Die SMA Solar Technology AG hat mit der Nachrüstung von Wechselrichtern gemäß der Systemstabilitätsverordnung begonnen. Zunächst würden im Rahmen der 50,2 Hertz-Umrüstaktion rund 900 Photovoltaik-Anlagen eines Netzbetreibers in Süddeutschland auf die neuen Vorschriften eingestellt. Bis Ende kommenden Jahres müssen deutschlandweit rund 400.000 Photovoltaik-Anlagen mit mehr als einer Millionen Wechselrichtern nachgerüstet werden, teilte SMA mit. Mit der neuen Systemstabilitätsverordnung soll künftig verhindert werden, dass sich alle Photovoltaik-Anlagen schlagartig und gleichzeitig bei einem Überschreiten der Netzfrequenz von 50,2 Hertz abschalten. Sie könnten damit die Stabilität des europäischen Verbundnetzes gefährden. SMA arbeite bei der Umrüstung intensiv mit regionalen Fachhandwerksbetrieben zusammen, die in ihrer Region die Arbeiten im Auftrag des Photovoltaik-Wechselrichters vornehmen.
Die Umrüstung der Photovoltaik-Anlagen ist SMA zufolge für die Betreiber kostenlos. Allerdings müssten sie den Fragebogen ihres Netzbetreibers sorgfältig ausfüllen und innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Wochen zurücksenden. Andernfalls drohe den Betreibern eine Reduzierung ihrer Einspeisevergütung. Im Juli 2012 hatte die Bundesregierung die neue Systemstabilitätsverordnung verabschiedet. Nach Angaben des Wechselrichter-Herstellers verfügten alle Geräte des Medium Power Segements, die seit Mai 2011 ausgeliefert wurden, bereits über die erforderliche Kennlinienfunktion und müssten daher nicht nachgerüstet werden. Von der Umrüstung seien zumeist Photovoltaik-Anlagen am Niederspannungsnetz betroffen, die nach dem 30. August 2005 angeschlossen worden seien und deren Leistung bei mehr als zehn Kilowatt liege. (Sandra Enkhardt)
Die Umrüstung der Photovoltaik-Anlagen ist SMA zufolge für die Betreiber kostenlos. Allerdings müssten sie den Fragebogen ihres Netzbetreibers sorgfältig ausfüllen und innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Wochen zurücksenden. Andernfalls drohe den Betreibern eine Reduzierung ihrer Einspeisevergütung. Im Juli 2012 hatte die Bundesregierung die neue Systemstabilitätsverordnung verabschiedet. Nach Angaben des Wechselrichter-Herstellers verfügten alle Geräte des Medium Power Segements, die seit Mai 2011 ausgeliefert wurden, bereits über die erforderliche Kennlinienfunktion und müssten daher nicht nachgerüstet werden. Von der Umrüstung seien zumeist Photovoltaik-Anlagen am Niederspannungsnetz betroffen, die nach dem 30. August 2005 angeschlossen worden seien und deren Leistung bei mehr als zehn Kilowatt liege. (Sandra Enkhardt)
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