Verbraucherschützer geben Tipps für Photovoltaik-Angebote

Teilen

Für Photovoltaik-Anlagen empfiehlt sich kein Angebot von der Stange, denn kein Dach gleicht dem anderen. Die Planung einer Anlage ist daher ohne einen Vor-Ort-Termin nicht seriös möglich, wie es von der Verbraucherzentrale NRW heißt. Auch zeigt der jüngst aktualisierte Preisindex, dass es bei den von Handwerksbetrieben veranschlagten Summen eine große Spannbreite gibt. Daher lohne es sich immer, mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen, bevor Verbraucher in eine neue Photovoltaik-Dachanlage investieren. Die Verbraucherzentrale NRW hat fünf wesentliche Tipps zusammengetragen, auf die dabei geachtet werden sollte.

Beim Vor-Ort-Termin müsse es darum gehen, die Schattenwürfe und baulichen Gegebenheiten des Daches bei der Erstellung des Angebots zu berücksichtigen. Auch das Profil des Stromverbrauchs eines Haushaltes sollte bei der Planung einer Photovoltaik-Anlage mit oder ohne Speicher berücksichtigt werden.

Das ausführliche Angebot sollte schließlich alle Bauteile und Arbeitsschritte enthalten, die für die Montage und den Anschluss der Photovoltaik-Anlage erforderlich sind. Zudem gehörten alle Fristen und ein verbindlicher Termin zum Netzanschluss in das Angebot, so die Verbraucherschützer. Die Zahlungen sollten erst dann erfolgen, wenn die Lieferungen und Leistungen durch den Handwerksbetrieb erbracht sind. Es sei wichtig, dass die Verbraucher das komplette Angebot prüfen und verstehen, bevor sie einen Auftrag erteilen.

Zudem empfehlen die Verbraucherschützer, die Photovoltaik-Anlagen möglichst groß zu planen – sprich die geeignete Dachfläche möglichst voll auszunutzen. Denn je größer die Anlage sei, umso wirtschaftlicher sei sie. Nach dem Preisindex der Verbraucherzentrale NRW kostet eine Photovoltaik-Anlage mit vier Kilowatt Leistung im Schnitt rund 7600 Euro. Eine Dachanlage mit acht Kilowatt Leistung liege durchschnittlich bei 13.040 Euro.

Die Verbraucher sollten zudem darauf achten, dass der Betrieb, den sie beauftragen, Fachkenntnisse vorweisen könne. Als Beispiele werden Zertifikate über Aus- und Weiterbildungen oder Schulungen bei Photovoltaik-Herstellern genannt. Zudem könne es hilfreich sein, die Erfahrungen anderer Kunden zu sammeln und es sollte darauf geachtet werden, dass es sich um eine Firma in der Nähe handele. Dies könnte Reaktionszeiten verkürzen und bedeute weniger Aufwand bei Reklamationen, Reparaturen oder anderen Vorkommnissen, so die Verbraucherschützer weiter.

Wichtig ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW auch die „Passkontrolle“. Mit dem Photovoltaik-Anlagenpass und -Speicherpass dokumentierten Handwerksbetriebe, dass sie alles nach dem Stand der Technik geplant und installiert haben. Dabei wird auch dokumentiert, dass Photovoltaik-Anlage und Speicher bei Übergabe korrekt funktioniert haben. Für Batteriespeicher ist zudem die Einhaltung des Sicherheitsleitfadens Li-Ionen-Hausspeicher empfehlenswert, wie es weiter heißt.

Die Verbraucherzentrale NRW bietet zudem Energieberatung zu Solarstrom an. Dies sei als ausführlicher Vor-Ort-Termin zu Hause bei den Verbrauchern oder kostenlos per Videoberatung möglich. Die Energieberatung ist Teil des Projekts „Energie2020“ der Verbraucherzentrale NRW, das vom Bundesland und der EU gefördert wird.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Popular content

Bayern will 0,3 Cent/kWh Abgabe für große Solarparks verbindlich machen
19 Dezember 2024 Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab fünf Megawatt sowie Windkraftanlagen sollen unter die heute vom bayrischen Kabinett verabschiedete Regelung fallen...