Bayern will ökologische Ausgleichsmaßnahmen künftig innerhalb der Photovoltaik-Freiflächenanlagen ermöglichen

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In den vergangenen Monaten sind immer wieder Studien und Berichte veröffentlicht worden, die zeigen, dass Photovoltaik-Freiflächenanlagen die Biodiversität positiv beeinflussen. So können sich im Schatten der Module und rund um die Anlagen zahlreiche Pflanzen- und Tierarten ansiedeln und gedeihen, die bei einer rein landwirtschaftlichen Nutzung der Flächen keine Chance hätten. Dennoch ist es bislang Vorschrift, dass Projektierer von Solarparks andernorts ökologische Ausgleichsmaßnahmen ergreifen müssen. Diese sind je nach Größe und Lage der Freiflächenanlagen durchaus zeit- und kostenintensiv.

In Bayern könnte diese Vorschrift im Zuge der Genehmigung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen bald der Vergangenheit angehören. So passierte ein Antrag der Regierungsfraktionen von CSU und Freien Wählern nun den Landwirtschaftsausschuss des Landtages der „Photovoltaik-Freiflächenanlagen ohne zusätzlichen Ausgleichsbedarf zum Regelfall machen“ soll. Darin wird die Regierung aufgefordert, die Genehmigungsverfahren so aufzusetzen, dass die Ausgleichsmaßnahmen im Regelfall innerhalb der Anlage realisiert werden und außerhalb keine weiteren Maßnahmen mehr notwendig sein sollen, wie es im Antrag heißt.

Dafür solle die bayerische Landesregierung definieren, wie Photovoltaik-Freiflächenanlagen ökologisch hochwertig gestaltet und gepflegt werden müssen. Gleichzeitig sollten geprüft werden, ob die Flächen bei bereits realisierten Solarparks sich hochwertig entwickelt hätten und somit ganz oder teilweise auf den Biotopverbund angerechnet werden könnten. „Derartige ökologisch hochwertig gestaltete und gepflegte Anlagen, bei denen Eingriff, Minimierung und Ausgleich auf derselben Projektfläche realisiert werden, leisten nicht nur ihren Beitrag zur Energiewende, sondern tragen auch zur Schonung landwirtschaftlich genutzter Flächen bei“, begründen die Fraktionen ihren Antrag.

CSU und Freie Wähler gehen davon aus, dass für diese neuen Vorschriften „keine neue gesetzliche Regelung“ erforderlich wird. „Gemäß dem Baugesetzbuch darf nach Biotopwertsystem bilanziert werden. Hilfreich wäre in diesem Zusammenhang eine klarstellende Information der Staatsregierung an die Genehmigungsbehörden, dass die Bilanzierung nach Biotopwertsystem in der Bauleitplanung für Photovoltaik-Flächen zulässig und die Aufwertung dieser Flächen anzustreben ist“, heißt es im Antrag.

Das „Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt“ hatte berichtet, dass der Antrag wohl nicht mehr vor der Sommerpause vom bayerischen Landtag verabschiedet werden kann. Da es sich um einen Antrag der Regierungsfraktionen handelt, dürfte er dann nach der Sommerpause wohl problemlos das Parlament passieren. Erst kürzlich hatte die Regierung des Freistaates das Kontingent für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten für die Ausschreibungen von jährlich 70 auf 200 erhöht.

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