Bereits am 9. Oktober hat der Bundesrat eine Beschlussvorlage des Finanzausschusses angenommen, nach der kleine Photovoltaik-Anlagen künftig von der Einkommenssteuer freigestellt werden sollen. Eingebracht hatte den Vorschlag die baden-württembergische Finanzministerin Edith Sitzmann von den Grünen.
Noch ist die Regelung nicht Gesetz, denn abgestimmt wurde im Bundesrat über dessen Stellungnahme zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020, das der Bundestag derzeit berät. Konkret sollen in Paragraf 3 des Einkommensteuergesetzes die Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaik-Anlagen bis 10 Kilowatt, die ab dem Jahr 2020 auf Gebäuden errichtet wurden, steuerfrei gestellt werden.
In Verbindung mit der Wahl der Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer könnten Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen damit erstmals auf klarer gesetzlicher Grundlage ihre Anlage „ohne Finanzamt“ betreiben
Bürokratie und teure Beratungsfehler
Anders als in früheren Jahren ist aktuell nicht mehr davon auszugehen, dass kleine Photovoltaik-Anlagen ertragssteuerlich noch eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. In der Praxis führt das bei vielen Finanzämtern zu Problemen, weil Steuerpflichtige aufgrund der Photovoltaikanlage als Gewerbetreibende erfasst werden und in der Folge Steuererklärungen und weiterer Bürokratieaufwand entsteht, ohne dass damit ein Nutzen für die Verwaltung oder die Anlagenbetreiber verbunden ist. Es werden lediglich Kosten und Verunsicherung auf beiden Seiten erzeugt.
Terminhinweis
Live-Webinare mit Thomas Seltmann am 16. und 17. November
Viele Anlagenbetreiber sind damit überfordert oder unterlassen sogar den Kauf einer Photovoltaik-Anlage, weil sie kostenträchtige Fehler fürchten. Bei einem besonders krassen Fall in Köln entstand durch Falschberatung und fehlerhafter Umsetzung der Steuerberatung ein Schaden von mehreren Tausend Euro bei einer vergleichsweise kleinen Investition auf dem privaten Reihenhaus.
Finanzämter können schon jetzt umsetzen
Über die im Gesetzesvorschlag definierten Anlagengröße ließe sich noch diskutieren: Auch auf Einfamilienhäusern mit Ost-West-Dächern entstehen heute aufgrund der immer leistungsstärkeren Module immer häufiger Anlagenleistungen bis 20 Kilowatt, ohne dass sich daraus ein steuerlicher Gewinn ergeben würde. Angelehnt ist die 10-Kilowatt-Grenze vermutlich an die bereits im Vorjahr im Gewerbesteuergesetz verankerte Steuerbefreiung im Hinblick auf die IHK-Mitgliedschaft.
Schon heute können Finanzämter nach eigenem Ermessen und aufgrund entsprechender Wirtschaftlichkeitsprognose der Anlagenbetreiber kleine Photovoltaik-Anlagen steuerlich nicht erfassen, indem sie bei Wahl der Kleinunternehmerregelung und Nachweis der Liebhaberei in der Verwaltungssoftware „das U- und G-Signal nicht setzen“, so der Steuerexperte Johann Erwin Graf von Steuerseminare Graf.
Die Initiative Baden-Württembergs ist ein wichtiger Schritt zur Entbürokratisierung von privaten Photovoltaik-Anlagen und würde den Kaufinteressenten die Angst vor dem Finanzamt nehmen. Genau darum geht es dem Ministerium. „Damit wollen wir die Errichtung kleiner Anlagen attraktiver machen, um den Anteil an regenerativen Energien im Gebäudesektor zu erhöhen und so den Klimaschutz voranzubringen“, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums. „Der bisherige bürokratische Aufwand für die Bürger und die Finanzämter ist angesichts der sehr geringen zu erwartenden Gewinne aus diesen Anlagen viel zu hoch.“
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Die Initiative wird leider nichts bringen, obwohl sie sehr sinnvoll ist. Da der Berater/ Verkäufer der PV-Anlage immer den Vorsteuerabzug als Verkaufsargument anführt und dies in der Kalkulation entsprechend einrechnet, haben Betreiber und Finanzämter keine wirkliche Entlastung zu erwarten, da dann zumindest Umsatzsteuerpflicht besteht.
Die Zeiten in denen es bei einer Einfamilienhaus-PV-Anlage sinnvoll war auf Vorsteuerabzug zu setzen sind absolut vorbei. Wer will sich denn freiwillig für einen kleinen Betrag Umsatzsteuererstattung den ganzen Papierkram aufhalsen und dafür einen Steuerberater suchen, oder gar nur dadurch Einkommensteuer-Erklärungspflichtig werden? Und was soll der ganze Aufwand beim Finanzamt für weniger Geld als bei einem Sommerfest eines Vereins mit Waffeln umgesetzt werden könnte?
Frage: Welche Fehler wurden den ei dem Reihenhaus in Köln gemacht? Wie ist der Schaden entstanden, von dem in Artikel berichtet wird?
Darüber werden wir demnächst berichten.
Das ist sicherlich sinnvoll, da der Aufwand nicht im Verhältnis steht. Jedoch ist es fraglich, ob für den Anlagenbetreiber finanziell attraktiv, denn die Rückerstattung den MwSt bei gewöhnlicher Besteuerung ist ja auch nicht zu vernachlässigen. Bei der Kleinunternehmerregelung ist das ja nicht möglich.
Ich habe mir das Mal auf 10 Jahre ausgerechnet (Vergütung, Eigenverbrauch,…) und der Vorteil über die Laufzeit sind gerade 200€ also 20€ pro Jahr und dafür der Mehraufwand mit der Steuererklärung. Das finde ich nicht wirklich attraktiv.
Und was ist dann mit dem Thema Sonderabschreibung? Geht das denn dann?
Und warum gilt das nur für neue Anlagen ab 2020?
Das wäre eine steuerliche Ungleichbehandlung. Glaube nicht, dass das so einfach durchzusetzen ist.
Der Bundesrat begründet die Beschränkung auf Anlagen ab 2020 so:
„Vor dem Hintergrund, dass Altanlagen zum Teil noch wesentlich höhere Einspeisungsvergütungen erzielen, soll die Steuerbefreiung auf Anlagen beschränkt werden, die nach dem 31. Dezember 2019 errichtet werden. Darüber hinaus soll die Steuerbefreiung auch deshalb auf neu errichtete Anlagen begrenzt werden, um zu vermeiden, dass Anlagen in eine Steuerbefreiung überführt werden, die Anlaufverluste aufgewiesen haben.“
Siehe Bundesratsdrucksache auf Seite 34.
Nachdem die EEG-Umlage nun zumindest auf Anlagen über 20 kWp angehoben wird, wird damit eine neue 10 kWp-Grenze geschaffen und die Dächer bleiben erneut halb leer.
Ansich ist die Idee zu begrüßen, da der bürokratische Aufwand für ein paar Euro völlig überzogen für beide Seiten ist. Aber dann sollte man sich einheitlich an einer Schwelle orientieren, um den Ausbau der PV zu fördern.
Wenn das Finanzamt nicht mit dabei ist und die Kleinunternehmer Regelung wegfällt, ist es eine Private Sache. Es ist also ein Endkunden Produkt mit ganz normaler Mehrwertsteuer. Wie wenn du dir eine Garage hinstellt.
Wir bekommen eine 5 Kw-Anlage und haben wahrscheinlich fast 39% Eigenverbrauch. Der Rest geht ins Netz. Bei der Regelbesteuerung würden wir 1930 € Vorsteuer zurückbekommen. Dafür müssten wir in 6 Jahren etwa 1026 € Umsatzsteuer bezahlen. Danach würden wir zur Kleinunternehmerregelung wechseln. Also hätten wir immerhin einen Gewinn von 874 €.
Sollten wir dagegen gleich die Kleinunternehmerregelung wählen, könnten wir ja die Vorsteuer und Handwerkerkosten beim Finanzamt geltend machen. Meine Frage: Würden wir damit auch den obigen Gewinn von 874€ erreichen?
Ich sehe den Vorschlag sehr positiv!
Wer nichts mit dem FA zu tun haben will, muss es dann auch nicht. Natürlich gibt es dann die MWSt beim Anlagenkauf auch nicht zurück.
Wer das möchte, optiert eben freiwillig zur Regelbesteuerung.
Das beinhaltet eben, dass man sich mit USt und ESt beschäftigt.
Ich habe mir spasseshalber anhand der aufgewendeten Stunden für den Steuerkram bei einer PV (Verstehen der Gesetze, Infos besorgen und ausrechenen/ausfüllen der Formulare auf Elster, UStVA etc.) mal ausgerechnet, welchem Stundelohn die MWSt Rückerstattung ergibt. Ich kam bei großzügig aufgerundetem Stundenaufwand auf etwa 30€/h, netto!
Seither lächle ich immer, wenn ich mich auf Elster einlogge 😉
Vielleicht kann das aber wirklich nicht jeder leisten. Der muss es dann nach den Vorschlägen aber auch nicht!
Kann man dann die Anlage überhaupt noch abschreiben?
Auf jeden Fall eine große Erleichterung, da die Anlage dann einkommenssteuerlich nicht mehr relevant ist, also keine Anlage G bei der Einkommenssteuer, keine Einnahmen-Überschussrechnung mit Ermittlung des Gewinns beim Selbstverbrauch….
Etwas anderes ist die Frage der Umsatzsteuer. Hier hat man nach wie vor die Wahl zwischen Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung.
Als Kleinunternehmer hat man dann auch mit der UMSt nichts mehr zu tun,
wäre also tatsächlich PV ohne Finanzamt. Der Nachteil ist allerdings, dass man die MWSt der Anlagekosten nicht vom FA zurückbekommt.
Möchte man die MWSt als Vorsteuer wieder erstattet bekommen, müsste man zur Regelbesteuerung optieren, ist aber dann umsatzsteuerpflichtig. Das bedeutet Umsatzsteuerjahreserklärungen mit Besteuerung des Eigenverbrauchs als unentgeltliche Wertabgabe. Allerdings kann man nach 5 Jahren zur Kleinunternehmerregelung wechseln ohne dass man die erhaltene MWSt ans FA zurückzahlen müsste. Ab da wäre es dann auch PV ohne Finanzamt!
Bei mir will das Finanzamt trotz Kleinunternehmerregelung jedes Jahr eine Umsatzsteuererklärung (mit Steuer 0), um zu überprüfen, ob die Kleinunternehmerregelung noch zulässig ist. Der Aufwand ist nicht groß, solange die Formulare unverändert bleiben. Nächstes Jahr wechselt es allerdings von Elster (Programm auf dem eigenen Computer) zu MeinElster (Browser-Anwendung). Aus einer anderen Erklärung, die es auf Elster gar nicht gab, habe ich schon die Erfahrung, dass MeinElster der Krampf schlechthin ist, so wie anfangs auch Elster. Es wird also alles immer schlechter und mühsamer. Das Problem sind gar nicht die Fragen, bei denen man etwas eintragen muss, sondern die vielen Fragen, bei denen man nichts eintragen muss. Ohne Steuerfachmann zu sein, müsste man sich da mühsam einarbeiten, bloß um dann festzustellen, dass es nicht zutrifft. Etwas wurschtig gehe ich da einfach drüber und verlasse mich darauf, dass das Finanzamt schon nachfragt, wenn ich etwas unzulässigerweise übergangen habe. Solange von der Sachbearbeiterin noch Fragen kommen „warum haben Sie da Betriebskosten angegeben, so eine PV-Anlage hat doch keine laufenden Kosten?“, solange fühle ich mich ganz sicher, dass das Finanzamt auch mit der Stange im Nebel stochert (es fallen Kosten für Zähler und Versicherung an, Reinigung und Wartung mache ich selber).
Wenn du nichts mit deinem Finanzamt zu tun haben willst, dann gibt es auch keine Sonderabschreibung. Ich kenne sehr viele Freunde und Familien die sich eine Solaranlage auf ihr Dach bauen, wenn sie mit dem Finanzamt nichts zu tun haben würden. Ich kann mir heute 10 kWpeak für max 10000 Euro aufs Dach schrauben. Ich ernte jedes Jahr 10000 kWh Strom. Davon kann ich jedes Jahr ca. 3 – 4000 kWh selbst verbrauchen, wenn ich es einigermaßen clever anstelle. Das heißt gut gesagt 1000 € weniger an meinen Stromgiganten. Selbst wenn ich keinerlei Vergütung für den Rest bekommen würde, dann wäre das Ding in 10 Jahren bezahlt. Danach gibt es 30 Jahre 1000 € im Jahr Zusatzrente. Dazu brauche ich weder eine Mehrwertsteuererstattung, noch sonst was. Von Preiserhöhungen will ich gar nicht reden.
Hallo
Wo gibt es 10KWP für 10t€? Will ich auch haben.
Ein neuer viel zu kleiner Deckel für PV und Wind und das faktische Verbot von Batterien ist ein Grund für „vote them out“
Ein neuer viel zu kleiner Deckel für PV und Wind und das faktische Verbot von Batterien ist ein Grund für „vote them out“ die Leute von der Klimaschmutzlobby. Überall in der Welt wird PV und Wind in großen Mengen zu gebaut – weil es die preiswerteste Art der Stromgewinnung und Energienutzung überhaupt ist. Keinem von ihnen und auch nicht Frau Merkel wird ein Klimarettungsdenkmal gewidmet.
Unsere Groko macht aktuell genau das Gegenteil von dem was sie öffentlich sagen und was in ihren Programmen steht. Wie kann es sein – eine Energiewende mit einem Deckel auf PV und Wind – also einer maximal von der GroKo festgesetzten Menge? Auch Altmaier weis mittlerweile das er das Gegenteil von dem was er öffentlich sagt durchsetzt.
Strom, außer Strom aus erneuerbaren insbesondere PV und Wind wird subventioniert. Ökostrom wird mit einer Umlage beaufschlagt der EEG Umlage. Die wahren Kosten sind versteckt, ganz zu schweigen von den Kosten für die Atommüll Lagerung für die nächste 1 Million Jahre. Strom aus PV und Wind ist die preisgünstigste Variante weltweit. https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/eu-kommissar-oettinger-schoente-subventionsbericht-zu-energiepolitik-a-927676.html
Im Mai 2020 wurde alle Anträge für neue Windkraftanlagen wegen Formfehlern von der Bundesnetzagentur abgewiesen. Dieses Ausschreibungsverfahren will Herr Altmaier nun auch für Off Shore Windräder einführen lassen. Schon 2015 und 2018 hat Altmaier den Windradherstellern empfohlen sich doch im Ausland zu orientieren, eine zynische Empfehlung, Goldwind ist der größte in der Welt.
Zitat Bundesnetzagentur: „Die ausgeschriebene Menge von 200.000 kW war erneut deutlich überzeichnet. Die Gebote bezogen sich ausschließlich auf Solaranlagen. Für Windenergieanlagen wurden erneut keine Gebote abgegeben. Es mussten 12 Gebote (24.284 kW) aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen werden“.
50% an Öl, Gas und Kohle einzusparen bedeutet ca. 70 bis 90 Milliarden Euro jährlich weniger Ausgaben für Importe, ohne Verzicht, Geld welches den Umbau zu weniger Verbrauch finanziert und tausende Arbeitsplätze schafft.
Ich finde es schade. Der weitaus größte Teil der Anlagenbetreiber dürfte doch wohl steuerlich Verluste machen. Diesem Teil wird nun die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit genommen. Auch bei übrigen fallen Ertragssteuer erst ab 411 € Gewinn jährlich an. Das dürfte bei neuen Anlagen, die ja meistnauch mit Batteriespeichern ausgerüstet sind, selten der Fall sein. Also lohnt sich die Neuregelung leider nur für den Staat!
Wer nur Verluste macht und somit keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt, kann auch bisher schon seine Verluste nicht steuerlich geltend machen. Das ist schon nach aktuellem Steuerrecht ausgeschlossen. Die vom Bundesrat eingebrachte Regelung würde aber dazu führen, dass nicht Tausende von Betreibern kleiner Anlagen zwangsweise mit der steuerlichen Behandlung ihrer Anlage vom Finanzamt gequält werden, weil das Finanzamt erst einmal von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgeht. Das würde endlich auch vielen Interessenten die Angst vor dem Finanzamt nehmen und ihnen die Kaufentscheidung erleichtern!
Ein kleiner Schritt in die Richtige Richtung. Aber warum alles so kompliziert, wenn hinten dabei für Staat und Bürger nichts gutes dabei herauskommt? Lasst uns doch mutigere Schritte gehen und dabei alle gewinnen.
Will man Solarelekrisch fahren, dann sollte man 5 Tage die Woche Sommer wie Winter fahren können und am Wochenende laden. Für eine Pendlerstrecke von kleiner 50 km ist dies heute gut möglich. Allerdings darf man da nicht in die Cityhopperklasse einsteigen. Leistungsfähige Fahrzeuge mögen aber 11 kW und drei Phasen. Will man mit weniger Strom laden können, muss man Leistungen abschätzen können und / oder teure Wallboxen (+3000 €) besitzen. Was dem einen ein Sport ist, wird dem anderen schnell zum Frust. Die Diskusion mit der nächsten Generation ist vorprogrammiert. Dabei ist es doch gerade das, wohin wir wollen, Last auf das Wochenende, wenn Stromüberschuss und freie Netzkapazitäten da sind.
Lange Rede kurzer Sinn für solarelektrisches fahren sollte man Richtung 16 bis 20 kW gehen. Möchte man eine Wärmepumpe ohne grüngewaschenen Kohlestrom einsetzen, benötigt man schon zwischen 20 und 30 kW. Sicher sind das Luxusmodelle. Aber mit den Brosamen die da vom Tisch fallen können andere mit versorgt werden, die keine Möglichkeit dazu haben. Eine Anlage die einmal falsch dimensioniert wurde, kann nur mit viel Aufwand und selten rentabel gerettet werden.
Warum nun durch die Hintertür die 10 kw Grenze wieder einführen. Die 10 kw Grenze für EEG ist noch nicht vom Tisch, da ich dann 10 MW Eigenverbrauch bei einer 20 kWp Anlage benötige. Ich habe aber heute nur 2,5 MW Verbrauch trotz BEV. So kann man als privater Bürger keine Sektorenkopplung planen.
Das gestrüpp von Grenzwerten ist kaum mehr jemandem zu vermitteln, ohne dass dieser die Flinte ins Korn wirft. Wenn man eine Solaranlage betreibt, kommt man mit vielen ins Gespräch. Bitte glaubt mir, es gibt viele Gründe es nicht zu tun. Es gibt aber kaum ein technisches Problem für einen Wirtschaftlichen Betrieb in allen Klassen vom Balkonkraftwerk bis zu 30 kWp Anlage, sondern nur gesetzliche, rechtliche und regulatorische Probleme. Das sind diejenigen Bremsen, die langsam anfangen zu rauchen! Neue Anlagen müssen eine Überproduktion erkennen und abregeln, für Phasenausgleich sorgen. Wir hatten noch kaum ein unlösbares Einseiseproblem. Jetzt muss aber das Smartmeter her und unentschädigter Eingriff. Und wenn Eingriff erfolgt, darf auch nicht die Eigenanlage versorgt werden, sondern Strom muss aus dem Netz bezogen wegen. Es zahlt auch nicht derjenige, der das Intresse hat. Dadurch entgehen uns auf viele Jahre alle Modelle, die einen Smartmeter attraktiv machen könnten.
Dabei könnte es so einfach sein. Mehrwertsteuer für EEG Anlagen so weit senken, dass Vorstereuererstattung sich nicht lohnt (Nullsummenspiel 1). Bis das Gesetz in Kraft tritt, wird die Vergütung bei 0.07€ / kW sein. Damit werden sich die Einkommen auch für große Dachanlagen mit geringem Eigenverbrauchsanteil gegen 0 gehen (Nullsummenspiel 2). Einfach alle Grenzen auf 30 kWp setzen. Kein Dschungel von ungerechten, kurzfristig und kurzzeitig angelegte Förderungen mit unüberschaubaren Genehmigungszeiten. Langfristige Planung durch Entbürokratisierung und Rechtssicherheit ermöglichen.
Die Option „Liebhaberei“ ohne Vorsteurerstattung und Umsatzsteuerzahlung für selbst verbrauchten Strom und ohne Abschreibung gab es schon immer. Jetzt sollen wir dazu gezwungen werden. Das liegt daran, dass PV-Anlagen mit Speicher mit der aktuellen Einspeisvergütung keine Gewinnerzielungsabsicht mehr nachweisen können!
Eine Qualitätsanlage mit 10kWp (Obergrenze wg. EEG-Umlage) auf dem Privatdach und 20kWh Speicher (Vernunftgrenz bei 10kWp) kostet brutto etwa 35.000€ Anschaffung (wer es deutlich preiswerter schafft, möge mir bitte die Adresse nennen) und jährlich etwa 200€ Betrieb (Versicherung, Steuererklärung, Wartung). In 20 Jahren also 39.000€. In dieser Zeit erzeugt sie voraussichtlich 220.000 kWh. Das macht etwa 17,8 Ct/kWh Gestehungskosten brutto. Das liegt über dem Preis, für den man den Strom auf dem Markt verkaufen kann, derzeit etwa 10 Ct/kWh Einspeisevergütung. Eindeutig keine Gewinnerzielungsabsicht, höchstens eine „Einsparabsicht“ für den privaten Bezug, weil der Fremdbezugspreis darüber liegt.
In Wirklichkeit hat der PV/Speicher-Anlagen-Privatnutzer 39.000€ investiert, 11.000€ Einspeisevergütung eingenommen und 27.500€ Stromkosten (bei duchschnittlich 30 Ct/kWh Bezugspreis) eingespart, wenn er 50% des Ertrags selbst nutzt. Das sind nach 20 Jahren zusätzlich 5.000€ mehr in der Kasse.
Anders sieht die Rechnung aus, wenn man den Staat mit einer Ausgaben-Überschussrechnung an den Kosten beteiligen kann. Zusätzlich zur Einspeisevergütung in Höhe von 11.000€ sind 19.580€ für Privatentnahme (vorausgesetzt, das Finanzamt erkennt den Selbstkostenpreis in Höhe von 17,8 Ct/kWh an) als Einnahme zu versteuern. Mit Abschriebung der Kosten über 20 Jahren ergeben sich 8.420€ Verlust, die mit anderen Einkommen verrechnet dem persönlichen Steuersatz unterliegen. Geringverdiener profitiern wenig oder garnicht davon. Für Gutverdiener ergibt sich im Extremfall mit 45% ein Steuervorteil von 3.789€.
Die Beispielrechnung ist stark vom Grad der Eigennutzung und der Strompreisentwicklung abhängig. Spätestens, wenn dieser unter 25 Ct/kWh fällt, lohnt sich die eigene PV/Speicher-Anlage nicht mehr. Außerdem darf das unternehmerische Risiko nicht vergessen werden. Jeder Ausfall und jede Reparatur belastet die Bilanz. Die Anschaffung einer PV/Speicheranlage bleibt also etwas für optimistische (Umwelt-)Idealisten, trägt aber unheimlich zum Selbstwertgefühl bei.
Ich habe eine ca. 10kW Anlage seit Nov. 2019 mit einem Speicher von 4,8kWh und bin damit sehr zufrieden. Die neue Regelung ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Wenn man allerdings sieht wie extrem derzeit die Automobilindustrie mit Prämien für E-Autos überschüttet wird kann ich nicht verstehen, warum hier der Zusammenhang mit der Photovoltaik auf privaten Dächern nicht hergestellt wird. Das sind potentielle Kunden der Autoindustrie. Viele haben ein Zweitauto welches auch nicht so eine große Reichweite braucht. Warum sagt der Staat nicht einfach, Steuermodelle hin oder her, die Anlagen von 5 bis 20kW kann jeder zum Nettopreis erwerben und dann den Strom selber verbrauchen und Überschüsse für z.B. 10Cent einspeisen. Das würde massiv Arbeitsplätze schaffen und die Finanzämter entlasten. Dann tut der Staat mal wirklich was für die Umwelt. Aber das ist wahrscheinlich zu einfach.
Hallo.
Vermutlich verstehe ich grad was nicht richtig, aber ist es bisher nicht so, dass ich die MWSt auf den Invest zurückholen konnte, nach 5 Jahren auf Kleinunternehmer optiere und danach keine Unsatzsteuer abführen muss?
Diese Vorgehensweise gilt doch auch künftig, mit dem zusätzlichen Effekt, dass die wenigen Erträge bei <10kWp nicht zum Versteuernden Einkommen gezählt werden. Nur, wie verhält es sich dann mit der AfA??
Grüße,
Markus
Hallo,
gibt es hier irgendwelche Neuigkeiten, die ich auch als absoluter Neuling verstehe?
Bei mir auf dem Reihenhausdach ist nur Platz für eine Kleinstanlage von 2,5-5KWh, da bereits drei große Solarthermikmodule verbaut sind.
Ich habe auch schon über ein Balkonkraftwerk nachgedacht, um zumindest den Stand-By des Haushaltes tagsüber reinzubekommen.
Alles über 600W ist ja deutlich komplizierter, insbesondere durch diese FA-Geschichte. Ich würde mir liebend gerne eine Kleinanlage aufs Dach bauen, ohne auch nur einen Cent davon steuerlich geltend zu machen. Die Investitionskosten, die man normalerweise für Modernisierung in der Steuererklärung geltend machen kann mal außen vor.
Ich habe NULL Bock, mich mit dem FA auseinanderzusetzen. Von daher wäre ein solcher Beschluss durchaus ein Grund für mich, nicht doch übermorgen mit einem Balkonkraftwerk anzufangen…
Mir wäre es auch völlig egal, ob ich für nicht verbrauchten Strom etwas vom Energieunternehmen zurückbekäme – wäre ja eh verschwindend wenig und von mir aus könnten die das behalten…
Guten Tag,
gibt es hier in der Zwischenzeit schon aktuelle/neuere Infos? Wird das – wie geplant – ins Gesetz übernommen werden? Bin sehr an „PV ohne Finanzamt“ ab nächstem Jahr interessiert. Danke und liebe Grüße
Hallo Her Seltman,
erstmal danke für Ihre äußerst hilfreichen Beiträge!
Sehe ich das richtig, daß mit dem Jahressteuergesetzt 2020 vom 16.12.2020 (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw51-de-jahressteuergesetz-2020-812872) die erhoffte Befreiung ausbleibt?
Viele Grüße,
Peter Köllner
Inzwischen habe ich folgendes gefunden und meine Vermutung somit bestätigen: https://www.bundesrat.de/drs.html?id=746-20%28B%29
Hallo zusammen,
gibt es weitere Erkenntnisse wann die Bundesregierung das ins Gesetz einpflegen oder ist das vom Tisch. In untenstehenden Links habe ich nichts gefunden.
Gruß
Patrick
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl120s3096.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s3096.pdf%27%5D__1613707290988
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl120s3096.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s3138.pdf%27%5D__1613707441217
Zu diesem Thema eine ganz einfache Frage. Ich bekomme eine kleine PV Anlage (5.7KWp) mit Speicher 6.5 (KWh) montiert! Ich will die MwSt. nicht zurück und die Anlage soll hauptsächlich für den Eigenverbrauch die Arbeit machen. Den kleinen Rest speise ich ein. Ich würde dem Finanzamt auch nicht Bescheid geben. Ist das legal?
Gruss
Rolf
Diese Frage v. 28.2.21 hätte ich auch gerne beantwortet. Ich würde gerne eine kleine pv-Anlage 5,1Kwp installieren, scheue aber den riesigen Aufwand mit dem Finanzamt. Ich möchte einfach diesen Papierkram & Involvierung eines Steuerberaters vermeiden, da sich das nicht auszahlt, plus der Tatsache, dass ich immer älter werde und das nicht mehr möchte. Dennoch möchte ich einen Beitrag leisten. Warum macht man fast jegwelche Invesitionsbereitschaft auf dem Sektor Sanierung/Klima so kompliziert ? Das schreckt die einfachen Bürger zurück & überlässt das Feld den Superschlauen und potentiell „Reicheren“ . Warum nicht auch etwas Planungssicherheit für den Normalbürger?
Guten Tag,
Ich googel jetzt seit ein paar Tagen lese vieles verstehe manches überhaupt nicht.
Ich bin dieses Jahr mal nicht in den Urlaub geflogen und hab ein paar Groschen über. Da dachte ich mir warum dann nicht eine kleine PV Anlage 1800W in meinen Augen Preislich nichts Wildes selbst die komplette Installation würde ich selbst machen.
Das wären Plus Minus 250-350 € im Jahr die ich ersparen könnte
Aber dann fängt es an 600W darf man Ohne Elektriker in die Steckdose strecken obwohl auch da die Erdung angeschlossen werden muss.
600W+ Plötzlich mehr Aufwand Abnahme vom Elektriker obwohl es das selbe System ist ein Stecker in ne Steckdose.
Dazu dann für den Strom den ich selbst verbrauche und herstelle muss ich steuern zahlen?! Eine Gebühr vom Netzbetreiber würde ich eher verstehen wie das .
Wenn ich aus meinen Garten Erdbeeren pflücke und esse muss ich nichts bezahlen an Steuern für Eigenverbrauch.
Da verliere ich persönlich schon die Lust überhaupt noch was aufs Dach zu machen oder es überhaupt offiziell anzumelden.
Was ich aber sehr interessant fand war das es für PV Anlagen auch Salzwasser Strom Speicher gibt
Eventuell wird das mit den Jahren ja noch günstiger und wenn ich dann doch ne Anlage auf dem Dach habe rüste ich vllt sowas nach .