Eon nimmt Innogy aus dem Börsenhandel

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Die vormalige RWE-Tochter Innogy ist jetzt Teil von Eon – mit der Eintragung ins Handelsregister ist das so genannte Squeeze-out der verbleibenden Minderheitsaktionäre abgeschlossen. Sie erhalten eine Barabfindung in Höhe von 42,82 Euro je Aktie. Nach Angaben von Eon werden die Innogy-Aktien noch in dieser Woche von der Börse genommen.

Kleinaktionäre hatten zuvor die Höhe der Barabfindung kritisiert. Eon zufolge entspreche die Summe dem volumengewichteten Dreimonatsdurchschnittskurs für den Dreimonatszeitraum vor dem Übertragungsverlangen von Eon im September 2019. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger habe die Angemessenheit der Höhe der Barabfindung geprüft und bestätigt.

Mit dem Deal zwischen RWE und Eon hat RWE das Erneuerbare-Energien-Geschäft von Eon sowie Windparks und Photovoltaik-Anlagen von Innogy übernommen. Eon wiederum erhält das Vertriebs- und Netzgeschäft von Innogy. „Wir freuen uns sehr, dass wir heute den letzten großen Schritt zur vollständigen Übernahme und Integration von innogy vollziehen konnten“, erklärt Eon-Chef Johannes Teyssen. „Wir konzentrieren uns in den kommenden Monaten auf den Abschluss der faktischen Integration aller früheren Innogy-Aktivitäten in unseren Konzern.“

Teyssen betonte, Eon werde die vollständige Integration der Innogy-Geschäfte von nun an genauso zügig umsetzen wie alle vorherigen Phasen der Transaktion. „Wir haben unseren Zeitplan bislang stets eingehalten und werden das auch weiterhin tun“, so der Eon-Chef.

Allerdings droht Eon wie auch RWE noch ein juristischer Rückschlag: Elf Versorger, darunter Naturstrom sowie die Stadtwerke Enercity aus Hannover und Mainova aus Frankfurt, haben vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Klage gegen den Deal eingereicht, da sie hier eine Einschränkung des Wettbewerbs sehen. Die Klage bezieht sich auf die Übertragung der Eon-Assets auf RWE, die von der EU-Kommission früher genehmigt worden war als die Übernahme Innogys durch Eon. Für letztere liegt noch keine schriftliche Begründung vor. Ist die erstellt, könnte auch dieser Teil des Deals Gegenstand einer Stadtwerke-Klage werden.

Sollten die Versorger mit ihrer Klage Erfolg haben, wird das Europäische Gericht die Freigabeentscheidung der EU-Kommission aufheben. Die Kommission müsste unter Berücksichtigung der Wertungen des Gerichts in eine erneute fusionsrechtliche Prüfung des Vorhabens einsteigen.

 

 

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