Bundestag beschließt Streichung des 52-Gigawatt-Deckels für die Photovoltaik aus dem EEG

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Am Donnerstagabend hat der Bundestag das Gesetz zum Energieeinsparrecht für Gebäude, kurz auch als Gebäudeenergiegesetz bezeichnet, beraten und es beschlossen. Die Regierungsfraktionen von CDU, CSU und SPD hatten den Gesetzentwurf genutzt, um dort die Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels und die Mindestabstände von Windparks zu Wohnsiedlungen direkt mit zu beschließen.

Nach monatelangem Hick-Hack ist damit endgültig der Weg frei, um den 52-Gigawatt-Deckel aus dem EEG zu streichen. Mit ihm drohte ein Ende der Solarförderung für alle Photovoltaik-Anlagen bis zu 750 Kilowatt Leistung. Noch sind knapp 1,5 Gigawatt Luft bis zum Erreichen der Marke, das Experten jedoch bereits für den Sommer erwarten. Daher musste die Entscheidung noch vor der parlamentarischen Sommerpause fallen, um einen Einbruch des Photovoltaik-Marktes in Deutschland zu verhindern. In seiner Sitzung am 3. Juli wird der Bundesrat voraussichtlich ebenfalls für das Gesetz votieren. Damit können dann auch die EEG-Änderungen umgesetzt werden und der Deckel wird aus dem Gesetz ersatzlos gestrichen.

Die Bundesregierung hatte die Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels für die Photovoltaik bereits mit dem im September 2019 vorgestellten Klimapaket öffentlich zugesagt. Seither folgte jedoch nur ein Lippenbekenntnis nach dem anderen. Schließlich erzwang der CDU-Wirtschaftsflügel noch eine „Geiselhaft“: Er wollte die Streichung des 52-Gigawatt-Deckels aus dem EEG nur im Paket mit den Mindestabständen für die Windparks an Land beschließen. Bei letzterem Thema gab es aber lange Zeit keine gemeinsame Position zwischen Union und SPD und auch zwischen Bundesregierung und Bundesländern entbrannte heftiger Streit.

Dennoch schreiben sich die Regierungsfraktionen die endlich beschlossene Streichung auf ihrem Konto gut. „Die Abschaffung des 52-Gigawatt-Photovoltaik-Deckels ist ein starkes Signal für mehr Klimaschutz durch die Nutzung und den Ausbau der erneuerbaren Energien. Ein weiterer Zubau von Photovoltaik-Anlagen wäre zwar in jedem Fall noch möglich gewesen, nach unserer Entscheidung wird aber auch weiterhin jede neu gebaute Anlage über das EEG gefördert“, erklärte Anja Weisgerber, Klimaschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, zur Entscheidung.

Die Energiepolitiker der SPD betonten, dass die Koalition mit dem Beschluss der Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels gezeigt habe, dass die „auch in energiepolitischen Fragen handlungsfähig“ sei. Zudem habe die SPD-Fraktion im Gebäudeenergiegesetz durchsetzen können, dass die öffentliche Hand mit gutem Beispiel beim Klimaschutz vorangeht. „Deshalb haben wir vereinbart, die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand über die Vereinbarungen im Klimaschutzprogramm 2030 hinaus mit einer Solarüberprüfungspflicht weiter zu stärken. Konkret heißt das, dass Bund, Länder und Kommunen beim Neubau und umfassenden Sanierungsvorhaben prüfen müssen, ob sich solare Erträge sinnvoll nutzen lassen“, erklärte Timon Gremmels. Zudem sei vereinbart worden, dass Solaranlagen künftig insgesamt deutlich stärker angereizt werden sollen. „Gerade die bislang nur unzureichend erschlossenen Mehrfamilienhäuser haben wir im Blick, für Anlagen mit Speicher gibt es einen zusätzlichen Bonus“, so Gremmels weiter.

Die Grünen halten das vorgelegte Gebäudeenergiegesetz für unzureichend. Sie hatten daher einen separaten Entschließungsantrag in den Bundestag eingebracht, um die Streichung des 52-Gigawatt-Deckels für die Photovoltaik von dem Gesetzentwurf zu entkoppeln. „Zwar will die Koalition den Einsatz der Solarenergie auf und an den Gebäuden anreizen. Doch das soll ausgerechnet auf Kosten der Energieeffizienz geschehen, indem die Solarenergie auf den Energiestandard des Gebäudes angerechnet werden kann. Unterm Strich ist für den Klimaschutz mit dieser Regelung nichts gewonnen. Im Gegenteil: Mit ihrem Gebäudeenergiegesetz manifestiert die Regierung den Abschied von den eigenen Klimazielen“, erklärte die energiepolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Julia Verlinden.

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