Am Donnerstagabend hat der Bundestag das Gesetz zum Energieeinsparrecht für Gebäude, kurz auch als Gebäudeenergiegesetz bezeichnet, beraten und es beschlossen. Die Regierungsfraktionen von CDU, CSU und SPD hatten den Gesetzentwurf genutzt, um dort die Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels und die Mindestabstände von Windparks zu Wohnsiedlungen direkt mit zu beschließen.
Nach monatelangem Hick-Hack ist damit endgültig der Weg frei, um den 52-Gigawatt-Deckel aus dem EEG zu streichen. Mit ihm drohte ein Ende der Solarförderung für alle Photovoltaik-Anlagen bis zu 750 Kilowatt Leistung. Noch sind knapp 1,5 Gigawatt Luft bis zum Erreichen der Marke, das Experten jedoch bereits für den Sommer erwarten. Daher musste die Entscheidung noch vor der parlamentarischen Sommerpause fallen, um einen Einbruch des Photovoltaik-Marktes in Deutschland zu verhindern. In seiner Sitzung am 3. Juli wird der Bundesrat voraussichtlich ebenfalls für das Gesetz votieren. Damit können dann auch die EEG-Änderungen umgesetzt werden und der Deckel wird aus dem Gesetz ersatzlos gestrichen.
Die Bundesregierung hatte die Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels für die Photovoltaik bereits mit dem im September 2019 vorgestellten Klimapaket öffentlich zugesagt. Seither folgte jedoch nur ein Lippenbekenntnis nach dem anderen. Schließlich erzwang der CDU-Wirtschaftsflügel noch eine „Geiselhaft“: Er wollte die Streichung des 52-Gigawatt-Deckels aus dem EEG nur im Paket mit den Mindestabständen für die Windparks an Land beschließen. Bei letzterem Thema gab es aber lange Zeit keine gemeinsame Position zwischen Union und SPD und auch zwischen Bundesregierung und Bundesländern entbrannte heftiger Streit.
Dennoch schreiben sich die Regierungsfraktionen die endlich beschlossene Streichung auf ihrem Konto gut. „Die Abschaffung des 52-Gigawatt-Photovoltaik-Deckels ist ein starkes Signal für mehr Klimaschutz durch die Nutzung und den Ausbau der erneuerbaren Energien. Ein weiterer Zubau von Photovoltaik-Anlagen wäre zwar in jedem Fall noch möglich gewesen, nach unserer Entscheidung wird aber auch weiterhin jede neu gebaute Anlage über das EEG gefördert“, erklärte Anja Weisgerber, Klimaschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, zur Entscheidung.
Die Energiepolitiker der SPD betonten, dass die Koalition mit dem Beschluss der Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels gezeigt habe, dass die „auch in energiepolitischen Fragen handlungsfähig“ sei. Zudem habe die SPD-Fraktion im Gebäudeenergiegesetz durchsetzen können, dass die öffentliche Hand mit gutem Beispiel beim Klimaschutz vorangeht. „Deshalb haben wir vereinbart, die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand über die Vereinbarungen im Klimaschutzprogramm 2030 hinaus mit einer Solarüberprüfungspflicht weiter zu stärken. Konkret heißt das, dass Bund, Länder und Kommunen beim Neubau und umfassenden Sanierungsvorhaben prüfen müssen, ob sich solare Erträge sinnvoll nutzen lassen“, erklärte Timon Gremmels. Zudem sei vereinbart worden, dass Solaranlagen künftig insgesamt deutlich stärker angereizt werden sollen. „Gerade die bislang nur unzureichend erschlossenen Mehrfamilienhäuser haben wir im Blick, für Anlagen mit Speicher gibt es einen zusätzlichen Bonus“, so Gremmels weiter.
Die Grünen halten das vorgelegte Gebäudeenergiegesetz für unzureichend. Sie hatten daher einen separaten Entschließungsantrag in den Bundestag eingebracht, um die Streichung des 52-Gigawatt-Deckels für die Photovoltaik von dem Gesetzentwurf zu entkoppeln. „Zwar will die Koalition den Einsatz der Solarenergie auf und an den Gebäuden anreizen. Doch das soll ausgerechnet auf Kosten der Energieeffizienz geschehen, indem die Solarenergie auf den Energiestandard des Gebäudes angerechnet werden kann. Unterm Strich ist für den Klimaschutz mit dieser Regelung nichts gewonnen. Im Gegenteil: Mit ihrem Gebäudeenergiegesetz manifestiert die Regierung den Abschied von den eigenen Klimazielen“, erklärte die energiepolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Julia Verlinden.
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Und wann erfahren wir, wie hoch die Einspeisevergütung ab August sein wird. Die aktuelle Festsetzung für Juli beträgt 9,03 Eurocent pro Kilowattstunde.
Offiziell wird diese von der Bundesnetzagentur Ende Juli veröffentlicht. Sie können davon ausgehen, dass die Degression erneut bei 1,4 Prozent liegen wird.
Und was hat der BT nun detailliert zu den Abstandsregeln beschlossen? Die Länder können es nach Gusto machen? Betrifft das auch in Bau befindliche Anlagen? Wer weiß es? DANKE. THIEME
Wenn die Kürzungen so weiter gehen, sind wir bald nahe am Börsenpreis. Wie soll da ein Zubau von 5 GW jährlich möglich werden??
Halleluja! Was ein K(r)ampf.
Mir ist nicht klar, worauf die verantwortlichen Politiker bei ihrem Beschluß stolz sein wollen. Der Netzbetreiber bezahlt dem kleinen PV-Betreiber in Zukunft nur noch 9,3 Cent pro Kilowattstunde. Er kassiert aber für jede Kilowattstunde die man bei ihm einkauft ca. 30 Cent. Dazu muss der PV-Betreiber für den selbst verbrauchten Anteil des selbst erzeugten Stroms noch 19 % Mehrwertsteuer abführen, und zwar von dem Preis, als hätte er ihn vom Netzbetreiber bezogen (also von 30 Cent) . Eine wirkliche Verbesserung sieht anders aus. Ich würde mal anfangen mit der Streichung dieser Besteuerung des Eigenverbrauchs und dann weitermachen mit einer Erhöhung der Einspeisevergütung. Dann könnte man echt von einer Verbesserung der unfairen Situation sprechen. Momentan ist der Betrieb einer PV-Anlage höchstens ideell aber keinesfalls wirtschaftlich rentabel. Eine durchschnittliche kleine PV-Anlage wie sie auf ein durchschnittliches Einfamilenhaus passt kostet netto ca. 10-15000 Euro. Das ist in einem Menschenleben bei diesen Vergütungen und dieser Besteuerung nie und nimmer rentabel sondern höchstens was für Idealisten. Und so einer bin ich auch und ich hoffe es werden weiter mehr, denn ich befürchte die Atomlobby hat nach wie vor alles im Griff und möchte gerne weitermachen. Mit dieser Politik sind diese Leute bestimmt sehr zufrieden.
Horst Walter sagt:
Mir ist nicht klar, worauf die verantwortlichen Politiker bei ihrem Beschluß stolz sein wollen. Der Netzbetreiber bezahlt dem kleinen PV-Betreiber in Zukunft nur noch 9,3 Cent pro Kilowattstunde.
Er kassiert aber für jede Kilowattstunde die man bei ihm einkauft ca. 30 Cent.
@ Horst Walter.
Deshalb muss man so viel wie möglich die 30 Cent Einkauf vermeiden.
Mit anderen Worten, den Eigenverbrauch optimieren.
Erhalten in Deutschland private Investoren von Fotovoltaikanlagen auf dem eigenen Haus auch eine einmalige Investitionshilfe, nebst der Einspeisevergütung von zZt 9.03 EUR?
In der Schweiz ist dies der Fall, im Moment etwa 6000 CHF für eine 10kW Anlage.
In der Schweiz ist es ein Investitionszuschuss. In Deutschland erhalten private Investoren für 20 Jahre eine Einspeisevergütung von 9,03 Cent pro Kilowattstunde für den eingespeisten Solarstrom.
Horst Walter sagt:
Der Netzbetreiber bezahlt dem kleinen PV-Betreiber in Zukunft nur noch 9,3 Cent pro Kilowattstunde. Er kassiert aber für jede Kilowattstunde die man bei ihm einkauft ca. 30 Cent
@ Horst Walter.
Das ist ja nur die halbe Wahrheit Ihrer kritischen Betrachtung.
Nicht aus den 9,3 Cent werden die 30 Cent die der Versorger kassiert, sondern aus weit aus weniger.
Der EEG Strom für 9,3 Cent wird zu nächst mal eingespeist, geht zum Handel an die Börse und senkt dort selbst – weil keine Rohstoffkosten – die Börsenpreis auf 3-4 Cent und manchmal weniger.
Siehe hier.
https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all
Und erst aus den 3 – 4 Cent, Börsenpreise werden dann die 30 Cent Verbraucherpreise.
Ich nenne das in meinen Kommentaren, hier monetäre Spielwiese der konventionellen Stromwirtschaft.,
Eine Spielwiese, wo die wegen der Energiewende, so hohen Strompreise konstruiert werden.
Es ist mal wieder nicht zu fassen. Die Wirtschaft und deren Lakaien aus der Politik mögen nun mal keine dezentrale Versorgung. Schön bei den Konzernen lassen das ganze… Wie immer.
Macht man so weiter.
Richtigstellung.
Es darf nicht heißen 30 Cent die der.. „Versorger „..kassiert, sondern die der Verbraucher bezahlen muss. Denn in den 30 Cent stecken ja auch noch Steuern drin.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, das diese 9,3 Cent, die Strom Beschaffungskosten der Versorger auf unter durchschnittlich 4 Cent senken, wovon die Verbraucher nichts abbekommen.
Das Gegenteil ist der Fall, siehe hier:
https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all
Von 2011 bis 2016 sind die Börsenpreise, sprich Strom Beschaffungskosten für die Versorger von
5,158 auf 2,820 Cent/Kwh gesunken, deswegen ist die EEG Umlage von 3,530 auf 6,354 Cent/Kwh gestiegen. Zitat Ende.
Eine Tatsache, die sich in den 30 Cent wieder findet.
Der Bundestag hat aber mit einer Änderung am Text der GEG-Vorlage auch beschlossen, dass für den Neubau eines Einfamilienhauses mit 200 m² Gebäudenutzfläche und drei beheizten Geschossen (z. B. EG, OG, DG) eine PV-Anlage mit nur 2 kW peak Leistung ausreicht, um den Mindestanteil Erneuerbarer Energien an Wärme- und Kühlbedarf des Hauses zu decken. Ich halte das für einen schlechten Witz.
Kleiner Trost: So bleibt mehr Platz für Sonnenkollektoren, die tatsächlich einen wesentlichen Anteil zur Deckung des Warmwasser- und Heizwärmebedarfs leisten.