Ende Mai warnten Wissenschaftler, dass die EEG-Umlage im nächsten Jahr auf knapp 10 Cent pro Kilowattstunde steigen würde, von heute 6,75 Cent. Schon jetzt weist das EEG-Konto einen Minusbetrag von mehr als zwei Milliarden Euro auf. Hauptursache sind niedrige Gaspreise, die gesunkene Stromnachfrage durch die Corona-Krise und ein System an Steuern und Umlagen, das bisher nur wenig Lenkungswirkung zugunsten erneuerbarer Energien entfaltet. Aber die komplexen Ursachen und Mechanismen kommen in den Medien oft zu kurz. Stattdessen werden Preissteigerungen pauschal der Energiewende angelastet.
In dieser Ausgabe des pv magazine Podcasts diskutieren wir mit Thorsten Lenck von Agora Energiewende über die Zusammenhänge zwischen Gaspreis, Strompreis, der EEG-Umlage und den Auswirkungen des CO2-Preises. Er beschäftigt sich bei Agora Energiewende mit der Berechnung und Prognose der Umlage, und setzt sich dafür ein, bei Steuern und Umlagen die richtigen Anreize zur Förderung der Energiewende zu setzen.
Die Politik hat inzwischen offenbar erkannt, dass ein Anstieg der Umlagen auf Strom nicht länger hinnehmbar ist, wenn es ihr eigentlich darum geht, eine Alternative für fossile Energieträger zu bieten. Deshalb wurde eine Zwischenfinanzierung aus dem Konjunkturpaket beschlossen. Ab dem nächsten Jahr sollen dann Einnahmen aus dem Co2-Preis zur Reduzierung der EEG-Umlage eingesetzt werden. Warum der Strompreis trotzdem kaum sinkt und die Konjunktur nicht stärker antreibt, hören Sie im Podcast.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Warum der Strompreis trotzdem kaum sinkt und die Konjunktur nicht stärker antreibt, hören Sie hier.
Wo..?????
Oder mache ich was falsch.?
Hallo Herr Diehl,
oben ist der Podcast verlinkt, den müssen Sie anklicken. Dies war mit „hier“ gemeint, aber wir haben das jetzt präzisiert.
Einen schönen Abend,
Sandra Enkhardt
Bis Minute 6 hat mir gereicht um meine langjährige Wahrnehmung bestätigt zu bekommen, dass die bei Agora Probleme haben mit den Zusammenhängen der EEG Umlage.
Kosten/Nutzen ist deren Problem. Wenn Thorsten Lenk der Agora Vertreter sagt, wenn viel Sonne scheint, sinken die Börsenpreise, sprich Marktpreise für Strom, unterschlägt er, dass ja dann auch die Marktpreise für den konventionellen Strom sinken. Wenn etwa 35% relativ teurer EE Strom dafür sorgt, dass die restlichen 65% sich fast halbieren, kann das nur an dem paradoxen System liegen, wenn dadurch die 100% teurer werden.
Siehe hier:
https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all
In der Praxis sieht das dann wie folgt aus.
Von 2011 bis 2016 sind die Börsenpreise, sprich Strom Beschaffungskosten für die Versorger von
5,158 auf 2,820 Cent/Kwh gesunken, „paradoxerweise“ ist deswegen die EEG Umlage von 3,530 auf 6,354 Cent/Kwh gestiegen.
Das war schon mal anders. Die älteren unter uns werden möglicherweise nun sagen, dass kennen wir doch schon alle vom H. Diehl, aber offensichtlich der Thorsten Lenk von Agora noch nicht.
Kein Vorwurf an ihn. Möglicherweise ist er noch zu jung, um die Zusammenhänge von Grund auf zu kennen. Ich habe als Einspeiser seit 1992 schon mehrere jüngere Leute Daten und Fakten fundiert, zum Nachdenken angeregt. Zum Beispiel junge Journalisten, deren Artikel mir nicht gefallen haben.
Zum Beispiel mit dem Folgenden.
Bis 2010 wurden die EE zwingend in die Bilanzkreise der Netzbetreiber eingespeist, und waren somit fest in den Standard Last Profilen ( SLP ) der Versorger enthalten.
Je nach Versorgungsvolumen eines Anbieters war das prozentual geregelt.
Den Rest des Versorgungsvolumens mussten die sich konventionell beschaffen, und „dürfen“ so hieß es damals wörtlich im Stromeinspeisegesetz, die Mehrkosten die dabei entstehen an ihre Kunden weiter geben.
Wenn damals die Börsenpreise sanken, wirkten die kompensierend ( Kosten/Nutzen Effekt ) auf die relativ teuren EE im Portfolio der Versorger.
Wir hatten im Stromeinspeisegesetz regional die unterschiedlichsten Umlagenhöhen.
Der Versorger, der seinen konventionellen Restbedarf am günstigsten eingekauft hat, hatte die wenigsten Mehrkosten, und konnte mit einer niedrigen Umlage Werbung machen.
Der EE Strom war quasi monetär in den Markt integriert.
Die Mehrkosten mussten von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer jährlich genehmigt werden.
Wie sich das ab 2010 geändert hat, zeigt der Ex Chef vom Fraunhofer Institut im folgende Video.
https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
Man achte auf den Verlauf der Unlagenkurve im Verhältnis zu den Vergütungsbalken..
Fazit: Nach dem alten System hätten wir heute – wenn überhaupt – allenfalls eine „3“ vorm Komma der Umlage. Und die sinkenden Marktpreise wegen Corona würden kompensierend auf die Umlage wirken. Anstatt mit allen möglichen Aktivitäten zu verhindern, dass wir eine 10 vorm Komma haben, und das 2010 konstruierte Paradoxon ans Tageslicht kommt, hätte sich das nach dem alten System ganz von selbst erledigt, Und das zum Wohle der Stromverbraucher, durch… „sinkende“.. Umlage bei niedrigen Börsenpreisen.
All das wird verhindert durch die Ermächtigungsverordnung 2010 wo die Nebelkerze EEG Konto installiert wurde. Für die oberflächlich interessierte Öffentlichkeit, so nach dem Motto, seht her so viel müssen wir für den EE Strom bezahlen, und so wenig bekommen wir nur dafür.
Warum sie nur so wenig bekommen, und weitere Zusammenhänge, hat die Öffentlichkeit nicht zu interessieren, sonst würde ja ans Tageslicht kommen, dass die EE gar nicht die Strompreistreiber sind, wie immer behauptet.
Was mich allerdings wundert, dass bei Agora mit einem doch sehr umfangreiche Team, noch zu keiner Zeit dieses „Paradoxon“ ein Thema war, das ich nun hier deutlich gemacht habe.
Die Fakten und Daten die ich aufgeführt habe, müssten denen doch auch bekannt sein.
Wenn ich, sozusagen als Zeitzeuge, den Thorsten Lenk zum Nachdenken bewogen hätte, wäre das im Sinne der ehrlichen Energiewende.
Hier die echten Fakten :
zu ihrer Aussage „Wir hatten im Stromeinspeisegesetz regional die unterschiedlichsten Umlagenhöhen“ es gab im alten „Stromeinspeisegesetz“ gar keine Umlage, die wurde mit dem EEG-2000 als „Bundesweit einheitliche Ausgleichsreglung“ eingeführt, und seit es die EEG-Umlage gibt hatten sinkende Börsenpriese zu keiner Zeit einen dämpfenden Effekt auf diese Umlage ( Quellen https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Dossier/eeg.html?cms_docId=71110 )
Die Energy-Charts zeigen auch die in dem oben verlinkten Video aufgestellte Behauptung „die Börsenpreise wären nach der Umstellung des Wälzmechanismus im 2010 deutlich gefallen“ ist nicht wahr. Laut den Energie-Charts sind die Börsenpreise von 3,989 Cent/kWh im Jahr 2009 auf 4,555 Cent/kWh im Jahr 2010 gestiegen und im Jahr 2011 stiegen sie weiter sind auf 5,158 Cent/kWh , und der Börsenpreis war auch im Jahr 2012 immer noch rund 6 % höher als 2009 ( Quelle https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all )
Und diese Fakten sind offensichlich auch bei „Agora Energiewende“ bekannt !
Damit begann eine weitere Problematik
„Die Mehrkosten mussten von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer jährlich genehmigt werden.“
für die staatlichen Stellen zur Einschätzung des wirklichen Marktwertes und damit der Bestätigung der Grundsätze zum Verbraucherschutz, der inherent staatliche Aufgabe ist?
Die extreme Belastung des EEG-Kontos 2020 wird 2021, mit verminderter Wirkung der Viruskrise, keine Anpassungsgesetze erlauben?
Danke werter Herr Diehl für die überzeugende Darstellung.
Lassen Sie das nicht den Heinz S. hören.
Der ist hier unter den Pseudonymen des Herrn Grün als Troll unterwegs, mit der Aufgabe Nebelkerzen zu werfen. An Tatsachen kommt er allerdings auch nicht vorbei. Offensichtlich hat er noch nicht gemerkt, dass das ein Fachforum ist. Seine Nebelkerzen zünden möglicherweise in den Foren, Tichy’s Einblick, Welt Online oder ähnlichen, aber nicht hier.
Möglicherweise nimmt der Agora Vertreter mal zu meinen Ausführungen Stellung.
Es würde mich wundern, wenn Herr Lenk auf diesen immer gleichen Mist einginge. Alles, was er zu dem Thema sagt ist richtig. Ich halte es allerdings für gefährlich, als Begründung für die Übernahme der EEG-Kosten durch den Steuerzahler nur anzuführen, dass dies die Erneuerbaren fördern würde. Die Gegner der Energiewende werfen den Erneuerbaren ja gerade vor, sie könnten sich nur mit Subventionen am Markt halten. Deshalb sollte man noch ergänzen, dass die EEG-Umlage nicht für den Strom aus neuen Anlagen gebraucht wird, sondern zum größten Teil für den aus Altanlagen. Indirekt sagt er das zwar, wenn er feststellt, dass die EEG-Umlage mit Ausscheiden der Altanlagen von alleine sinken würde, aber der böswillige kann das natürlich leichtestenst überhören. Von der Steuersystematik her ist es nicht einzusehen, warum eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe wie die Markteinführung von umweltschonender Technik nur von den Stromverbrauchern bezahlt werden sollte, wenn das dazu führen würde, dass genau diese Technik erst sehr verspätet in anderen Sektoren zum Zuge kommt.
JCW sagt:
Es würde mich wundern, wenn Herr Lenk auf diesen immer gleichen Mist einginge. Alles, was er zu dem Thema sagt ist richtig. Ich halte es allerdings für gefährlich, als Begründung für die Übernahme der EEG-Kosten durch den Steuerzahler nur anzuführen, dass dies die Erneuerbaren fördern würde.
@ JCW
Na… Na… Sie waren doch seither noch ein ganz seriöser Diskutant.
Nun müssen Sie Mist als Argument verwenden, für mich ein klares Zeichen dafür, dass Sie mit der Sache überfordert sind.
Es sei denn, Sie können das Gegenteil beweisen, und mit seriösen Daten und Fakten widerlegen, was ich geschrieben habe.
Zur Erinnerung ich speise seit 1992, und habe alles was ich geschrieben habe, live erlebt.
Wie gesagt mit „Mist“ ist das nicht zu machen.
1992 gab es noch keine EEG-Umlage , die wurde mit erst mit dem EEG 2000 als „Bundesweite AusgleichReglung“ eingeführt . Das alte Stromeinspeisungsgesetz (StromEinspG) von 1990 umfasste lediglich ünf Paragrafen
In § 1 StromEinspG wurde die Zielstellung und der Anwendungsbereich bestimmt,
in § 2 StromEinspG die Abnahmepflicht der EVU´s festgeschrieben.
§ 3 StromEinspG enthielt die Vergütungsregeln für erneuerbare Energien. Während für Strom aus Wasserkraft, Deponiegas und Klärgas sowie aus Produkten oder biologischen Rest- und Abfallstoffen der Land- und Forstwirtschaft mindestens 75 vom Hundert des Durchschnittserlöses je Kilowattstunde aus der Stromabgabe von Elektrizitätsversorgungsunternehmen an alle Letztverbraucher festgelegt wurden, betrug die Vergütung für Strom aus Windkraft und Sonnenenergie mindestens 90 von Hundert des in § 3 Abs. 1 Satz 1 StromEinspG genannten Durchschnittserlöses.
§ 4 StromEinspG enthielt eine Härteklausel, um die EVU`s vor unbilligen Härten zu schützen.
§ 5 legte den Termin des Inkrafttretens fest.
( Quelle https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Dossier/eeg.html?cms_docId=72462 )
@Werner B.
Natürlich gab es 1992 noch keine EEG Umlage, wer hat das denn auch behauptet.
Damals war das im Strompreis als Ökostromabgabe deklariert.
Oder glauben Sie die Stromversorger hätten, das Integrieren der EE in ihr Portfolio damals umsonst gemacht. Veredeln nannte man das damals. Wer am Preis günstigsten veredeln konnte, hatte die geringste Ökostromabgabe, die er sich von einem neutralen Wirtschaftsprüfer genehmigen lassen musste.. Kompensierte damit die Mehrkosten die durch den relativ teuren Ökostrom entstanden sind. Kosten/Nutzen konnte man das damals noch nennen.
Deshalb hatten wir bundesweit auch die unterschiedlichsten „Ökostromabgaben“ heute EEG Umlage.
Die Bundesnetzagentur legt sogenannte „Erlösobergrenzen“, als Effizienzanreiz, aufgrund langjähriger Erfahrungen vor?
(und Einiges dazu wird man nur genauer einschätzen können, wenn man die internen Vorgänge dazu kennengelernt hatte?)
„Die Netzbetreiber haben aber allein im Jahr 2006 rund 21 Milliarden Euro Netzentgelte eingenommen, jedoch nur rund ein Zehntel dieser Summe wieder in die Netze reinvestiert.“
zur Information: Was kosten die neuen Stromzähler
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/smart-meter-die-neuen-stromzaehler-kommen-13275
JCW .. Ich werde Ihnen behilflich sein bei der Analyse des Misthaufens, und zwei markante Punkte rausholen, von denen das Gesamte geprägt wird.
1) Der den Verbrauchern seit 2010 weggenommene Kosten/Nutzen Effekt, wurde sogar ins Gegenteil verwandelt,. Je mehr Nutzen – sprich billigen EE Strom – die Energiewende hervor bringt, desto mehr Kosten kommen auf die Verbraucher in Form von höherer Umlage zu.
Den Nutzen kassieren seit 2010 andere.
In der Praxis sieht das dann wie folgt aus.
Von 2011 bis 2016 sind die Börsenpreise, sprich Strom Beschaffungskosten für die Versorger von
5,158 auf 2,820 Cent/Kwh gesunken, „paradoxerweise“ ist deswegen die EEG Umlage von 3,530 auf 6,354 Cent/Kwh gestiegen.
Und im Folgende bildlich dargestellt.
https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
Die Vergütungen ( Kosten ) haben sich verdoppelt während sich die Umlage – was die Verbraucher dafür bezahlen müssen – im gleichen Zeitraum verfünffacht hat.
2) Bis 2010 wurden die EE zwingend in die Bilanzkreise der Netzbetreiber eingespeist, und waren somit fest in den Standard Last Profilen ( SLP ) der Versorger enthalten. Mit anderen Worten, sie hatten den gleichen Wert, wie der Graustrom. Heute ist das Gegenteil der Fall. Entgegen den Prinzipien der Energiewende sind es die Konventionellen, die gefördert werden. Die EE werden diskreditiert, bleiben wertmäßig an der Börse hängen, und dienen – weil sie die Preise dort senken – den Konventionellen als Schnäppchen bei ihrer Ertragsoptimierung.
So,.. jetzt mal ran an den Misthaufen, und erklären Sie mal allen die hier lesen was an meinen Ausführungen falsch, oder Mist ist, wie Sie sagen..
Aber bitte nicht abtauchen, denn wer Mist sagt, muss auch „B“ sagen.
@JCW
Nach § 14 „Bundesweite Ausgleichsregelung“ der EEG-Novelle von 2004 , die bis 2009 galt , war die Differenz zwischen den durchschnittlichen Strombeschaffungskosten der Stromversorger für nicht über das EEG geförderten und den an die Besitzer von EE-Anlagen zu zahlenden Einspeisevergütungen über die EEG-Umlage von den Endverbrauchern auszugleichen. ( Quelle BMWI „Informationsportal Erneuerbare Energien“ https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Dossier/eeg.html?cms_docId=71110 )
Lieber Herr Diehl,
Wie eine zukünftige Lösung aussehen könnte, habe ich gerade kürzlich skizziert, aber im Gegensatz zu Ihnen wiederhole ich mich nicht ständig, sondern denke lieber weiter. Immerhin hat es den Vorteil, dass – bei aller Bescheidenheit – meine Beiträge unterhaltsamer zu lesen sind als Ihre.
Ihr Problem ist, dass Sie von den alten Zeiten „vor 2010“ schwärmen. Da sei alles besser gewesen. War es aber nicht. Vor 2010 hatten wir einen minimalen Anteil an Erneuerbaren Energien im Netz, der Markt wurde dominiert von Kohle- und Kernkraftwerken. In der damaligen Marktordnung bildete sich für den fossilen Strom ein Marktpreis, an dem sich auch die Erneuerbaren orientieren konnten. Mengenmäßig spielten sie eine so untergeordnete Rolle, dass der Markt von ihnen kaum beeinflusst wurde. Zu diesen Zeiten will niemand, dem die Energiewende am Herzen liegt, zurück, denn inzwischen dominieren die Erneuerbaren den Markt, und man muss aufgrund ihrer anderen Erzeugungsstruktur eine neue Marktordnung zur Preisfindung entwickeln. Allenfalls die alten Dinos hätten gerne die alten Zeiten zurück, in denen sie mit ihren fossilen Kraftwerken den Markt beherrschten. Die grundsätzliche Verschiedenheit von fossilen und erneuerbaren Kraftwerken, sollte man mal akzeptieren. Auch dass Erneuerbare nicht ohne Speicher betrieben werden können, ist für den ein oder anderen (der vor 2010 „das Netz als Speicher verwendete“ – Haha) vielleicht schmerzlich einzusehen, aber für die Realisten völlig unumstritten.
Eine vernünftige Lösung für die Zukunft könnte sein, dass man als Marktpreis, der vielen Zahlungsströmen zugrunde gelegt wird, für den Up-Stream-Bereich einen an den Auktionsergebnissen bei den Ausschreibungen von PV- und Windkraftwerken orientierten Preis verwendet. Beispielsweise für die On-Top-Photovoltaik-Garantievergütungen könnte das ein sinnvoller Anker sein. Je nach Kostennachteil von PV-Anlagen auf Dächern etc. bekämen diese einen Aufschlag auf die Auktionsergebnisse. Eine andere Lösung für das Problem des Kostenausgleichs zwischen Dach-und Freiflächenanlagen könnte eine Konzessionsabgabe für Landschaftsverbrauch sein. Das Problem bei einer solchen Konstruktion wäre aber, dass es einen eindeutigen Kostennachteil für die eine oder die andere Technik gäbe, und damit die gemischte Erzeugerstruktur, die gewünscht wird und die maximale Ausnutzung des On-Top-Potentials, sich nicht so leicht einstellt.
Für den Downstream-Bereich ist ein Börsenpreis eine gute Lösung. Er würde sicherstellen, dass Speicherbetreiber ein Preissignal bekommen, wann es dem Netz hilft, wenn sie ihre Speicher mit billigem Überschussstrom füllen. Nur wenn dieser Strom nahe Null kostet und auch von Stromsteuer, EEG-Umlage und Netzkosten befreit wird, wird man Stromspeicher kostendeckend betreiben können. Die Befreiung von den Netzkosten, die inzwischen der größte Kostenblock überhaupt sind, wird dabei umstritten sein. Sie lässt sich nur rechtfertigen, wenn die Speicher an Stellen im Netz betrieben werden, an denen sie auch für eine Abnahme des Redispatch und damit eine Reduzierung der Netzkosten sorgen. Da kann man gespannt sein, ob die Politik das hinbekommt für geeignete Rahmenbedingungen zu sorgen. Die Hilfe von Seiten der alten Dinos wird eher schwach ausfallen, denn Speicher werden das endgültige und vorzeitige Todesurteil für ihre fossilen Kraftwerke bedeuten. Ein Börsenpreis wird auch die richtigen Signale geben, wann die Speicher ihren Strom wieder abgeben können. Soll das Redispatch mit Hilfe von Börsenpreissignalen reduziert werden, wird es regional unterschiedliche Börsenpreise geben müssen. Das ist bisher nicht vorgesehen. Also wartet auch da eine große Kraftanstrengung für die Regulierer, eine gute neue Marktordnung zu finden. Die alte, von Ihnen, Herr Diehl, propagierte, wird es mit Sicherheit nicht sein.
Die alte Marktordnung, die von einer Dominanz der Fossilen ausging, war also aus heutiger Sicht Mist. Wir brauchen eine neue, die so ausgearbeitet ist, dass die Erneuerbaren weiter an Boden gewinnen können (Umweltfreundlichkeit) ohne dass dabei die konkurrierenden Ziele Versorgungssicherheit und günstiger Preis leiden.
Ganz grundsätzlich: Ich habe hier klar unterschieden zwischen Up-Stream (=Stromerzeugung) und Down-Stream (=Vertrieb). Diese Unterscheidung fällt vielen Menschen schwer, wenn sie sich beklagen, dass sie ihren PV-Strom für wenige ct ins Netz abgeben, aber ihren Strombedarf von ihrem Versorger für ein Vielfaches dieses Preises beziehen sollen. Zwischen Up- und Downstream liegt aber eben noch das Netz, das für regionalen und zeitlichen (auch jahreszeitlichen) Ausgleich sorgt, und damit die Versorgungssicherheit garantiert. Und dieses Netz kostet. In Zukunft, wenn man nicht mehr auf die fossil gespeicherte Energie zurückgreifen will, vor allem für Stromspeicher, die aber günstiger zu betreiben sind, wenn sie mindestens als Quartierspeicher, aber meist als Großspeicher an Netzknotenpunkten betrieben werden. Up- und Downstream-Bereich definieren auch noch einen weiteren Unterschied, den viele nicht verstehen, nämlich den von Kosten und Wert. Der Erzeuger muss das erhalten, was die Erzeugung kostet, der Verbraucher zahlt das, was ihm der Strom wert ist. Das funktioniert nur, wenn beides im Mittel etwa auf das gleiche hinausläuft. Der Ausgleichsmechanismus ist das, was wir Markt nennen. Wenn der Verbraucher mehr zu zahlen bereit ist, ergibt das den Marx’schen Mehrwert als Unternehmergewinn, um den es in einer komplexen Struktur, wie es unser Stromnetz darstellt, natürlich ein erhebliches Gerangel gibt, bei wem der Beteiligten jetzt wieviel davon hängenbleiben sollte. Aufgabe einer guten Marktordnung ist es auch, dass dieser Mehrwert nicht höher wird als in anderen Wirtschaftsbereichen, aber auch nicht niedriger, damit auch weiterhin Kapital in diesen Bereich fließt.
Und nachdem ich so viel geliefert habe, habe ich doch einen Wusch frei? Kein „Und damit wären wir wieder bei 2010“ mehr? Bitte! Damit es ein Fachforum bleibt und nicht zur Quasselbude verkommt.
Das Stromnetz hat die Gesamtheit der StromverbraucherInnen auch (vielfach?) bereits abbezahlt?
Deshalb fällt den „Netzbetreiber“ auch vollständige Kostentransparenz so schwer?
Dieser Punkt ist und bleibt dabei unklar …..
@ Echo einer zukunft :
Die Netzabgabe wird nicht von den Netzbetreibern festgelegt sondern von der Bundesnetzagentur !
@Echo einer Zukunft: Im Netz entstehen ständig laufende Kosten durch Redispatch, Bereithaltung von Sekundär- und Primärregelleistung und Minutenreserve, in Anspruchnahme dieser Leistungen, Wartung und Betrieb von Leitungen, Netzknotenpunkten, Koordination, Handel. Die Investitionen sind auch nicht abbezahlt, sondern auf Kredit finanziert, wie alles andere auch. Leider sind die Netzkosten das intransparenteste, was wir im Strompreis haben, deshalb ist auch schwer abschätzbar, wie sie sich verändern, wenn nicht mehr Pumpspeicher und Gaskraftwerke die Prognoseabweichungen ausgleichen, sondern Batteriespeicher und bspw. Elektrolyse-Anlagen, Wärmepumpen und Ladesäulen für E-Autos. Und die, die genaueres wüßten, lassen möglichst wenig davon raus, oder es gibt zu wenig Journalisten, die Lust haben, sich mit so einem komplexen Thema auseinanderzusetzen. Hier in diesem Magazin würde es aber auch zu weit vom Thema wegführen. Die Technik wird sich jedenfalls weiterentwickeln, und dafür brauchen wir neue Marktordnungen um Speicher, volatile Erzeuger und flexible Verbraucher darin zu integrieren. Die PV ist nur ein verhältnismäßig übersichtliches Gebiet, auf dem man einiges der Problematiken exemplarisch durchdenken kann, aufgrund ihres problematischen Tages- und Jahreserzeugungsprofils, den Prognose-Ungenauigkeiten, der Korrelation mit manchen Verbrauchern (Klimatisierung) und der Antikorrelation mit anderen (Beleuchtung, Ladestrom, Wärme). Auch die unterschiedliche Bedeutung je nach Weltgegend (Breitengrad) wird bei der PV sehr offensichtlich.
JCW sagt:
Ihr Problem ist, dass Sie von den alten Zeiten „vor 2010“ schwärmen. Da sei alles besser gewesen. War es aber nicht.
@ JCW
Nicht pauschalisieren. Wo habe ich denn geschrieben, dass „Alles“ besser gewesen wäre.
Ich habe lediglich zum Ausdruck gebracht was der Energiewende dienlicher wäre, wenn wir das alte System noch hätten, dazu habe ich Ihnen 2 markante Punkte genannt, auf die Sie leider nicht eingegangen sind.
Hier noch einmal.
1) Der den Verbrauchern seit 2010 weggenommene Kosten/Nutzen Effekt, wurde sogar ins Gegenteil verwandelt,. Je mehr Nutzen – sprich billigen EE Strom – die Energiewende hervor bringt, desto mehr Kosten kommen auf die Verbraucher in Form von höherer Umlage zu.
Den Nutzen kassieren seit 2010 andere.
In der Praxis sieht das dann wie folgt aus.
Von 2011 bis 2016 sind die Börsenpreise, sprich Strom Beschaffungskosten für die Versorger von
5,158 auf 2,820 Cent/Kwh gesunken, „paradoxerweise“ ist deswegen die EEG Umlage von 3,530 auf 6,354 Cent/Kwh gestiegen.
Und im Folgende bildlich dargestellt.
https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
Die Vergütungen ( Kosten ) haben sich verdoppelt während sich die Umlage – was die Verbraucher dafür bezahlen müssen – im gleichen Zeitraum verfünffacht hat.
2) Bis 2010 wurden die EE zwingend in die Bilanzkreise der Netzbetreiber eingespeist, und waren somit fest in den Standard Last Profilen ( SLP ) der Versorger enthalten. Mit anderen Worten, sie hatten den gleichen Wert, wie der Graustrom. Heute ist das Gegenteil der Fall. Entgegen den Prinzipien der Energiewende sind es die Konventionellen, die gefördert werden. Die EE werden diskreditiert, bleiben wertmäßig an der Börse hängen, und dienen – weil sie die Preise dort senken – den Konventionellen als Schnäppchen bei ihrer Ertragsoptimierung.
Strom soll in Bilanzkreise eingespeist worden sein ?
Physik scheint nicht ihre Stärke zu sein , man kann Strom nicht in Bilanzkreise einspeisen sondern nur in Stromnetze !
Der EE-Strom hat an den Strombörsen auch genau den gleichen Wert wie Strom aus konventionellen Quellen, da es keine Börse für EE-Strom gibt.
Besizer von von geförderten EE-Anlagen erhalten aber nicht den Börsenpreis sondern einen über das EEG auf 20 Jahre garantierten Preis der erheblich höher ist als der Börsenpries, und für die Differenz müssen die deutschen Stormverbrauch über die mit dem EEE 2000 eingeführte EEG-Umlage , auf die auch noch Mehrwertsteuer erhoben wird
JCW sagt
In der damaligen Marktordnung bildete sich für den fossilen Strom ein Marktpreis, an dem sich auch die Erneuerbaren orientieren konnten.
@ JCW
Richtig,…. an dem sich die Erneuerbaren orientieren konnten, aber doch nur weil sie in den „Bilanzkreis“.. der Netzbetreiber eingespeist wurden, und nicht wie seit 2010 separat und zusätzlich an der Börse verramscht werden müssen. Sie haben doch selbst an anderer Stelle geschrieben, die Börse wäre der ideale Punkt zur Preisfindung, wenn man sicher wäre, dass da keine Manipulationen stattfinden, die andere Geschäfte positiv beeinflussen können.
Wie würden Sie denn bezeichnen, wenn die EE aus den Bilanzkreisen raus genommen werden, und zusätzlich an der Börse verramscht werden müssen, wohl wissend, dass sie dort die Preise „NUR“ nach unten drücken können, womit andere Geschäfte positiv beeinflusst werden.
JCW sagt:
denn inzwischen dominieren die Erneuerbaren den Markt, und man muss aufgrund ihrer anderen Erzeugungsstruktur eine neue Marktordnung zur Preisfindung entwickeln.
@ JCW
Und genaue diese neue Marktordnung ist die „Alte“ wenn die EE wieder, wie vor 2010 in die Bilanzkreise eingespeist werden. Denn nur so kann man für die EE einen fairen Preis finden. Gegenwärtig werden sie sich, bei stetiger Zunahme, immer mehr selbst „Entwerten“
Wir sind so nahe beieinander, Sie merken es nur nicht, weil Sie die gute alte Zeit nicht mehr hören können. Deshalb wiederhole ich sie ja auch so oft, weil ich die Hoffnung nicht aufgebe.
Also die EE weg von der Börse, und wieder hin zu den Bilanzkreisen der Netzbetreiber, und wir Beide sind uns fast einig, allerdings auf der Basis der guten alten Zeit.
JMW sagt
Strom soll in Bilanzkreise eingespeist worden sein ?
Physik scheint nicht ihre Stärke zu sein , man kann Strom nicht in Bilanzkreise einspeisen sondern nur in Stromnetze !
@JMW
Da haben Sie wohl Recht.
Ich wollte ja auch zum Ausdruck bringen, dass EE Strom in die Bilanzkreise „aufgenommen“ werden musste.
JMW sagt:
Besizer von von geförderten EE-Anlagen erhalten aber nicht den Börsenpreis sondern einen über das EEG auf 20 Jahre garantierten Preis der erheblich höher ist als der Börsenpries, und für die Differenz müssen die deutschen Stormverbrauch über die mit dem EEE 2000 eingeführte EEG-Umlage , auf die auch noch Mehrwertsteuer erhoben wird .
@ JMW
Lesen Sie meinen obigen Beitrag vom 1.Sept. um 22.20 Uhr da können Sie sehen, wie nach dem
Kosten/Nutzen Prinzip die Differenzkosten kompensiert würden.
@Herr Diehl
das ist doch Humbug !