Der bayerische Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hat von der Bundesregierung gefordert, die Konditionen für Eigenverbrauch aus erneuerbaren Energien-Anlagen deutlich zu verbessern. So forderte er, dass bei Neuanlagen bis einem Megawatt Leistung keine anteilige EEG-Umlage von 40 Prozent mehr für den Eigenverbrauch gezahlt werden müsste. Meist werden Photovoltaik-Anlagen zur Eigenversorgung genutzt. Bislang liegt die Grenze, bis zu der keine EEG-Umlage gezahlt werden muss, bei 10 Kilowatt Leistung. Mit der Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie muss die Bundesregierung diese Grenze voraussichtlich auf 30 Kilowatt anheben. Dazu hat sie noch bis Mitte 2021 Zeit.
Eine EEG-Novelle soll aber bereits im Herbst kommen. Denn es fehlt an einer geeigneten Anschlussregelung für EEG-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2021 ihr Förderende erreicht haben. Auch diesbezüglich forderte Aiwanger eine rasche Nachfolgeregelung. „Die ersten Förderungen laufen zum Jahresende nach 20 Jahren aus. Die Menschen brauchen Planungssicherheit. Ohne eine Nachfolgelösung der EEG-Förderung werden wir beim Ausbau der erneuerbaren Energien die Dynamik verlieren“, erklärte er. Deutschland müsse und wolle mehr für die Energiewende tun, also müssten die Rahmenbedingungen deutlich verbessert werden. Die EEG-Umlagefreiheit für solare Eigenverbrauch bis ein Megawatt würde diese Lösung wirtschaftlich attraktiv für den Eigenverbrauch machen, so Aiwanger weiter.
Die Bundesregierung scheint sich indes Zeit mit der EEG-Novelle zu lassen. Eigentlich ist sie für Herbst versprochen, allerdings verzögert sich schon der Entwurf bis nach der Sommerpause, wie der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) am Montag mitteilte. Es kann nicht sein, dass zentrale Entscheidungen zur Zukunft der Energieversorgung ständig vertagt werden“, kritisiert BEE-Präsidentin Simone Peter. Der aktuelle Rechtsrahmen sei nicht angemessen, um die bevorstehenden Herausforderungen der Energiewende rechtzeitig zu meistern und die Klimaziele zu erfüllen. „Das Bundeswirtschaftsministerium lässt mit dieser Verzögerung jeglichen Elan und Gestaltungswillen vermissen. So kann man nicht in die Sommerpause taumeln: Wir brauchen endlich einen konkreten Fahrplan für das 65-Prozent-Ziel“, fordert Peter. Dazu seien konkrete Ausbaupfade für die einzelnen Technologien notwendig.
In Bayern will man wohl nicht auf die Bundespolitik warten. Erst kürzlich hat der Freistaat das Kontingent für Zuschläge auf Freiflächenanlagen auf Acker- und Grünland in benachteiligten Gebieten in den Ausschreibungen auf 200 jährlich nahezu verdreifacht. Zudem ist in Planung, dass die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen zur Errichtung von Solarparks künftig innerhalb der Freiflächenanlagen möglich sein sollen, was Genehmigungen vereinfachen und Kosten senken würde. Vor knapp einem Jahr legte Bayern zudem eine Photovoltaik-Speicherförderung auf. Nach Angaben des bayerischen Wirtschaftsministeriums gab es im ersten Jahr rund 20.000 Anträge dafür.
Dazu kommt, dass sich der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in einem Interview mit dem „Münchner Merkur“ in der vergangenen Woche für eine Photovoltaik-Pflicht auf Neubauten im Bundesland ausgesprochen hat. Bereits ab 2022 könne sie greifen, zunächst für gewerbliche, später auch für private Neubauten. In dem Interview versprach er, die Kosten für die Bauherren über Förderprogramme der Landesregierung gering halten zu wollen. Eine Bestätigung des Wirtschaftsministeriums in München, dass es an einer solchen Verordnung arbeitet, war zunächst nicht zu bekommen. Eine Anfrage von pv magazine blieb noch unbeantwortet.
In Bayern kommt die Photovoltaik auf einen Anteil von knapp 16 Prozent der Bruttostromerzeugung. Dies soll nach dem Willen der Landesregierung weiter gesteigert werden. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums sind etwa 28 Prozent der bundesweiten Photovoltaik-Leistung in Bayern installiert.
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Endlich geht es Jemand an.
Gerade die EEG Umlage auf Eigenverbrauch ist totaler Quatsch und es wird ja oft das vielzitierte Beispiel mit in Erdbeeren aus dem eigenen Garten gebracht, für die man die Pflicht hat sie erst an einen Obsthändler zu verkaufen und sich dann zurück zu kaufen bevor man sie essen darf.
Und für den Verkauf an den Obsthändler muss man auch noch Steuern bezahlen.
Wie irre ist dieses System denn?
@Frank Drebbin
Ist in ihrem Beispiel denn der Obsthändler auch verpflichtet ihre „überschüssigen“ Erdbeeren zu jeder Zeit und zu einem festgelegten Preis, der deutlich über dem Marktpreis für Erdbeeren liegt, abzunehmen? Ist er weiterhin verpflichtet ihnen zu jeder Zeit, auch außerhalb der Saison, Erdbeeren vorzuhalten, weil sie keine mehr produzieren? Falls ihr Obsthändler das nicht muss, ist es eben mitnichten mit einem Stromnetz zu vergleichen. Wie wird denn genau ihr Eigenverbraucher an den Kosten für die Vorhaltung von Kraftwerken/Speicher (welchen es nahezu gar nicht gibt) beteiligt? Zahlt er Netzentgelt auf Eigenverbrauch? Wohl kaum. Im Prinzip müssten alle diese schönen Dinge auf die Grundgebühr aufgeschlagen werden, auch die zukünftige Speicherung, falls nicht gilt folgendes: Wenn er also keine Umlagen zahlt, wer zahlt dann für ihn mit? Genau, alle die nicht aus dem System flüchten können. Also die, die kein Dach haben oder/und kein Geld/Platz für die Speicherlein. Aber Hauptsache wir lassen die, die es sich leisten können aus dem System flüchten. Ist schon klar, dass es für Umlagen rechnerisch keine Grenze nach oben gibt oder? Unsere EEG-Umlagen sind nicht zuletzt so hoch, weil man massenhaft Befreiungen für Großabnehmer macht. Jetzt läuten wir eben die nächste Runde der Umlagensteigerung ein! Aber ja man denkt ja über die Abschaffung der EEG-Umlage nach….Finanzierung über Stromsteuer? Toll. Nennen wir es Stromsteuer, ändert aber für den der nicht flüchten kann absolut nichts. Stets steigende Strompreise, wie in den letzten 20 Jahren garantiert.
(Tendenziell vergleichen Sie dabei Erdbeeren aus Deutschland, Skandinavien, arabischen Ländern oder auch Russland mit Ökoerdbeeren. Also teils Äpfel mit Birnen, trotzdessen ist bei Strom, speziell, ein Elektron ein Elektron, nur die menschliche Bewertung dazu unterschiedlich?)
„EEG Umlage auf Eigenverbrauch“
….. wenn die NormalstromkundInnen die „automatische Erdbeerpflanz- und Ernteanlage“ gegenfinanzieren, für welche die EEG-PhotovoltaikanlageneigentümerInnen den Ort zur Verfügung stellen, dann ändert sich daran das „öffentliche Interesse“?
Das Wirtschaftsministerium arbeitet daran und ist im Zeitplan. 2030 wird die Änderung eingeführt.
Unfaßbar: PV-Anlagen die sich 20 Jahre bewährt haben, sollen durch Gesetz zur Unwirtschaftlichkeit gezwungen werden! Wo bleibt hier das verantwortungsvolle Klima-Gewissen unserer Volksvertreter das unabhängig von Kohle-Lobby entscheiden kann?
Georg wo lebst Du denn?
Wie kommst Du denn auf die Idee die Volksvertreter könnten unabhängig von der Kohle-Lobby entscheiden?
Unabhängig von der EEG Umlage muß jeder einer kleinen Solaranlage seinen selbstverbrauchten Strom mit 20 Cent geldwerten Vorteil versteuern, plus Mehrwertsteuerabgabe darauf.
Für eingespeisten Strom bekommt man aber nur 10 Cent, immer pro KWh.
Kauft man seinen eingespeisten Strom zurück, bezahlt man 30 Cent brutto. Die Mehrwertsteuer bekommt man nicht zurück.
Ist das gerecht und Investitionsfreumdlich?
Sehr gut, dieser Unsinn und die Bürokratie zur Verhinderung von Solarstrom gehört abgeschafft.
Die Erhebung der eeg Umlage auf Eigenverbrauch ist seit Jahren rechtswidrig. Und jetzt lässt sich die Politik dafür feiern, dass sie gezwungen wird eu Recht umzusetzen?
Merkt das hier keiner mehr was da schief läuft?
Für die NormalstromkundInnen können die Verbraucherschutzorganisationen deren Sachkompetenz einbringen, denn die Zusammenhänge sind sehr komplex und die grundsätzliche Zustimmung zum Infrastrukturumbau wird selten mit der ausgewogenen Verteilung der planerischen und finanziellen Verantwortung als Gesamtkonzept dargestellt. Denn, Prognosen sind schwierig (mit technisch unbekanntem Innovations- und Entwicklungspotential), vor allem wenn diese die Zukunft betreffen und damit verbundene ideologische und und hemmende Bewahrungstrategien ansatzweise „Klassenkampftendenzen und Machtgewöhnung“ zeigen?
Broesel sagt.
Ist in ihrem Beispiel denn der Obsthändler auch verpflichtet ihre „überschüssigen“ Erdbeeren zu jeder Zeit und zu einem festgelegten Preis, der deutlich über dem Marktpreis für Erdbeeren liegt, abzunehmen?
@ Broesel
Wussten Sie, dass der Obsthändler von den relativ teuren Erdbeeren die er abnehmen muss profitiert. Wenn Sie schon so akribisch recherchieren, dann auch bitte ein Wesentliches nicht vergessen Der Obsthändler ist zwar verpflichtet die überschüssigen Erdbeeren über dem Marktpreis abzunehmen, gibt sie aber weiter an die Großmarkthalle.. Und das machen alle, Obsthändler, deshalb häufen sich dort die überschüssigen Erdbeeren und senken den Marktpreis. Da der Obsthändler aber weitaus mehr Bedarf hat, als die paar Prozent die er über dem Marktpreis abnehmen muss, kauft er dann die billig gewordenen Erdbeeren, aus der Großmarkthalle, und schon hat er den Anteil Erdbeeren den er über den Marktpreis abnehmen muss, mehr als kompensiert.
Wenn Sie mal näheres über das Umlagen Paradoxon erfahren wolle, dann schauen Sie mal hier.
https://www.pv-magazine.de/2020/07/13/eeg-konto-mehr-als-eine-milliarde-euro-im-minus/#comments
Die Diskrepanz zwischen ErdbeerhänderInnen und Großmarkthalle und ErdbeerkundInnen entsteht darin, daß die Gefrierlagerung der Erdbeeren (energieintensiv, verlust- und risikobehaftet, investitionsintensiv, Regelungen sind veränderlich und teils kurzfristig veränderbar) oder der Import von Ökoerdbeeren nicht im Gesamtkonzept geklärt wurde und durch „Wahlverhalten“ beim Einkauf (aufgrund der Preislage) oder in „4-6″Jahresrhythmen (für Aufbauleistungen) in Frage gestellt sein kann?
Elektromobilität wird gefördert also Abgasfreie Zukunft? Erderwärmung mit all seinen Folgen wird dabei leider vergessen wenn Millionen von Fahrzeugen an den Ladestationen die Leitungsdrähte wie Heizdrähte wirken lassen trägt das zur Erderwärmung bei genauso wie die Verlustleistung der zahlreichen Transformatoren und selbst der verzicht auf Speicherbatterien durch einsatz von Brennstoffzellen auf Wasserstoffbasis (der muß nämlich erst erzeugt werden). Ok die Leitungsverluste entfallen hier wenn das Wasserstoffgas an der Stromquelle erzeugt und dann zu den Tankstellen trasportiert wird. Das aufladen der Fahrzeugbatterien an der eigenen PV-Anlage hierbei entstehen keine Leitungsverluste währe sicher für die Umwelt besser als die gesamte Energie über das Leitungsnetz zu Beziehen. Der ungehemmte Ausbau auf den Hausdächern und Balkonsolaranlagen für den Eigenverbrauch ohne Finanzamt (sprich Sonnen Steuer und unverhältnissmäßigen Bürokratischen Aufwand bei eigenversorgung vom Hausdach ) ist ein wichtiger Schritt dahin EEG beklaut mich sogar weil ich garantiert 20 Jahre weniger für meinen gelieferten Strom bekomme wie der Netzbetreiber von mir für den Bezug Fordert.
Statt dessen darf ich nur max. 70% meiner möglichen PV-Leistung am Netzübergang einspeisen . Das Leistungsspitzen für den Netzbetreiber zum Problem werden können ist schon klar! Aber warum nicht den Strom die restlichen 30% speichern und später an den Netzbetreiber unter einhaltung der 70% weitergeben? Wenn Wolken die Solarerzeugung mindern gibt es Regelbedarf bei den Netzbetreibern schieben dann die Batteriewechselrichter ihre Energie geregelt ins Netz ist das sogar eine Win Win Win Situation für den Erzeuger den Netzbetreiber und der Umwelt .Ein PV-Wechselrichter der nur abregelt ist ein großes Minus für die Umwelt und der Energie Wende. Lezteres finde ich Toll wir verbrennen kein Öl ,Kohle oder Gas mit all den ungewollten Umweltbelastungen. Die bisherigen Energiereserven bleiben erhalten und können in der Zukunft für die Menschheit von immensen Nutzen sein wenn der Energielieferant Sonne ausfällt. Die Lebensqualität durch eine weniger lärmende und saubere Umwelt steigt. Meine Bitte an die Politik das kriegen wir doch hin oder?
Kritik oder Lob sowie Anregungen gerne in den weiteren Kommentaren.
@Broesel „Ist in ihrem Beispiel denn der Obsthändler auch verpflichtet ihre „überschüssigen“ Erdbeeren zu jeder Zeit und zu einem festgelegten Preis, der deutlich über dem Marktpreis für Erdbeeren liegt, abzunehmen?
„Die EEG-freie Nutzung von selbst erzeugtem Strom ohne eine Festvergütung des Überschußstroms wäre natürlich auch eine Option, über die man diskutieren könnte. Machen Sie aber nicht.“
Broesel: „Ist er weiterhin verpflichtet ihnen zu jeder Zeit, auch außerhalb der Saison, Erdbeeren vorzuhalten, weil sie keine mehr produzieren?“
Der Netzbetreiber ist nicht für die Lieferung des Differenzstroms zu Zeiten ohne Sonne verantwortlich, sondern der Stromhändler, mit dem man einen Liefervertrag hat, und der kann natürlich andere Preise verlangen, wenn der Strom zur Zeit der Lieferung teuerer ist als im Jahresdurchschnitt bzw. als bei anderen Kunden.
Ich bearbeite meine Bundestagsabgeordneten mit diesem Blödsinn aufzuhören, das ist die einzige Möglichkeit