Auf den ersten Blick sieht der Vorschlag von Eurosolar nach einem schlechten Geschäft für Betreiber von Post-EEG-Anlagen aus: Die Vereinigung schlägt vor, den Photovoltaik-Strom aus Anlagen, deren Förderung nach 20 Jahren ausläuft, ohne Vergütung in das öffentliche Netz einzuspeisen. „Den Netzbetreibern sei ein wenig kostenloser grüner Strom gegönnt“, schreibt Eurosolar in seinem Lösungsvorschlag für Post-EEG-Anlagen. Um dieses Modell attraktiv zu gestalten, brauche es allerdings entsprechende Rahmenbedingungen.
Zu diesen Rahmenbedingungen gehören dem Papier zufolge sieben Punkte. Der erste Schritt ist demnach die Genehmigung zur unentgeltlichen Einspeisung von selbst erzeugtem Strom ins öffentliche Netz. Als nächstes müsse der Wechselrichter der Photovoltaik-Anlage zum Zweck der Eigenstromnutzung auf das hausinterne Netz umgeklemmt werden – der Wechselrichter hängt dann hinter dem Verbrauchszähler, der mit Rücklaufsperre weiter funktioniert wie bisher, ohne dabei den eingespeisten Strom zu berücksichtigen. Drittens müssten Meldepflicht und Abgabenbelastungen von Energieerzeugern, Speichern und lokalem Eigenverbrauch im eigenen Energiesystem abgeschafft werden; eine CE-Zertifizierung über Netzkonformität könne die individuelle Anmeldung aller Komponenten, die mit dem öffentlichen Netz verbunden werden, ersetzen.
Der vierte Punkt ist der Stopp des zwangsweisen Smart-Meter-Rollouts, um dem Anlagenbetreiber die Kosten für dessen Messstellenbetrieb zu ersparen. Der 20 Jahre alte Einspeisezähler für die Abrechnung der EEG-Vergütung werde nicht mehr benötigt, weil Überflussstrom umsonst eingespeist werde. Weitere Forderung ist die Option auf Umwandlung der laufenden EEG-Förderung in eine Speicherförderung, sofern auf höheren Eigenverbrauch umgestellt werde. Die sechste Forderung lautet, Eingriffe in das private Energiesystem grundsätzlich unterlassen; dafür müssten die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) überarbeitet werden. Und der siebte Punkt ist die Beseitigung aller bürokratischen und finanziellen Belastungen für die Nutzung von selbst produziertem Photovoltaik-Strom im privaten Netz.
Eurosolar weist darauf hin, dass Betreiber von Photovoltaik-Anlagen, die älter als 20 Jahre sind, sind in der Regel sogenannte Volleinspeiser sind. Denn in den ersten Jahren des EEG sei die Vergütung so hoch gewesen, dass sich der Eigenverbrauch nicht gelohnt habe. Die vor 20 Jahren noch hochpreisigen Photovoltaik-Anlagen seien inzwischen abgeschrieben und hätten sich durch die Einspeisevergütung amortisiert. „Es wäre aber weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll, die noch gut funktionierenden Anlagen zu verschrotten, anstatt ihre grüne Energie weiter zu nutzen“, so Eurosolar.
Bei bislang vorliegenden Vorschlägen, so Eurosolar weiter, gehe es eine Post-EEG-Lösung, die über das öffentliche Netz virtuell organisiert werde. Das mache den Prosumer häufig abhängig von Energieversorgungsunternehmen. Zudem seien solche Lösungen mit einer hochfrequenten und zentralisierten Datenerhebung sowie einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden. „Die dezentrale, regulatorisch und verwaltungsmäßig einfach zu lösende, für alle vorteilhafte Umsteuerung auf maximalen Eigenverbrauch scheint weitestgehend ignoriert zu werden“, kritisiert Eurosolar.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Aus meiner Sicht eine gute Idee, so hat der Eigentümer der Anlage zumindest einen Teil des Eigenbedarfs gedeckt, den er mit Speicherlösungen oder ggf. einem E-KFZ noch erhöhen kann. Kosten für Messeinrichtungen werden reduziert. Ansonsten wäre es eine Schande und aus meiner Sicht das falsche Signal im Hinblick auf das Erreichen der Klimaziele, wenn wir diese Energieproduktion ungenutzt lassen würden.
Den Wechselrichter der Photovoltaik-Anlage zum Zweck der Eigenstromnutzung auf das hausinterne Netz umzuklemmen und eine CE-Zertifizierung über Netzkonformität auszustellen ist nicht durchdacht: alte Anlagen haben Bestandsschutz, und genau deshalb sollten sie nicht angefasst werden müssen. Die Altanlagen die ich kenne sind alle so, dass da nix, aber auch gar nix normkonform geändert werden kann, ohne dass da eine Kaskade von erforderlichen Änderungen ausgelöst wird bei der am Schluss eben doch auch die alten Module runter müssen…
Wir brauchen ein Standard-Last-Profil PV Erzeugung und die Pflicht für Netzbetreiber, den eingespeisten PV Strom nach dem Marktwert Solar zu vergüten. Dann können die bestehenden Zähler drin bleiben, nichts muss technisch geändert werden. Wer dann auf Überschuss-Einspeisung wechseln will, kann das immer noch machen, wenn zufällig ein normkonformer Umbau bezahlbar ist (oder eh schon kaufm. bilanziell weitergeleitet wird).
Für Umme einspeisen?…meiner Meinung nach das völlig falsche Signal!
Wenn Strom keinen Wert mehr erhält, wird er entweder verschwendet, oder andere machen Reibach damit oder malen ihren Graustrom nur grün an.
Es soll bei ausgeförderten Anlagen (bis 30kWp) mit Sicherheit keine Gewinnmaximierung für die Prosumer geben, aber es muss mindestens soviel dabei rum kommen, dass die Anlagen nicht abgebaut werden. Dazu müssen sie mindestens derart kostendeckend betrieben werden können, dass auch eine Reparatur oder mal ein WR Tausch (über z.B. weitere 5 Jahre) möglich wird.
Es ist ja immer wieder von Vergütung zum Marktpreis die Rede, da geht es um ca. 2-3ct/kWh. Das wäre meines Erachtens nach ausreichend. Damit wäre der eingespeiste Strom weiterhin von Nutzen für die Allgemeinheit und auch nicht überteuert.
[Ich wundere mich ansonsten, dass nicht auch für lange abgeschriebene Kohle- oder Atomkraftkraftwerke eine kostenlose Einspeisung gefordert wird. Auch diese wurden -und werden noch- von der Allgemeinheit massiv gefördert und dürfen selbstverständlich ihr Produkt weiterhin verkaufen]
Auch über ein bedarfsgerechtes, bzw. netzdienliches Vergütungsmodell, das den Preis je kWh über Angebot und Nachfrage regelt, kann man trefflich diskutieren.
Im Zuge des Smart Meter Gateways gibt es ja Grenzen, wo ein Einbau zwingend verpflichtend ist. Der grundzuständige Messstellenbetreiber kann aber dennoch verlangen, dass bei kleineren Verbräuchen/Anlagen diese Zähler Eingebaut werden müssen.
Im Zuge dessen müssen alte Sicherungskästen eh auf den neuesten Stand gebracht werden, das ist unabhängig von der PV.
Diese Forderung dass der Strom eingespeist werden kann ohne Zähler etc. ist sowas von dämlich weil:
– Wildes einspeisen. Der Netzbetreiber hat keine Ahnung was ins Netz eingespeist wird
– SLP verlieren dadurch ihre Gültigkeit weil wenn jeder Eigenverbrauch hat, dann stimmen diese SLP nicht mehr. Das wird bei vielen Anlagen wenn das gemacht wird ein großes Problem!
Vorschlag:
– Alte Anlagen dürfen weiterhin einspeisen und auch in Zukunft Eigenverbrauch generieren. Die Vergütung richtet sich an den Marktwert. Bezahlt wird es aus dem gleichen Topf wie jetzt die EEG. Da hier nur der Marktwert bezahlt wird, steigt die EEG Umlage nicht, denn der verkaufte Strom kommt dann in den großen Topf.
– Verpflichtender Einbau eines Smart Meter GateWays mit 15min Übertragung in Quasi Echtzeit und nicht Nachts 1x im 15 Min Raster. So erhalten die Energieversorger die die Info des aktuellen Stromverbrauchs und können dann auf Schwankungen schnell reagieren
– weitere Abschmelzung der Einspeisevergütung auf Marktniveau (Marktwert wird die nächsten Jahre eh steigen wenn Kohlekraftwerke vom Netz gehen und der Strom dadurch knapper wird, bedingt auch durch die E-Mobilität)
– Wegfall der EEG Umlage auf eigenverbrauchten Strom (Mit absinken der EEG Umlage wird der Wert auch fallen, aber die EU hat den Staaten bis Mitte 2021 die Frist gegeben dies für Anlagen unter 30kWp schon jetzt zu ermöglichen!!!)
sirrocool sagt.
Ich wundere mich ansonsten, dass nicht auch für lange abgeschriebene Kohle- oder Atomkraftkraftwerke eine kostenlose Einspeisung gefordert wird. Auch diese wurden -und werden noch- von der Allgemeinheit massiv gefördert und dürfen selbstverständlich ihr Produkt weiterhin verkaufen]
@ sirrocool
Das wundert mich auch. Abgeschriebene AKW nennt man im Volksmund Gelddruckmaschinen, aber abgeschriebene EE Anlagen sollen dagegen, gerade so für einen Apfel und ein Ei, als Nutzen für die Allgemeinheit am Leben gehalten werden.
Wenn sie dann nur der Allgemeinheit zugute kämen.
Ist nämlich gar nicht der Fall. Sie fallen zusätzlich am Markt ( Börse ) an, senken dort die Preise, womit die Versorger lukrative Geschäfte machen, und infolge dessen die „Allgemeinheit“ noch höhere EEG Umlage bezahlen muss.
Siehe hier:
https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all
Von 2011 bis 2016 sind die Börsenpreise, sprich Strom Beschaffungskosten für die Versorger von
5,158 auf 2,820 Cent/Kwh gesunken, „paradoxerweise“ ist deswegen die EEG Umlage von 3,530 auf 6,354 Cent/Kwh gestiegen.Zitat Ende.
Fazit: Nicht nur dass die Allgemeinheit nichts abbekommt wenn abgeschriebene EE Anlagen billig Strom produzieren, muss die Allgemeinheit auch noch höhere EEG Umlage dafür bezahlen.
Und das vor dem Hintergrund Energiewende, wo das Alte von dem Neuen verdrängt werden soll.
Sehr guter und öffentlichkeitswirksamer Vorschlag, diese Gratis-Einspeisung. Wichtig wäre aber,
1. dass das auch bei Nicht-Identität von Solaranlagenbesitzer und Stromnutzer möglich ist, z.B. bei vermieteten Einfamilienhäusern;
2. (ist im vollständigen Vorschlag vielleicht enthalten:) Dass der Strombezug mit normalem Strombezug in gleicher Menge gleichgestellt wird (der Netzbetreiber, der den Gratis-Stom entgegennimmt, hätte ggf. den Ausgleich der Lastkennlinien zu sorgen), und
3. dass es für größere ANlagen (und damit geringerem Anteil des EIgenverbrauchs) adäquate andere Lösungen gibt, ohne dass die Anlage in zwei Teile (eine mit Volleinspeisung, die andere mit Gratis-Überschußeinspeisung) aufgeteilt würde.
4. Zu regeln ist auch der Fall, wo die Anlage nicht bereits in Privatbesitz ist, und somit problemlos zum Restwert Null in die steuerfreie Anschlußlösung übergehen kann, sondern wo sie ers noch in Privatvermögen übertragen werden müsste, sowie bei Vermieteinheiten.
5. Eine Leistungsobergrenze fände ich auch sinnvoll.