BEE fordert Kompensationsregel für Vergütungsausfall bei negativen Strompreisen

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In einer öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestags ging es am Mittwoch um die Novellierung des EEG. Die Knackpunkte sind hinlänglich bekannt. Große Aufregung versucht unter anderem die geplante Regelung des Paragraphen 51. Sie sieht vor, dass Betreiber von Erneuerbaren-Anlagen in der verpflichtenden Direktvermarktung künftig bereits ab der ersten Stunde mit negativen Strompreisen an der Börse keine EEG-Vergütungszahlungen mehr erhalten. „Die Bundesregierung hat zwar angekündigt, im parlamentarischen Verfahren einen Vorschlag zu erarbeiten, wie die ‚Zeiten negativer Börsenstrompreise nach Ablauf des Förderzeitraums nachgeholt werden können‘, bisher liegt dazu aber nichts vor. Kurz vor dem Abschluss des parlamentarischen Verfahrens ist dies nicht nachvollziehbar“, monierte Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE).

Mit dem wachsenden Aufbau von Photovoltaik und Windkraft steigen auch die Zeiten mit negativen Strompreisen. Wenn an sonnigen oder windigen Tagen mit wenig Verbrauch die Anlagen ihren Strom einspeisen, sinken die Preise an der Strombörse in den negativen Bereich. Die Analysten von Enervis haben für das vergangene Jahr etwa 200 Stunden mit negativen Strompreisen gezählt. In diesem Jahr werden es noch mehr sein, nicht zuletzt wegen der schwachen Nachfrage während des Lockdowns. Für die Photovoltaik-Anlagen entfielen auf diese Stunden mit negativen Preisen 2019 immerhin rund drei Prozent ihrer Gesamterzeugung, wie Enervis weiter ermittelte.

Dass nach wie vor kein Lösungsvorschlag für immer öfter auftretende negative Strompreisfenster vorliege, sei insofern kritisch, als dass die 6-Stunden-Regelung auch in der Vergangenheit ihre gewünschte Wirkung bereits verfehlt hat, heißt es vom BEE bezüglich der geplanten Neuregelung. „Die Zeit, alternative Vorschläge einzubringen, ist also überfällig. Es braucht konkrete Lösungen, die die Wirtschaftlichkeit der erneuerbaren Energien stärken und nicht weiter gefährden.“

Peter appellierte nochmals an die Bundesregierung, „die Lösung des Problems zügig anzugehen“. Sie verwies darauf, dass bereits Vorschläge für praktikable Lösungen vorlägen. Langfristig braucht es nach Ansicht des BEE jedoch ein neues Strommarktdesign, was anhaltende Phasen mit negativen Strompreisen verhindert. Dazu müsse sich das Design an den Erneuerbaren orientieren, da das Überangebot vor allem durch den Einsatz konventioneller Kraftwerke, die bei Regelenergiebereitstellung Zeitfenster mit negativen Strompreisen durchfahren, verursacht werde. Nach Angaben des BEE produzierten sie 2019 in negativen Strompreiszeitfenstern eine Einspeisung von durchschnittlich über 22.000 MW. „Übergangsweise plädieren wir aber dafür, einen ähnlichen Kompensationsmechanismus einzuführen, wie er bereits in Frankreich besteht“, so Peter weiter. „Die aufgrund von Schaltungen während negativer Strompreisfenster entgangene Einspeisung sollte am Ende des Jahres über einen Abrechnungs-Mechanismus entsprechend der Einspeisemanagement-Entschädigungen ausgeglichen werden.“ Dadurch könne auch bei entsprechender Ausgestaltung ein netz- und marktdienlicheres Verhalten erreicht werden.

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