pv magazine: EE Energy Engineers hat einen Vorschlag vorgelegt, wie eine klimafreundliche Stromsteuer einen Nachfrageschub für Erneuerbare und Gaskraftwerke auslösen soll. Warum ist das aus ihrer Sicht notwendig?
Johannes Schindler (Foto): Beiden Branchen – Erneuerbare sowie Gaskraftwerke – steht derzeit kein krisensicheres Geschäftsmodell zur Verfügung. Die Erneuerbaren sind zwar über das EEG abgesichert und werden immer günstiger. Das EEG ist aber mittlerweile so kompliziert geworden, dass der Bürokratieaufwand viele potenzielle Investoren abschreckt. Weiterhin lösen die EEG-Umlageerhöhungen regelmäßig politische Diskussion über den Sinn und Zweck des Gesetzes aus. Die Erneuerbaren bleiben damit auf politische Rückendeckung angewiesen, die sich je nach Ausgang der nächsten Bundestagswahl schnell ändern kann. Und auch wenn sich aufgrund der sinkenden Kosten die ersten Anlagen bereits ohne Förderung über die Strombörse finanzieren können, funktioniert dies nur solange wie es preissetzende Grenzkostenkraftwerke gibt. In einer vollständig erneuerbaren Stromwelt machen die Erneuerbaren sich selbst den Preis kaputt, da diese mit minimalen laufenden Kosten bieten müssen, ihre Investitionen damit aber nicht mehr decken können.
Und was sind die Herausforderungen bei Gaskraftwerken?
Das Geschäftsmodell für Gaskraftwerke ist bisher der Stromhandel über die Börse sowie der Wärmeabsatz über das KWKG. An der Strombörse konkurrieren sie vor allem gegen Kohlekraftwerke. Je nach Entwicklung der Brennstoffpreise kommen sie mal etwas länger zum Einsatz, mal etwas weniger. Durch den Zubau der Erneuerbaren werden deren Einsatzstunden aber langfristig deutlich zurückgehen, sodass gerade die für die Energiewende nötigen und politisch gewollten neuen Gaskraftwerke ihre Kosten auf immer weniger Stunden aufteilen müssen, was Strom aus Erdgas tendenziell immer teurer und damit weniger wettbewerbsfähig macht. In dieser unsicheren Marktlage werden nur wenige Energieversorger bereit sein, in neue Gaskraftwerke zu investieren. Eine klimafreundliche Stromsteuer soll nun eine Alternative für die beschriebenen wackeligen Geschäftsmodelle bieten, indem sie einen Herkunftsnachweismarkt auslöst, also einen lukrativen Zweitmarkt, auf dem die Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen und Gaskraftwerken im Zusammenspiel mit der Strombörse ihre Vollkosten erwirtschaften können.
Was sieht ihr Konzept genau vor?
Das Konzept sieht zunächst vor, dass die EEG-Umlage als Strompreiselement abgeschafft wird. Als zentrales Element ist eine Neuberechnung der Stromsteuer geplant. Bisher beträgt diese pauschal 2,05 Cent pro Kilowattstunde, egal woher der Strom stammt. Die Idee ist nun, die Steuerhöhe aus der Qualität des Stromes herzuleiten. Für jede Energiequelle sollten individuelle Steuersätze gelten, in die die Umweltfolgekosten internalisiert werden können. Damit hätten die Erneuerbaren Energien sehr niedrige Steuersätze, die Fossilen dagegen sehr hohe. Aus dem Strommix ergibt sich dann eine neue Stromsteuer. Aufgrund der unterschiedlichen Steuersätze erhalten nun Stromvertriebe, die die Endkunden beliefern, mit einem umweltfreundlicheren Strommix als der Durchschnittsmix eine Steuervergünstigung. Dies wäre aus Sicht der Stromhändler ein Wettbewerbsvorteil am Endkundenmarkt. Die Botschaft ist: Erneuerbarer Strom ist immer günstiger als fossiler Strom. Damit wäre der bisherige Gegensatz zwischen ökologischem Anspruch – der immer teuer ist – und ökonomischer Wirklichkeit – in der fossiler Strom günstig ist – aufgelöst, ökologisches Verhalten wird zu ökonomischem Verhalten.
Sie sagen, dass sie die Umweltfolgekostenanalyse des Umweltbundesamtes heranziehen wollen, um die Steuersätze zu berechnen. Haben Sie schon mal durchgerechnet, welche Stromsteuer pro Kilowattstunde dann für die verschiedenen Technologien fällig würde?
Diese Kosten hat das Umweltbundesamt bereits pro Kilowattstunde ausgewiesen. Für Wind liegen sie bei ca. 0,3 Cent pro Kilowattstunde, für Photovoltaik bei rund 1,6 Cent pro Kilowattstunde. Erdgas ist mit 8,6 Cent pro Kilowattstunde deutlich teurer, aber noch nicht so teuer wie Stein- und Braunkohle, deren Umweltfolgekosten in Richtung 20 Cent pro Kilowattstunde gehen. Die neue Stromsteuer, die sich daraus nun beispielsweise aus dem Strommix von 2019 berechnet, läge nach Abzug der CO2-Preise aus dem europäischen Emissionshandel bei 8,5 Cent pro Kilowattstunde. Diese CO2-Preise sollten in der Berechnung berücksichtigt werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Würde die Stromsteuer dann jährlich neu festgelegt und wer würde die Festlegung vornehmen?
Die Stromsteuer würde einmalig berechnet und bleibt dann der Maßstab für alle weiteren Steuerermäßigungen. Diese Festlegung müsste der Gesetzgeber vornehmen. Beantragt nun ein Stromvertrieb eine Steuerermäßigung bei der zuständigen Steuerbehörde, dem Hauptzollamt, muss dieser der Steuerbehörde einen umweltfreundlicheren Strommix mit Herkunftsnachweisen belegen. Daraus berechnet dann die Behörde eine individuelle neue Stromsteuer beziehungsweise erstattet die Differenz zur normalen Steuer zurück.
Das Wort „Steuer“ löst bei Erneuerbaren-Betreibern auch immer Ängste vor staatlichen Steuerungseingriffen aus. Sehen Sie diese Gefahr bei ihrem Vorschlag?
Diese Gefahr sehe ich nicht. Die Betreiber der Erneuerbaren-Anlagen haben mit der Stromsteuer als Verbrauchssteuer ja streng genommen nichts zu tun. Weiterhin wird keine neue Steuer eingeführt, sondern nur die Höhe der bisherigen Stromsteuer verändert. Diese fällt bei den Stromvertrieben an, also bei denjenigen, die die Endkunden mit Strom beliefern. Aufgrund der Ermäßigungsmöglichkeit werden diese die Steuer minimieren wollen, was eine stärkere Nachfrage nach erneuerbarem Strom auslöst, da dieser ja nur mit geringen Steuersätzen belastet ist. Die indirekte Steuerung, die der Staat also vornimmt, ist es, die Stromvertriebe aufgrund ihrer eigenen ökonomischen Interessen dazu zu bringen, sich auf die Erneuerbaren auszurichten, was ja nur zum Vorteil der Erneuerbaren-Betreiber wäre. Sie werden allerdings nicht dazu gezwungen, müssen aber dann eben bei der Wahl fossiler Energien auch deren Umweltfolgekosten über die Stromsteuer bezahlen.
Ist ihr Konzept für Neuanlagen gedacht oder auch für Post-EEG-Anlagen interessant?
Sowohl als auch. Für Neuanlagen soll es eine Möglichkeit bieten, sich über den Herkunftsnachweismarkt vor allem die Investitionskosten zu erwirtschaften, die sie an der Strombörse nur schwer einpreisen können. Für Post-EEG-Anlagen, deren Investitionen nach 20 Jahren EEG-Vergütung refinanziert sind, wird das Konzept dann interessant, wenn deren laufende Kosten mit dem Börsenstrompreis noch nicht mithalten können. In diesem Fall würden die Post-EEG-Anlagen unterhalb ihrer laufenden Kosten an der Börse bieten und die Belege für den verkauften Strom auf dem Herkunftsnachweismarkt verkaufen, womit sie sich ihre restlichen Kosten refinanzieren können. Die Gefahr eines Abbaus von Post-EEG-Anlagen würde aus meiner Sicht dadurch deutlich sinken.
Sie wollen ja die EEG-Umlage abschaffen. Wie werden dann die Kosten für die bestehenden, noch geförderten Anlagen finanziert?
Diese Kosten werden aus den Einnahmen der neuen Stromsteuer finanziert.
Wie wird sichergestellt, dass über die Einnahmen aus der neuen klimafreundlichen Stromsteuer sowohl Bestands- als neue Anlagen finanziert werden können?
Die Bestandsanlagen werden über die Einnahmen aus der Stromsteuer direkt finanziert, solange sie noch EEG-Ansprüche haben. Wir haben das durchgerechnet, diese Einnahmen gehen zwar aufgrund des immer grüner werdenden Strommixes stetig zurück, würden aber ausreichen, um die noch auflaufenden EEG-Verbindlichkeiten abzudecken. Die Neuanlagen finanzieren sich dann ohne staatliche Förderung über zwei Märkte: Zum einen die klassische Strombörse, zum anderen der Herkunftsnachweismarkt, der aus der wachsenden Nachfrage nach Herkunftsnachweisen durch die Stromvertriebe entsteht, die sich dadurch die Stromsteuer optimieren können.
Darüber hinaus fallen ab 2021 jedes Jahr Anlagen aus der EEG-Förderung raus. Wie wird dies bei der Berechnung der Stromsteuersätze berücksichtigt?
Die Stromsteuerberechnung findet unabhängig davon statt. Für diese Berechnung sind nur die Umweltfolgekosten ausschlaggebend. Zusätzlich wäre noch eine Art „Stabilitätsbonus“ für stetig liefernde Kraftwerke denkbar, um den Gedanken der Versorgungssicherheit zu integrieren. Dieser würde dann von den Steuersätzen der grundlastfähigen Energiearten abgezogen werden. Die Anlagen, die aus dem EEG fallen, können sich, wie Neuanlagen auch, an der Strombörse sowie am Herkunftsnachweismarkt betätigen.
Sie wollen einen Steuernachlass für Stromvertriebe die einen überdurchschnittlich umweltfreundlichen Strommix haben. Wie hoch sollte dieser ausfallen?
Dieser Nachlass ergibt sich aus den individuellen Steuersätzen der Energiequellen. Meldet ein Stromvertrieb der Steuerbehörde etwa 1.000 Megawattstunden verkauften Strom und reicht für 500 Megawattstunden Herkunftsnachweise für Windstrom ein, würde die Behörde für die Hälfte des Stromes 0,3 Cent pro Kilowattstunde ansetzen. Für die andere Hälfte, für die keine Herkunftsnachweise vorliegen, würde der regulären Steuersatz von 8,5 Cent pro Kilowattstundeangelegt. Die neue individuelle Stromsteuer für dieses Unternehmen wäre dann 4,4 ct/kWh. Im Extremfall können die Stromvertriebe ihren Steuersatz also auf 0,3 Cent pro Kilowattstundesenken, wenn sie 100 Prozent Windstrom nachweisen können.
Ist für ihren Vorschlag eine Reform des Marktes für Herkunftsnachweise notwendig und würde dieser dann langfristig die Anreize aus dem EEG ersetzen?
Es gibt ja bereits einige Plattformen für den Handel mit Herkunftsnachweisen, unter anderem von der EEX selbst. Diese können sicherlich weiter genutzt und ausgebaut werden. Vom Gesetzgeber müsste aber einmalig definiert werden, welche Angaben ein Herkunftsnachweis, der von der Steuerbehörde akzeptiert wird, haben muss. Womöglich sollte dieser dann auch zertifiziert werden. Eine solche Systematik zur Erstellung von Herkunftsnachweisen kann aber digital und vollautomatisiert aufgelegt werden. Ein so entstehender neuer Markt sollte dann die Anreize aus dem EEG ersetzen. Im Prinzip würde die Preissicherheit des EEG bei relativ knapp kalkulierten Vergütungen mit einem rein marktwirtschaftlich funktionierendem System ersetzt, in dem deutlich höhere Renditen erzielt werden können. Die nötige Absatzsicherheit wird durch die langfristig erwartbare hohe Nachfrage nach Herkunftsnachweisen gewährleistet.
Welche Auswirkungen hat ihr Vorschlag für die Stromkosten der industriellen und privaten Endverbraucher?
Wir wollten gezielt ein System entwickeln, dass ohne Strompreissteigerungen auskommt. Alles andere wäre wirtschaftlich wie sozial nicht vermittelbar. Und in der Tat, unsere Berechnungen haben ergeben, dass durch die Stromsteuerreform kein Strompreisanstieg zu erwarten ist. Einerseits neutralisieren sich der Wegfall der EEG-Umlage und der Stromsteueranstieg um ungefähr die gleiche Höhe. Die Strompreiskosten bleiben bei Einführung also konstant. Langfristig aber werden die Strompreise tendenziell sogar fallen, da mit einem immer grüner werdenden Strommix immer mehr Stromvertriebe eine Steuerermäßigung erhalten werden, womit die Stromsteuer im Durchschnitt ja immer weiter absinkt. Die Kosten für den Erwerb der Herkunftsnachweise werden die Stromvertriebe zwar in ihre Beschaffungskosten einpreisen, aber selbst im schlechtesten Szenario würde diese fallende Strompreistendenz erhalten bleiben. Sowohl für die privaten Endverbraucher als auch für die normale Industrie hätte die neue Stromsteuer also schlimmstenfalls neutrale, bestenfalls aber deutlich sinkende Strompreise zur Folge. Ein Anstiegsrisiko bleibt aber weiterhin durch die anderen Strompreisbestandteile wie etwa die Netzentgelte gegeben, die wir in unserer Analyse nicht betrachtet haben. Ein Sonderfall ist die energieintensive Industrie. Diese ist schon heute weitgehend von der Stromsteuer entlastet, wodurch die Reform auch keine negativen Auswirkungen auf diesen sehr sensibel auf Kostensteigerungen reagierenden Industriezweig hätte. Auch an der Strombörse sehen wir durch die Reform eher preisdämpfende Effekte, vor allem durch den erwartbaren dynamisierten Zubau der erneuerbaren Energien.
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Eine Zusammenfassung der Strompreisbestandteile
Haushaltstrompreis 2500-5000kWh/a
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/FAQs/DE/Sachgebiete/Energie/Verbraucher/PreiseUndRechnungen/WieSetztSichDerStrompreisZusammen.html
gemittelter Gewerbestrompreis
-50MWh/a (~21.2ct/kWh), 2-20GWh/a (~15.6ct/kWh)
https://strom-report.de/strompreis-gewerbe/#:~:text=Der%20Gewerbestrompreis%20setzt%20sich%20aus,veranlasste%20Steuern%2C%20Abgaben%20und%20Umlagen.
durchschnittlicher Industriestrompreis 0.16-20GWh/a
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/168571/umfrage/strompreis-fuer-die-industrie-in-deutschland-seit-1998/#:~:text=Die%20Statistik%20zeigt%20die%20Zusammensetzung,1%2C54%20Cent%20pro%20Kilowattstunde.
https://www.bdew.de/service/daten-und-grafiken/strompreis-fuer-die-industrie/
Ich sehe diesen Vorschlag äußerst skeptisch. Der erinnert mich an den einstigen Vorschlag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft ( INSM ) bezüglich einer Quotenregelung.
Nach dem damaligen Vorschlag sollte den Versorgern zwar eine gewisse Menge EE zwingend vorgeschrieben werden, aber die Erzeugungsart durften sie selbst wählen.
Was dazu geführt hätte, dass die von den Konventionellen betriebenen Windparks klar im Vorteil gewesen wären, gegenüber den kleinen dezentralen PV Erzeugern.
Dazu muss man wissen, PV mit deren dezentralen Möglichkeiten, ist den Konventionellen noch immer ein Dorn im Auge. Und genau das spiegelt sich nun auch wieder in dem Vorschlag von
EE Energy Engineers. Nur nicht als verordnete Quote, sondern als steuerlicher Anreiz.
Wenn PV Strom mit 1,6 Cent, gegenüber dem Windstrom mit 0,3 Cent/kWh besteuert werden soll ist das für mich genau die gleiche Tendenz wie damals bei der Quote zum Nachteil der ungeliebten dezentralen PV, nur diesmal anders verpackt.
Meine Betrachtung basiert auf der folgenden Aussage im Artikel.
Zitat:….Beantragt nun ein Stromvertrieb eine Steuerermäßigung bei der zuständigen Steuerbehörde, dem Hauptzollamt, muss dieser der Steuerbehörde einen umweltfreundlicheren Strommix mit Herkunftsnachweisen belegen. Daraus berechnet dann die Behörde eine individuelle neue Stromsteuer beziehungsweise erstattet die Differenz zur normalen Steuer zurück. Zitat Ende.
Fazit: Je mehr Windstrom zu 0,3 Cent ein Versorger in seinem Mix hat, desto weniger Steuer muss er bezahlen. Ein klarer Vorteil für den Windstrom.
Dem Kommentar von Hans Thiel ist grundsätzlich zuzustimmen, obgleich er in erforderlicher Konsequenz nicht weit genug geht: Im Zeitalter des menschengemachten Klimawandels ist nur Sektor gekoppelte Energieversorgung aus kostenfrei verfügbaren Quellen wie Sonne und Wind akzeptabel. Quellensteuern schränken ihre Nutzung zu Lasten von Klima und Umwelt ein.
Entgegen den Erfordernissen gemeinnütziger Klimapolitik ist zurzeit nur solarthermische Energie steuerfrei. Die Besteuerung aller anderen natürlichen Energiequellen ist den Interessen der Betreiber von Atomkraftwerken und der Gewinner des Vertriebs fossiler Energieträger geschuldet. Deren Besteuerung ist nicht hoch genug, um sie zum Umstieg auf Speicherung regenerativer Energien zu bewegen.
Also; der Artikel ist eher was für FORT-FORT-Geschrittene.
Trotz aufmerksamer Lesart konnte ich den Zusammenhang nicht mehr zweifelsfrei herstellen!
Liegt sicherlich an mir!
Trotzdem; anderer Ansatz:
Ungeachtet des ökologischen Eintrages teilt sich, unter Vorraussetzung der Sektorkoppelung, der E-Energiemarkt auf in
– Grundlast
– Bedarfslast
– Spitzenlast
was ja auch durch die „Regelenerie“ heute schon unter erheblichen Zusatzkosten abgebildet wird.
Währe hier nicht ein Ansatz für die Erneuerbaren zu suchen, sich in ein derartiges Tarifmodel mit ein zu ordnen?
PV und Wind in Bedarfslast; zwingend steuerbar.
Speicher in Spitzenlast….
Wer Trägt eigentlich zukünftig die Grundlast? Offensichtlich nur Speicher!
Das sind wir leider wieder an der Forderung nach einem schlüssigen Energiekonzept angekommen. Scheint noch nicht fertig für die Nach-Fossilen-Area.
Tschuldigung für die scheinende Überheblichkeit!