Wenig Zeit ließ das Bundeswirtschaftsministerium den Verbänden, den noch regierungsintern unabgestimmten Referentenentwurf für die EEG-Novelle 2021 zu kommentieren. Bis Donnerstagnachmittag mussten die Stellungnahmen eingereicht werden. In fast allen wird der dringende Nachbesserungsbedarf hervorgehoben.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hebt vor allem auf drei Punkte ab, die neben zu geringen Ausbauzielen den Photovoltaik-Markt in den kommenden Jahren merklich ausbremsen könnten. Dies ist die geplante Ausweitung der Ausschreibungspflicht für Photovoltaik-Dachanlage. Derzeit müssen Projekte ab 750 Kilowatt in die Auktionen und konkurrieren dort mit Freiflächenanlagen. Künftig sollen nach dem EEG-Entwurf eigene Auktionen für Dachanlagen stattfinden, dafür soll die Leistungsgrenze sukzessive auf 100 Kilowatt gesenkt werden. Darin sieht der BSW-Solar den „größten Marktblocker“, da dieses Segment bis zur Hälfte des jährlichen Photovoltaik-Zubaus ausmacht. Zudem verweist der Verband auf die schlechten Erfahrungen aus Frankreich, wo diese Auktionen massiv unterzeichnet werden und weitgehend wieder abgeschafft werden sollen.
Als „gefährlichste Marktbremse“ für kleine Photovoltaik-Anlagen bewertet der BSW-Solar die „überzogenen Mess- und Regelungsanforderung“, darunter die Ausweitung der Einbaupflicht für Smart Meter auf Anlagen ab einem Kilowatt Leistung. Diese Anforderungen seien „gänzlich unverhältnismäßig“ und würden nur die Kosten ohne große Effekte für die Netzstabilität oder Systemeffizienz erhöhen. Der BSW-Solar bemängelt, dass bewährte Alternativen wie die Wirkleistungsreduzierung auf 70 Prozent für die kleineren Anlagen abgeschafft werden sollen sowie keine Prosumer-Standardlastprofile vorgesehen seien. Überhaupt finde in dem Entwurf eine „systematische Diskriminierung von Prosumern und klimafreundlicher Lokalstrom-Versorgung“ statt, so der dritte Kritikpunkt. Marktbarrieren für Photovoltaik-Eigenverbrauch würden nicht abgeschafft, sondern eher noch ausgeweitet – etwa bei den Post-EEG- oder Neuanlagen.
Auch die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) sieht in ihrer Stellungnahme deutlichen Nachbesserungsbedarf. Er geht in eine ähnliche Richtung wie die des BSW-Solar. „Es beginnt mit zu niedrigen Ausbauzielen, geht über die Behinderung der Eigenversorgung bis hin zur geplanten Ausschreibepflicht für kleinen PV-Dachanlagen, die dieses Marktsegment abwürgen würden“, erklärte DGS-Vizepräsident Jörg Sutter. Völlig unzureichend sei zudem die geplante Regelung für die ausgeförderten Anlagen. „Die Möglichkeiten für den Ü20-Weiterbetrieb aus dem Referentenentwurf sind eine Mogelpackung. Sie lassen real keinen Weiterbetrieb zu, denn für Kleinanlagenbetreiber sind alle Möglichkeiten vollkommen unwirtschaftlich. Mit diesen Regelungen werden die Anlagen stillgelegt und abgebaut – ein Bärendienst für die Energiewende“, so Sutter weiter.
Ebenfalls eher vernichtend sind die Stellungsnahmen des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) und von Greenpeace Energy zum EEG-Referentenentwurf. „Mit dem vorliegenden umfassenden Entwurf für ein EEG 2021 hat der Bundesgesetzgeber an einigen Stellen positive Impulse senden und kleinteilige Hürden beseitigen können. Dem gegenüber stehen jedoch negative Ansätze und Leerstellen, wodurch für die Energiewende begrüßenswerte Passagen entwertet werden und der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht im erforderlichen Ausmaß stattfinden kann“, kommentierte BEE-Präsidentin Simone Peter.
Greenpeace Energy äußerte neben den inhaltlichen Aspekten auch Kritik am Verfahren selbst. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte die Frist für Stellungnahmen von Verbänden und Unternehmen auf lediglich drei Tage verkürzt. „Für die dringend nötige fachliche Auseinandersetzung und sorgfältige Analyse bleibt für die betroffene Erneuerbaren-Branche so viel zu wenig Zeit“, so Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy.
Ausweitung der Flächenkulisse begrüßt
Der Solarverband Bayern monierte ähnlich wie der BSW-Solar die zu niedrigen Ausbauziele, die Ausschreibungspflicht für Dachanlagen und die weiterhin bestehende Belastung des solaren Eigenverbrauchs. Zugleich fand er jedoch auch zwei Punkte in dem Referentenentwurf, die er ausdrücklich begrüßte. Dies ist zum einen die Ausweitung der Flächenkulisse für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in den Ausschreibungen, die künftig in einem Abstand von bis zu 220 Metern neben Autobahnen und Schienenwegen entstehen dürfen. Der Solarverband Bayern hatte sich seit längerem für die Ausweitung auf bis zu 250 Meter stark gemacht. Der andere Punt ist, dass mit dem EEG 2021 rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen würden, die es ermöglichten, die Photovoltaik-Anlagen nach Ende der EEG-Förderung grundsätzlich weiter betreiben zu können.
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Zitat aus dem Artikel…..Der Solarverband Bayern monierte ähnlich wie der BSW-Solar die zu niedrigen Ausbauziele, die Ausschreibungspflicht für Dachanlagen und die weiterhin bestehende Belastung des solaren Eigenverbrauchs.
Zugleich fand er jedoch auch zwei Punkte in dem Referentenentwurf, die er ausdrücklich begrüßte.
Dies ist zum einen die Ausweitung der Flächenkulisse für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in den Ausschreibungen, die künftig in einem Abstand von bis zu 220 Metern neben Autobahnen und Schienenwegen entstehen dürfen.. Der andere Punkt ist, dass mit dem EEG 2021 rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen würden, die es ermöglichten, die Photovoltaik-Anlagen nach Ende der EEG-Förderung grundsätzlich weiter betreiben zu können. Zitat Ende.
Wenn der Solarverband Bayern den zweiten Punkt Begrüßenswert findet, haben sie den leider nicht zu Ende gedacht, und nicht gemerkt, dass die Betonung gnädigerweise auf „Dürfen“ liegt. Das heißt sie müssen ihre Anlagen nicht abbauen, sondern dürfen den Strom für einen Apfel und ein Ei dem alten System zur Verfügung stellen, wo mit die dann lukrative Geschäfte mit Ökostrom machen.
Ganz im Sinne der Energiewende wie sie die Konventionellen, und ihre Verbündeten die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft ( INSM ) sehen.
Hier zeigt sich eimak mehr, wie verseucht duch Lobbyisten die Politik agiert. Da hilft nur noch klagen bis in letzte Instanz. Das in Deutschland Europäische Richtlinien nicht umgesetzt werden oder bis zum Schluss verzögert verdeutlicht dies.
Wogegen wollen sie klagen ?
Rudi sagt:
Wogegen wollen sie klagen ?
@ Rudi
Gegen die Nichteinhaltung europäischer Richtlinien.
Zum Beispiel der Richtlinie 68 wo es wie folgt heißt.
Eigenversorger im Bereich erneuerbare Elektrizität sollten keine diskriminierenden oder unverhältnismäßigen Lasten und Kosten zu tragen haben, und ihnen sollten keine ungerechtfertigten Umlagen und Abgaben auferlegt werden. Zitat Ende.
Diskriminierend, und unverhältnismäßig ist z.B., wenn die Eigenverbraucher – und nicht nur die – eine EEG Umlage bezahlen müssen, die auf paradoxe Weise zustande kommt.
Und zwar wie folgt. Seit 2010 der Ermächtigungsverordnung gilt, je niedriger die Börsenpreise, sprich die Strom Beschaffungskosten für die Versorger, desto höher wird die EEG Umlage.
Siehe híer.
https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all
Von 2011 bis 2016 sind die Börsenpreise, sprich Strom Beschaffungskosten für die Versorger von 5,158 auf 2,820 Cent/Kwh gesunken, „paradoxerweise“ ist deswegen die EEG Umlage von 3,530 auf 6,354 Cent/Kwh gestiegen.
Alleine an diesem Daten und Fakten fundierten „Paradoxon“ wird kein Richter vorbei kommen.
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welch verschrobener Kopf schreibt so einen EEg Entwurf?
Ist derjenige wirklich frei und immun gegenüber den div. im Ministerium lauernden Lobbyisten?
Wie und wo wurden die deutlichen Vorgaben der EU mit eingearbeitet?
Wie stellt sich ein solcher MA die weitere Entwicklung hin zur emissionsfreien Stomproduktion in 2030 oder 2050 vor?
Das EEG 2021 liest sich wie eine Gebrauchsanweisung, wie die Energie-Wende mit Sicherheit nicht passieren werden wird…und auch nicht sollte.
Herr Altmeier täte besser daran, seinen MA tief in die Augen zu schauen und dessen Werk wirklich zu reflektieren, bevor er sich -mittels seiner korpulenten Figur – vor solch einen Änderungsentwurf stellen sollte.
Es könnte ungeschönt das Ende der bisherigen Tätigkeit bedeuten.
Warum das Wirtschaftsministerium sowie zuständig ist verstehe wer will. Es geht hier schließlich um Klima, Umwelt und noch vieles mehr. Im Umweltministerium wäre das Thema sicherer angesiedelt. Aber die Lobbyisten sorgen ja dafür, dass die zuständigen Mitarbeiter positive Impulse bekommen und das denken einfach komplett vergessen können. Blöd Geld verdienen wer mag das nicht?! ^_^
wo finde ich die Überarbeitung des EEG2021, die dem Bundestag am Fr vorgelegt werden soll?
<ohne Veröffentlichung und ausreichender Zeit für eine erste Sichtung des abschließenden Entwurfes durch entsprechende nahmhafte Fachverbände kann ich den Parlamentariern des Bundestages nur raten, der Gesetzesänderung vorerst die Zustimmung zu verweigern.
Ausreichende Zeit hat es für solche Entwürfe noch nie gegeben, das gehört zur Strategie der Energiewendebremser. Dreihundert Seiten für etwa 3 Abende — manchmal weniger — mit nach Hause, und das noch während einer Fußballwelt oder Europameisterschaft, mit mehreren Liveübertragungen am Abend. Ähnlich lief das auch bei der Ermächtigungsverordnung 2010.
Einer der damals trotzdem durchgeblickt hatte, und genau das prophezeit hat was eingetreten ist, war der Wirtschaftswissenschaftler, Prof. Jarras. Der ist aber leider nicht gehört worden.
Siehe hier:…https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Zitat Jarras:…„Sollte es allerdings den konventionellen Kraftwerken erlaubt werden, mit voller Leistung auch bei massiver EEG-Einspeisung voll weiter zu produzieren, dann würden große Probleme resultieren: Der Übertragungsnetzbetreiber würde dann häufig nur einen sehr niedrigen Börsenpreis für den EEG-Strom erzielen, viel niedriger, als wenn – wie bisher – die an Letztverbraucher liefernden Elektrizitätsversorgungsunternehmen den EEG-Strom übernehmen und vermarkten müssten. Damit wird künstlich eine sehr hohe Differenz zwischen EEG-Einspeisepreis und an der Strombörse erzieltem Verkaufserlös kreiert und damit eine scheinbar sehr hohe Förderung durch das EEG ausgewiesen und so das EEG eventuell in Misskredit gebracht.“Zitat Ende.
So lange Lobbyisten bei uns Energiepolitik machen, wird es immer ein „Kalter Krieg“ zwischen zwei Systemen bleiben, und man muss sich wundern, dass wir trotzdem schon so weit sind.
Nicht auszudenken wo wir wären, wenn beide Seiten ein gemeinsames Ziel hätten.
Hallo Thomas,
hier ist der Entwurf zu finden: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/gesetz-zur-aenderung-des-eeg-und-weiterer-energierechtlicher-vorschriften.html
Beste Grüße,
Sandra
Danke Sandra!
Ohne alle 147 Stellungsnahmen der versch. Verbände ausführlich gelesen zu haben, lasst sich vorab schon folgende Festellung treffen:
– Sämtliche beteiligten Verbänd bedauern die schon vor zwei Jahren erfolgte sehr kurzfristige
Fristsetzung zur Stellungnahme.
– Es wurden sehr viele Äüßerungen für einen dringend notwendigen Nachbesserungsbedarf
artikuliert.
Es bleibt fraglich. ob diese Vielzahl an teilweise sehr berechtigten Einwürfen der sehr unterschiedlichen aspekten in ausreichender Form in den dann doch hoffentlich angepassten Gesetztentwurf nocht Platz finden werden…..
Das Gegenteil wird befürchtet.
Es bleibt nur ein hier im Forum schon von mir geäußerter Apell an die Parlamentarier, einem Gesetzesvorhaben zu EEG 2021, was offensichtlich mit glühender Nadel gestickt wurde, die Zustimmung zu verweigern.
PS: Ein dringender Appel an Peter Altmeier gerichtet:
Herr Altmeier geben Sie doch Ihren hoch geschätzten Mitarbeitern demnächst ein direktes Termin-Korsett für eine erforderliche fristgerechte Abarbeitung bestimmter Aufgaben vor, um einen Eklat, wie offensichtlich, einer sehr kurzen 3-Tagesfrist zu vermeiden.
147 Stellungsnahmen sachgerecht einzuarbeiten sollte auch noch…einige Zeit in Anspruch nehmen.
Parlamentarier sollen am Fr, in drei Tagen, über den weiteren Verlauf der Energiewende und deren Verlauf abstimmen……und sollten das Werk, hoffentlich in überarbeiteter Form, auch noch lesen können.
Demokratie lebt seit einigen Tagen von dem sich Einbringen dürfen
Peinlich!