Göppel: Marktwert Solar für kleine Photovoltaik-Anlagen nach Ende der EEG-Förderung

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Josef Göppel saß bis 2017 für die CSU im Bundestag. Mittlerweile ist er Aufsichtsratsvorsitzender der Genossenschaft Regionalstrom Franken. In dieser Funktion hat er sich nun mit einem Schreiben an die Mitglieder des Energieausschusses des Bundestages gewandt, die sich demnächst intensiv mit der vom Bundeswirtschaftsministerium derzeit erarbeiteten EEG-Novelle befassen werden. Göppel geht es in erster Linie um eine wirkliche Weiterbetriebsoption für die Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2021 aus dem EEG fallen. Dabei rechnet er in dem Schreiben am Beispiel einer 7-Kilowatt-Anlage vor, dass der Weiterbetrieb der kleinen Photovoltaik-Anlagen derzeit zulasten der Betreiber geht und nicht wirtschaftlich ist. Den Einnahmen von 980 Euro stünden Ausgaben von 1326 Euro jährlich gegenüber, die sich aus den Kosten für die Direktvermarktung sowie Abgaben und Umlagen ergeben.

„Wir brauchen eine klar durchschaubare Lösung, die den Kleinerzeugern nach der EEG-Förderung nur noch den aktuellen Marktwert sichert, sie aber auch nicht mit weiteren Abgaben und bürokratisch-technischen Auflagen belastet. Der entscheidende Hebel dafür ist eine allgemein gültige Vermarktungsregelung für Kleinmengen, die Provisionen an Vermarktungsfirmen erübrigt“, fordert Göppel daher in seinem Brief an die Abgeordneten des Energieausschusses. Ein Weg dafür sei, dass Regionalnachweise für den Solarstrom durch die Netzbetreiber zum Preis von 0,1 Cent pro Kilowattstunde ausgestellt würden.

Konkret will Göppel nicht nur den jeweiligen Marktwert Solar eins zu eins an die Betreiber der ausgeförderten Photovoltaik-Anlagen weitergeben. Er fordert auch, dass Eigenverbrauch aus Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung von jeglichen Umlagen, Abgaben und Gebühren befreit werden müsse. Dies gelte auch für die Anlagen, die noch in der EEG-Förderung sind. Die EU-Erneuerbaren-Richtlinie verlangt dies ebenfalls. Diese müsse eins zu eins in nationales Recht umgesetzt werden, so Göppel. Offiziell hat die Bundesregierung dafür noch bis Mitte 2021 Zeit. Göppel macht sich zudem dafür stark, dass die Herkunftsnachweise für den erzeugten Ökostrom aus Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung ohne jährliche Gebühr vom Umweltbundesamt ausgestellt werden.

„Wir brauchen deshalb jetzt eine Änderung der nationalen Rechtsvorschriften, die der immer wieder betonten aktiven Bürgerbeteiligung gerecht wird. Der kürzlich vorgelegte Referentenentwurf zum EEG ist davon weit entfernt“, schreibt Göppel weiter. Er warf dem Wirtschaftsministerium zudem „Verachtung  für die kleinen Erzeuger“ vor, da sie die 18.400 Anlagen, die zum Jahreswechsel aus der EEG-Förderung laufen, „als nicht systemrelevant für den Strommarkt“ ansehe.

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