Die Zukunft älterer Photovoltaik-, Wind- und Bioenergieanlagen, deren EEG-Vergütung ausläuft, bleibt weiter ungewiss. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen ist im Wirtschaftsausschuss des Bundestages mit einem Antrag gescheitert, der eine Regelung zum Ziel hatte, solche Post-EEG-Anlagen wirtschaftlich sinnvoll und rechtssicher weiterbetreiben zu können. Der Ausschuss lehnte den Antrag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und AfD ab.
Zwar würdigten die Mitglieder der Koalitionsfraktionen den Vorstoß, wie es in einer Meldung des Bundestages heißt. Die Anlagen müssten jedoch in ein anderes Regime überführt werden und günstiger als bisher Strom produzieren, da sie 20 Jahre lang von einer fürstlichen Einspeisevergütung profitiert hätten. Ein SPD-Abgeordneter bekräftigte demnach, dass das Thema im Zuge der EEG-Novelle auf den Tisch kommen werde, „und zwar um die Sommerpause herum“.
„Die meisten Anlagen sind technisch auf einem guten Stand und können noch über viele Jahre Sonnenstrom produzieren. Doch dafür fehlen bislang die rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen“, monierte die energiepolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Julia Verlinden. „Wie in vielen Bereichen der Energiewende hat die schwarz-rote Regierungskoalition hier nicht geliefert.“ Es gehe den Grünen darum, so viele Erneuerbaren-Anlagen wie möglich nach dem Ende der EEG-Förderung am Netz zu halten. „Es bedeutet einerseits Ressourcenschonung, wenn ältere Anlagen weiterlaufen können. Andererseits liefern diese Erneuerbaren einen gesicherten Beitrag zum Umstieg von Kohle- und Atomstrom auf saubere Energie“, so Verlinden weiter. Sie forderte die Bundesregierung auf, „umgehend geeignete Anschlussregelungen zu schaffen“.
Ob auch der 52-Gigawatt-Deckels erst zu diesem Zeitpunkt behandelt wird, ist unklar. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) kritisierte am Mittwoch in Berlin, dass es die große Koalition in dieser Woche erneut versäumen werde, den in Kürze erreichten Förderdeckel für neue Solardächer zu Fall zu bringen. Im Bundestag sei aus nicht nachvollziehbaren Gründen keine Einigung auf ein geeignetes Trägergesetz für die dringend notwendige Gesetzesänderung erzielt worden.
Der BSW-Solar fordert jetzt eine Fraktionseinbringung im Eilverfahren spätestens in der kommenden Sitzungswoche des Bundestages Mitte Juni. Denn der Zubaudeckel könne unter Umständen bereits im Juli erreicht werden. „Die unnötige Verlängerung der Ungewissheit für tausende Solar- und Handwerksbetriebe ist grob fahrlässig“, so BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. „Wenn der Solardeckel nicht vor der parlamentarischen Sommerpause fällt, werden die Schäden in die Milliarden gehen, der Klimaschutz blockiert und Tausende in der Solarbranche ihren Job verlieren.“
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Die Bezeichnung „Post-EEG-Anlagen“ ist irreführend, da auch für die Anlagen, deren EEG-Förderzeitraum abgelaufen ist, das EEG ansonsten weiterhin gilt. Es sind also keine „Post“-EEG-Anlagen, sondern immer noch EEG-Anlagen.
Da diese irreführende Bezeichnung auch zu falschen Schlussfolgerungen führen kann, nämlich dass man sich dann nicht mehr die EEG-Vorgaben halten müsse, würde ich eine andere Bezeichnung wählen, wie zum Beispiel „Ü20-Anlagen“…
Hallo Thomas,
du bist nicht der Erste, der diese Diskussion aufmacht.
Ich halte Post-EEG-Anlagen allerdings für eindeutig und verwende diesen Begriff auch bezüglich Anlagen, die nach 20 Jahren aus der Förderung fallen. Beim Begriff „Ü20-Anlagen“ ist ja ebensowenig klar, dass sie sich weiterhin an EEG-Vorgaben halten müssen, denn es ist damit nicht einmal klar, ob es je überhaupt EEG-Anlagen waren. Die wohl am wenigsten angreifbare Formulierung wäre „ausgeförderte Anlagen“, bei der man jedoch den Amtsschimmel schon wiehern hört. Ich denke, wenn wir den Begriff Post-EEG-Anlagen nutzen, ist den informierten Lesern klar, welche Anlagen damit gemeint sein. Falls ich damit falsch liege, bitte ich die Leser, uns dies mitzuteilen.
Viele Grüße,
Sandra
Wäre ja schön, wenn es sich um „post-EEG-Anlagen“ handeln würde.
Tatsächlich entsteht mit Ablauf der 20 Jahre auch bei Kleinstanlagen nach derzeitigem Recht eine EEG-Umlagepflicht auf den Eigenverbrauch, auf die eingespeiste und woanders verbrauchte Energie der Altanlagen ebenfalls.
„Post-EEG“ sollte im Grundsatz das Ziel sein, mit Ausnahme des Einspeisevorrangs und einer fairen, einfachen Abrechnung zu Marktwerten nach Standardlastprofilen, am besten nur jährlicher Abrechnung.
Hi Sandra und Thomas,
meine Youngtimer PV gehen teilweise auf 30 Jahre zu und werden überhaupt nicht müde Erträge wie am Anfang zu haben. Die Post vom Netzbetreiber habe ich nur bekommen, um diese auch noch ins Marktstammdatenregister zu melden, um die EEG Vergütung ab dem 1.2.2021 nicht reduziert zu bekommen 🙂
Also als „Post-Stromeinspeisegesetz-EEG“ oder „Ü27“ fühlen die sich wirklich noch nicht Rentenreif. Der Name der Youngtimer ist dabei völlig egal, da ich mit dem Stromeinspeisgesetz ja vorrangige Einspeisung zum Inbetriebnahme Zeitpunkt hatte.
Das sollte nur endlich wieder für Youngtimer PV in Kraft gesetzt werden.
Wird Zeit das Reso wieder ein neues aktuelle Video jetzt wohl zur Groko veröffentlicht.
Mit sonnigen Grüßen
Bodo
Ich habe einen kleinen PV-Oldtimer von 1999. Damals war es die Gesetzeslage, dass 90% des durchschnittlichen Verbraucherstrompreises als Vergütung gezahlt werden, und das für unbegrenzte Dauer. Vertrauensschutz sieht jedenfalls anders aus.
Leute, was haltet Ihr von Ü20-EEG Anlagen ? Damit wäre jedem klar, die Anlage ist aus der
Förderung heraus gefallen, aber immer noch nach dem EEG – Gesetz zu behandeln.
( Einspeisung ins Netz )
Nase Voll
von den Politikern, die 50 JAHRE
MassenFleisch, Massenflüge, Massenautos, Massenmüll erlaubt hatten. .
REZO HATTE RECHT
UND
.
https://youtu.be/pKymOx9UDoM
.
Gute Idee, sagt Alles und ist verständlich.
Die großen Stromkonzerne sollen doch froh sein, dass es so viele PV-Anlagen gibt. Und das es so viele „Mitarbeiter“ sprich PV-Besitzer gibt, ist doch super. Und diese „Mitarbeiter“ müssen auch fürstlich durch ihre Tätigkeit entlohnt werden.
Fürstlich entlohnt hört sich soan, als wenn man sich hier dumm und dämlich vertont hat, was überhaupt nicht so ist. Meine erste Anlage fällt zum 31.12. 2021 aus der Förderung. Wenn die bis dahin nicht kaputt geht, hat die gerade mal soviel eingespielt, wie ich ausgegeben habe. Liegt auch daran – kleine 1,2 kWp auf Ostdach. Das Risiko hatte ich ganz alleine und habe es trozem auf mich genommen, weil wir aus meiner Sicht viel zu wenig zum Erhalt unserer Umwelt tun.
Hier sind einige auf Wolke 7 und denken es geht weiter so. Alle geförderten Anlagen sind nach Ablauf der Förderzeit zu Marktpreise an die Einspeisung zu nehmen. Also Strom liefern zu den Konditionen wie jedes andere Kraftwerk und wenn Anforderungen dafür da sind.
Nur so kann man das wirklich Strom Business erfahren. Die Anlagen wurden ja schon einmal gefördert und haben den Besitzern guten Profit beschert. Eigentlich war die Förderung 3 mal höher als es sein musste.
Jo, das würden die meisten mit Sicherheit auch gerne tun…
Aber dazu muss klar sein das diese Anlagen auch eine gewisse Garantie bekommen. Und zwar die Garantie das diese mit der seit 20 Jahren funktionierenden Technik ohne teure unnötige Umbauten weiterhin einspeisen zu dürfen.
Daran könnte es aber bereits scheitern, denn es gibt schon Forderungen der Energiewirtschaft das diese auf stand der Technik gebracht werden müssen. Also einen SmartMeter benötigen für die live Ablesung der Erträge, ein NA-Schutz usw nachgerüstet werden muss usw.
Das ganze führt zu immensen Kosten die nicht notwendig sind und nur einen Zweck haben, die Betreiber zu nötigen die Anlage abzuschalten und gut funktionierende Technik zu verschrotten.
Daher muss in diesem Gesetz stehen das die Anlagen auf Eigenverbrauch betrieben und Überschüsse ins öffentliche Netz gegen Vergütung eingespeist werden können ohne eine komplette Umrüstung zu benötigen (Größengrenzen darf es bei Nachrüstungen auf EIgenverbrauch geben, also zb ab 100kWp muss nachgerüstet werden) denn gerade die kleinen Anlagen haben keine Chance auf direktvermarktung da die Kosten den Nutzen überschreiten.
@Hans-Werner Fuchs
Nein ein ‚weiter so‘ will Niemand!
Nach 20 Jahren EEG Förderung benötigen diese PV Anlagen lediglich das, was Sie schreiben, nämlich die Abname des Überschussstroms zum durchscnittlichen Marktpreis. Aber das ist keinesweg gesichert, da es hierfür -nach 20 Jahren- seitens der Politik immer noch keinen gesetzlichen Rahmen gibt.
Und wenn Sie schreiben: „Also Strom liefern zu den Konditionen, wie jedes andere Kraftwerk auch“, dann müsste die Förderung für PV noch deutlich erhöht werden. Denn Kohle- und Atom-Kraftwerke wurden über deutlich mehr als nur 2 Jahrzehnte auch deutlich stärker gefördert, als PV. Es geht schon mit dem für den Eigenverbrauch erzeugtem Strom los. Kraftwerksbetreiber zahlen hierfür keine EEG-Umlage, PV-Anlagenbetreiber ab 10kWp aber schon! Den Preis für Fossilen/atomaren Strom wurde nur durch die Grenzkosten (Brennstoffe, CO2 Zertifikate) bestimmt, also alle weiteren Kosten, z.B. durch Luftverschmutzung, Landverbrauch, Erdfälle, Zwischenlagerung usw., wurden externalisiert. Das bedeutet, die Rechnung hierfür zahlt der Steuerzahler, und zwar zwangsweise!
Die Grenzkosten der EE sind hingegen genau 0! Denn sie haben keine Brennstoffe nötig, weswegen sie auch keine CO2 Zertifikate benötigen.
Daher ist Strom aus EE günstiger, als Strom aus konventionellen Quellen. Man muss nur alle Kosten, die anfallen, auch berücksichtigen.
Das wurde aber seit jeher bei den konventionellen nicht gemacht.
Und wenn Sie von guten Profiten bei PV Anlagenbetreibern reden, dann haben Sie garantiert keine solche Anlage. Dann würden Sie das nicht behaupten. Die 3-5% Rendite sind zwar nicht nichts, immerhin mehr als man auf der Bank bekommt, aber jeder Unternehmer würde für eine solche Rendite nicht einen Finger krumm machen, bzw. auf dieser Basis erst gar kein Unternehmen auf machen.
Mehr als eine unkomplizierte Abname des Überschussstroms zum durchschnittlichen Marktpreis und eine EEG-Umlage-freie Verwendung will wohl niemand ernsthaft.
Es ist ganz egal und hirnrissig, Anlagen zu reduzieren. SOLANGE, bis zuviel Überschuss da ist !!!
H.W. Fuchs sagt:
Hier sind einige auf Wolke 7 und denken es geht weiter so. Alle geförderten Anlagen sind nach Ablauf der Förderzeit zu Marktpreise an die Einspeisung zu nehmen. Also Strom liefern zu den Konditionen wie jedes andere Kraftwerk und wenn Anforderungen dafür da sind.
Nur so kann man das wirklich Strom Business erfahren. Die Anlagen wurden ja schon einmal gefördert und haben den Besitzern guten Profit beschert. Eigentlich war die Förderung 3 mal höher als es sein musste.
@ H.W. Fuchs.
Schauen Sie mal hier.https://www.pv-magazine.de/2020/05/18/zukunft-der-photovoltaik-anlagen-chancen-des-prosumer-modells-der-bundesnetzagentur-fuer-den-kohleausstieg-nutzen/
Da sind wir gerade dabei das mit Hilfe eines Vertreters der Bundes Netzagentur zu zu diskutieren.