Urväter gelingen kann, so lange die Hauptakteure, nämlich die EE selbst, an diesem Prozess nicht teilhaben dürfen. So wie das seit 2010 geregelt ist dürfen die EE nicht nur nicht teilnehmen, sondern wirken so gar kontraproduktiv in diesem Prozess , wie meinen Beiträgen zu entnehmen ist.