Photovoltaik spielt die ganz große Zukunftsmusik. Sie ist inzwischen unschlagbar günstig, unbestritten umweltfreundlich, von allen geliebt. Trotzdem hat die Koalition erst Mitte Mai gegen die Abschaffung des 52-Gigawatt-Solardeckels gestimmt – ein Desaster.
Der Deckel muss weg. Und es ist der richtige Zeitpunkt darüber nachzudenken, wie die Photovoltaik-Politik noch weiter verbessert, der Ausbau beschleunigt und die Rahmenbedingungen unbürokratischer werden können. Zu Unrecht gefürchtet wird in der Debatte das Prosumer-Modell der Bundesnetzagentur, das in den letzten Wochen viel Aufmerksamkeit erregt hat. Leider kursieren nicht zuletzt auf YouTube eine Reihe völlig falscher Behauptungen zu dem Modell. Leicht weiterentwickelt ist es ein Vorschlag, der folgende Qualitäten auf sich vereint:
- schnell viel Photovoltaik ausbauen
- Bürgerenergie stärken
- Anreize für Photovoltaik auf möglichst allen Arten von Dächern und für große Anlagen setzen
- skalierbar, das heißt auch bei sehr großen Mengen Photovoltaik-Strom ist die Stabilität des Systems garantiert
- unbürokratisch
- verlässliche und berechenbare Förderung
- viel Solarstrom für das Geld aus dem Energiewendekonto
- Anreiz, Speicher intelligent zu betreiben.
Folgende Umsetzung wäre zum Beispiel sinnvoll: Die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen können wählen zwischen zwei attraktiven Möglichkeiten. Bei der einen mit intelligentem Zähler und einem Stromvertrag, der Lastverschiebung belohnt, kann die Befreiung von der EEG-Umlage noch ausgeweitet werden. Der aktive Prosumer wird zur tragenden Säule des Kohleausstiegs, weil er mit seiner Photovoltaik-Anlage und je nach Wunsch seinem intelligenten Speicher, seiner Wärmepumpe, seinem Elektroauto und anderem dazu beiträgt, die Stromversorgung auch ohne die regelbaren Dreckschleudern Kohlekraftwerke stabil zu halten.
Die zweite Möglichkeit ist gut für alle, die es gerne einfach haben: physischer Verbrauch von Sonnenstrom im eigenen Haus wird gekoppelt mit der für Betreiber unkompliziertesten Regel, die es je gab: Über nur eine vertragliche Beziehung zum Lieferanten wird garantiert, dass jede produzierte Kilowattstunde Sonnenstrom 12 Cent einbringt. Der Übertagungsnetzbetreiber übernimmt wie bisher die Wetterprognose und professionelle Einbindung ins System über das EEG-Konto. Die Abrechnung erfolgt aber über den Stromlieferanten. Kann der Betreiber oder die Betreiberin den Strom gerade nicht sinnvoll bei sich einsetzen, kann sie den Strom ins Netz abgeben und später oder früher zu den gleichen Konditionen Strom aus dem Netz beziehen. Das Netz dient also quasi als virtueller Speicher, ohne dass dafür Geld verlangt wird. Genial daran ist, dass dadurch die Netzkosten auch für alle anderen Stromkunden sogar tendenziell sinken, weil weniger Regelenergiebedarf anfällt als im klassischen Eigenstromprivileg.
Dieser Vorschlag ist geeignet, den Photovoltaik-Ausbau wieder deutlich zu beschleunigen und die Bedingungen für die Investoren zugleich verlässlicher und attraktiver zu gestalten. Denn es ist an der Zeit über Konzepte nachzudenken, bei denen die Attraktivität von Photovoltaik nicht daran hängt, dass die EEG-Umlage hoch ist. Genau das ist aber beim klassischen Eigenstromprivileg der Fall: Nicht umsonst wurde in diesem Magazin vor kurzem vor einer Senkung der EEG-Umlage und den dadurch ausgelösten Gewinneinbußen im Eigenstromprivileg gewarnt. Aber es kann nicht unser Ziel sein, auf Dauer eine möglichst hohe EEG-Umlage zu etablieren. Es würde auch gar nicht gelingen: Zum einen ist der politische Druck zur Absenkung sehr hoch, zum anderen sind Wind und Photovoltaik einfach nicht mehr teuer. Nach Ausscheiden der älteren Anlagen aus der Vergütung wird die EEG-Umlage unweigerlich sinken. Es ist Zeit darüber nachzudenken, wie ein wirklich zukunftsfestes, unkompliziertes, skalierbares und attraktives Modell für den Zubau von Photovoltaik aussehen kann.
— Die Autorin Ingrid Nestle studierte Umwelt- und Energiemanagement in Flensburg. Sie saß von 2009 bis 2012 erstmals als energiewirtschaftliche Sprecherin für Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag und legte vorzeitig ihr Mandat nieder. Von 2012-2017 wurde sie zur Staatssekretärin für Energiewende und technischen Umweltschutz im Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Schleswig-Holstein. Seit 2017 sitzt sie wieder als energiewirtschaftliche Sprecherin im Bundestag. Sie ist Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie und gehört dem Beirat der Bundesnetzagentur an. —
Die Blogbeiträge und Kommentare auf www.pv-magazine.de geben nicht zwangsläufig die Meinung und Haltung der Redaktion und der pv magazine group wieder. Unsere Webseite ist eine offene Plattform für den Austausch der Industrie und Politik. Wenn Sie auch in eigenen Beiträgen Kommentare einreichen wollen, schreiben Sie bitte an redaktion(at)pv-magazine.com.
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Wenn ich den Wertegang der Autorin verfolge , wundert mich dieser Artikel nicht.
Sie ist eindeutig ins Fahrwasser der Altgedienten geraten, deren Devise lautet, alles unter gewohnter Kontrolle.
Sicher ist die Option 3 mit dem Virtuellen Speicher ein verlockender Vorschlag, der übrigens schon einige Zeit in der Praxis angeboten wird.
Siehe hier:
https://www.eon.de/de/pk/solar/solarbatterie/eon-solarcloud.html?mc=0512112000&gclid=CjwKCAjw5Ij2BRBdEiwA0Frc9Xw9JbKh9JWJ7vfhCBKXBszZGjIdoIcg2dp0nNuNO0RECZ32V2X4jBoC-g0QAvD_BwE&et_uk=1a4a2182cb8f461b8c2f39f84a1304c6
Aber trotz der Verlockung ist bei Lichte betrachtet nicht zu übersehen, dass es ein rein konventionelles Geschäftsmodell ist. Mich würde mal interessieren wie die Speicherhersteller darauf reagieren.
Option 1 und 2 ist vollkommen Prosumer unfreundlich, und wird mit den Aussagen im Artikel wie
Zitat:…skalierbar, das heißt auch bei sehr großen Mengen Photovoltaik-Strom ist die Stabilität des Systems garantiert, und unbürokratisch Zitat Ende.
Wie üblich geschickt verklausuliert dargestellt.
In der Tat ist es nichts anderes, als das, was die Autorin bei Youtube kritisiert, wo der Prof. Weber sagt, das ist so, als wenn ich meine selbst gezüchteten Erdbeeren für 1 Euro in der Markthalle abgeben müsste, um sie dann wenn ich sie essen will für 3 Euro zurückkaufen müsste.
Das alles erinnert mich an die Vorbereitung, zum EEG Wälzmechanismus 2009, da wurde auch alles so wohlwollend dargestellt. Was dabei heraus kam ist ja weitgehend bekannt.
Schade, dass sich eine Grünenpolitikerin dafür missbrauchen lässt.
Siehe auch hier:
Sie ist Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie und gehört dem Beirat der Bundesnetzagentur an. —
Frau Nestle liegt leider daneben und sollte die Papiere nochmal eingehend studieren und sich von Fachleuten außerhalb von BNetzA und Lobby erklären lassen.
Einerseits gibt es von der BNetzA drei Modelle, wobei diese aus Vorschlägen des BDEW incl. der Grafiken übernommen wurden.
Denn zunächst geht es mal um die alten PV-Anlagen, die demnächst aus dem EEG fallen und damit nicht mehr einspeisen dürfen! Die sind klein. Intelligente Stromzähler kosten Geld. Die Besitzer sind meist älter, werden nicht mehr investieren. Die Lastverschiebung kann also nicht im Haus erfolgen.
Die 2. Möglichkeit disqualifiziert sich von selbst: >>>Das Netz dient also quasi als virtueller Speicher, ohne dass dafür Geld verlangt wird.<<< Das Stromnetz selbst kann nie ein Speicher sein…
Wir brauchen PV-Anlagen mit intelligentem Speicher, der Spitzen abfängt, E-Autos zur richtigen Zeit lädt. Statt EEG braucht's eine Vergütung nach Börsenpreis – allerdings ohne den Einsatz der neuen mitverdienenden Berufsgruppe "Aggregatoren".
Einig nur in dem Punkt: Der Deckel muss völlig weg.
Herr Link, Sie argumentieren immer aus der Sicht der Speicherverkäufer. Nehmen Sie doch bitte mal zur Kenntnis, daß es derzeit keine intelligenten Speicher gibt, die das Netz entlasten, sondern die Intelligenz der Speicher genutzt wird, um mit teilweise hohen Wirkleistungsverlusten von 20% den Eigenverbrauch zu erhöhen. Diese Speicher arbeiten sogar gegen die Netzstabilität. Daher sollte man Speicher nur fördern, wenn diese vom Netzbetreiber / EVU fremdgesteuert werden können.
Ich stimme zu, es braucht über das Modell 1 der Prosumer mit Smartmeter-Gateways eine andere einfache Alternativ, bei der an Altanlagen nichts geändert werden muss und einfach weiter VOLL eingespeist wird (selbst Umstellung auf Überschußeinspeisung ist ein teurer Eingriff), vergütet wird der Börsenpreis zzgl. eines Aufschlags, da der Netzbetreiber Netzentgelte spart, wenn der den PV Strom im Ortsnetz weiter verkauft.
Ebenso braucht es eine einfache Lösung für Neuanlagen mit Überschußeinspeisung. Da ist das Modell „Netzbetreiber-Option“ nicht ganz falsch. Allerdings machen die Grünen es wieder zu kompliziert. Mein Vorschlag: für jeweils 3 kWh eingespeisten Strom wird 1 kWh Strombezug nicht berechnet. Alle anderen Hürden sollten (EU konform) entfallen, d.h. keine EEG Umlage und keine Zwangsgewerblichkeit, also keine Anmeldung beim Finanzamt, aber auch keine Mwst- Erstattung, keine EEG Umlage, keine Versteuerung der Sachentnahme, keine 70% Abregelung, keine Anmeldung im Marktstammregister (das sollen mal schön die Netzbetreiber machen). Einfach Anlage aufs Dach, intelligenter Zweiwegezähler rein (um die Doppelbeschaffung nach Standardlastprofilen zu vermeiden) und fertig.
Hallo ihr Prosumer, oder die die es noch werden.
Lasst mich vor dem Hintergrund unserer gegenwärtigen, praktizierten Einspeisung, die Optionen
1 und 2 der BNA Vorschläge betrachten.
Wir speisen mit 15 Kwp nach dem Eigenverbrauchsmodus ins Hausnetz ein, wo alle hauseigenen Verbraucher dranhängen und.. „vorrangig“… bedient werden.. Alles was dann noch übrig ist, geht ins öffentliche Netz. Wir sparen somit 30 Cent für jede vermiedene Kwh, und bekommen für den Überschuss 11 Cent vergütet.
Die Anlage ist von Ost nach West ausgelegt, so dass die Leistungskurve möglichst nahe der Lastkurve kommt.
Im Flur unseres Wohnhauses hängt ein Display wo man erkennen kann, ob gerade Strom abgegeben wird oder aus dem Netz gezogen wird. Wenn, wie die letzten Wochen geschehen, morgens die Sonne auf die Ostseite scheint , und über den Eigenverbrauch hinaus 10 bis 12 Kw eingespeist werden – für 11 Cent die Kwh wohlgemerkt – hängen wir unser E- Auto an, werfen die Waschmaschine an, und eventuell noch den Rasensprenger, um möglichst viel Kwh für 30 Cent zu vermeiden.
So und nun das Ganze nach den BNA Vorschlägen Option 1 und 2
Unser gesamt Erzeugter Strom geht ins öffentliche Netz, nimmt am Marktgeschehen teil, wird dort abgewertet, denn bekanntlich müssen die EE ja seit 2010 an der Börse zusätzlich vermarktet, genauer gesagt verramscht werden. Diesen „Ramschpreis“ bekomme ich dann meinem Eigenverbrauch – der gemessen wurde – gutgeschrieben.
Versteckt wird das unter den geschwollenen Formulierungen „Skalieren und System Stabilisierung“
Aus meinen vermiedenen 30 Cent, sind dann ganz schnell 10 Cent und weniger Marktpreis geworden, die für meinen Eigenverbrauch noch geblieben sind..
Das meint auch der Prof. bei Youtube, wenn er sagt, das ist so ähnlich, als wenn ich meine selbst gezüchteten Erdbeeren für 1 Euro in der Markthalle abgeben müsste, um dann für 3 Euro zu kaufen.
Möglicherweise liest die Frau Nestle hier mit, und kann mal bei Lichte betrachten, was Sie da als Chance für die Prosumer empfiehlt.
Sie haben den Artikel nicht gelesen, oder?
Nochmal ganz einfach:
Option 1: intelligente Lösung, für Kunden mit intelligenten Zählern mit vollem Eigenstromprivileg. (die Chance für Prosumer)
Option 2: einfach, simple und solidarische Lösung, für alle Kunden, (nicht nur für Technik Nerds) mit einer quasi festen Einspeisevergütung und sehr einfacher Abrechnung. (für mehr PV auf allen Dächern)
Der Klimawandel ist kein Problem was autarke Eigenversorger nicht betrifft! Es sollte uns allen daran gelegen sein endlich sehr viel PV in diesem Land zu installieren, dafür ist die angedachte Lösung ein cleveres Konzept auf dem Weg in die Zukunft!
@ Peter Lorenzen
Haben Sie meinen Kommentar gelesen ???
Ich halte das mit dem gegenwärtigen Eigenverbrauch, wie von uns praktiziert für die gerechteste Lösung, was halten Sie da von???
Sie haben weder das BNetzA Modell, noch den Artikel von Frau Nestle verstanden, weil sie dogmatisch die Augen verschliessen. Sie können all das, was sie wollen als Prosumer in Option 1 machen. Die andere Option sorgt aber für die Skaleneffekte und den Klimaschutz.
PS: und ihr Erdbeerbeispiel wird nicht besser durch ewiges wiederholen. Strom ist keine Erdbeere. Auf Erdbeeren können sie verzichten, wenn keine mehr produziert werden, weil der Markt durch die heimische Produktion zusammen gebrochen ist. Dann essen sie halt Johannisbeeren. Auf Strom können sie nicht verzichten. Den brauchen sie besonders an den Tagen, an denen keine Erdbeeren wachsen, im Winter. (Wobei Sie dann vlieleicht sogar welche aus Südafrika essen. Können sie sich ja leisten, bei all dem CO2 freien Eigenstrom den Sie produzieren 😉 )
Sehr geehrter Herr Lorenzen ,
Ich bin nicht gerade vom Fach. Um aber dennoch bei ihrem Beispiel von den Erdbeeren zu bleiben:
Nehmen wir an, Erdbeeren seien ein wichtiges Gut und müssten immer zur Verfügung stehen. Nehmen wir darüber hinaus an, es gibt die Möglichkeit auch im Winter jederzeit Erdbeeren zu produzieren, in der Regel von industriellen Großoduzenten meist unter ökologisch deutlich schlechteren Bedingungen. Diese verdienen damit ihr Geld und ihre befriedigen Aktionäre.
Der Staat hat die Aufgabe dafür zu sorgen dass immer Erdbeeren zur Verfügung stehen. Viele Leute produzieren die Erdbeeren für ihren Hausgebrauch zumindest ein Teil des Jahres selber.
Es mag sinnhaft sein, zu wissen wie viele Erdbeeren von diesem Privatleuten zu welchem Zeitpunkt hergestellt werden, damit man weiß dass immer genügend, aber nie zu viele Erdbeeren zur Verfügung stehen. Es mag sogar sinnvoll sein, den kleinen Produzenten zu verbieten zu bestimmten Zeitpunkten zu viele Erdbeeren zu produzieren oder ihnen aufzuerlegen eine bestimmte Mindestanzahl von Erdbeeren zu produzieren – im machbaren Rahmen, aber welchen Grund sollte es geben diese Menschen dazu zu zwingen ihre Erdbeeren an industrielle Großproduzenten verkaufen zu müssen anstatt sie selber zu essen um dafür hinterher entweder ihre eigenen Erdbeeren oder die vom groß Produzenten hergestellten Erdbeeren von diesem zurückzukaufen zu einem erheblichen Preisunterschied nach dessen Wünschen und Vorstellungen und ganz sicher mit dem Ziele den Shareholder-Value dieser Firmen zu erhöhen?
Es ist typsich bürokratisch deutsch, kostet kur zusätzlichen Aufwand – ist das außerhalb Deutschlands in einem anderen Land angedacht oder Realität?
Zudem hat es einfach ein irres Gschmäkle wie man im Ländle sagt, es stinkt nach einem Trick, die Umsätze der großen Energieversorger zu sichern (der Unterschiedsbetrag dürfte mit allen Mitteln künstlich teuer gerechnet werden, damit für RWE und Co. genügend übrig bleibt, und vor allem, damit als Mitler des Strombedarfs für alle immer zwangsweise im Spiel bleibt.
Wie gesagt, ich bin kein Experte, nur interessiert von außen. Aber das Modell stinkt schon beim ersten Lesen nach Betrug, spätestens am Ende im Kleingedruckten.
Wie machen das denn Kalifornien oder andere Vorbildregionen, die wir ja wohl längst nicht mehr sind?
Dabei bleibt die Frage, was die Leistung der Verteilnetzbetreiber ist, um gerechtfertigterweise den eingespeisten Strom zu deren Gunsten und als nachhaltigen Erneuerbaren Energien Strom zu vermarkten. Das dürfte man als Altanlageneigentümer Diejenigen fragen wollen, welche vom BDEW Vorschlag zur Entscheidung zu einem neuen Prosumer-Marktmodell unbegründet Gebrauch machen. Die detailliertere Berechnungsgrundlage wird durch die 3 Darstellungen nicht erklärt.
Vielleicht erwartet man als Normalverbraucher/-prosumer dazu dann zu viel?
Die Regelung soll dann vermutlich auch nur ein paar Jahre Gültigkeit haben (bspw. EEG Gesetzesänderungen)?
zumindest ungeklärte Fragen
Falsch, bei Option 1 wird nur der Überschuss ins Netz gespeist, genau so wie Sie es aktuell auch machen.
Das von Ingrid Nestle beschriebene Modell entfernt jeden Anreiz einen Heimspeicher zu errichten. Außerhalb von Regelenergiebereitstellung gibt es derzeit keine rentablen Geschäftsmodelle für den Betrieb von Speichern. Die Industrie muss aber Speicher verkaufen können um Cash-Flow zu generieren um die Technik zu verbessern. Bevor Ingrid Nestle als Grüne dafür sorgt den Ausbau und die Entwicklung von dringend notwendigen Speichern zu stoppen, sollte sie sich lieber überlegen wie Speicher dezentral und netzdienlich wirtschaftlich betrieben werden können. Von einfachen Bürgern, Kommunen, Genossenschaften und KMU. Hermann Scheer und Hans-Josef Fell sollten Vorbilder für die Politik der jungen Grünen Generation sein.
es ist doch nicht Aufgabe der Politiker sich zu überlegen, wie Speicher netzdienlich betrieben werden können, das ist Aufgabe der Hersteller und die versagen hier komplett. Die Politik muss die Rahmenbedingungen schaffen und das ist mit dem Smartmeter Rollout geschehen. Hausspeicher machen ökologisch kaum Sinn, sie verbraten 20% wertvollen PV Strom in Wirkleistungsverlusten und arbeiten all zu oft gegen die Netzlast. Das sind dezentrale Quartiersspeicher am jeweiligen Ortstrafo ( die auch noch HPC Lader für E-Autos sein könnten) viel mehr Sinn. VW, Tesla u.a. andere haben das erkannt, während RWE und Co. weiter pennen.
Genau das ist der Punkt! Es entfällt der Anreiz für Heimspeicher, und das ist auch gut so! Heimspeicher werden heute ausschließlich zur Erhöhung des Eigenverbrauchs betrieben. Das hat keinerlei Nutzen für die Energiewende. Denn für die CO2-Emissionen es ist völlig egal, ob PV-Strom im Gebäude verbraucht wird, oder ob er ins Netz eingespeist wird und dort Kohlestrom verdrängt. Batteriespeicher auf Netzebene für Regelenergie sind ein ganz anderer Schnack, die werden von dem Modellvorschlag aber nicht tangiert.
Jetzt ist auch klar, wieso E3DC und Herr Farenski auf Youtube Stimmung machen und die Vorschläge schlicht falsch darstellen bzw. die Hälfte weglassen. Weil deren Geschäftsmodell in Gefahr ist. Und deren Geschäftsmodell ist nicht „die Bürgerenergiewende“ sondern der Verkauf von Batteriespeichern.
Alexander Frank sagt:
Denn für die CO2-Emissionen es ist völlig egal, ob PV-Strom im Gebäude verbraucht wird, oder ob er ins Netz eingespeist wird und dort Kohlestrom verdrängt.
@ Alexander Frank.
Egal ist es aber nicht für dem Prosumer. Der denkt in erster Linie an seinen Eigenverbrauch.
Wenn wir nur auf die Idealisten warten wollen, denen das egal ist, können wir die Energiewende abhaken.
@Hans Diehl: der Prosumer kann ja auch weiter an seinen Eigenverbrauch denken. Wenn er der Meinung ist, dass es sich lohnt, stellt er sich halt einen Speicher hin und geht mit seinen Überschüssen in die Direktvermarktung. Bei ausgeförderten Anlagen ist das die heutige „sonstige Direktvermarktung“, bei noch geförderten Anlagen bzw. neuen PV-Anlagen die Marktprämienvergütung. Das ist die „Markt-Option“ der BNetzA.
Auch bei der symmetrischen Bepreisung gibt es weiterhin eine EEG-Vergütung (bei neuen Anlagen oder solchen die noch in der Förderung sind), die wird halt beim Lieferanten mit der Stromversorgung verrechnet. Ein Speicher wird in dem Modell überflüssig. Die meisten Kommentatoren scheinen mir bei dem Ansatz zu übersehen, dass der dafür veranschlagte Monatspreis (im Foliensatz 14,60 Euro/kW/Monat) keinesfalls ein Fixpreis ist, sondern wettbewerblich beim gewählten Versorger ermittelt wird.
Peter Lorenzen sagt:
Sie haben den Artikel nicht gelesen, oder ??
Option 1: intelligente Lösung, für Kunden mit intelligenten Zählern
Option 2: einfach, simple und solidarische Lösung, für alle Kunden, (nicht nur für Technik Nerds) mit einer quasi festen Einspeisevergütung und sehr einfacher Abrechnung. (für mehr PV auf allen Dächern)
@ Peter Lorenzen.
Ich habe den Artikel sehr wohl gelesen, und zu dem kenne ich auch noch die Zusammenhänge, die dem unbedarften Leser hinter Verklausulierungen, wie Skalierung und Stabilität des Systems verborgen bleiben. Mit der Aussage wie intelligente Lösung, für Kunden mit intelligenten Zählern, lässt sich jemand der mit der Materie verteaut ist, nicht beeindrucken..
Fakt ist, bei beiden Optionen geht mein.. „wertvoller“.. EEG Strom erst mal im öffentlichen Netz raus und kommt.. „entwertet“.. zurück. Zurück in Form einer Gutschrift für meinen Eigenbedarf.
Sie wissen doch, dass der EEG Strom seit 2010 an der Börse zusätzlich vermarktet werden muss.
Dort zusätzlich anfällt und den Marktpreis rapide nach unten drückt, und genau zu diesem niedrigen Marktpreis, oder genauer gesagt „Ramschpreis“ kommt er dann wieder zu mir als Gutschrift für Eigenbedarf zurück.
Da ist der gegenwärtige Modus mit den vermiedenen Kwh zu 30 Cent, wie in meinem Beitrag vom 18 Mai um 16.10 beschrieben, wesentlich gerechter.
Herr Frank, ohne Speicher bekommen Sie Kohle oder Gas nicht aus dem Netz. Die Bundesnetzagentur hat es in ihrem Speicherbericht vom März 2020 beschrieben, dass man lieber Gas-Kraftwerke statt Speicher will. Das Netz soll also fossil bleiben. Wir brauchen die dezentrale Energiewende, der Eigenverbrauch von Energie macht absolut Sinn und wirtschaftlich. Die Vorstellung: Viele schöne PV-Anlagen und ALLES in das Netz ist aus der Zeit von vor 20 Jahren und einfach veraltet. Die Bürger und Unternehmer machen die Energiewende und auch nur dann, wenn es für diese wirtschaftlich ist. Deshalb ist die Höhe des Eigenverbrauchs die entsprechende und entscheidende Stellschraube. Ne pure PV-Anlage mit Einspeisevergütung von vielleicht 12 Cent und nur 20% Eigenverbrauch bietet wirtschaftlich NULL Anreiz und wird kaum jemand machen. Da kracht Ihnen der Ausbau komplett zusammen. Mal abgesehen davon, dass Eigenverbrauch ohne Leistungsverluste und Dezentralität richtig ist. Und wie gesagt: OHNE Speicher bleibt das Netz fossil und die Häuser behalten ihren CO2-Auspuff. Das Elektroauto soll dann mit Kohle/Atom/EE-Strommix aus dem Netz beladen werden? Da hat dann wahrscheinlich Herr Sinn total recht, dass dann der alte Diesel wahrscheinlich wirklich ökologischer ist. Wir brauchen die Fortsetzung der Bürger-Energiewende, nicht die ewige Abhängigkeit zu den alten Stromversorgern und teure Netzkosten. Das BNA-Modell schreibt die alte Abhängigkeit auf ewig fort und genau das ist das Ziel dieses Prosumer-Modells.
@Frank Farenski: falls Sie es tatsächlich sind, freut es mich dass Sie sich hier beteiligen.
Sehr richtig, Speicher sind notwendig, nur wer sagt dass diese in den Haushalten stehen müssen? Niemand. Denn dort nutzen sie im heutigen Modell eben nicht dem Herausdrängen von Kohle und Gas aus dem Netz (keine Regelenergiebereitstellung), sondern nur und ausschließlich der Erhöhung des Eigenverbrauchs. Es gilt aber, möglichst kosteneffizient nicht die individuellen Emissionen, sondern die Emissionen des Gesamtstrommix zu reduzieren. Ob Sie ihr Elektroauto nun (nach 30% Systemverlusten) mit eigenem PV-Strom beladen und ihr Nachbar dafür mit 100% fossilem Netzstrom, ist in Summe egal. Eine klare Aussage, welchen Nutzen Batteriespeicher in Haushalten also für die dezentrale Energiewende haben, bleiben Sie abgesehen von Allgemeinplätzen schuldig.
Ob das Modell „PV-Anlagen plus natürlicher Eigenverbrauch“ ein Modell von vor 20 Jahren ist, ist mir herzlich egal – es ist das Modell was sich rechnet, und zwar besser als beim zusätzlichen Einsatz von Batteriespeichern, die mit dubiosen Argumenten wie „Teilautarkie“ an den Mann oder die Frau gebracht werden. Es ist mir schleierhaft wieso sich PV-Anlagenbetreiber davon überzeugen lassen.
Zumal sich viele PV-Betreiber nicht klar machen: auf die Einspeisevergütung gibt es einen Bestandsschutz. Ihre Heimspeicher leben ausschließlich von dem Delta zwischen den PV-Stromerzeugungskosten und den Strom-Bezugspreisen. Darauf gibt es keinen Bestandsschutz. Was sagen Sie denn zu dem Vorschlag der Grünen, die EEG-Umlage um 5 ct/kWh abzusenken und die Differenzkosten zukünftig aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren? Oder zu – gerechtfertigten – Überlegungen, die Netzentgelte zukünftig leistungsbasiert zu erheben? Da muss Ihnen ja Angst und Bange werden, denn sinkende Strom-Arbeitspreise verlängern die Amortisationszeit eines bereits installierten Speichers um Jahre und machen den Verkauf neuer Speicher zur Eigenverbrauchsoptimierung unmöglich.
@Hans Diehl: Ihr Beispiel zeigt auch unser Verbrauchsmuster sehr gut.
Eine Frechheit, wenn man das nicht mehr darf.
Herr Lorenzen geht gar nicht darauf ein.
Herr Farenski, Sie wollen oder dürfen es aufgrund Ihrer Bezüge von E3DC nicht verstehen „Ne pure PV-Anlage mit Einspeisevergütung von vielleicht 12 Cent und nur 20% Eigenverbrauch bietet wirtschaftlich NULL Anreiz“ Doch! Genau dieses Modell erzielt eine Rendite von 8% p.a., wohingegen ein Hauskraftwerk in den 15 Jahren seiner Nutzungsdauer die Investitionskosten nicht mehr einbringt, lohnt sich nur für Einen: den Hersteller, seine Verkäufer und Werbetreibenden.
Das Problem bei der ganzen Sache ist doch, dass die sog. Prosumer ihren Strom nicht mehr selbst speichern dürfen. Sie können nur den im momentum erzeugten Strom nutzen und alles was nicht verbraucht wird geht in das Netz. Der Selbstversorgungsanteil liegt max. bei 30-35 %. Damit sind die Speicherhersteller und ein großer Teil des gerade aufgebauten Marktes tot. Der eingespeiste Strom wird bezahlt und der Prosumer muss 65 – 70 % des Stromverbrauchs zu Marktpreisen incl. EEG Umlage und Steuer!! kaufen. Die Autorin vergleicht das mit einem virtuellen Speicher. Was passiert mit den Altanlagen, deren Einspeisevergütung ausläuft: wird hier auch dieses Modell zur Anwendung kommen? – für unsere Stromversorgung mit regenerativen Energien sind diese Anlagen unverzichtbar!.
Heinrich-Bernhard Münzebrock sagt:
Das Problem bei der ganzen Sache ist doch, dass die sog. Prosumer ihren Strom nicht mehr selbst speichern dürfen. Sie können nur den im momentum erzeugten Strom nutzen und alles was nicht verbraucht wird geht in das Netz
@ Nein, noch nicht mal das. Der im Momentum erzeugte Strom geht auch erst mal ins Netz, senkt an der Börse die Preise, entwertet sich quasi selbst. mit dem dann die Altgedienten ihre Geschäfte machen. Der Eigenverbrauch kommt dann abgewertet als Gutschrift zurück. Es ist wie schon seit Beginn der Energiewende. Vorschläge die von der konventionellen Seite kommen, waren noch zu keiner zeit Energiewende dienlich. Hermann Scheer würde sich im Grabe umdrehen, wenn er mit bekäme, dass sich vor diesen Karren ausgerechnet eine Grüne Politikerin spannen lässt.
Da haben Sie das Modell 1, welches der heutigen sonstigen Direktvermarktung entspricht, leider – wie so Viele – falsch verstanden. Hier ist ein Speicher möglich und, wenn er netzdienlich ist, auch sinnvoll. Die intelligenten Smartmeter, die hier zum Einsatz kommen, sind Grundbedingung für intelligente Speichersteuerung (von aussen). Wer hingegen seine Altanlage nicht umbauen möchte, der braucht ein einfaches Modell für weitere Volleinspeisung zum Börsenpreis (plus evtl. einen kleinen Aufschlag für eingesparte Netzentgelte).
In dem Webinar „Agora Energiewende“ letzte Woche hat der NRW Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart interessante Vorschläge unterbreitet die Krise zu nutzen und grundsätzlich Neu „Groß zu denken“. Wenn ich die Diskussion hier um „Kaisers Bart“ verfolge kann ich dem nur zustimmen. Das ist alles noch viel zu komplex um einen Innovationsschub auszulösen. Es liest sich wie ein „Vor-Corona“ Projekt.
Statt Steuergelder nach Lobby Kriterien zu vergeben sollte der Staat seiner grundsätzlichen Aufgabe nachgehen und die Gesetzgebung „entschlacken“ und sich darauf beschränken Richtlinien und grobe Rahmenbedingungen zu setzen. Es besteht gesellschaftlicher Konsens die Umstellung auf die CO2 freie Industrie durchzuziehen. Also nicht etwas auf unser komplexes System draufsatteln sondern auf einem weißen Blatt Papier neu beginnen. Gerne wie bei der Corona Umsetzung unter Begleitung der Wissenschaftler. Lobbyisten sollten aber draußen bleiben.
Warum nicht elektrischen Strom von allen Abgaben befreien. CO2 frei erzeugter Strom, egal welcher Provenienz, wird zu einem, gern auch Mengen und zeitlich variierenden, Festpreis von sagen wir ca. 0.08€/kWh vergütet. Alle Umlagen werden sozial verträglich über eine CO2 Umlage/Steuer ausgeglichen die auf CO2 Verbrauch erhoben wird.
Das kostet erstmal nicht viel Steuergelder müßte aber eine gewaltige Lenkungswirkung erreichen können. Mit Investitionsschüben wir wir sie jetzt brauchen. Hilft kurzfristig der in Not geratenen Industrie aber auch den Haushalten, Gaststätten, Kultur und anderen Einrichtungen die derzeit auf Null gesetzt wurden.
Wir würden dann auch schnell sehen ob es der seit Jahrzehnten geförderten Wasserstoffindustrie gelingt ein selbst tragendes Businessmodell zu entwickeln.
Das von der Bundesnetzagentur vorgestellte Prosumer-Modell ist der Tod für die bürgerliche Energiewende.
Der 52 GW-Deckel muss weg und das EEG vereinfacht und den wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst werden.
Eine Strompreise-Belastung von brutto 10 Cent pro kWh ist nicht akzeptabel.
Ausdrücklich begrüße ich die Vorschläge im Kommentar.von Andreas Fendt. Aber wenn wir hier über die Vorschläge der BNA diskutieren, sollte doch mal geprüft werden, ob die vorgeschlagenen Optionen auch finanziell ausreichend attraktiv sind. Meine Rechnung ergibt, dass dies bei Standardannahmen zu spezifischen Kosten (1500 €/kWp bei einer 5 kWp Anlage), spezifischem Ertrag (950 kWh/kWpa) und jährlichem Stromverbrauch (3000 kWh) für eine Vergütung von 12 ct/kWh nicht der Fall ist. Unter der Annahme, dass bei dem vorgeschlagenen Prosumermodell keine USt Befreiung für PV-Anlagen vorgesehen ist, muss die Vergütung mindestens 15 ct/kWh betragen. Dieser Aspekt kam in den obigen Kommentaren nicht zur Sprache.
PS: Informationen zu meiner Berechnung erhalten Sie von mir über persönliche email an alfred.koerblein@gmx.de
gerne rechnen wir mal mein Modell hier mit Ihren Zahlen:
Sie investieren 7500 € für jährlich 5 kWp *950 kWh = 4750 kWh/a, davon nutzen Sie 20% selbst = 950 kWh, Sie müssen statt 3000 kWh zu 32 ct nur noch 2050 kWh kaufen, spart 950 * 0,32 = 304 €. Sie können noch 3800 kWh einspeisen und sparen 1/3 Bezug, also 3800/3 = 1266 * 32 ct = 405 €.
Zusammen sind das 304 + 405 Euro = 710 Euro. 7500/710 = 10,56.
Nach ca. 10 Jahren hat sich die PV bezahlt gemacht und liefert dann weitere 20 Jahre sauberen Sonnenstrom.
Hallo ihr Prosumer und alle die es noch werden wollen. Möglicherweise lesen auch einige grüne Politiker hier mit.
Was hier von der BNA vorgeschlagen wird, ist das gleiche wie das „Faule EI“ das 2010 mit der EEG Ermächtigungsverordnung den EE und der gesamten Energiewende ins Nest gelegt wurde.
Übrigens auch auf Drängen der konventionellen Stromwirtschaft.
Zur Erinnerung, bis 2009 wurden die EE den Versorgern anteilmäßig, zwingend zugeteilt, und gingen infolge dessen, mit dem gleichen Wert wie der konventionelle Strom auf die Handelsebene zum Kunden. Seit 2010 müssen die EE auf drängen der konventionellen Stromwirtschaft, separat an der Börse vermarktet werden, fallen dort zusätzlich an, und drücken nach dem Merit Order Prinzip die Börsenpreise nach unten, bis hin zu negativ.. Die EE werden quasi verramscht, zur Freude der Händler, und Versorger, die zu diesen Ramschpreisen kaufen, und den Strom lukrativ zum Kunden bringen.
Damit das Gemauschel dem normal sterblichen Betrachter nicht auffällt, müssen die EE an der Börse ihren grünen Namen abgeben. Der kommt erst wieder ans Tageslicht, wenn die Versorger mit einem prozentualen Anteil EEG Strom in ihren Angeboten Gewinn bringend Werbung machen.
Und weil noch nicht genug Paradoxon, zahlen die Verbraucher seit 2010 für die sinkenden Börsenpreise auch noch höhere EEG Umlage.
Wie das in der Praxis abläuft zeigt das folgende Beispiel.
Zitat: Diese zwei Artikel beantworteten sehr gut unsere Frage, wer eigentlich an der Strombörse einkauft. Denn es wurde immer nur von Versorgungsunternehmen, Stromhändlern, industriellen Großkunden und Banken gesprochen. Nun wissen wir dazu gehören auch die Stadtwerke und Unternehmen, wie E.ON, RWE usw. Es gibt also keinen Zwischenhändler mehr. Der Grund dafür, dass Unternehmen wie RWE auch an der Börse einkaufen, obwohl sie selbst rund 30 Kraftwerke besitzen und somit eigentlich genug Strom produzieren, ist einfach. Es gibt Tage, da ist der Strompreis an der Börse so günstig, dass eine Eigenproduktion viel teurer wäre. Daher werden dann die Kraftwerke gedrosselt und lieber günstig eingekauft. Zitat Ende.
Man hat damals den EE unbemerkt den gesetzlichen vorrangigen Verbrauch genommen.
Ähnliches soll sich nun mit dem Vorschlag 1 und 2 der BNA bei den Prosumern wiederholen.
Der selbst erzeugte Strom soll nicht mehr ins Hausnetz eingespeist werden, um die eigenen Verbraucher vorrangig zu bedienen, sondern direkt über das öffentliche Netz in den Markt integriert werden. In den Markt integriert bedeutet, er fällt an der Börse zusätzlich an, wird dort ..“Vermarktet“.und .senkt die Börsenpreise. Mit anderen Worten er macht sich dort selbst für die Händler zum Schnäppchen. Von der Börse kommt er dann virtuell und.. „entwertet“.. wieder zurück zum Prosumer und wird dem als Gutschrift für den Eigenverbrauch verrechnet. Man sieht das blaue Wunder versteckt sich hinter dem Begriff „Vermarktung“, der in Option 1 und 2 nicht übersehbar ist.
In der Praxis bedeutet das, die Versorger machen mit dem verramschten EE Strom auf der Handelsebene lukrative Geschäfte, während der Prosumer auf dem Ramschpreis in Form von der Eigenverbrauchsverrechnung sitzen bleibt.
Ich kann nur hoffen, dass hier die Autorin des Artikels und einige grünen Politiker mitlesen, und sich Gedanken darüber machen, damit ein solcher Taschenspielertrick wie 2010 der konventionellen Stromwirtschaft nicht wieder gelingt.
Das wäre so gut wie das Ende der Energiewende, mit dezentralem Charakter.
In der umfangreichen biographischen Notiz am Ende des Artikels über Frau Dr. Nestle fehlt der Hinweis, dass sie dem Beirat der Bundesnetzagentur angehört. Diese Information gehört bei einem solchen Artikel unbedingt dazu, gerade wenn Frau Dr. Nestle den Entwurf der Bundesnetzagentur so begeistert befürwortet.
Hallo Herr Link,
dann lesen Sie Biografie bitte vollständig. Es steht dort und es stand die ganze Zeit dort!
Beste Grüße,
Sandra Enkhardt
Baden-Württemberg plant eine PV Pflicht für Neubauten. Würde nun das Prosumer-Model, egal in welcher Variante umgesetzt, dann ergäbe sich die Situation, dass Gewerbebetriebe zur Stromlieferung an die Energiekonzerne verpflichtet werden, statt ihre Energiekosten durch Eigenverbrauch zu senken. Eine Art modernen Frohndienstes. Da bin ich mal auf die rechtliche Bewertung gespannt! So wird das jedenfalls nix mit dem Klimaschutz und zeigt nur, wie weit die Interessen der Energiewirtschaft in die Politik und die Behörden einfließen.
Alexander Frank schrieb am 19. Mai 2020 um 10:11 Uhr:
„Genau das ist der Punkt! Es entfällt der Anreiz für Heimspeicher, und das ist auch gut so! Heimspeicher werden heute ausschließlich zur Erhöhung des Eigenverbrauchs betrieben. Das hat keinerlei Nutzen für die Energiewende. Denn für die CO2-Emissionen es ist völlig egal, ob PV-Strom im Gebäude verbraucht wird, oder ob er ins Netz eingespeist wird und dort Kohlestrom verdrängt. Batteriespeicher auf Netzebene für Regelenergie sind ein ganz anderer Schnack, die werden von dem Modellvorschlag aber nicht tangiert.“
Da hat Herr Frank recht, auch wenn es vielen Diskutanten hier nicht gefällt!
Leider ist bei keinem der ausführlichen Kommentare eine tiefe Durchdringung der Thematik erkennbar. Hier sind verschiedene Optionen und Modelle verquer.
Ich versuche es nochmal aufzudröseln:
Die BNetzA schlägt 1 „Modell“ mit 3 „Optionen“ vor. Frau Nestle macht daraus 1 „Modell“ mit 2 „Möglichkeiten“.
Option 1 der BNetzA: Die „Markt-Option“:
– High-End Prosumer Modell
– Zwei Wege smart meter mit 1/4h Leistungs/Zählerstandsgangmessung
– Es wird „exakt“ das bilanziert, was verbraucht und erzeugt wird
– Eigenverbrauch UND Netzdienlichkeit können erreicht werden und schließen sich nicht aus
– energiewirtschaftliche Rollen bleiben, wie sie sind, bzw. geplant sind mit dem Smart Meter Rollout
– Für PV/Speicher/Wärmepumpen/Ladesäulen/andere steuerbare Verbraucher lassen sich tolle Geschäftsmodelle entwickeln, die auch für den Kunden Vorteile haben
– Anreize für private Investitionen in „smarte“ Technik wie Speicher, Ladesäulen, SG-ready Wärmepumpen etc. bleiben bestehen, bzw. werden erhöht
– Damit alles klappen kann, sehe ich zwei große Hürden:
1. Smart Meter Rollout für die beschriebenen Anwendungsfälle verschleppt sich
2. Flexible Entgelte bei Netzentgelten und sonstigen Preisbestandteilen gibt es noch nicht. Lastvariable Tarife, bzw. andere sinnvolle Marktmechanismen zur Anreizschaffung für netzdienlichen Verbrauch existieren bisher kaum.
Option 2 der BNetzA: Die „Netzbetreiber-Option“:
– Netzbetreiber bucht die gesamte Erzeugung als Standard-Einspeiseprofil in seinen Bilanzkreis, ebenso der Lieferant den gesamten Verbrauch
– Problem der Bilanzierung wird verbessert, aber nicht aufgehoben
– Anreize für private Investments in steuerbare Technik fehlen gänzlich
– mit der Höhe der „neuen“ EEG Vergütung steht und fällt der PV Zubau, da es nur noch einen Anreiz gibt, nämlich die Vergütung. Herr Alfred Körblein hat es korrekt erkannt: wir kommen zurück zur Vollkostenrechnung da „weiche“ Faktoren nicht mehr zählen. Die Marktmechanismen werden komplett entfernt, PV wird wieder zum komplett politisch gesteuerten Thema bei den Anlagen bis 750 kWp
Option 3 der BNetzA: Die „Lieferanten-Option“:
– größte Herausforderung an Marktrollen, Prozesse, etc.
– bilanzielle Verantwortung für die Einspeisung geht vom VNB an den Lieferanten ABER die technische Verantwortung für das Netz bleibt beim VNB -> ich prognostiziere noch höhere Netzentgelte, da Anreize zur Optimierung fehlen
– Preisermittlung etc. sehr kompliziert und intransparent und entgegen jeder derzeitigen Norm
– Umsetzungsaufwand enorm: Lieferanten „können“ das im Allgemeinen nicht. Dies würde viele kleine Stadtwerke etc. von dieser Option ausschließen. Die freie Lieferantenwahl, die jeder Netznutzer normalerweise hat, sehe ich als gefährdet
Frau Nestle hat nun lediglich 2 „Möglichkeiten“ der Umsetzung des „Modells“ umrissen:
1. Wie oben die Markt Option
2. Eine Mischung aus „Netzbetreiber“ und „Lieferanten“ Option: Alle Macht beim Lieferanten ABER ein einheitlicher Preis. Ich dachte, wir leben in einer Marktwirtschaft 😉
Ich bin ganz klar ein „Fan“ der Variante 1, da sie
a) das unumstritten vorhandene private Investitionspotenzial in die PV anregt
b) die Energiewende digitalisiert und endlich Eigenoptimierung UND Netzoptimierung ermöglichen wird
c) alles andere vorgeschlagene ein Rückschritt wäre.
Die BNetzA versucht mit den Vorschlägen 2 und 3 eigentlich nicht die Energiewende voranzutreiben, sondern die überholte Methode der Bilanzkreisprognose zu „retten“ und die Klagen der Netzbetreiber, die mit der ganzen Flexibilisierung nicht mehr klar kommen, irgendwie umzugehen. Das ist aber Symptomdokterei und behebt nicht die echten Probleme, an der die Energiewende hapert: bürokratische, unflexible, teure Strukturen auf VNB Ebene.
Ich bin ganz klar ein Fan davon, die Energiewende so weiter zu führen wie bisher. Jeder kann seinen Strom produzieren, im Idealfall incl. Speicher und Wärmepumpe. Den fehlenden Strom kauft man dazu. Wenn jeder Häuslebauer und Hausbesitzer es so machen würde, benötigen wir wesentlich weniger fossile Brennstoffe. Dagegen bringen alle Varianten der Bundesnetzagentur, egal wie man sie verkauft, mehr Einbußen als Ertrag. In dem Entwurf der Bundesnetzagentur sind viele Fallstricke versteckt, die am Ende die Investoren abschrecken werden. Diese neuen Vorschriften oder Varianten dienen nur den Netzbetreibern um mehr Macht und Profit zu erringen.
Hallo Herr Dörschlag,
ich freue mich sehr über Ihren klarstellenden Beitrag in dieser hier und an anderen Stellen leider mittlerweile hitzig geführten Diskussion – zum Teil wohl aufgrund falsch verstandener Vorschläge (das Prosumer-Modell beinhaltet ganz explizit Speicher u.a. Flexibilitäten).
Für eine wirklich zukunftsfähige Energiewende wäre das Modell 1 ein echter Gewinn. Man würde sehr viele Freiheiten (zurück) gewinnen. Die Anwender hätten vielfältige Möglichkeiten, ihren Solarstrom in verschiedenen Anwendungen intelligent zu nutzen, darüberhinaus aber auch von der Energiewende im System zu profitieren, also durch Nutzung günstiger Börsenstrompreise (aus Windstromüberschüssen) oder auch durch ihren Beitrag in den Netzen und Energiemärkten. Aber auch die Anlagenhersteller würden keinen „deutschen Sonderweg“ mehr vorfinden, wo ein Speicher bspw. immer nur als „PV-Lastesel“ verstanden wird und seine umfangreichen Möglichkeiten kaum ausspielen kann. Stattdessen wären Speicher und v.a. ein intelligentes Energiemanagement zentrale Bestandteile des Prosumer-Modells und es könnten wirklich intelligente Lösungen entwickelt und angeboten werden. Gerne verweise ich an dieser Stelle auf das Open-Soruce-Energiemanagementsystem OpenEMS (www.openems.io), das genau dieser Vision folgt.
Wenn wir eine Welt wollen, in der sich nicht PV & Speicher in die bestehenden Märkte einfügen müssen, sondern die eine echte Solarisierung vorantreibt, dann brauchen wir keine immer gleiche Einspeisevergütung für jede irgendwann eingespeiste kWh. Wir brauchen keine EEG-Umlage auf Eigenverbrauch und immer gleiche Strompreise aus dem Netz – unabhängig davon wie günstig oder teuer der Strom gerade wirklich ist. Und wir brauchen und wollen keine „Must-Run-Kraftwerke“, die sich dann gerne und teuer um die Systemstabilität kümmern, weil Eigenverbraucher ja nur ihren Zähler auf Null stellen wollen…
Wenn wir selber entscheiden können, ob und wann und zu welchem Preis wir einspeisen oder aus dem Netz beziehen, an den hohen Ausgaben, die unser Netz für die Stabilisierung aufwendet partizipieren anstatt das den Kohlekraftwerken zu überlassen und Strom flexibel und umlagefrei auch zum Heizen und Fahren einsetzen können, dann werden wir eine echte, intelligente und v.a. beschleunigte Energiewende 2.0 erleben.
Andreas Fendt sagt:
Da haben Sie das Modell 1, welches der heutigen sonstigen Direktvermarktung entspricht, leider – wie so Viele – falsch verstanden.
@ Andreas Fendt.
Gut Herr Fendt, dann wollen wir mal anhand meiner gegenwärtigen Situation versuchen deutlich zu machen, was Ihrer Meinung nach Viele falsch verstehen.
Wir speisen mit 15 Kwp nach dem Eigenverbrauchsmodus ins Hausnetz ein, wo alle hauseigenen Verbraucher dranhängen und.. „vorrangig“… bedient werden.. Alles was dann noch übrig ist, geht ins öffentliche Netz. Wir sparen somit 30 Cent für jede vermiedene Kwh, und bekommen für den Überschuss 11 Cent vergütet.
Die 11 Cent für den Überschuss werden nach Auslauf der Förderung, keine 11 Cent mehr bleiben, das ist mir klar. Aber warum soll ich die „Vermiedenen“ 30 Cent für den Eigenverbrauch auch aus dem Hausnetz raus nehmen, und übers öffentliche Netz dem Markt überlassen. ??
Vermarkten heißt für die EE nichts Gutes, seit dem die 2009 an die Börse verbannt wurden und sich dort selbst entwerten. Da sind die mir im Hausnetz wesentlich sicherer. Da weiß ich nämlich was ich habe wenn die Strompreise steigen.
Man kann es drehen und wenden sooft man will, aber am Ende steht immer die Frage: Warum sollte ein Hausbesitzer sich eigentlich noch für einen vierstelligen Betrag eine PV-Anlage installieren? Leider wird das weder von der BNA noch von Frau Nestle beantwortet. Dabei wäre das die entscheidende Fragestellung. Für wen sollen denn diese Modelle in Zukunft Vorteile bringen? Für den Eigenheimbesitzer jedenfalls nicht….aber wer könnten dann die eigentliche Nutznieser dieser „Reform“ sein? Egal wie oft ich es drehe und wende, mir fallen dazu nur die großen Energieanbieter ein. Aber vielleicht ist das ja völlig falsch und Frau Nestle hat eine andere Idee?
@ Thomas.Renz
Ihre Worte ins Ohr der relativ jungen, grünen Autorin.des Artikels.
Ich möchte an dieser Stelle mal eine Lanze brechen für die Frau Nestle.
Sie ist ja wahrlich nicht die einzige Politikerin oder Politiker, die unter den Einfluss der falschen Seite geraten ist. Möglicherweise liest sie hier mit, und macht sich mal Gedanken über das, was sie hier von Leuten aus der Praxis erfahren kann.
Wir müssen uns gar nicht über die einzelnen Varianten unterhalten, welche Vor- oder Nachteile sie beinhalten. Nein – wenn in diesem Maße in den Solarmarkt eingegriffen wird, wird es das Ende einer Epoche und der Solartechnologie bedeuten. Das sollte jedem klar sein. Es liegt jetzt an der Bundesnetzagentur diese Entwürfe in die Tonne zu treten um einer zukunftsweisenden Technologie eine Zukunft zu geben. Das gleiche gilt auch für die Altanlagen, deren Einspeisevergütung ausläuft. Hier muss eine vernünftige Anschlusslösung gefunden werden um auch die Anlagen die schon heute einen erheblichen Anteil an die erneuerbare Energien haben, eine Zukunft zu geben. Wir müssen alles dafür tun um in unserem Land die Klimaneutralität voran zu bringen und nicht, wie geplant, Steine in den Weg legen.
Puhh, bis dahin war es ganz schön anstrengend, den partikularen Interessen der einzelnen Beiträge aufmerksam zu folgen.
Und nuh?
Jah, den neusten Entwurf für die Strompreisvergütung sollte man genüsslich in die Tonne treten!
Erdbeeren, Garten; Marktpreis. Unglaublich!
Ich vermisse immernoch eine Lösung für die produzierenden Industrie alle Beiträge zum Strompreis nach mittlerweile 20 Jahren Welpenschutz zu bezahlen, trotz Corona, dringende Aktion der Politik erforderlich, das weitere unberechtigtigte Ungleichgewicht zu erklären oder (schrittweise) zu beseitigen!.
PV ist mit z.Z. mit ca. 14% am E-Portfolio beteiligt!
Erste EEG geförderte PV-Anlagen werden die nächsten Jahre herrausfallen.
Eine Nachfolgeregelung ist bislang politisch beharrlich ungeklärt.
Weiss jemand die vorraussichtlichen Entwicklung der verbleibenden PV-Kapazitäten für die kommenden Jahre, wenn jetzt all die bisherigen Anlagen nicht mehr einspeisen dürfen?
Wie soll da die Steigerung um weitere 200% PV Kapazität bis 2030, wie als erforderlich für die Erreichung der Ziele zur CO2Einsparung prognostiziert, gelingen?
Welche Anreize sollen jetzt einem Hauseigentümer in die Hand gegeben werden, um sein Dach mit PV zu belegen oder auch zu repowern?
PV-Anlagen für Mieter völlige Fehlanzeige!
Es ist ein schlüssiges Versagen der Energiepolitik, welches sich offensichtlich in div. Einzeldisskussionen verliert, wie leider auch in dieser Diskussionsreihe!
Frage:
1) Wie wird die Preisgestaltung an der Börse eingeschätzt nach Abschaltung der letzten AKWs in 2022?
2) Wie wird die Preisgestaltung an der Börse eingeschätzt nach Abschaltung der letzten KKWs in 2038?
3) Welche Institution wird nach EON, RWE und ENBW für die Stabilität des Stromnetzes herhalten.
Die Netzargentur mit ihrem verhaltenen und limitiertem Arangegement für Netzstabilität wird ja wohl ohne weitergehenden Auftrag hinsichtlich der Kapazität herrausfallen?
4) Gäbe es eine Alternative zur Strompreisbildung über die Börse?
Immerhin haben wir seit deren Einführung eine Steigerung von ettlichen cent/kWh zu verzeichnen und die Anrainerstaaten lachen sich kaputt!
Ein Energiekonzept der Zukunft sollte eigentlich anderst aus sehen.
Es wird keine anreize geben von der Politik, sondern Gesetze die PV-Anlagen vorschreiben genauso wie es z.Z. welche gibt für z.B. Isolierung oder die Nutzung regenerativer „Wärme-Quellen“ Auch der Vorschlag der „Grünen“ die EEG aus Steuergeldern zu zahlen ist gaga, am ende zahle ich über meine Steuern und mit Sparsamen Verhalten Mehr, und der Rest mit hohen Verbrauch (egal ob Industrie oder Privat) weniger. Sprich es gibt eine neue Versteckte Subvention und weniger anreize etwas zu verbessern. Und die „alten“ Firmen bleiben alt wie sie sind. Bis wir Weltweit immer weiter abgehängt sind.
Klar kann ich mich täuschen, aber genau das wurde die letzten Jahrzehnte durch Politiker und Lobby getrieben. Sodass ich nicht an Positives Verhalten der selbigen glaube! Ich denke sogar es wird noch schlimmer kommen als wir es hier vermuten…
Heinrich-Bernhard Münzebrock sagt:
Wir müssen uns gar nicht über die einzelnen Varianten unterhalten, welche Vor- oder Nachteile sie beinhalten. Nein – wenn in diesem Maße in den Solarmarkt eingegriffen wird, wird es das Ende einer Epoche und der Solartechnologie bedeuten.
@ Heinrich-Bernhard Münzebrock.
Genau so ist es, es sollte keiner hier sich der Illusion hingeben, dass von der konventionellen Stromwirtschaft der BNA Vorschläge kommen, die der von den Urvätern angestrebten Energiewende dienen. Da geht es lediglich um den Machterhalt. Die Energiewende war schon von Anfang an ein „Kalter Krieg“ zwischen zwei Systemen, und vor diesem Hintergrund muss man genau beobachten von wem die Vorschläge kommen. Jede Kwh die ausgeförderte Anlagen noch erzeugen, ist eine weniger die die Konventionellen verkaufen können. Der Prof. Weber bringt es im folgenden Video so ab Minute 5 auf den Punkt.
Siehe hier:
https://www.pv-magazine.de/2020/04/16/das-ende-der-buerger-energiewende/
Deshalb ist es ja so erschreckend, dass ausgerechnet eine grüne Politikerin sich vor diesen Karren spannen lässt.
Ich bin ja mal gespannt, ob mir einer der Befürworter der Vorschläge Antwort gibt, auf meinen Beitrag vom 19 Mai um 17.55 Uhr.
Herr Diehl,
selbstverständlich kann ich Ihnen nicht sagen, wie Ihre Rechnung nach dem BNA Modell 1 exakt aussieht. Allerdings ist das Modell 1 nahezu identisch mit der heutigen sonstigen Direktvermarktung. Bei 15 kWp und 20-30% Eigenverbrauch haben Sie in diesem Modell z.B. beim virtuellen Kraftwerk der EnBW einen Nachteil von ca. 70 Euro im Jahr. Allerdings werden Sie irgendwann auch flexible Stromtarife finden, und nachdem Sie mit PV Strom ja meist nachts beziehen, wo er an der Börse billiger ist, könnte das den Mehraufwand kompensieren. Weiterer Vorteil: Sie haben für Einspeisung und Bezug im Idelfall nur einen Partner. Je nach Anlage kann das dazu führen, daß Ihre Stromrechnung Null ist.
Hallo Ihr Befürworter der BNA Vorschläge.und besonders der Andreas Fendt
Ich gehe mal davon aus dass mir keiner meine Frage beantworten kann, warum ich meinen selbst erzeugten EE Strom – entsprechend den Optionen 1 und 2 – nicht mehr ins Hausnetz einspeisen, und „Vorrangig“ verbrauchen darf, sondern im öffentlichen Netz dem Markt unterwerfen muss, deshalb will ich im Folgenden die Antwort selbst geben.
Maßgebendes Kriterium dabei ist der Wert des Stromes. Da ist zum einen der Börsenpreis, sprich „Marktwert“ und zum anderen die Verbrauchertarife.
Der Marktwert lag in 2019 bei 3,664 Cent/Kwh und 2020 liegen wir gegenwärtig bei 2,299 Cent/Kwh mit sinkender Tendenz wegen Corona.
Siehe hier:
https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all
Dem stelle ich nun mal einen Verbrauchertarif von 30 Cent gegenüber.
Und nun kommt der entscheidende Punkt.
Bis 2009 wurden die EE den Versorgern entsprechend ihrem Versorgungsvolumen anteilmäßig zwingend zugeteilt. Der EE Strom hatte somit einen Wert von 30 Cent.
Das hat sich 2010, bei einer Nacht und Nebelaktion mit einer Ermächtigungsverordnung am Parlament vorbei, geändert. Der EE Strom wurde zum separaten vermarkten an die Börse verbannt.
Der EE Strom war plötzlich nicht mehr 30 Cent wert, sondern war dem Marktgeschehen unterworfen. Der wurde sozusagen zum Schnäppchen diskreditiert. Der EE Strom ist gegenwärtig wie oben gezeigt gerade mal 2,299 Cent/Kwh wert. Und das paradoxe dabei ist, dass der EE Strom wegen seiner „Null“ Grenzkosten selbst, nach dem Merit Order Prinzip die Ursache für sinkende Börsenpreise ist.
So und nun kommt die oben angekündigte Antwort.
Damit die „Abwertung“ des EE Stromes so bleibt wie 2010 verordnet, soll mein Eigenverbrauch keine 30 Cent wert sein, sondern soll übers öffentliche Netz raus an den Markt, um seine 2010 verordnete Abwertung zu erlangen, um anschließend bei mir abgewertet als Eigenverbrauch verrechnet zu werden.
Vieleicht kann mir der Andreas Fendt mal erklären, was ich vor dem Hintergrund meiner zum Ausdruck gebrachten Erfahrung, an den Optionen 1 und 2 nicht verstanden habe.
Ich bin wirklich überrascht das solche Modelle im Jahr 2020 noch ausgearbeitet werden. Und das es wirklich Fürsprecher für solche Modelle gibt. Wir können doch froh sein das wir inzwischen dazu in der Lage sind uns aus der Netzabhängigkeit, durch mehr dezentralen und vorallem günstigeren grünen Strom, weiter zu lösen.
Kurze Wege, also Strom direkt vom Dach vor Ort erst selbst zu verbrauchen, dann zu speichern, und den Überschuss an andere Verbraucher weiterzuspeisen sind die einfachste und optimale Lösung.
Bei mir erweckt das eher den Eindruck das eine BNA hier versucht wieder verloren Boden für sich und die Stromindustrie zurück zu gewinnen. Man kann sich jedes Modell schön rechnen und mit tollen Argumente darstellen. Nur treiben solche Modelle leider die Leute eher aus dem Netz. Also in die Inselanlage. Das kann ja auch nicht das Ziel sein.
Ich denke wir haben ein sehr gutes Netz. Das soll auch gern so bleiben. Wir haben eine beachtliche Stromindustrie, die uns zuverlassig versorgt. Aber auch die müssen sich genauso den Marktbedigungungen und Veränderungen stellen und überzeugen. Deren Daseinsberechtigung darf nicht aufgrund von verklausulierten Modellen mit Zwangseinspeisung beruhen!
Konkurrenz und Unabhängigkeit ist wichtig! Und inzwischen ist beides möglich am anderen Ende der Leitung…
Mathias Martini sagt:
Bei mir erweckt das eher den Eindruck das eine BNA hier versucht wieder verloren Boden für sich und die Stromindustrie zurück zu gewinnen.
@ Mathias Martini.
Die konventionelle Seite hat noch zu keiner Zeit was anderes getan als die Energiewende auszubremsen.
Man kann nicht oft genug auf eine ihrer größten Dreistigkeiten aufmerksam machen.
Schauen Sie mal hier, was sie 2010 mit einer Ermächtigungsverordnung der Energiewende untergejubelt haben.
.https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
Auch das ist auf drängen der konventionellen Stromwirtschaft und ihren Verbündeten.so beschlossen worden.
Seit dem gilt, je billiger sich bei sinkenden Börsenpreisen die Versorger Strom beschaffen können, desto höhere EEG Umlage müssen ihre Kunden bezahlen..
„Vieleicht kann mir der Andreas Fendt mal erklären, was ich vor dem Hintergrund meiner zum Ausdruck gebrachten Erfahrung, an den Optionen 1 und 2 nicht verstanden habe.“
Gerne, Ihre Aussage:
„warum ich meinen selbst erzeugten EE Strom – entsprechend den Optionen 1 und 2 – nicht mehr ins Hausnetz einspeisen, und „Vorrangig“ verbrauchen darf“
ist schlichtweg falsch! Bei der Option 1 dürfen Sie den selbst erzeugten Strom sehr wohl vorrangig verbrauchen, nur der Überschuß wird eingespeist.
Hallo Herr Diehl,
Sie klammern sich offensichtlich an ein völlig falsches Verständnis der dargestellten Optionen:
Die hier von Frau Nestle beschriebene und auch von der BNetzA (übrigens eine Behörde, die NICHT der konventionellen Stromwirtschaft untersteht) vorgestellte Option 1 „Markt-Option“ verfolgt exakt das, was Sie fordern, und noch viel mehr Möglichkeiten für die Zukunft, die sich für Prosumer wie sie ergeben können.
Wie sie den Darstellungen in den verlinkten Folien entnehmen, wird lediglich am Hausanschluss die Einspeisung und der Bezug gemessen. Ihr Eigenverbrauch wird also weder gemessen, noch entwertet.
In den Optionen 2 und 3 ist das anders, die richten sich aber auch an eine andere Zielgruppe.
Ich prognostiziere: Option 1 für überzeugte Prosumer wie Sie, die große Anlagen haben, ggf. intelligente Speicher und wegen einer Wärmepumpe oder Ladesäule erhöhten Strombedarf, dementsprechend investiert haben und dafür auch „belohnt“ werden sollen.
Option 2 für den Käufer eines energiesparsamen EFH Fertighaus Neubaus, der sich günstig KfW 40+Förderung sichern will, wegen lediglich 2200kWh Strombedarf im Jahr aber daher nur eine kleine Anlage mit 4kW installiert, keinen Speicher und auch sonst nichts braucht.
Also zwei Optionen für zwei „Zielgruppen“
Ihre Ablehung der Vermarktung von EE kann ich auch nicht nachvollziehen: es ist der zwingende Schritt, die konventionellen abzulösen. Großflächige PV kommt schon ohne Förderung aus, rein zum Marktpreis. Mit der Einführung der CO2 Bepreisung im nächsten Jahr wird sich der Börsenpreis auch wieder erhöhen, die eeg Umlage dadurch sinken, für Verbraucher der Strompreis in etwa gleich bleiben und für die bisherigen Nutznießer der Befreiung von eeg Umlagen alles ein bisschen teurer. Also wieder ein Anreiz für die, selbst in PV zu investieren. Ein positiver Teufelskreis 🙂
@Herr Fendt
„warum ich meinen selbst erzeugten EE Strom – entsprechend den Optionen 1 und 2 – nicht mehr ins Hausnetz einspeisen, und „Vorrangig“ verbrauchen darf“
ist schlichtweg falsch! Bei der Option 1 dürfen Sie den selbst erzeugten Strom sehr wohl vorrangig verbrauchen, nur der Überschuß wird eingespeist.
Wenn da nur nicht das böse Wort „Bilanzierung“ wäre….was sollte es denn anderes bedeuten, als den selbst erzeugten Strom abzuliefern um ihn dann wieder zu anderen Konditionen zurück zu kaufen? Das zeigt doch glasklar um was es wirklich geht: Kontrolle über die beginnende Energiewende von unten!
@Herr Remz,
das „böse“ Wort Bilanzierung meint hier nicht die monetäre Erfassung und Ausgleich zwischen Bezug und Einspeisung, sondern die 1/4 stündliche Meldung der physikalischen Daten an den Bilanzkreisverantwortlichen. Herr Stratmann erklärt in einem Interview, daß für den eigengenutzten Strom einer Dach PV der Energieversorger dennoch Strommengen nach Standardlastprofil (also Haushalt ohne PV) beschafft werden muss, was zu einer teilweisen Doppelversorgung führt. Dieses umgeht man durch eine zeitschärfere Bilanzierung im Viertelstundentakt.
Hier noch ein Kommentar von Herrn Fell, Energieberatung: Kommentar zum Energiewende-Kompromiss Fell: „Weitere massive Behinderung der Energiewende“
https://www.topagrar.com/energie/news/fell-weitere-massive-behinderung-der-energiewende-12067053.html
Zitat aus TopAgrar.com: „Für Fell sei es vollkommen unverständlich, dass Verbände der erneuerbaren Energien, sowie die Opposition im Bundestag diese Beschlüsse der Großen Koalition auch noch begrüßen. Das Muster sei immer das gleiche: „Die Regierungskoalition schlägt eine massive Verschlechterung des Ausbaus der erneuerbaren Energien vor. Im politischen Prozess erreichen die Verbände der winzige Korrekturen, die dann als Erfolg der Lobbyarbeit begrüßt werden. Unter dem Strich bleibe es aber bei massiven Verschlechterungen.“
Dieser Kommentar könnte nicht für alle zugänglich sein, aber man kann ja googeln.
@ Andreas Fendt
@ Andreas fendt.
Unsere Kommentare haben sich etwas überschnitten.
Wie Sie meinem letzten Beitrag entnehmen können, haben unsere Betrachtungsweisen, und somit das Verständnis für die BNA Vorschläge, grundsätzlich, unterschiedliche Hintergründe. Sie unvoreingenommen, und ich mit der Erfahrung aus den in meinem letzten Beitrag geschilderten Vorgängen, aus der Vergangenheit.
Es würde mich freuen, wenn Sie meinen letzten Kommentar mal Daten und Fakten bezogen unter die Lupe nehmen, und auf die Optionen 1 und 2 übertragen würden.
Es ist mir unerklärlich, wie Andreas Fendt & Co Batteriespeicher verteufeln mit voreingenommenen Aussagen, dabei wird seit Jahren den Erneuerbaren vorgeworfen, volatil und nicht grundlastfähig zu sein. Batteriespeicher im großen und auch kleinen Maßstab sowie auch E-Fahrzeuge waren die Forderung der vergangenen Jahre!
Das Argument „Eigenenergie und Unabhängigkeit“ wird stets mit „Rendite“ oder falschen technischen Kennzahlen der Batteriespeicher begegnet. Viele Menschen wollen aber echte, eigene Unabhängigkeit kombiniert mit Sektorenkopplung.
Es ist eine Farce, die Energiewende und den Klimaschutz mit den vorgeschlagenen Modellen denen in die Hand zu geben, die jahrelang versagt bzw. dagegen gearbeitet haben! Den angekündigten Blackout vieler „Netzmenschen“ habe ich leider auch verpasst!?
Gleichzeitig höre ich insbesondere von den Speicherkritikern das Märchen vom Wasserstoff als Allheilmittel, ohne auf den „beeindruckenden“ Wirkungsgrad von < 50% bzw. den hohen Verlusten zu sprechen.
Das Ziel für eine echte Energiewende muss eine weitestgehend unbürokratische, attraktive Regelung bzw. entsprechende Rahmenbedingungensein, die Privatkunden und auch Unternehmen die Investition attraktiv macht – und das wird ausschließlich über die dezentrale Energiewende fruchten, nicht über den Statt und als Oligopol großer Energiekonzerne und Netzbetreiber, die haben nämlich jegliches Vertrauen nachweislich verspielt…
Mein Haus versorge ich über PV & DC-Speichersystem zu 80% selbst, inkl. Wärmepumpe und PlugIn-Hybrid-Fahrzeug, ich zahle eine verhältnismäßig hohe Grundgebühr und 20% Reststrom aus dem Netz. Warum sollte mir dieses Modell verwährt bleiben, ich habe es schließlich investiert, auch im Sinne des Klimaschutzes!
@Andreas Fendt: nachweislich liegt der Verlust durch Speicherung bei 9,6% über das gesamte Jahr 2019, Fakten sind immer besser als Behauptungen…
Oha, jetzt treten also E3DC Verkäufer auf den Plan, die um ihr Geschäftsmodell fürchten, das so geht „Kaufen Sie sich Autarkie, schützen Sie sich vor Strompreissteigerungen mit einem Hauskraftwerk“.
Was nicht erwähnt wird, ist weder die mangelnde Wirtschaftlichkeit aufgrund des hohen Preises und des schlechten Wirkungsgrades und daß genau diese Art von Speichern nicht der Energiewende dient, sondern im Gegenteil die Volatilität von PV verstärkt, weil sie nicht netzlastabhängig laden/entladen, sondern nur nach Eigenverbrauchsoptimierung.
Wer das kauft, ist ein Egoist und reicher Hausbesitzer mit Hang zu technischer Spielerei. Da spricht auch nichts dagegen, wir sind ein freies Land. Jedoch darf so etwas keinesfalls gefördert werden und die Kosten für den Winterstrom und die doch benötigte Netzbereitschaft muss angemessen erhoben werden, d.h. höhere Strompreise und höhere Grundgebühren für diese Autarkisten!
Wie schreibt die BNetzA im „Speicherpapier“ März 2020 treffend:
„Private Stromspeicher profitieren vor allem von den Entlastungen des Eigenverbrauchs, die sich mit Stromspeichern maximieren lassen. In einem typischen Fall (5 kW-Solaranlage, 6 kW-Speicher) ergeben sich durch den Speichereinsatz jährlich betriebswirtschaftliche Erträge von 350 €/a, die von den anderen Stromkunden getragen werden.“
Richtig ist, die Energiewende braucht Speicher, vorrangig dezentrale grössere Quartiers/Ortsnetzspeicher. Zu den angeblich netzdienlichen Speichern schreibt die BNetzA wiederum treffend:
„Die vielfach diskutierte Regelenergieerbringung aus privaten Batteriespeichern findet in der Praxis nicht statt.“
Das trifft aber eher Ihren Mitbewerber und Marktführer bei Heimspeichern, die permanent damit Werbung machen.
Zuletzt: Ihre angeblichen 9,6% widersprechen grob den Erfahrungen zahlreicher E3DC Kunden aus dem photovoltaikforum, die eher meinen 20% zustimmen.
Und am Rande: Dr. Piepenbrink antwortet in einem Interview in diesem Magazin auf die Frage „Wie hoch ist die Systemeffizienz?“
Antwort: „75 Prozent und mehr.“
Man könnte zu Quartiers/Ortsnetzspeicher noch anfügen:
Kommt drauf an, was Ihre Nachbarn wählen ..
Wieso so kompliziert?
Schauen wir mal ins Ausland, genauer gesagt in die Schweiz:
Dort bekommen PV Betreiber pro eingespeiste Kwh 0.08 CHF. Wenn sie Strom beziehen zahlen sie 0.24 CHF. (Werte variieren natürlich je nach EVU, könnte man aber auch vereinheitlichen!?). Wenn sie den Strom selbst verbrauchen erscheint der Wert auf keiner Rechnung/Abrechnung. Den Gewinn versteuern sie als Einkommen.
Einfach, simple, nachvollziehbar, null Bürokratie. Das einzig „dumme“ ist, dass die Amortisationsdauer sehr lange sein kann, und daher ist es nicht so sexy wie in DE.
Dies könnte man über den Einspeise Tarif ändern.
Stefan Korneck sagt:
Es ist mir unerklärlich, wie Andreas Fendt & Co Batteriespeicher verteufeln mit voreingenommenen Aussagen, dabei wird seit Jahren den Erneuerbaren vorgeworfen, volatil und nicht grundlastfähig zu sein. Batteriespeicher im großen und auch kleinen Maßstab sowie auch E-Fahrzeuge waren die Forderung der vergangenen Jahre!
@ Stefan Korneck
Wenn Sie genau lesen und zu dem noch die Interessen der Pseudo Energiewende Aktivisten kennen, werden Sie schnell feststellen, dass Fendt und Co die Speicher gar nicht verteufeln, die wollen sie lediglich in den Händen der Altgedienten installieren, oder verwalten. Unter diesem Gesichtspunkt müssen Sie den gesamten Thread einschließlich der BNA Vorschlägen beurteilen..
Schauen Sie mal hier:.
Alexander Frank sagt:
Sehr richtig, Speicher sind notwendig, nur wer sagt dass diese in den Haushalten stehen müssen? Niemand.
Oder hier:
Andreas Fendt sagt:
Herr Link, Sie argumentieren immer aus der Sicht der Speicherverkäufer. Nehmen Sie doch bitte mal zur Kenntnis, daß es derzeit keine intelligenten Speicher gibt, die das Netz entlasten,
Herr Diehl, in der Tat arbeitet mein Hausspeicher ferngesteuert und netzdienlich in Händen der „Altgedienten“. Er ist nämlich ein Teil des Bürgerenergienetzwerkes der EWS Schönau, denen er auch gehört. Genau jener genossenschaftliche Ökostromanbieter, der sich seit über 25 Jahren für die Energiewende von unten einsetzt.
Danke @ Hans Diehl für diese Richtigstellung. Andreas Fendi und Alexander Frank haben recht, auch wenn es den Speicherverkäufern hier nicht gefällt.
Allerdings ist zu bedenken, dass das EEG-Konto durch den Vorschlag der BNA stärker belastet wird als mit der momentanen EEG Vergütung.
Das zeigt ein einfacher Vergleich:
Eine 5 kWp PV-Anlage, die 5000 kWh/a erzeugt, belastet das EEG-Konto nach dem Stratmann-Vorschlag mit 5000 * 0,12 = 600 € pro Jahr.
Bei der momentanen EEG-Vergütung von <10 ct/kWh und 25% Direktverbrauch (ohne Speicher) belastet die gleiche Anlage das EEG-Konto mit nur 3750*0,10 = 375 € pro Jahr.
Deshalb gefällt mir das von @ Boris Günter beschriebene Schweizer Modell gut.
Ja, auch einzelne Profis der Elektrobranche waren innovativer Motor für die Anfänge der nachhaltigen Stromeinspeisung aus Sonnenenergie, als Prosumer. Nicht nur und Danke.
Die damalige Aufbruchstimmung können Sie nicht verstehen.
Andreas Fendt sagt:
Herr Diehl, in der Tat arbeitet mein Hausspeicher ferngesteuert und netzdienlich in Händen der „Altgedienten“. Er ist nämlich ein Teil des Bürgerenergienetzwerkes der EWS Schönau, denen er auch gehört. Genau jener genossenschaftliche Ökostromanbieter, der sich seit über 25 Jahren für die Energiewende von unten einsetzt.
@ Andreas Fendt.
Wir reden von unterschiedlichen „Altgedienten“.
Die Stromversorger, EWS Schönau sind nicht die „Altgedienten“ die ich meine. Ganz im Gegenteil die so genannten Stromrebellen vom Schwarzwald mussten sich mühevoll gegen die „Altgedienten“ durchsetzen, als sie damals die regionalen Stromnetze kauften. Die sind in er Tat praktizierende Pioniere der Energiewende. Wir sind selbst Kunde bei denen, und kennen die EWS Gründer Ursula und Michael Sladek persönlich.
Es würde mich mal interessieren, was der EWS Vorstand Sebastian Sladek zu den BNA Vorschlägen sagt:
Besonders zu dem Folgenden, aus Option 1
Zitat: Markt-Option: Viertelstunden-Vermarktung mit Überschuss-Einspeisung ■ Abrechnung von ¼h -Messungen von Einspeisung und Bezug ■ Privilegierter Eigenverbrauch + volle Marktintegration Zitat Ende.
Die „Vermarktung“ stört mich dabei, weil mir bekannt ist das EEG Strom seit 2010 an der Börse separat vermarktet werden muss, und dabei sich selbst entwertet, und so mit möglicherweise auch meinen Eigenverbrauch.
Herr Diehl,
die Einschätzung der EWS zu Zunkunftsfragen finden Sie in Videos auf Youtube zum Stromseminar 2018. Da wird auch das Bürgerenergiemodell vorgestellt, an dem ich als Pilotkunde mit PV und Speicher teilnehmen darf.
Ich glaube, ich verrate kein Geheimnis, daß bisher Ökostromlieferanten vor allem bilanziell gearbeitet haben, indem sie für die verkaufte Ökostrommenge Grünstromzertifikate erworben haben. Auch die norwegische Wasserkraft aus der EWS Strom überwiegend „besteht“, ist nur bilanziell, es wird ja kein Strom aus Norwegen in den Schwarzwald geleitet. Die EWS halte ich allerdings immer noch für den besten Ökostromanbieter, weil sie den grössten Anteil Strom von EE-Neuanlagen kaufen und damit den Ausbau fördern, wohingegen viele Mitbewerber Strom aus 100 Jahre alten Flußkraftwerken als Ökostrom bewerben.
Zukünftig möchten die EWS verstärkt regional erzeugten Ökostrom anbieten und genau daher wird derzeit ein Produkt entwickelt, welches nach dem Prosumer Modell 1 der BnetzA funktioniert. D.h. PV Strom von Anlagen, die aus der Förderung fallen, wird mittels Smartmeter-gateways viertelstündlich in den Bilanzkreis der EWS aufgenommen und an andere Kunden direkt weitervermarktet, geht also nicht über die Börse.
Technisch ist das ein grosse Herausforderung, da trotz Smartmeter-rollout die Gateways überhaupt nicht zuverlässig funktionieren.
Vertrieblich ist es eine Herausforderung ein Produkt zu entwickeln, welches für Altanlagenbesitzer attraktiv ist und man aufgrund teurer Meßtechnik nicht draufzahlt, besonders bei kleinen ausgeförderten PV Anlagen.
Andreas Fendt.
Die EWS halte ich allerdings immer noch für den besten Ökostromanbieter, weil sie den grössten Anteil Strom von EE-Neuanlagen kaufen und damit den Ausbau fördern, wohingegen viele Mitbewerber Strom aus 100 Jahre alten Flußkraftwerken als Ökostrom bewerben.
@ Andreas Fendt
Da stimmen wir voll überein. Deshalb sind wir bei denen auch Kunde, und nehmen über den so genannten „Sonnencent“ in den Tarifen, indirekt an deren Solar Förderaktionen teil.
Was jetzt für mich noch von Interesse wäre. Das von Ihnen angesprochene Bürgerenergiemodell der EWS findet ja gegenwärtig, ausschließlich unter dem Dach des EEG, mit geförderten Anlagen statt. Was geschieht, wenn diese Anlagen aus gefördert sind. Wenn die BNA Vorschläge Gesetz würden, könnte passieren, dass diese Anlagen automatisch in diese neuen Gesetzesvorgaben überwechseln müssten.
Das wäre dann in der Praxis der Beweis, für den Energiewende negativ Effekt den die BNA Vorschläge bewirken, aber leider zu spät. Genau so zu spät wie die Erkenntnis, was der Energiewende mit der Ermächtigungsverordnung 2010 ins Nest gelegt wurde.
Herr Diehl,
die Anlagen im Bürgerenergienetzwerk laufen alle innerhalb der im EEG verankerten „sonstigen Direktvermarktung“. Die entspricht dem Prosumer Modell 1 der BNA. Soweit ich verstehe, habe ich meinen Anspruch auf Marktprämie an die EWS abgetreten, wo daß die EWS mir exakt das für den gelieferten Strom zahlen, was ich bei regulärer Einspeisung auch bekommen hätte (11 ct/kWh, Anlage 9,9 kWp aus Jan. 2019). Bei Altanlagen entfällt nur diese Marktprämie, letztlich ist der Preis für Strom aus solchen PV Anlagen dann „frei“ verhandelbar, daher „Markt-option“, Wunder kann die EWS hier auch nicht bieten, ich gehe von ca. 4 ct/kWh aus.
Die ganze Prosumerdiskussion geht doch darauf zurück, dass es unsere Branche über Jahre nicht geschafft hat einen eigenen Vorschlag auf den Tisch zu bringen, für den es sich lohnt zu streiten, zu kämpfen, Meinungen und Möglichkeiten auszutauschen. Auch bei dem Thema sind alle im Modus: „So gehts nicht!“ Und btw- so gehts auch nicht.
Wir, die neuen Energien, wollen die Veränderung, also müssen wir auch die Vorschläge für ein langfristiges „Wie“ anbieten. Leider gibt es die nicht, liebe Verbände, die, die Ihr „uns“ vertreten sollt!
Nehmen wir noch Frau Nestles grüne Begeisterung und zeigen Ihr auf, wie toll Ihre Idee ist und fordern ist und fordern Gerechtigkeit für die vielen neuen Dachprosumer und garantieren Ihnen für Ihre PV Anlage, Invest, Wartung etc und die Bereitschaft auch noch weiter grauen, teuren Strom zu kaufen auch die 7%, die auch die u.a. Netzbetreiber als Garantierendite bekommen. Auswirkung einfach- Frau Nestles „großzügige 12 Cent erhöhen sich auf jenseits der 20 Cent. Ich denke dann sind sich alle einig- damit wird der Markt nicht einbrechen! Wer allerdings diese Zeche zahlen will, weiß ich nicht.
Geht das nicht, sollte Frau Nestle, oder besser Ihre Eltern (die besser in eine wichtige, repräsentative Kundenalterschicht passen) mal selber eine 10 kWp Anlage zu 12 Cent bauen lassen. Sie erhalten dann pro Jahr ca 1000€. Diese dürfen Sie dann als Einkommen versteuern. Viele Kunden müssen auf Grund von diesem „Einkommen“ eine Einkommensteuererklärung machen, die wird auf die Rente angerechnet, sie müssen ggfs. eine Umsatzsteuervoranmeldung machen, brauchen einen Steuerberater und hat dann je nach Steuer und Einkommensstatus nur noch 50-70% übrig. Dafür darf Frau Nestle (oder ihre Eltern) dann weiter fleißg 30 Cent aus der Steckdose aus versteuertem Geld zahlen. btw. Herr Scholz muss bei den meisten auch noch auf die Mehrwertsteuer verzichten, die heute die meisten Kunden für ihre PV Speicheranlagen gern mitbezahlen, um den ganzen Steuerwahnisnn zu umgehen. Die Auswirkungen auf dem EEG Konto wurden hier an anderer Stellen schon beschrieben. Nach herzlichen Glückwunsch für diese grüne Unterstützung dieser großartigen Idee. Ob Frau Nestle bei dem Kenntnisstand es immer noch gut findet und ob Ihre Eltern wirklich dankbar sind für den Tipp ihrer Tochter?
Auf Fall 3 im BNA Modell möchte ich gar nicht eingehen, dies einfach nur ein „Abstandsangebot“. Liebe Frau Nestle, ist das wirklich grüne Politik die Energiewende durch die Hintertür oder durch Unwissenheit abzuwürgen?
Trotzdem bleibe ich dabei. Ewig immer nur „nein“ sagen geht nicht. Wir brauchen ein stabiles Netz und gerade in Zeiten wo oft das Wort Grundrechte fällt sollte niemandem, auch nicht indirekt, es verwehrt werden seinen Haushalt selbst zu versorgen. Und ja, wir sind mit unserer Technik auf die Netzversorger angewiesen, „leider“ haben wir den Winter. Vielleicht hilft mal der Blick zu Telekom. Auch die haben mal 2,25DM/ Minute Mobilfunk plus einer saftigen Grundgebühr abgerechnet und heute telefonieren und surfen wir mit Flatrate für 30 Euro im Monat. Mit dem Netz von 1994 ginge das nie und nimmer. Diese Erkenntnis muss den E-Netzbetreibern auch kommen, dass wir ein neues „digitales“ Netz brauchen, was den neuen und notwendigen Anforderungen gerecht wird. Und wir als „Solarpioniere“ und PV Anlagenbesitzer müssen mit den Netzbetreibern einen Weg finden über einen akzeptablen Grundpreis zu reden, damit auch ihre notwenigen Investitionen aufgehen. Bei dem notwendigen Zubau von PV muss es ein neues Modell geben, wo „wir“ einen Vorschlag liefern! Notwendig ,WEIL PV die günstigste UND sauberste Form der Energieerzeugung ist, die es aktuell gibt UND die notwenige Akzeptanz besitzt. Eine fertige Lösung habe auch ich nicht in der Schublade, bin aber sehr überzeugt, dass „wir“ genug schlaue Köpfe in unseren Reihen haben die so einen Vorschlag aufschreiben können. WENN dann noch die Akteure, allen voran die Verbände sich gemeinschaftlich hinter diesen Vorschlag stellen, dann bin ich überzeugt, werden wir in eine konstruktive und vor allem planbare Zukunft steuern.
P.S. Liebes PV Magazin- zu diesem Thema erwarten wir alle eine gute jounalistische Aufarbeitung mit unbequemen Fragen, mit Kommentaren z.B. an Frau Nestle und nicht einfach nur ein PR Abdruck. Ich freue mich schon darauf!
Lieber Herr Ortmann,
Sie haben jeden Grund zur Freude. Wir sind dabei…
Viele Grüße,
Sandra Enkhardt
Arne Dörrschlag sagt:
Die hier von Frau Nestle beschriebene und auch von der BNetzA (übrigens eine Behörde, die NICHT der konventionellen Stromwirtschaft untersteht) vorgestellte Option 1 „Markt-Option“ verfolgt exakt das, was Sie fordern, und noch viel mehr Möglichkeiten für die Zukunft, die sich für Prosumer wie sie ergeben können.
Wie sie den Darstellungen in den verlinkten Folien entnehmen, wird lediglich am Hausanschluss die Einspeisung und der Bezug gemessen. Ihr Eigenverbrauch wird also weder gemessen, noch entwertet.
@ Arne Dörrschlag .
Und warum heißt das dann „Markt Option“
Die Antwort ergibt sich schon aus der Tatsache, dass am Hausanschluss die Einspeisung und der Bezug gemessen wird. Die Differenz zwischen Einspeisung und dem Bezug ergibt den „Eigenverbrauch“.. plus Überschuss. Und der wird komplett der Börse, sprich dem Markt, zum Abwerten auf den Marktpreis überlassen. So wie es bei mir gegenwärtig läuft, würde nach der Förderung, nur der Überschuss dem Markt überlassen. Der Eigenverbrauch hätte den Wert von 30 Cent für jede vermiedene Kwh. Auf das Video mit den Erdbeeren bezogen bedeutet das, ich kann meine selbst gezüchteten Erdbeeren direkt verzehren, und muss sie nicht erst in der Großmarkthalle bewerten lassen und zurückkaufen.
Ich kann nur hoffen, dass die Frau Nestlen hier mit liest. Ich würde ihr nicht mal einen Vorwurf machen, wenn sie bereit wäre, über ihre Veröffentlichung noch mal nachzudenken nach all dem was sie hier aus der Praxis erfahren konnte.
Übrigens die BNA gehört zum Geschäftsbereich des Wirtschaftsministerium
Siehe hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Sitz in Bonn, kurz Bundesnetzagentur (BNetzA), ist eine obere deutsche Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums. Zitat Ende.
Und somit auch im Bereich der folgenden Herrn.
https://de.wikipedia.org/wiki/Externe_Mitarbeiter_in_deutschen_Bundesministerien
Einer breiteren Öffentlichkeit wurden Personalaustauschprogramme, und die Mitarbeit Externer in Bundesministerien, durch das Fernsehmagazin Monitor am 19. Oktober 2006 bekannt. Der Beitrag wurde anmoderiert mit den Worten:
„Lobbyisten versuchen, die Politik zu beeinflussen, um ihrem Arbeitgeber Vorteile zu verschaffen. Dazu sprechen sie auch in Ministerien vor. Manche Lobbyisten haben das gar nicht mehr nötig – sie sind nämlich schon da. Ja, richtig, das ist neu: Lobbyisten haben in unseren Ministerien mittlerweile eigene Büros – Tür an Tür mit Regierungsbeamten und mit eigener Durchwahl, und schreiben an Gesetzen mit. Bezahlt werden sie von ihren Unternehmen. Leihbeamte – gut für die Wirtschaft, schlecht für Bürger. Zitat Ende.
Ich habe gerade die folgende Mail ans Büro der Frau Nestlen in Berlin geschickt.
Sehr geehrte Frau Nestlen.
In der Hoffnung, dass Sie die Diskussionen bei PV Magazine über Ihren
Artikel „Chancen des Prosumer-Modells der Bundesnetzagentur für den Kohleausstieg nutzen“
mit verfolgen, erlaube ich mir, Ihnen aus der die Sicht eines praktizierenden Prosumers , auf eine gravierende Fehleinschätzung ihrerseits hinzuweisen.
Das soll kein Vorwurf sein, sondern für Sie, als Politikerin, angesichts der komplexen Materie, lediglich eine mögliche Praxis darstellen, und Sie zum darüber Nachdenken, und vergleichen mit den Vorschlägen anregen.
Ich bringe es so kurz wie möglich auf den Maßgebenden Nenner.
Seit 2010 der EEG Ermächtigungsverordnung, sind die EE aus dem Portfolio der Versorger raus genommen worden, und zum separaten Vermarkten an die EXX ( Strombörse ) verbannt worden.
Dort fallen sie seit dem „zusätzlich“ an und senken nach dem Merit Order Prinzip die Börsenpreise. Sie entwerten sich quasi selbst.
Dieses gravierente Faktum zieht sich seit dem wie ein roter Faden, durch die gesamte Energiewende.
So auch nun wieder mit den BNA Vorschlägen für Prosumer für die zeit nach der Förderung.
Der von den Prosumern Erzeugte EE Strom soll insgesamt ins öffentliche Netz eingespeist werden, wird somit – wie vorgeschlagen – eine „Markt Option“, das heißt im Klartext, er entwertet sich an der Börse selbst zum jeweiligen ¼ stündlichen Marktpreis, der zeitweise auch negativ sein kann, um dann entwertet zum Erzeuger zurückzukommen, als Gutschrift für seinen Eigenverbrauch.
In zahlen ausgedrückt bedeutet das, der Eigenverbrauch, in Form von „Vermiedenen“ Kilowattstunden zu etwa 30 Cent, wird an der Börse für die Verrechnung erheblich abgewertet.
Im Folgenden möchte ich erklären wie das bei uns in der Praxis abläuft.
Wir speisen ins Hausnetz ein, mit zwei Zählern. Der eine zählt die erzeugte Einspeisung, und der andere als Zweirichtungszähler, wechselweise den Bezug und den Überschuss.
Im Flur unseres Wohnhauses hängt ein Display auf dem man ablesen kann, was unten im Keller bei den Zählern gerade abläuft..
Wenn morgens die Sonne auf der Ostseite unserer Anlage liegt, zeigt das Display gegenwärtig 10 bis 12 Kw Überschusseinspeisung, dann hänge ich unser E- Auto an, setze die Waschmaschine in Betrieb, und sofort, zeigt das Display keine Überschusseinspeisung mehr sondern, 1, oder 2 Kw Bezug. Ich optimiere nicht nur unseren Eigenverbrauch, sondern gehe viel bewusster und eher hobbymäßig, mit der wertvollen Energie um.
Unser Eigenverbrauch hat gegenwärtig den Wert von etwa 30 Cent an vermiedenen Kilowattstunden, und für den Überschuss bekommen wir 11 Cent.
Im Sinne der Energiewende dürfen, nach Ende der Förderung, allenfalls die 11 Cent für Überschuss dem Markt überlassen werden. Und dabei sollte man die Ungerechtigkeit, dass der EE Strom sich an der Börse selbst entwertet, dringend in Angriff nehmen.
Wie gesagt Frau Nestlen, kein Vorwurf an Sie, sondern lediglich ein Hinweis wie die Praxis funktioniert, gegenüber dem, was man von den „Altgedienten“ geschickt verpackt im Fachjargon empfohlen bekommt.
Es würde mich freuen, wenn Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen, sich mal mit dem beschäftigen würden was ich geschrieben habe.
Mit freundlichen grüßen.
Hans Diehl
Hier die Antwort von Frau Nestlen.
Sehr geehrter Herr Diehl,
in meinem Vorschlag würde das Eigenverbrauchsprivileg ja gar nicht abgeschafft, sondern in der Marktoption sogar ausgebaut: von 10 kWp auf 30 kWp. Für alle die Strom so kaufen wie Erdbeeren, gäbe es mehr von dem, was Sie in Ihrem Artikel so positiv beschreiben. Und es besteht der Anreiz, intelligent eingebundene Heimspeicher zu bauen.
Lediglich die Kunden, die es gerne simpel im Standard-Last-Profil haben (also so eine Art Stromabo – wer ein Erdbeer-Abo hat kann die auch nicht einfach kostenlos vom Lieferant wieder abholen lassen und die Rechnung nicht bezahlen), die bekommen garantiert, dass sich ihre Solaranlage lohnt. Wir können gerne darüber streiten, ob 12 Cent / kWh die richtige Förderhöhe ist. Persönlich habe ich das Vertrauen in den PV-Markt, dass Angebote mit vernünftigen Margen für die Investoren dabei möglich sind. Jedenfalls aber ist es selbstverständlich möglich über eine Justierung der Förderung pro kWh PV-Strom ein attraktives Angebot zu schaffen. Was meinen Sie, wie viel Cent gebraucht würden?
Insgesamt werden die Kunden in der simplen Lösung von den Kosten für den Heimspeicher entlastet, so dass es leicht ist, für sie einen mindestens so hohen Gewinn wie bisher zu schaffen ohne die anderen Stromkunden zu belasten.
Viele Grüße
Ingrid Nestle
Ich bin enttäuscht, und habe sofort zurück gemailt
Sehr geehrte Frau Nestlen.
Hinter „Markt Option“ verbirgt sich das „Blaue Wunder“, das wie schon 2010 erst in der Praxis zutage kommen wird.
Das Eigenverbrauch Privileg wird nicht ab geschafft, da haben Sie recht.
Darum geht es auch nicht. Mir geht es darum, dass der „Wert“ des Eigenverbrauches nach den BNA Vorschlägen künftig über den Markt ermittelt werden soll, und dabei mit Sicherheit, keine 30 Cent mehr wert ist. Es sei denn Sie könnten mir einleuchtend erklären, wie nach den Optionen 1 und 2 mein Eigenverbrauchswert von gegenwärtig 30 Cent für vermiedenen Kilowattstunden erhalten bleibt.
Kennen Sie nicht die EEG Ermächtigungsverordnung von 2010, wo EE Strom zum „Verramschen“ an die Börse verbannt wurden.
Fazit: Wenn EEG Strom nicht ins Hausnetz, wie bei mir gegenwärtig, sondern ins öffentliche
Netz – wie bei den BNA Vorschlägen – eingespeist wird, landet er unweigerlich über die Netzbetreiber als Angebot, genau gesagt als Überangebot, an der Börse, und entwertet sich selbst am Spotmarkt. bevor er abgewertet „Kaufmännisch“ zu mir zurückkommt um meinen Eigenverbrauchswert zu bestimmen.
Da sollten Sie sich noch mal mit anderen Kolleginnen und Kollegen unterhalten.
Mit freundlichen Grüßen.
Hans Diehl
„Wir können gerne darüber streiten, ob 12 Cent / kWh die richtige Förderhöhe ist.“
Dazu stellt sich die Frage, für welchen Zeitraum man das EEG-Gesetz (mit Änderungen ähnlich der BNA Vorgaben oder derer des Beirat der Bundesnetzagentur) stabil halten kann und will, weil politische Mehrheitsverhältnisse und Kompetenz im Bundestag durch den wissenschaftlichen Dienst und die Zustimmung in den Bundesländern dafür Unterstützung bieten, als auch der Einfluß anderer Gesetze aus überlagernden sektorennahen Einflüssen (EnWG, ICAP, EU ETS ) keine entgegengerichteten Hemmnisse aufbauen wollen.
EnWG §1, Abs.1
„Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht.“
Abs.4, Satz4
„den Elektrizitätsbinnenmarkt zu stärken sowie die Zusammenarbeit insbesondere mit den an das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sowie mit dem Königreich Norwegen und dem Königreich Schweden zu intensivieren.“
@ Hans Diehl
Exzellente Idee, Danke
zur Verantwortung bei Verzerrungen, als ökonomiebetonter Regulierung, in Umwelt- und Energierecht:
„Das Second-Best-Kriterium geht daher davon aus, dass die Erfüllung einer möglichst großen Anzahl an Effizienzbedingungen nicht zweckmäßig sein muss, sofern bereits unveränderliche Verzerrungen vorliegen. Stattdessen kann sich der Wohlfahrtsverlust für die Gesellschaft minimieren lassen, indem der Staat andere Effizienzbedingungen in geeigneter Weise verzerrt.“
Die Vollkosten der Energiewende bleiben im EEG-Konto sichtbar, sonst werden Vorwürfe verständlicher die Erneuerbaren Energien würden Kostenanteile im Staatshaushalt, aus Steuergeldern, gegenfinanzieren. Die Kosten der AusgleichMechV, früher § 40 Abs. 1 EEG („Industriestromprivileg“) sind dazu jedoch ein variabler Kostenfaktor, welcher nicht direkt dem Aufbau der Erzeugungskapazitäten zuzurechnen ist.
Auch Verordnungsermächtigung zum Ausgleichsmechanismus, Satz6
“ die erforderlichen Anpassungen an die Regelungen der Direktvermarktung sowie die erforderlichen Anpassungen der besonderen Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen, der Regelung zur nachträglichen Korrekturmöglichkeit, der Befugnisse der Bundesnetzagentur, der Übermittlungs- und Veröffentlichungspflichten sowie der EEG-Umlage an den weiterentwickelten Ausgleichsmechanismus.“
Echo einer Zukunft sagt:
@ Hans Diehl
Exzellente Idee, Danke
@ Echo
Ich gehe mal davon aus, dass Sie mit der Idee mein direktes Kontaktieren der mit entscheidenden Stellen, nämlich der Politik meinen.
Ich habe vom Referentenentwurf, bis hin zum Schnelldurchlauf in Form einer Ermächtigungsverordnung verfolgt, wie 2010 der Energiewende ein gravierender Bremsklotz, mit den bekannten Folgen, in den Weg gelegt wurde. Erst in der Praxis ist vielen grünen Politikern aufgefallen, was da am Parlament vorbei, ihrer geliebten Energiewende angetan wurde.
Ähnliches bahnt sich gerade wieder an, mit den Prosumer Vorschlägen der BNA
Die konventionelle Stromwirtschaft hat ihre Lobbyisten, und die grünen Politiker brauchen als Gegenpol die Praktizierenden, um sich ein Bild machen zu können.
Für alle Interessierten mache ich nun mal anhand der zur Verfügung stehenden Infos die meine aktuelle Praxis deutlich, und was die BNA nach Auslauf der Förderung damit vor hat.
Dazu im folgenden Video das Bild von Option 1 .
https://www.pv-magazine.de/2020/04/16/das-ende-der-buerger-energiewende/
So ab Minute 10 wird da deutlich gemacht, wie mein gegenwärtiger Einspeisemodus nach Auslauf der Förderung nach den BNA Vorschlägen aussehen soll.
Ich würde nach Ablauf der Förderung, meinen gesamten Eigenbedarf im Wert von 30 Cent in Form von „Vermiedenen“ Kilowattstunden, aufgeben, und ins öffentliche Netz speisen müssen, und bekäme den Eigenverbrauch zum Marktpreis kaufmännisch verrechnet. Einem Marktpreis der durch die EE immer niedriger wird, und oft in negative Bereiche abdriftet, für die ich möglicherweise noch bezahlen muss, dass mein Strom abgenommen wird. Und damit dieser Taschenspielertrick nicht sofort ins Auge fällt, nennt man das was ich bekommen soll, im Bild auf dem Video irreführend „Marktprämie“. Marktprämie ist die Differenz zwischen dem jeweiligen Marktpreis und den EEG Vergütung. Vergütung gibt es aber nicht mehr für aus geförderte Anlagen, somit ist es der reine Marktpreis den ich bekommen soll.
Und das alles als Dank dafür, dass diejenigen die nun aus der Förderung fallen, von Anfang an dabei waren, und sozusagen den Status Pioniere der Energiewende in Anspruch nehmen können.
Diese Darstellung habe ich der Energiepolitischen Sprecherin der Grünen Julia Verlinden zukommen lassen.
Freundlicherweise mit dem folgenden Hinweis.
Damit ich nicht falsch verstanden werde. Ich möchte keinesfalls als Denunziant gegenüber Frau Nestlen wahrgenommen werden, sondern lediglich das Thema aus der Sicht eines langjährigen Anwenders, darstellen, in der Hoffnung eine größere Resonanz in ihren Reihen anzukurbeln. Sozusagen als Gegenpol der Lobbyisten von der anderen Seite.
Herr Diehl, nun wirklich zu letzten Mal, alles Weitere wäre lächerlich!
Sie haben das Prosumer Modell der BNA NICHT verstanden und da nutzt es überhaupt nichts, wenn Sie auf ein Video von Herrn Farenski verweisen, der es auch nicht verstanden hat und seit Wochen Falschinformationen verbreitet. Und das obwohl, andere Marktakteure (Speicherverkäufer) auf die geschäftsschädigenden Folgen hingewiesen haben und u.a. auch von mir Gegendarstellung gefordert wurde.
Beim Modell der Markt-Option (Modell 1) ändert sich für Sie nichts, daher steht auf der Folie doch eindeutig „Überschuß-Einspeisung“ !!! D.h. Sie können sowohl einen Hausspeicher verwenden und im Haus mit dem erzeugten Strom tun, was Sie möchten. Nur, was Sie nicht brauchen wird eingespeist. Was Sie zuvor selbst verbraucht haben, erspart Ihnen den Strombezug zu ca. 30 ct/kWh.
Weil Sie im Direktvermarktermodell die Chance haben, Bezug und Verkauf mit einem Anbieter abzuwickeln, lassen sich Einspeisevergütung und Strombezugspreis kaufmännisch verrechnen.
Selbstverständlich bekommen Sie für ausgeförderte Anlagen keine Marktprämie nach EEG mehr.
Es wäre wünschenswert, daß PV-Magazine weiter zu dem Thema aufklärt. Denkbar wäre z.B. ein weiteres Interview mit Herrn Stratmann von der BNA, der zu den hier aufgeworfenen Fragen und falschen Behauptungen Stellung beziehen sollte.
Direkte Bürgerbeteiligung ist eine der Kompetenzen der „Die Grünen/Bündnis 90“ im politischen Alltag, welche sich stärker erhalten hat, als in einigen anderen etablierten Bundestagsparteien.
Es gibt auch Bundestagsreden der Bundestagsabgeordneten, in welchen diese ihre jeweils eigenen und die Kernpositionen ihrer Partei erklären. Dabei wird im Plenum unterschiedlich applaudiert.
Der Beirat der Bundesnetzagentur wird durch 16 Bundestagsabgeordnete und 16 VertreterInnen der Landesregierungen als Ministerin oder Minister, in Ministerialfunktion und StaatsekretärInnen gebildet.
„Selbstverständlich bekommen Sie für ausgeförderte Anlagen keine Marktprämie nach EEG mehr.“
Beim Ökostromanbieter weiterhin aber wertnahe Vergütungshöhe.
„Die sich aus der Anwendung des Standardlastprofilverfahrens ergebenden Differenzen zwischen bilanzierter und tatsächlich messtechnisch festgestellter Energiemenge für jede 1/4-Stunde in einem Bilanzierungsgebiet müssen vom VNB durch entsprechende Differenzenergie ausgeglichen werden.“
Der VNB ist für den physikalischen Ausgleich zwischen Erzeugung und Verbrauch bilanzkreisverantwortlich.
VNB ist in großen Anteilen im Vermarktungsgebiet DE-AT-LU auch EVU gleichzusetzen.
Die Ausgleichsenergieeinschätzung nach Wetterprognose wird durch die ÜNB erstellt
(für den unverzüglichen horizontalen Belastungsausgleich).
Einfache Skalierung des SLP in Bilanzkreisen kann man nicht sauber ursächlich allen Photovoltaikanlagen als „größtem Kraftwerk der Republik“ zum Vorwurf machen, vor allem dann nicht, wenn man Netzspannungsebenen und Kraftwerksgrößen in eine Gesamtbilanz eines „Gesamtnetzes“ vermischt (sowie Windkraftanlagen und Verbesserung der Wetterprognosequalität unbeachtet läßt).
zur Diskrepanz zwischen nationaler Regelungsausgestaltung und europaweiten Harmonisierungsanforderungen im ENTSO-E, beispielgebend veranschaulicht an Systemsicherheit und Engpassmanagement zur Regelleistung im Netzregelverbund
„Im Falle von begrenzten Übertragungskapazitäten (Netzengpässen) kann die SRL-Optimierung – und damit der physikalische Regelleistungstransport zwischen den Regelzonen – in Echtzeit und richtungsabhängig koordiniert bzw. eingeschränkt werden. In diesem Fall wird ein Abweichen von der Merit-Order-Liste oder ein nicht vollständiges Vermeiden eines gegenläufigen Regelleistungseinsatzes bewusst in Kauf genommen.“
Die großen ÜbertragungsNetzbetreiber nach km sind Italien, Türkei, Frankreich, Spanien, Deutschland, UK, Griechenland, Schweden, Bulgarien, Polen, Finnland, Norwegen …
Die Problematik reduzieren, welche man den Erneuerbaren Energien als Stromerzeugerseite zuordnet, könnte man heutig bereits durch verbesserte Algorithmen für (übergangsweise) regelenergiesparsamere, variierende SLPe und damit Vermeidung von übermäßiger konventioneller Grundlastleistung, gemeinsamer, erweiterter Sekundärreserve für alle deutschen ÜNB, sowie durch Anregung von tarifierter Lastoptimierung oder auch engpassorientierter Priorität des Smart-Metering-Einsatzes.
Kundenwünschen gerecht zu werden, durch virtuelle Bilanzkreiszuordnung, für europaweite, freie Stromversorgerwahl wird durch die mangelnde Flexibilität der BNA, in diesem Punkt, so nicht schneller erreichbar?
Rückspeisung in vorgelagerte Netzebenen
„Leider liegt zum jetzigen Zeitpunkt weder durch die Bundesnetzagentur noch durch den BDEW eine abschließende Positionierung zur konkreten Aufteilung der Rückspeisungen welche, aus volatilen oder sonstigen Einspeisungen resultieren, vor.“
„Bei dezentralen Einspeisungen ohne Lastgangmessung ist grundsätzlich nur die Vermeidungsarbeit zu vergüten. Die Entgelte für dezentrale Einspeisung stehen unter dem Vorbehalt, dass die Übertragungsnetzbetreiber keine neuen fiktiven Netzentgelte für das Jahr 2016 veröffentlichen, die Erlösobergrenze des Jahres 2016 nicht aufgrund behördlicher und/oder gerichtlicher Entscheidungen neu festgelegt bzw. rückwirkend angepasst werden muss, eine Anpassung der Netzentgelte 2016 nicht aufgrund rechtlicher oder regulatorischer Vorgaben erforderlich sein sollte.“
NEMoG zum 22. Juli 2017
„Darüber hinaus werden die Berechnungsgrundlagen für vermiedene Netzentgelte bei allen Bestandsanlagen an die aktuelle Situation angepasst und ab 2018 auf dem Niveau des Jahres 2016 eingefroren. Denn die frühere Annahme, lokal erzeugter und verbrauchter Strom würde Kosten für das übergeordnete Netz einsparen, stimmt immer weniger: Windstrom muss vielmehr vom Norden in die Verbrauchszentren im Süden und Westen transportiert werden, wofür Netze gebraucht werden. Bei der weiteren Abschmelzung wird unterschieden zwischen den volatilen (Sonne, Wind) und den steuerbaren Erzeugungsanlagen (z. B. KWK). Bei volatilen Anlagen werden die vermiedenen Netzentgelte für Neuanlagen ab 2018 komplett abgeschafft und für Bestandsanlagen ab 2018 in drei Schritten vollständig abgeschmolzen. Das kann im Norden und Osten zu einer spürbaren Dämpfung des Anstiegs der Netzkosten führen und kommt den Stromkunden in diesen Netzgebieten zugute. Bei steuerbaren Anlagen erhalten Neuanlagen ab 2023 keine Zahlungen aus vermiedenen Netzentgelten mehr.“
Derzeitige Tendenz, ja. Mit verstärkter Nutzung von Zwischenspeicherung in E-Fahrzeugen, Wärmepumpen oder auch Klimaanlagen werden vorgelagerte Netzebenen auch wieder durch dezentrale, regionale Einspeisung in Niederspannungsnetze überregional entlastet werden. Der Gesamteffekt der Bilanzprognose für die Übertragungsnetze bleibt also abzuwarten und damit auch die Bestätigung der Aussage zur Relevanz der vermiedenen Netzentgelte in den Sätzen zuvor.
andererseits:
„Allerdings ist zugleich anzuerkennen, dass sich etwa die Frage nach einer vorwerfbaren Prognosepflichtverletzung einer schematischen Betrachtung entzieht. Ihre Beantwortung bedarf stets einer wertenden Betrachtung des jeweiligen Bilanzkreises und seiner Einspeise- und Entnahmestruktur.“
Die Auflistung der Details zu (Unter)Bilanzkreisen und Akteuren für alle ProsumerInnen wird dabei, für transparente Einsicht und Bürgernähe, möglicherweise eine unerkannt komplexe Aufgabe?
um eine weitere Position der Bundesnetzagentur im Energiewendeprozess zu verstehen:
„Die Bundesnetzagentur hatte den Vorschlag der Übertragungsnetzbetreiber Tennet TSO GmbH, 50 Hertz Transmission GmbH, Amprion GmbH, Transnet BW GmbH mit Beschluss vom 12. April 2019 genehmigt (Beschluss vom 12.04.2019 – BK618-061).“
„Da jede Erzeugungsanlage einem Bilanzkreis zugeordnet sein muss, treffen Erschwernisse für Bilanzkreisverantwortliche auch die Erzeuger.“
„Angesichts der Fülle interpretationsbedürftiger Generalklauseln und der Zurücknahme der vorherigen Kontrolle durch die Bundesnetzagentur ist es nicht verwunderlich, dass Bilanzkreisverantwortliche den neuen Standardbilanzkreisvertrag mit Unbehagen beäugen.“
https://www.pv-magazine.de/2020/04/22/oberlandesgericht-duesseldorf-bestaetigt-genehmigung-des-standardbilanzkreisvertrages-durch-die-bundesnetzagentur/
BDEW Magazin
05.01.2018
Energiewende: grandios unterschätzte Komplexität
https://www.bdew.de/verband/magazin-2050/energiewende-grandios-unterschaetzte-komplexitaet/
jedoch und je Marktanteil des BKV, NB:
BDEW 3-Säulen-Modell
„Zwar müssen Energieversorgungsunternehmen bereits heute das Verbrauchsverhalten prognostizieren –jedoch nicht die stark schwankende Sonneneinstrahlung und die damit möglicherweise einhergehende Eigenstromnutzung. Für Bilanzkreisverantwortliche, die Prosumer im Rahmen der Standardlastprofile (SLP) bilanzieren, bedeutet dies, dass sie bei sonnigem Wetter und Eigenverbrauch der Prosumer zu viel Strom eingekauft haben. Die daraus resultierende Bilanzkreisabweichung verursacht zusätzliche Kosten.“
… schließlich sind mit diesen Kosten 7-9ct/kWh nicht (und derzeitige Börsenstrompreise lange nicht) zu erreichen, sondern es wurden bis 12ct/kWh (durch diverse Einflüsse mitbegründet) unterstützt
BDEW zur BNA Netzbetreiber-Option
„Um einen größtmöglichen Anreiz für den Übergang in die wettbewerbliche Vermarktung zu schaffen (siehe Kapitel 4.4.3) und gleichzeitig auch während der Übergangszeit eine gewisse Wirtschaftlichkeit der Anlage zu sichern, könnte eine Zahlung von etwa 20 Prozent des Referenzmarktwertes an den Anlagenbetreiber angemessen sein. Insbesondere für „untätige“ Anlagenbetreiber sollte ein Auffangtatbestand geschaffen werden: Anlagen, die nicht in die sonstige Direktvermarktung wechseln, könnten nach Ablauf der Förderung dann „automatisch“ in eine „Anschlusseinspeisung“ überführt werden. Diese sollte aber eine Ausnahme sein und daher nicht angereizt werden; Externalitäten sind zu vermeiden. So besteht ein maximaler Anreiz für den Übergang in die wettbewerbliche Vermarktung (siehe Kapitel 4.4.3). Entsprechende Überlegungen hat auch die BNetzA angestellt. Hierfür wäre zwingend eine gesetzliche Änderung (u. a.) der §§ 11 Abs. 1 Satz 2 und 56 EEG 2017 und §§ 11 Satz 1 StromNZV notwendig.“
Sollte der BDEW in dessen Empfehlungen bereits oder der Gesetzgeber folglich für den Ausgleich zur Realität sorgen, wenn der Hinweis auf unbeachtete Komplexität der Gesamtumstände der Energiewende erkannt wurde?
Zur Verdeutlichung, die Netzbetreiber-Option würde Standard- und Auffang-Option für NormalstromeinspeiserInnen werden können. Sinnvollerweise sollte zur Standard-Option auch nach Anlagengrößen differenziert werden, ähnlich zur Markt-Option.
§ 11 Abs. 1 Satz 2 kann durch Anwendung des § 11 Abs. 1 Satz 3 kompensiert werden
weitherhin stört den BDEW in Vertretungsfunktion seiner Mitgliedsunternehmen §56
„Netzbetreiber müssen unverzüglich an den vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber weitergeben:
1. den nach § 19 Absatz 1 Nummer 2 vergüteten Strom und
2. für den gesamten Strom, für den sie Zahlungen an die Anlagenbetreiber leisten, das Recht, diesen Strom als „Strom aus erneuerbaren Energien, finanziert aus der EEG-Umlage“ zu kennzeichnen.“
§ 11 Satz 1 StromNZV
„Die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind verpflichtet, einen Bilanzkreis zu führen, der ausschließlich Energien, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz mit einer Einspeisevergütung vergütet werden, von Einspeisern im Netzgebiet zur Durchleitung an den Bilanzkreis für Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz der Betreiber von Übertragungsnetzen aufweist. Von der Verpflichtung nach Satz 1 sind Netzbetreiber ausgenommen, an deren Verteilernetz weniger als 100 000 Kunden unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind.“
Damit dürfte klarer werden, daß dieser Teil der Empfehlungen zumindest nicht nach §1 EnWG, Satz 1 ff priorisiert wurde.
E3DC für erweiterte Zusammenhänge:
e3-dc-standpunkte-zu-aktuellen-energiepolitischen-fragen
Andreas Fendt sagt.
Herr Diehl, nun wirklich zu letzten Mal, alles Weitere wäre lächerlich!
Sie haben das Prosumer Modell der BNA NICHT verstanden
Beim Modell der Markt-Option (Modell 1) ändert sich für Sie nichts, daher steht auf der Folie doch eindeutig „Überschuß-Einspeisung“ !!! D.h. Sie können sowohl einen Hausspeicher verwenden und im Haus mit dem erzeugten Strom tun, was Sie möchten. Nur, was Sie nicht brauchen wird eingespeist. Was Sie zuvor selbst verbraucht haben, erspart Ihnen den Strombezug zu ca. 30
@ Andreas Fendt
Es geht doch um ein Prosumer, Modell, das heißt es gilt für Produzenten, die auch gleichzeitig Konsumenten sind.
Mit anderen Worten um den Modus Eigenverbrauch.
Und für den Eigenverbrauch gilt bei Option 1 das schwarz Gedruckte, das da lautet „Viertelstunden Vermarktung“
Zitat: Markt-Option: Viertelstunden-Vermarktungmit Überschuss-Einspeisung■Abrechnung von ¼h -Messungen von Einspeisung und Bezug■PrivilegierterEigenverbrauch + volle Marktintegration Zitat Ende.
Im Klartext, mein Eigenverbrauch unterliegt der Markt Option mit ¼ stündlicher Messung.
Deshalb ist doch „Viertelstunden- Vermarktung“ auch hervorgehoben gedruckt, weil das für mein Eigenverbrauch das Wesentliche ist. Die Überschuss Einspeisung ist nur so eine irreführende Zusatzbemerkung. ..
Die Menge die ich selbst verbrauche, oder speichere, wird erst mal im 1/4 stündlichen Zeitfenster an der Börse vermarktet, genauer gesagt auf den jeweiligen Börsenpreis abgewertet. Sie wissen doch sicher, dass der Börsenpreis, sprich der Vermarktungspreis, wesentlich niedriger ist als meine 30 Cent, die ich einspare bei vermiedenen Kwh. Möglicherweise wissen Ich hoffe Sie wissen auch, dass der Marktpreis ¼ stündlich und oft auch länger negativ sein kann. Dass würde bedeuten, dass der bei der kaufmännischen Ermittlung meines Eigenverbrauches negativ zu Buche schlägt.
Fakt ist:
Wie im Video so etwa ab Minute 9 dargestellt.
Ich würde nach Ablauf der Förderung, meinen gesamten Eigenbedarf im Wert von 30 Cent in Form von „Vermiedenen“ Kilowattstunden, aufgeben, und als „MARKT OPTION“ ins öffentliche Netz speisen müssen, und bekäme den Eigenverbrauch zum Marktpreis kaufmännisch verrechnet.
Der entscheidende Punkt bei der Bewertung der Vorschläge ist, Einspeisuhg ins Hausnetz oder ins öffentliches Netz. Gegenwärtig speise ich ins Hausnetz ein, somit ist sicher gestellt, das meine Waschmaschine und E-Auto mit dem Wert 30 Cent vorrangig , bedient werden.
Eine „Markt Option“ funktioniert logischerweise nur über den Markt, und der findet nicht in meinem Hause statt, sondern öffentlich, das heißt im öffentlichen Netz. Strom im öffentlichen Netz, wird über die Börse vermarktet. Dort gilt das Marktprinzip Angebot und Nachfrage bestimmt den Preis. EEG Strom muss seit 2010 zusätzlich, und separat an der Börse vermarktet, sprich verramscht werden. Übrigens auch auf Drängen der konventionellen Stromwirtschaft, und deren Nebenbereiche.
Deutlicher kann man Daten und Fakten fundiert, diesen Taschenspielertrick nicht darstellen. .
Übrigens Sie verweisen immer nur auf den Herrn Farenski , der das alles nicht verstanden haben soll. Sie haben wohl übersehen, dass der Ex Chef vom Fraunhofer Institut Prof. Weber das dann auch nicht verstanden haben muss.
Und wenn das einer verstanden haben muss ist der das. Der kennt nämlich seine Pappenheimer, und deren Einstellung zur Energiewende.
Siehe hier: https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
Das kam auch mal auf Drängen der konventionellen Stromwirtschaft, und wurde zum Wohle der Energiewende genau so verklausuliert schmackhaft gemacht, wie nun die Vorschläge.
Mit Verlaub Herr Fendt, wie sitzen ja Energiewende bezüglich im gleichen Boot, deshalb mein freundlicher Rat, lassen Sie sich nicht täuschen. Die Konstrukteure, zu mindestens der Option 1 die für mich zutrifft, reiben sich die Hände wenn sie hier lesen wie ihre Nebelkerze ankommt.
„mein Eigenverbrauch unterliegt der Markt Option mit ¼ stündlicher Messung“ Nein!
„Die Überschuss Einspeisung ist nur so eine irreführende Zusatzbemerkung. ..“ Nein!
„Die Menge die ich selbst verbrauche, oder speichere, wird erst mal im 1/4 stündlichen Zeitfenster an der Börse vermarktet“ Nein
„Fakt ist: Wie im Video so etwa ab Minute 9 dargestellt.“ Nein! Fake ist, was das Video sagt!
„meinen gesamten Eigenbedarf ….. ins öffentliche Netz speisen müssen“ Nein!
Mein freundlicher Rat: nutzen Sie Primärquellen, also Aussagen von Herrn Stratmann der BNA, und nicht falsche Sekundärquellen und beenden Sie diese, für Sie inzwischen peinliche Diskussion. Dieses ist mein letzte Antwort auf Ihre falsche Darstellung.
Andreas Fendt sagt:
Es wäre wünschenswert, daß PV-Magazine weiter zu dem Thema aufklärt. Denkbar wäre z.B. ein weiteres Interview mit Herrn Stratmann von der BNA, der zu den hier aufgeworfenen Fragen und falschen Behauptungen Stellung beziehen sollte.
@ Andreas
Ich habe mir das Interview von dem Herrn Stratmann zu Gemüte geführt. Er spricht eindeutig die Sprache der konventionellen Stromwirtschaft, und bestätigt vollumfänglich all meine hier dargestellten Befürchtungen, bezüglich dem gegenwärtigen Einspeisemodus meiner Anlage im Vergleich zum Vorschlag Option 1
Ab Minute 19 nennt er meinen gegenwärtigen Eigenverbrauchswert von 30 Cent, den Verbrauch und Bezug wirtschaftlich optimieren. Wirtschaftlich optimieren, heißt bei Lichte betrachtet, meinen Eigenverbrauchswert von gegenwärtig 30 Cent in Form von vermiedenen Kilowattstunden in 5 Cent Marktpreis abwerten.
Woran man eindeutig die Sprache der konventionellen Stromwirtschaft erkennt, ist die Tatsache, dass Herr Stratmann diese Vorschläge mit der Netzsicherheit, konkret gesagt mit den Standard Lastprofilen begründet. Für den Eigenverbrauch an EEG Strom würde die gleiche Menge an Graustrom prognostiziert und vorgehalten. Als ob man das nicht anders lösen könnte, als auf Kosten der Prosumer. Das muss man sich mal vorstellen, wir haben Energiewende, das Neue soll gefördert werden, um das das Alte zu ersetzen. Aber die alten Lastprofile müssen so bleiben wie sie waren.
Wir wollen ja die Energiewende, vorantreiben, aber bitte nach dem Motto „Wasch mich aber mach mir den Pelz nicht nass“
Nein mein liebe Andreas Fendt, da setzen Sie als Freund der Energiewende aufs falsche Pferd.
Das Ideale wäre wenn Herr Stratmann hier mit diskutieren würde. .
Angeblich Falsche Behauptungen, wären anhand von aktuellen Beispielen, umgehend geklärt.
Hier das Interview
https://www.solarserver.de/2020/03/19/interview-mit-peter-stratmann-zum-prosumer-modell-der-bundesnetzagentur-audio/
nochmal für alle, Herrn Stratmann von der BNetzA genau! zuhören, zum Thema Markt-Option:
ab Min 19:06 : „in diesem Modell ist Eigenverbrauch vorgesehen, da wird das Eigenverbrauchsprivielg auch gar nicht beschnitten“ soll heissen: Hausspeicher können weiter eingesetzt werden.
Min 19:16 : „Da braucht man einen Lieferanten, der das mit einem macht, der dann den Strom, den man übrig hat und einspeist, dann auch auf dem Strommarkt vermarktet“
Es wird nur der Überstrom vermarktet, nicht die gesamte Erzeugung!
https://www.solarserver.de/2020/03/19/interview-mit-peter-stratmann-zum-prosumer-modell-der-bundesnetzagentur-audio/
@ Andreas Fendt
Dass der Eigenverbrauch erhalten bleibt bestreitet doch auch niemand.
Wo sagt der Herr Stratmann, oder welcher Aussage entnehmen Sie, dass mein Eigenverbrauchswert von gegen wärtig 30 Cent erhalten bleibt. Darum geht es doch in meinem Beispiel. Wenn Sie mir diese Frage beantworten können, kommen wir uns schon näher..
D
Andreas Fendt sagt:
Mein freundlicher Rat: nutzen Sie Primärquellen, also Aussagen von Herrn Stratmann der BNA, und nicht falsche Sekundärquellen und beenden Sie diese, für Sie inzwischen peinliche Diskussion. Dieses ist mein letzte Antwort auf Ihre falsche Darstellung.
@ Andreas Fendt.
Cool bleiben Herr Fendt, wir klären das primär, und bleiben Sie dran, Sie werden noch neue Erkenntnisse gewinnen können.
Es würde mich ja freuen, wenn ich falsch liegen würde, und der Herr Stratmann könnte mir „Versichern“, dass mein Eigenverbrauch auch nach der Förderung noch 30 Cent wert wäre.
Ich habe ihm gerade die folgende Mail geschickt.
Sehr geehrter Herr Stratmann.
Die von ihrer Behörde ( BNA ) in den Raum gestellten Vorschläge für Prosumer, hat im Fachforum „PV Magazine“ Irritationen ausgelöst, die zu lebhaften Diskussionen geführt haben.
Dabei wurde mir verschiedentlich unterstellt die Vorschläge nicht verstanden zu haben.
Ich stelle Ihnen im Folgenden unsere PV Anlage mit dem gegenwärtigen Status „Eigenverbrauch“ innerhalb der Förderung vor, und übersetze diesen Modus anschließend in die Zeit nach der Förderung.
Wir speisen gegenwärtig mit 15 Kwp ins Hausnetz ein bedienen unsere hauseigenen Verbraucher, und geben den Überschuss ins öffentliche Netz ab, für 11 Cent die Kwh.
Unser Eigenverbrauch, hat somit den Wert durch vermiedenen Kilowattstunden von etwa 30 Cent.
Nach Vorschlag 1 der Markt Option, müssten wir unsere gesamte EE Erzeugung ins öffentliche Netz einspeisen, und dem Marktgeschehen unterstellen.
Das würde bedeuten, dass unsere 30 Cent Eigenverbrauch virtuell auf etwa 4 bis 5 Cent Marktpreis abgewertet werden. Mit sinkender Tendenz wohl gemerkt
Was ist an dieser meiner Betrachtung falsch, oder habe ich nicht verstanden.
Es würde mich freuen, und würde der Sache ungemein dienen, wenn Sie im Forum PV Magazine, dazu aufklärend Stellung beziehen würden.
Siehe hier
https://www.pv-magazine.de/2020/05/18/zukunft-der-photovoltaik-anlagen-chancen-des-prosumer-modells-der-bundesnetzagentur-fuer-den-kohleausstieg-nutzen/
Mit freundlichen Grüßen
Hans Diehl
Hallo zusammen,
wir werden in Kürze auch nähere Ausführungen von Herrn Stratmann zu seinen Modellen veröffentlichen und damit hoffentlich zu allgemeiner Aufklärung und Verständnis beitragen.
Beste Grüße,
Sandra Enkhardt
Herr Diehl!
Der „Wert“ Ihres Eigenverbrauchs ergibt sich aus der Differenz der Gestehungskosten Ihrer PV und dem bezahlten Bezugspreis bei Ihrem Energieversorger, auf diesen Wert hat die Option 1 der BNA NULL Einfluss, denn Sie speisen nur den Überschuß ein und nur dieser wird vergütet. Ich gehe davon aus, Herr Stratmann wird das so bestätigen und bis dahin lassen wir die Debatte ruhen. Danke an PV Magazine dafür, Herrn Stratmann ins Boot zu holen.
Andreas Fendt
Der „Wert“ Ihres Eigenverbrauchs ergibt sich aus der Differenz der Gestehungskosten Ihrer PV und dem bezahlten Bezugspreis bei Ihrem Energieversorger, auf diesen Wert hat die Option 1 der BNA NULL Einfluss,
@ Andreas Fendt.
Auf diesen Wert hat die Option 1 keinen Einfluss, da heben Sie Recht
Um diesen Wert geht es ja auch nicht. Diesen Wert kann ich nicht verbrauchen, deshalb kann das logischerweise auch kein Eigenverbrauchswert in Cent sein..
Mein Eigenverbauchswert sind eindeutig die 30 Cent, die ich einspare für jede Kwh die ich nicht kaufen muss.. Und diese 30 Cent sollen mir mit der „Markt Option“ 1 an der Börse auf den ¼ stündlichen Marktpreis entwertet werden..
Warten wir mal ab. Herr Stratmann hat ja auch dem Interviewer im Video Rede und Antwort gestanden, dann wird er es hier bei den Praktizierenden hoffentlich auch tun..
… und die Frage bleibt, wie reinvestiert/wohin speist die „BNA“ den Überschuss, langjährig?
Dazu wird Herr Stratmann aus einem Kommentar, oben sichtbar, zur Bestätigung der Sichtweise einzelner Kommentierender aufgefordert?
Ein selten eigenartiges System, in diesem Staat und in der Energieversorgerbranche …
Überrascht „uns“ das immer noch?
Hallo Ihr Interessierten, die Antwort von Herrn Stratmann kam erfreulich schnell.
Guten Tag Herr Diehl,
vielen Dank für Ihre Rückfrage. Die Diskussion im PV-Magazin habe ich gesehen. In der Tat ist die Auffassung weit verbreitet, dass das Prosumermodell auch in der Markt-Option eine Pflicht zur vollständigen Einspeisung des Stroms enthalte. Das ist nicht zutreffend. In der Markt-Option findet nach unserem Vorschlag exakt der gleiche Eigenverbrauch statt, der von den Prosumern auch heute praktiziert wird: Der Strom fließt von der Anlage (ggf. ohne eine Messung) ins Haus und wird dort verbraucht. Für den eigenverbrauchten Strom kann der Prosumer die gleichen finanziellen Vorteile genießen, wie er es auch heute kann und die Sie mit 30 ct/kWh beziffert haben. Ins Netz wird nur der Strom eingespeist, den er nicht selbst verbraucht oder gespeichert hat. Für diesen Strom erhält der Prosumer während der Förderdauer vom Netzbetreiber die sogenannte Marktprämie ausbezahlt.
Die Bundesnetzagentur spricht sich dafür aus, die Eigenverbrauchsvorteile etwas auszuweiten: Für den (in der Marktoption) eigenverbrauchten Strom soll die Befreiung von der EEG-Umlage von derzeit 10 kW auf 30 kW angehoben werden. Vor allem soll diese Befreiung auch für die ausgeförderten Anlagen gelten, für die bisher überhaupt keine Befreiung gilt.
Wenn ich Ihr persönliches Beispiel richtig deute, dann haben Sie erst vor Kurzem Ihre Anlage neu in Betrieb genommen, richtig? Sie haben vielleicht 2018 die Anlage in Betrieb genommen und erhalten bis 2038 eine Förderung? Dann sind Sie bis 2038 von den vorgeschlagenen Regelungen nicht betroffen, da wir auf keinen Fall einen Eingriff in die Förderbedingungen von Bestandsanlagen vorschlagen. Eine nachträgliche Änderungen von Förderbedingungen halten wir in jeder Hinsicht für völlig falsch. Hingegen soll auch für die Bestandsanlagen nach den Vorstellungen der Bundesnetzagentur die Befreiung von der EEG-Umlage von 10 auf 30 kW angehoben werden; gegen eine nachträgliche leichte Verbesserung der Bedingungen wird kaum jemand opponieren. Das könnte Sie persönlich direkt positiv betreffen.
Nochmal: Die drei Optionen des Prosumer-Modells gelten nur für Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes – wenn denn das Prosumer-Modell gesetzlich umgesetzt wird – neu errichtet werden und für solche, bei denen die 20jährige Förderzeit abgelaufen ist. Geförderte bestehende Anlagen sind nicht Gegenstand der Vorschläge.
Wichtig: Es handelt sich bei dem Vorschlag um nichts mehr als um einen Vorschlag. Ob der Gesetzgeber ihn aufgreift, ist völlig offen.
Konnte ich damit zur Klarheit beitragen? Wenn Sie Rückfragen haben, beantworte ich sie gern.
Eine Frage hätte ich: Haben Sie die Einschätzung, dass mit unserem Vorschlag auch in der Markt-Option der Eigenverbrauch unterbunden werden solle, in unseren Folien bestätigt gefunden? Oder wie ist dieser Eindruck bei Ihnen entstanden? Wenn ja: An welcher unserer Formulierung macht sich das fest?
Wenn es nützlich ist, können Sie die vorstehende Mail in der Diskussion im PV-Magazin gern zitieren.
Beste Grüße
Peter Stratmann
PS: In den folgenden Dokumenten sind die Gründe ausführlich behandelt, die uns dazu bewogen haben, den Vorschlag zu unterbreiten. Unter anderem halten wir es für falsch – und klimaschädlich – dass der Graustrommarkt beim Eigenverbrauch heimlich mitverdient und heimlich zusätzliches CO2 in die Luft pustet. Der Vorschlag der BNetzA soll dieses Problem beseitigen und die Solarenergie fit für die nächsten 52 GW machen.
Hier finden Sie den Foliensatz der Bundesnetzagentur: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/ProsumerModell.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Hier finden Sie ein Interview mit mir: https://www.solarserver.de/2020/03/19/interview-mit-peter-stratmann-zum-prosumer-modell-der-bundesnetzagentur-audio/
Hier finden Sie einen Gastbeitrag bei den „Klimareportern“: https://www.klimareporter.de/strom/fuehrt-uns-nicht-laenger-hinters-licht
„Wichtig: Es handelt sich bei dem Vorschlag um nichts mehr als um einen Vorschlag. Ob der Gesetzgeber ihn aufgreift, ist völlig offen.“
… entsprechend zur Gesetzesinitiative, Bundestag oder Bundesregierung?
Stimmt es ist nur ein Vorschlag.
Kennen Sie die Redensart, ..“Vorne gerührt brennt hinten nicht an“
Deshalb ist es kein Fehler wenn früh genug darüber diskutiert wird.
Wobei der Mitarbeiter des BNetzA-Referats nicht auf den BDEW Ursprung verweist, für detailliertere Informationen?
BDEW:
„Strategie und Politik
Die Abteilung Strategie und Politik ist die Schnittstelle zwischen Verband und Politik. Sie berät die BDEW-Mitgliedsunternehmen bei politischen und strategischen Fragestellungen und ist aktiver Gestalter in der Energiepolitik, indem sie Impulse zur Energieversorgung von morgen in Politik und Gesellschaft einbringt. Die Abteilung vertritt einerseits die politischen Interessen der Energie- und Wasserwirtschaft gegenüber den politischen Entscheidern – und spiegelt andererseits aktuelle politische und gesellschaftliche Debatten in den Verband hinein.
Die inhaltlichen Schwerpunkte der Abteilung orientieren sich sowohl an aktuellen Gesetzesvorhaben als auch an politischen Grundsatzthemen in der Energiepolitik. Dazu gehören originär energiepolitische Themen wie die Finanzierung der Energiewende, das Marktdesign für eine sich ändernde Erzeugerlandschaft, der Umbau der Energienetze und deren Entgelte und die Digitalisierung der Energiewirtschaft. Auch übergreifende Themen wie der Klimaschutz werden hier bearbeitet.“
„Der Verband
Erdgas, Strom und Heizwärme sowie Wasser und Abwasser. Der BDEW vertritt über 1900 Unternehmen.“
„erhebliche Reaktion der Marktteilnehmer auf hohe Intraday-Börsenpreise gegenüber einem „erwartet“ niedrigeren reBAP beobachten. Diese bestand darin, dass mehrere BKV ihre Bilanzkreise nur unzureichend über Stromhandelsgeschäfte bewirtschafteten und stattdessen für die entstehenden Bilanzungleichgewichte Ausgleichsenergie in Anspruch nahmen. Der börsliche Strompreis für Viertelstundenprodukte am deutschen Intraday-Markt der EPEX SPOT stieg jeweils deutlich über den für die betreffende Viertelstunde zu erwartenden reBAP“
„Die aus der Mindestliquiditätsschwelle von 500MW resultierende Nicht-Manipulierbarkeit des Index „ID-AEP“– und folglich des reBAP – verhindert damit verzerrende Anreize zum Vorteil weniger und zum Nachteil vieler Marktakteure.“
Aus dem Marktverhalten der einzelnen Akteure am Börsenstrommarkt ist nicht immer (eigenverpflichtetes) netzdienliches Verhalten zu erwarten, wenn rechtliche Wahlfreiheiten ökonomische Optimierung gegenüber der Allgemeinheit (EEG-Gesetz) ermöglicht.
Die Erneuerbaren Energien sind dafür nicht die fiskalische Ursache, teils deren unkompensierter (szenariobedingter massiver) Einfluß aber ein bereits längere Jahre vernachlässigtes technisches Regelungs- oder Innovationsgebot?
Die Verhältnismäßigkeit veranschaulicht: 500MW entsprechen in der Leistung etwa 125.000 4kW ProsumerAnlagen aus dem vorgestellten Vorschlag.
Der Intraday-Handel am Spotmarkt der Strombörse ist ein seit Jahren erkennbar anwachsender Markt (etwa 10%) mit ca. 80-90TWh Handelsvolumen je Jahr.
reBAP: regelzonenübergreifender einheitlicher Bilanzausgleichsenergiepreis
In dem „Prosumer-Modell“ der BeNetzA steht kein Speicher. Weder im Modell 1, 2 und 3. Im Modell 1 ist die Rede vom „privilegierten Eigenverbrauch“ und schreibt ausdrücklich das im Modell 3 „physischer Eigenverbrauch“ vorgesehen ist. Die BeNetzA macht also eine Unterschied zwischen „physikalischen“ und „privilegierten“ Eigenverbrauch. Das sieht man auch in den Modellen. Wer den „Strom durch die eigenen Geräte“ (so schreibt die BeNetzA) fliessen lassen will, muss pro kWp-PV-Anlage 14,80€ MONATLICH für die Anschlussleistung zahlen. Bei einer 10 kWp-PV Anlage dann 148€. DANN habe ich den physischen Eigenverbrauch. WENN nun Herr Stratmann hier schreibt, dass man nun im Modell 1 AUCH seinen Strom physisch vorher verbrauchen kann, dann muss er das in das Prosumer-Modell reinschreiben. In KEINER Grafik ist in dem BeNetzA-Modell ein Speicher eingezeichnet. Das Modell ist in das BMWI gewandert und daraus macht man einen Referenten-Entwurf. Ich bin Journalist, deshalb zählt für mich nur was in den offiziellen Dokumenten steht. Und DA wird ein Unterschied zwischen „privilegierten“ und „physikalischen“ Eigenverbrauch gemacht, welches auch unterschiedlich bepreist wird. Es ist doch für die BeNetzA ein leichtes ihr Papier zu präzisieren, es wurde auch schon während unseres Diskussionsprozesses einmal verändert. Ich habe gestern auch mit verschiedenen Akteuren der Energiewende-Bewegung gesprochen. Diese haben die Nase davon voll, wenn in staatlichen Vorlagen unpräzise oder verschleiernde Formulierungen sind. Denn die, so haben mir verschiedene Akteure gesagt, sind Absicht. Nehmen wir doch die EU-Rahmenrichtlinie RED II. Da ist ganz KLAR formuliert, was die EU will. Da gibt es nichts zu deuteln. Wird Zeit, dass die BeNetzA ihr Modell präzisiert, oder am besten zurückzieht. Auf einen Kommentar im Chat kann man sich nicht beziehen, wer liest das im BMWI? Es ist auch kein Zufall, dass die BeNetzA keinen Speicher einzeichnet und in dem Modell vorsieht: Denn man will keinen! Im Speicherbericht aus dem März 2020 steht auch warum: Man ist der Meinung, dass der Speicher „Kolateralschäden“ im Netz anrichtet und möchte lieber statt Speicher Gaskraftwerke haben. So, wie die konventionelle Energiewirtschaft auch. Und genau darum geht es in diesem Modell und der ganzen Auseinandersetzung. Und deshalb gibt es auch unsere Aktion und die Website http://www.aktion-eigenstrom.de Die Bürger/innen müssen ungehindert ihren eigenen Strom produzieren, speichern und nutzen können. Die EU-Rahmenrichtlinie RED II schreibt auch vor, dass der Staat und die Netzbetreiber die Finger vom Bürger-Strom wegzulassen haben. Mit immer komplizierteren Modellen versucht man die Bürger*innen dagegen einzufangen und an der Eigenversorgung zu hindern. Denn im nächsten Schritt würden sich die Bürger*innen untereinander versorgen. Und genau DAS möchte auch die EU-Rahmenrichtlinie. Man kann ganz einfache Modelle kreiieren und die ganze Bürokratie und Behinderung hinter sich lassen. Will man aber nicht. Weder die BeNetzA, noch der BDEW, noch die Netzbetreiber. Wir haben ein erfolgreiches Modell des Ausbaus der Erneuerbaren, nämlich das EEG. Anders ausgedrückt: Die Bürger*innen sind mit der Regelung, die die Politik im EEG getroffen hat zufrieden. Also kann man es lassen und muss es durch die EU-Rahmenrichtlinie sogar noch vereinfachen. In nationales Recht umgesetzt bis zum Juni 2021. Ich sehe daher gar keine Spielräume mit weiteren komplizierten Modellen, undurchsichtigen Abrechnungsmodellen, teurer Zusatztechnik mit weiteren laufenden Kosten die Eigen-Energieproduktion zu verkomplizieren und unattraktiv zu machen. Das BeNetzA-Modell und die BDEW-Forderung gehört meiner Meinung nach eingestampft und das BMWI ist aufgefordert dem Recht der Bürger*innen nach einer Eigenenergieversorgung und Speicherung entsprechend EU-Recht nachzukommen. Verpflichtet ist man eh bis zum Juni 2021 dazu. Und WENN man sich an EU-Recht hält, dann ist das Modell ganz einfach. Früher hieß es: „Frei Fahrt für freie Bürger!“ Heute gibt uns die EU als Bürger*innen das Recht zu sagen. „Freie Eigenenergieproduktion- und Nutzung für freie Bürger*innen“.
Ich habe dann gleich von dem Rückfrage Angebot gebrauch gemacht.
Sehr geehrter Herr Stratmann.
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Meine konkretisierte Rückfrage lautet wie folgt..
Unsere Anlage ist von 1999 läuft, also 2021. aus der Förderung.
Vor 2 Jahren haben wir nach einer Erweiterung der Anlage von Direkteinspeisung ins öffentliche Netz, auf den Modus Eigenverbrauch umgestellt, sind so mit Prosumer geworden.
Wir speisen nun nicht mehr ins öffentliche, sondern ins Hausnetz ein, bedienen unsere hauseigenen Verbraucher, und geben „nur“ den Überschuss ins öffentliche Netz ab, für 11 Cent die Kwh.
Unser Eigenverbrauch, hat somit den Wert durch vermiedene Kilowattstunden von etwa 30 Cent.
Meine Frage, können wir nach der Ausförderung ab 2021, wie bisher noch ins Hausnetz einspeisen, und nur den Überschuss weiter geben ins öffentliche Netz. Dann allerdings nicht mehr für 11 Cent, sondern zum Marktpreis, das ist mir klar.
Geregelt wird das gegenwärtig mit einem Zweirichtungszähler..
Wie ich der Darstellung des Vorschlages 1 der Markt Option, entnehme, habe ich da meine Zweifel. Ich sehe das so, dass wir nach der Ausförderung, anstatt nur den Überschuss, unsere gesamte EE Erzeugung ins öffentliche Netz einspeisen, und dem Marktgeschehen unterstellen.müssen. Das würde bedeuten, dass unsere 30 Cent Eigenverbrauch auf etwa 4 bis 5 Cent Marktpreis abgewertet werden, und dann virtuell unseren Eigenverbrauch ergeben.
Die entscheidende Frage, können wir weiter wie bis her ins Hausnetz einspeisen, mit dem Zweirichtungszähler..
Für eine Antwort auf diese entscheidende Frage wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Diehl
Ich habe gerade die folgend Mail an Herrn Stratmann geschickt.
Hallo Herr Stratmann.
Wenn Sie freundlicherweise, die Antwort auf meine Rückfrage direkt
ins Forum PV Magazine stellen könnten, wäre das für viele
Interessenten, von Vorteil.
Frank Farenski sagt:
WENN nun Herr Stratmann hier schreibt, dass man nun im Modell 1 AUCH seinen Strom physisch vorher verbrauchen kann, dann muss er das in das Prosumer-Modell reinschreiben. In KEINER Grafik ist in dem BeNetzA-Modell ein Speicher eingezeichnet. Das Modell ist in das BMWI gewandert und daraus macht man einen Referenten-Entwurf. Ich bin Journalist, deshalb zählt für mich nur was in den offiziellen.
@ Frank Farenski.
Genau so sehe ich das auch, deshalb habe ich ja auch bei Herrn Stratmann rück gefragt
Siehe meinen Beitrag vom 24 Mai um 0.24 Uhr.
Ich hoffe er meldet sich, und sorgt für Aufklärung.
@Hans Diehl und Frank Farenski: dann fragen Sie auch gleich noch die BNetzA, warum kein Fernseher und kein Elektroauto in dem Foliensatz abgebildet ist. Man kann’s echt übertreiben …
Auf der S. 19 im Foliensatz ist doch klar zu erkennen, dass der Stromfluss „durchs Haus“ und somit durch alle Verbraucher geht. Wie sollte da ein Speicher schon allein technisch denn ausgeschlossen werden können? Wenn Sie meinen dass sich ein Speicher lohnt (bei der ausgeförderten Anlage von Herrn Diehl schon eher als bei einer neuen PV-Anlagen), können Sie sich einen solchen hinstellen.
Das hatte Herr Fendt schon mehrmals versucht Ihnen zu erklären, und hat sich ja nun auch bestätigt. Aber Hauptsache erstmal bei Youtube Halbwahrheiten verbreiten. Insgesamt eine peinliche Sache, sowohl für Herrn Farenski als auch für E3DC.
wenn ich die Antwort von Herrn Stratmann so lese, verstehe ich auch die ganze Aufregung nicht. Option 1 ist in meinen Augen die einzig relevante. Sie ist gerecht und ich denke in der Praxis auch nicht mal so kompliziert. Es werden sich sicher einige Anbieter finden, die einen rundum Service mit Smartmeter und Installation bieten werden… insbesondere echte Ökostromanbieter werden dieses Modell gerne aufgreifen.
Model 1 ist aus meiner Sicht ein Schritt in die richtige Richtung… vernetzte Digitalisierung erlaubt einen dezentralen Stromhandel zu Marktpreisen. Ist doch genau das, was wir für die Zukunft benötigen.
Was ich da noch nicht verstehe.. kann damit auch höherwertige Regelenergie aus dem Speicher (und nicht nur via PV) dem Netz zur Verfügung gestellt werden ? … kann also bei diesem Modell auch über den Speicher eingespeist werden, so dass beispielsweise in Dunkelflauten höhere Preise zu erzielen sind ?
D. Klinke sagt:
Model 1 ist aus meiner Sicht ein Schritt in die richtige Richtung… vernetzte Digitalisierung erlaubt einen dezentralen Stromhandel zu Marktpreisen.
@ D. Klinke.
Es geht doch bei Modell 1 um Eigenverbrauch. Und dieser Anteil soll doch auch erst an den Markt, um mir anschließend für meinen Anteil Eigenverbrauch verrechnet zu werden. Der Marktpreis ist aber wesentlich niedriger als die Tarife die ich gegenwärtig durch Eigennutzung einspare.
Wenn es nur um den Überschuss ginge, würde ich Ihnen zustimmen.
Alexander Frank sagt:
@Hans Diehl und Frank Farenski: dann fragen Sie auch gleich noch die BNetzA, warum kein Fernseher und kein Elektroauto in dem Foliensatz abgebildet ist. Man kann’s echt übertreiben
@ Alexander Frank.
Sie scheinen sich mit der Energiewende noch nicht so lange zu beschäftigen.
Schauen Sie sich meine Beitrag vom 26 Mai 0.24 Uhr an.
Die entscheidende Frage, die ich Herrn Stratmann gestellt habe lautet „Können wir weiter wie bisher ins Hausnetz einspeisen, mit dem Zweirichtungszähler“
Wenn das so ist, haben wir in Option.1.physikalischen Eigenverbrauch, wenn nicht, ist das die Entwertung meines selbst erzeugten Eigenverbrauch auf den Marktpreis von 5 Cent, und weniger.
In den Vorschlägen nennen die das wohlklingend privilegierter Eigenverbrauch.
Ich hoffe, dass Herr Stratmann die Frage beantwortet.
@Hans Diehl: Im Gegenteil, ich beschäftige mich seit Langem mit der Energiewende und hoffe ebenfalls dass Herr Stratmann Ihre Frage beantwortet.
Denn bei Ihrem Fall liegt nach meinem Verständnis genau der Knackpunkt: Im „Netzbetreiber-Modell“ der BNetzA ist es so gedacht, dass sowohl geförderte Anlagen (gegen Einspeisevergütung) als auch ausgeförderte Anlagen (gegen Marktwert) die gesamte Stromerzeugung einspeisen. Also zwei parallele Zähler. Nicht besonders attraktiv, wahrscheinlich zahlt man bei einer ausgeförderten Anlage je nach Marktwert sogar drauf (wegen Wartungskosten).
Wenn Sie mit Ihrer demnächst ausgeförderten Anlage den heutigen Eigenverbrauch nutzen wollen, geht das in den BNetzA-Modellen nur in der „Markt-Option“ (=sonstige Direktvermarktung nach EEG). Da müssten Sie aber für die geringen Überschüsse einen Direktvermarkter suchen (und finden). Der kostet wahrscheinlich mehr, als die paar Euro Marktwert aus der Überschusseinspeisung. Da wäre es günstiger, den Überschuss abzuregeln, und das kann ja nicht Sinn der Sache sein.
Aus meiner Sicht sollte im „Netzbetreiber-Modell“ für die ausgeförderten Anlagen der Eigenverbrauch zugelassen werden, dann wäre es eine runde Sache.
Andreas Fendt sagt:
Es wäre wünschenswert, daß PV-Magazine weiter zu dem Thema aufklärt. Denkbar wäre z.B. ein weiteres Interview mit Herrn Stratmann von der BNA, der zu den hier aufgeworfenen Fragen und falschen Behauptungen Stellung beziehen sollte.
Hallo Herr Fendt, ich muss Sie enttäuschen, habe gerade die folgende Mail von Herrn Stratmann bekommen..
Hallo Herr Diehl,
vielen Dank für Ihre erneute Einladung, mich direkt in den Austausch einzuschalten. Um zu vermeiden, dass ich mich in endlosen für-und-Wider-Diskussionen verheddere, würde ich mich in Internetforen aber gern zurückhalten. Wie gesagt: Sie können gern die Erkenntnisse, die Sie im Austausch mit mir gewonnen haben, dort einstellen.
Ein bisschen neugierig bin ich allerdings, ob es mir gelungen ist, Ihre Fragen nachvollziehbar und vielleicht sogar überzeugend zu beantworten.
Beste Grüße
Peter Stratmann
Meine entscheidende Frage, ob ich im nächsten Jahr nach der Ausförderung noch mein Eigenverbrauch übers Hausnetz, physikalisch mit einem Zweirichtungszähler abwickeln kann, hat er leider übersehen. Ich habe entsprechend nachgehakt, und warte auf die Antwort.
„Meine entscheidende Frage, ob ich im nächsten Jahr nach der Ausförderung noch mein Eigenverbrauch übers Hausnetz, physikalisch mit einem Zweirichtungszähler abwickeln kann, hat er leider übersehen. Ich habe entsprechend nachgehakt, und warte auf die Antwort.“
Doch! Die wurde nun zig mal mit „JA“ beantwortet, mit der Ergänzung, daß der Zweirichtungszähler ein intelligenter Smartmeter sein muß, der die Werte 1/4 Stündlich an einen Vermarktungspartner meldet, den Sie sich suchen müssen.
Wieso sollte Herr Stratmann sich auf einen Dialog einlassen, in dem Sie fortgesetzt behaupten, es müsse der gesamte Strom bei Modell 1 eingespeist werden, was einfach nicht so ist.
Und warum heißt es dann Option 3 wie folgt.
Zitat:…Wenn jemand seinen Strom unbedingt physisch selbst verbrauchen will, wird auch dies ermöglicht Zitat Ende.
Die Betonung lege ich auf „Unbedingt physisch „
Somit kann das „Physisch“ nicht auf Option 1 zutreffen
Zu dem heißt es einmal physikalischer Eigenverbrauch, und bei meiner Version privilegierter Eigenverbrauch.
Wenn Sie dafür eine Antwort gefunden haben, sind Sie aus Ihren Träumen erwacht.
Durch die Tagungsreihe des BDEW, welche den Hintergrund zu den detaillierten Weiterentwicklungen der Arbeitsthesen klärt, will man mit Vorträgen die Allgemeinbildung und das Verständnis für die Energiewende aufwerten.
Herr Diehl, was ist denn bitte an dieser Ausssage nicht zu verstehen, wie oft soll Herr Stratmann das wiederholen?
“ In der Markt-Option findet nach unserem Vorschlag exakt der gleiche Eigenverbrauch statt, der von den Prosumern auch heute praktiziert wird: Der Strom fließt von der Anlage (ggf. ohne eine Messung) ins Haus und wird dort verbraucht.“
Alexander Frank sagt:
Denn bei Ihrem Fall liegt nach meinem Verständnis genau der Knackpunkt: Im „Netzbetreiber-Modell“ der BNetzA ist es so gedacht, dass sowohl geförderte Anlagen (gegen Einspeisevergütung) als auch ausgeförderte Anlagen (gegen Marktwert) die gesamte Stromerzeugung einspeisen. Also zwei parallele Zähler. Nicht besonders attraktiv, wahrscheinlich zahlt man bei einer ausgeförderten Anlage je nach Marktwert sogar drauf (wegen Wartungskosten).
@ Alexander Frank.
Stimmt….genau, mein Fall ist der Knackpunkt, und deshalb die Antwort von Herrn Stratmann so Richtungsweisend bei der Beurteilung der Vorschläge. Seit 2010 die EE zum separaten vermarkten an die Börse verbannt wurden, sind die total unterbewertet, werden nach dem Markt Prinzip quasi als Überschuss verramscht. Und so soll es nach Option 1 nach der Ausförderung meinem Eigenverbrauch ergehen..Denn wenn meine gesamte Erzeugung über den Markt abläuft, sorgt der ja noch für mehr Überschuss, was zur Minderung meines Eigenverbrauch beiträgt. Nun bin ich ja nicht der Einzige der nächstes Jahr aus der Förderung fällt und für Überschuss an der Börse, sprich Strommarkt sorgt.
Bei einer ausgeförderten Anlage zahlt man mit Sicherheit drauf, wo die Marktpreise immer öfter in den negativen Bereich absinken.
Ich hoffe, dass der Andreas Fendt aus diesem, meinem Beitrag neue Erkenntnisse gewinnen kann, und nicht wieder „peinlich“ findet.
Andreas Fendt sagt:
In der Markt-Option findet nach unserem Vorschlag exakt der gleiche Eigenverbrauch statt, der von den Prosumern auch heute praktiziert wird: Der Strom fließt von der Anlage (ggf. ohne eine Messung) ins Haus und wird dort verbraucht.“
@ Andreas Fendt.
Und welchen Wert hat mein Eigenverbrauch in Option 1. ???
Ich gehe mal davon aus, wenn Sie von „Unserem“ Vorschlag sprechen, sind Sie auch von der BNA, und können an Stelle des Herrn Stratmann diese entscheidende Frage beantworten.
Herr Diehl, ja es ist schon peinlich, Warum schreiben Sie Herrn Stratmann wenn Sie seine Antwort nicht lesen und / oder nicht verstehen wollen? Es ist nicht „unser“, i.S.v. mein Vorschlag, sondern ich habe die Antwort von H. Stratmann zitiert, die Sie hier oben eingestellt haben und genau in dieser Mail findet sich auch die Antwort auf Ihre 2 Frage. Achtung ich zitiere Herrn Stratmann nochmals. Zitat: „Für den eigenverbrauchten Strom kann der Prosumer die gleichen finanziellen Vorteile genießen, wie er es auch heute kann und die Sie mit 30 ct/kWh beziffert haben.“
Mehr ist dazu wirklich nicht zu sagen.
Na gut Herr Fendt, ….Wenn ich zu blöd bin zu verstehen, dann helfen Sie mirauf die Sprünge, und zitieren bitte die Stelle in der Antwort von Herrn Stratmann, der ich entnehmen kann, dass mein Eigenverbrauch 30 Cent wert ist wie bisher, und physikalisch verbraucht wird.
Ich glaube es gibt hier eine Begriffsverwirrung:
„physikalischer Eigenverbrauch“: den haben Sie auch bei einer heutigen Volleinspeisung. Der Strom geht zum einen Zähler raus und zum anderen gleich wieder rein. Trotzdem sind es abrechnungstechnisch zwei Welten. Das ist im BNetzA-Modell 3 gegeben („Lieferanten-Option“).
„privilegierter Eigenverbrauch“ (ist immer auch gleichzeitig „physikalischer Eigenverbrauch“): Strom wird ins Hausnetz eingespeist, Überschüsse (über Zweirichtungszähler) werden vermarktet. Das ist im BNetzA-Modell 2 gegeben („Markt-Option“), allerdings mit der Einschränkung dass die Vermarktung viertelstundenscharf erfolgen soll, also Direktvermarktung. Bei geförderten Anlagen mit Markprämie und bei ausgeförderten Anlagen zum Marktwert.
Fazit: der Eigenverbrauch von Herrn Diehl in der „Markt-Option“, ob mit oder ohne Speicher, ist 30ct/kWh (Strombezugspreis) – 3ct/kWh (Marktwert) wert. Sowohl der Strombezugspreis als auch der PV-Marktwert könne sich allerdings ändern. Von dem Ertrag muss dann noch die Direktvermarktung der Überschüsse gezahlt werden.
Andreas Fendt sagt:
Achtung ich zitiere Herrn Stratmann nochmals. Zitat: „Für den eigenverbrauchten Strom kann der Prosumer die gleichen finanziellen Vorteile genießen, wie er es auch heute kann und die Sie mit 30 ct/kWh beziffert haben.“
Mehr ist dazu wirklich nicht zu sagen.
@Andreas Fendt.
Doch, da ist noch sehr viel zu sagen, wenn es Ihnen auch nicht gefallen mag, denn meine 30 Cent sind ab 2021 weg nach Option 1
Herr Stratmann geht davon aus, dass meine Anlage 2018 in Betrieb gegangen ist. Soll heißen da muss ich mir keine Gedanken machen vor 2038.
Da meine Anlage aber in 2020 aus der Förderung fällt gilt die Aussage von Herrn Stratmann die ich im Zitat mit GROßBUCHSTABEN geschrieben habe.
Zitat StratmannWenn ich Ihr persönliches Beispiel richtig deute, dann haben Sie erst vor Kurzem Ihre Anlage neu in Betrieb genommen, richtig? Sie haben vielleicht 2018 die Anlage in Betrieb genommen und erhalten bis 2038 eine Förderung?
Nochmal: Die drei Optionen des Prosumer-Modells gelten nur für Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes neu errichtet werden und für . ….SOLCHE; BEI DENEN DIE 20 JÄHRIGE FÖRDERZEIT ABGELAUFEN IST…. Geförderte bestehende Anlagen sind nicht Gegenstand der Vorschläge.
Zitat Ende.
Fazit, Die Vorschläge gelten für alles was nach 2020 gefördert und ausgefördert wird. Zu ausgefördert gehört mein Beispiel, und somit sind die bezifferten 30 Cent für meinen Eigen verbrauch nicht mehr gültig.
Herr Diehl, ich gebe mich geschlagen und gebe auf, Sie werden es nie verstehen und es kann Ihnen dabei auch keiner helfen. Schade, Andere und ich haben uns wirklich Mühe gegeben. Nun bleibt Ihnen nur abzuwarten, was geschehen wird.
Na also, dann haben Sie ja endlich gemerkt, dass meiner Einschätzung – bezogen auf unsere Anlage – nicht zu widersprechen ist.
Wer die anderen außer Ihnen sein sollen die sich Mühe gegeben haben, wird wohl Ihr Geheimnis bleiben. Und ob mir noch zu helfen ist, beantworten diese beiden Herrn hier im Video.
https://www.pv-magazine.de/2020/04/16/das-ende-der-buerger-energiewende/
Da liegen zwei „Helfer“ genau richtig, und man kann nur hoffen, dass der Journalist Frank Farenski am Ball bleibt. Es gibt leider zu viele Journalisten, die sich nur oberflächlich mit der Materie beschäftigen, und der Mainstream folgend einfach berichten, dass die Energiewende unseren Strom unbezahlbar macht, und überschüssiger Strom ins Ausland verschenkt wird.
Und was den Prof. betrifft, der ist ein anerkannter Fachmann in Sachen Energiewende, und weiß wie der Hase läuft.
@Hans Diehl: Auch ich habe mir Mühe gegeben, Ihnen den Sachverhalt zu erklären. Und auch ich geben nun auf. Nicht weil sie Recht haben sondern weil Sie nicht verstehen wollen. Da hilft es auch nichts, wenn Sie diverse Links posten auf Beiträge, deren Autoren es ebenfalls nicht verstanden haben. Guten Tag!
Hallo Ihr beiden Mitstreiter Alexander Frank und Andreas Fendt.
Bezüglich der Energiewende haben wir ja offenbar die gleichen Interessen. Was mich und den Prof. Weber aus dem Video, von euch Beiden unterscheidet, ist eure Gutgläubigkeit, gegenüber unserer Erfahrung aus vergangenen Vorschlägen, und Formulierungen, und was daraus geworden ist.
Ich habe mitbekommen wie aus Differenz“Kosten“ eine „Nummerische“ Differenz für die EEG Umlage geworden ist, was im Referentenentwurf auch keiner gemerkt hatte, weil es wohlwollend verpackt war. Was daraus geworden ist macht im folgenden Video der gleiche Prof. deutlich, der auch gegenwärtig wieder zu den Kritikern der BNA Vorschläge gehört.
Siehe hier: https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
Dass der Herr Stratmann, geschrieben hat, Herr Diehl es ist gut, dass sie noch einmal nachfragen, zeigt, dass es offensichtlich schon anderswo Irritationen gegeben hat, die er unbedingt ausräumen möchte, was ich gut finde, dass er auf die praktischen Anwender hört.
Für weniger Gutgläubige mit negativer Erfahrung wie mich, ist es in der Tat ein Unterschied ob bei der Markt Option 1 steht Vermarktung.. „mit“. . Überschusseinspeisung, oder wie ich vorgeschlagen habe, Vermarktung „NUR“ der Überschusseinspeisung.
Das Wort „Mit“ drückt ja aus, dass was zusammen gehört, somit kann die Vermarktung durchaus auch für Beide gültig sein.
Wenn sich im Referentenentwurf niederschlägt was Herr Stratmann mir geschrieben hat, sehe ich da keine Nachteile für die Energiewende, wie befürchtet.
Hallo Ihr Prosumer.
So allmählich bekommen wir Licht ins Dunkel.
Der Herr Stratmann hat gerade wieder gemailt
Hallo Herr Diehl,
gut dass Sie noch einmal nachfragen. Es liegt mir viel daran, dass sich irrige Verständnis verflüchtigt, man müsse auch in der Marktoption den gesamten Strom erst einspeisen, um ihn nachher zurückzukaufen. So deutlich wie ich kann:
Sie dürfen nach dem Vorschlag der Bundesnetzagentur in der Marktoption den Strom vom Dach zuerst im Haus verbrauchen und die von Ihnen genannten 30 ct/kWh an finanziellen Vorteilen genießen. Das dürfen Sie heute und das dürfen Sie auch nach dem Förderende. Sie müssen den eigenverbrauchten Strom in der Regel nicht einmal messen. Nur die Überschusseinspeisung müssen sie messen und abrechnen. Eine Verpflichtung, den gesamten Strom ins Netz einzuspeisen, wurde von der Bundesnetzagentur nicht vorgeschlagen – wir würden eine solche Verpflichtung für falsch halten.
Es liegt mir viel daran, dass dieser Punkt von mir verständlich dargestellt wurde. Sollten Sie immer noch Zweifel haben, antworte ich Ihnen gern noch einmal.
Beste Grüße
Peter Stratmann
Ich habe wie folgt geantwortet.
Hallo Herr Stratmann.
Erst mal vielen Dank für Ihr Bemühen, die offensichtlich bestehende Irritation auszuräumen.
.
Gegenwärtig heißt es bei Option 1
Zitat:
Markt-Option:
Viertelstunden-Vermarktung mit Überschuss-Einspeisung ■ Abrechnung von ¼h -Messungen von Einspeisung und Bezug ■ Privilegierter Eigenverbrauch + volle Marktintegration
Nach dem was Sie geschrieben haben, sollte es allgemeinverständlicher heißen.
Viertelstunden-Vermarktung „NUR“ für die Überschusseinspeisung
Das Vermarkten bedeutet so was Abwertendes und das „mit“ wird so verstanden, als ob beides, sowohl der Eigenverbrauch, als auch der Überschuss vermarktet, sprich abgewertet werden soll. .
Wichtig ist, dass deutlich wird, dass ins Hausnetz eingespeist werden kann. Denn damit ist der Wert von 30 Cent für den Eigenverbrauch gesichert, die Erdbeeren zum Verzehren bleiben im Hause, und nur der Überschuss wird übers öffentliche Netz in den Markt integriert, und das wäre meiner Meinung nach auch in Ordnung, für aus geförderte Anlagen.
Wenn Sie das, was Sie mir oben geschrieben haben, in den Vorschlägen korrigieren und deutlicher rüber bringen, müssten die Irritationen ausgeräumt sein, und auch der Frank Farenski mit seinem Video, könnte darüber berichten, dem übrigens auch Dank gebührt, dass er das Thema so aufgegriffen hat.
Na also, geht doch!
Auch ich halte die Kommunikation der BNetzA für wirklich, vorsichtig formuliert, suboptimal! Es geht nicht, daß man ein paar Folien veröffentlicht, ohne dazugehörige Erläuterungen. Man hätte eben eine Kurzstudie anfertigen sollen, die Folien erläutern und mit verschiedenen Anwendungsbeispielen hinterlegen.
Was aber Herr Farenski da, evtl. in Zusammenarbeit oder sogar im Auftrag von E3DC anrichtet, dafür fehlt mir jedes Verständnis. Seine Videos haben der gesamten Branche enormen Schaden zugefügt, indem sie Kunden oder Interessenten völlig unnötig verunsichert haben oder sogar noch immer tun.. Das gilt sinngemäß für die permanente Wiederholung, der Deckel käme und die Energiewende sei am Ende.
Gerade heute erzählt Farenski live auf dem Marktplatz von Freudenstadt wieder kompletten Unsinn. Die BNetzA hätte aufgrund seiner Aktivitäten nun das Modell 1 modifiziert, er spricht von Zugeständnissen in einem „Chatroom“ (Meint wohl die Kommentare hier). Ihm liegt eine Email von Herrn Stratmann seit min. 3 Tagen vor, in der – analog zu den Antworten hier an Herrn Diehl – er explizit bestätigt, daß vorrangige Eigenstromversorgung möglich ist und das auch mit Speicher.
Das wird sich einpendeln, wenn Herr Stratmann dafür sorgt, dass einige zweideutige Formulierungen, konkreter werden.
Der Wille dazu ist ohne Zweifel seinersets vorhanden, das kann man dem Dialog zwischen uns beiden entnehmen.
„Energiewende“ ist nicht immer fair gegenüber allen Beteiligten.
Die Gründe dafür kann man versuchen zuzuordnen.
Ein Einfluß auf die Energiewende
https://de.wikipedia.org/wiki/Leben_mit_der_Energiewende
„Die Bürger*innen sind mit der Regelung, die die Politik im EEG getroffen hat zufrieden. Also kann man es lassen und muss es durch die EU-Rahmenrichtlinie sogar noch vereinfachen. In nationales Recht umgesetzt bis zum Juni 2021. Ich sehe daher gar keine Spielräume mit weiteren komplizierten Modellen, undurchsichtigen Abrechnungsmodellen, teurer Zusatztechnik mit weiteren laufenden Kosten die Eigen-Energieproduktion zu verkomplizieren und unattraktiv zu machen. “
Man sollte dabei nach Anlagengrößen unterscheiden.
Zwischenspeicherung bei einem Modul mit 120W Mittagsleistung sollte in dieser „Energiewende“ davon zu unterscheiden sein, ob 100kW ins Nieder- oder Mittelspannungsnetz oder 100MW ins Hochspannungsnetz einspeisen? Auch, welche Photovoltaikanlagen nach Installationszeitraum man neu einordnen muß?
750kWp unterstützen mit 600000-700000kWh bis 250 Haushalte und Gewerbebetriebe, mit jährlicher Einspeise-/Verbrauchsbilanzierung in etwa 1700 Sonnenstunden und auf etwa 4200-4500Quadratmetern.
Hallo Ihr Prosumer, und denen es noch bevor steht.
Herr Stratmann von der Bundesnetzargentur hat auf meine letzte Mail noch mal geantwortet..
Hallo Herr Diehl,
vielen Dank für Ihre neuerliche Mail. In der Tat haben Sie vollkommen recht: Die Formulierung, die Sie vorgeschlagen haben ist wirklich viel besser: „Viertelstunden-Vermarktung der Überschusseinspeisung“ trifft es viel genauer. Ich werde das den Kollegen mal vorschlagen, die Präsentation an dieser Stelle zu verbessern.
Dass Herrn Farenski das Verdienst gebührt, frühzeitig auf das Thema aufmerksam gemacht zu haben, ist unstreitig richtig. Bedauerlich ist, dass es uns nicht gelungen war, die Missverständnisse zu vermeiden. Aber das ist nicht sein Fehler.
Wir arbeiten darüber hinaus daran, eine ausführliche Erklärung des Modells ins Netz zu stellen. Ob wir das hinbekommen, steht leider noch nicht fest.
Beste Grüße
Peter Stratmann
PS: Über Ihren Hinweis habe ich mich sehr gefreut.
@ Andreas Fendt, da war mein konsequentes nachhaken offensichtlich nicht für alle „peinlich“
Lieber Herr Diehl & Herr Fendt,
danke für die rege Hartnäckigkeit, die Sie aufbringen. 🙂 Ich bin echt gespannt, wann und ob da wirklich einmal eine Klarstellung zu diesem Rätselraten um die Modelle erfolgt – die fruchtlose Diskussion zieht sich nun mittlerweile fast über 3 Monate. Man kommt sich ja schon irgendwie vor wie im Zoo, wo den Tieren -zur Beschäftigung- schwer zu knackende Nüsse serviert werden?! Das einzige, was man mit so einer Strategie erreicht, ist flächendeckende Verunsicherung und Stagnation… (das erlebe ich live im Stadtwerk, das sich mühevoll gerade ein attraktives PV-Modell für die Kunden zusammengestrickt hatte)
Das Modell 1 hatte ich schon von Anfang an in die Richtung interpretiert, dass ein Eigenverbrauch vor Ort theoretisch zulässig ist. Es ist nur die große Frage, welche Anbieter sich überhaupt für so ein Marktmodell zur Verfügung stellen würden?
Herr Fendt denkt in Richtung EWS & Co. Nur wird dort wirklich ein absolut individuell schwankender Eigenverbrauch eines Klein(!)anlagenbetreibers (<30 kWp) toleriert? Schließlich heißt Bilanzierung auch, dass damit eine Planbarkeit und Verlässlichkeit des Überschussstromlieferung notwendig ist. Wie das mit einem Bilanzkreismanagement vereinbar sein soll, ist mir noch nicht so klar.
Aus reiner Nächstenliebe wird kein Geschäftsmodell geboren – mit solchen Selbstversorgerkunden Geld zu verdienen wird äußerst schwierig werden. Auch auf Kundenseite erfordert es einen nicht zu verachtenden Investitionsaufwand in die Steuerbarkeit- und auch das Vorhalten von nicht unerheblichem Know-How und Energiewendeenthusiasmus.
Ich habe selbst die ganzen Puzzleteile im Eigenbetrieb (PV,Batterie,WP, E-Autos) und warte auf meinen Smartmeter für den flexiblen Awattartarif. Ich kann also so ziemlich genau einschätzen, was der ganze Spaß kostet und wenn ich mich umgucke, steht man damit ziemlich einsam auf weiter Flur. Auch liegen die Einsparmöglichkeiten im Centbereich-es ist eher eine Art Hobby…
Hier im tiefsten Sachsen gibt es keine Energiegenossenschaften, die Leute hatten dafür nach der Wende einfach kein Kapital. Das Bewusstsein in die Notwendigkeit und den Nutzen einer regionalen Energiewende ist außerdem kaum vorhanden, gerade werden zaghaft die ersten wach, dass man mit eigenem PV-Strom auch sparen könnte. Und nun erkläre denen einer ein kompliziertes Marktmodell! 😀
Diese Sicht ist in anderen Teilen von Deutschland sicher eine andere, gerade im windenergiestarken Norden, den auch Ingrid Nestle vertritt ist man sicher schon mehrere Schritte weiter.
Nicole Lauckner sagt.
Herr Fendt denkt in Richtung EWS & Co. Nur wird dort wirklich ein absolut individuell schwankender Eigenverbrauch eines Klein(!) anlagenbetreibers (<30 kWp) toleriert? Schließlich heißt Bilanzierung auch, dass damit eine Planbarkeit und Verlässlichkeit des Überschussstromlieferung notwendig ist. Wie das mit einem Bilanzkreismanagement vereinbar sein soll, ist mir noch nicht so klar.
Aus reiner Nächstenliebe wird kein Geschäftsmodell geboren – mit solchen Selbstversorgerkunden Geld zu verdienen wird äußerst schwierig werden.
@ Nicole.
Wenn jemand ein Geschäftsmodell mit einem Schuß Nächstenliebe konstruiert, dann kann das vor dem Hintergrund deren Entstehung vorrangig die EWS — die so genannten Stromrebellen aus dem Schwarzwald — sein. Googeln Sie mal nach deren Geschichte, dann werden Sie erkennen, dass im Laufe deren Entwicklung schon einiges an Nächstenliebe nötig war.
Siehe z.B hier:….https://www.ews-schoenau.de/ews/ueber-die-ews/
Wir sind genau wie Herr Fendt Kunde bei der EWS.
Eine diesbezügliche Anfrage von mir, wurde von einem Vorstandsmitglied der EWS wie folgt beantwortet.
. Sehr geehrter Herr Diehl.
Sie fragen, ob die Entwicklung, die Sie unten schildern, bei den EWS auch Thema ist. Ja, das ist sie. Und auch wir sind nicht glücklich mit dem BNetzA-Vorschlag. Uns macht insgesamt die noch sehr offene Situation rund um die „Ü20-Anlagen“ zu schaffen: es ist schwer absehbar, in welche Richtung sich die politisch-regulatorische Willensbildung neigen wird. Auf dem einen Ende der Skala gibt es die offensiven Forderungen aus der Photovoltaik-Szene, (ähnlich die Grünen Bundestagsfraktion), auf der anderen die von Ihnen geschilderte Position der BNetzA und dazwischen die „moderaten“ Handlungsempfehlungen des BDEW. Sollten wir einschätzen, die Vorschläge welchen Entwurfs die größten Chancen auf politische Umsetzung haben, liegen bei uns aktuell die BDEW-Empfehlungen vorn. Aber – leider – ist der Ausgang ungewiss.
Für uns ist das hinderlich, weil wir Anlagenbetreiber*innen mit Anlagen, die demnächst aus der EEG-Förderung fallen, gerne ein Angebot unterbreiten würden, deren Strom in unser Stromportfolio aufzunehmen. Abgesehen davon, dass dafür auch noch andere energiewirtschaftliche Voraussetzungen fehlen, wissen wir eben noch nicht, auf welches Szenario wir uns vorbereiten können. Solche Leerstellen und Unklarheiten können die EWS aus eigener Kraft nicht einfach überbrücken oder ausräumen. Das heißt: obwohl wir mit viel Engagement und Antrieb an einem Angebot zur Abnahme von Strom aus Ü20-Anlagen arbeiten, ist der Ausgang unserer Bemühungen noch ungewiss. Sobald wir eine Lösung finden, werden wir unsere Genossenschafts-Mitglieder und Kund*innen auf jeden Fall darüber informieren.
Wir bleiben am Ball und hoffen mit Ihnen auf Lösungen, die das Engagement der Vielen für die Energiewende vor Ort mehr fördern als hindern!
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Christian Scharnberg Vorstandsreferent
Ich denke mal, bei denen ist man in Energiewende freundlichen Händen.
@Hans Ich kenne die Geschichte der EWS sehr wohl, nur gibt es diesbezüglich Vergleichbares? In meiner Region eben nicht einmal im klitzekleinsten Ansatz.
Die gesamte Bewegung der Bürgerenergie basiert auf sehr viel unentgeltlicher Arbeit. In Schönau kamen sicher einige glückliche Fügungen zusammen, die so eine Professionalisierung ermöglichten. Nur bietet dieses eine Beispiel eben keine Basis für ein tragfähiges Auffangen dieser Marktorientierungsidee für alle zukünftigen deutschen PV-Anlagen.
Eigentlich wäre es schlau, wenn das energiewirtschaftliche Knowhow von Stadtwerken sich mit der Kapital der Bürgerenergie zusammenfinden würde. Selbst für kleine Stadtwerke ist der Regelwahn eine echte Herausforderung, neben dem Kundenverlusten durch Demographie und den Preiskampf am Strommarkt. Nur in vielen Stadtwerken sitzen die „großen Vier“ auch am Hebel, in nicht wenigen wurden sukkzessive Beteiligungen ausgebaut.
EW“D“ wäre ja was. 😀
Wenn sich die MitbürgerInnen an Polen orientieren wollen, dann bleiben die Braunkohlekraftwerke und das Abbaggern der etwa 5 Orte bis 2038 ein weiterer gesellschaftlicher Ausdruck der Unvernunft unserer Generationen.
Die WählerInnen in Sachsen werden mitentscheiden und mit sachlichen Argumenten sind nicht Alle erreichbar. Das konnte man auch mit ProtestwählerInnen „lernen“.
Was bleibt anzuregen? VERNUNFT des (auch sozial) Machbaren und nicht „grüne Gerechtigkeit“ ohne Rücksicht auf die Möglichkeiten der Überforderten. Das wird länger dauern, als „Friday-for-Future“-DemonstrantInnen sich wünschen, denn so richtig die Forderungen für Umweltschutz sind, müssen diese auch finanziert werden können. Der Wirtschaftstandort und die Arbeitsregion Deutschland hat einige ungeklärte Fragen lange nicht berücksichtigt.
Die (Nach-)Wendezeit ist dafür nur eine schwache Begründung.
Ich bin auf den Artikel vom 18.5. leider jetzt erst aufmerksam geworden und – gelinde gesagt – entsetzt. Der Foliensatz zum Prosumermodell der BNetzA ist der größte stromwirtschaftliche Unsinn, der von dieser Behörde je publiziert worden ist. U.a. wird die Physik völlig ignoriert („Doppel-Versorgung“: hallo ? Unterschied zwischen kW und kWh ?). Die Absicht, die Eigennutzung auszubremsen, durchzieht das Konzept wie ein roter Faden. Auf diesen glasklar erkennbar von der fossilen Lobby gesteuerten Unsinn weiter einzugehen, ist Zeitverschwendung. Darauf aber aufzubauen, aber noch mehr. Sehr erschreckend.
Wenn Sie der Gunnar Harms sind, der im folgenden Video so ab Minute 5 zu Wort kommt, wissen Sie ja von was Sie reden.
https://www.youtube.com/watch?v=a4pslA3NKvQ
Ich fürchte der Peter Stratmann von der BNA wollte uns erst mal ruhig stellen hier im Forum.
Denn der BDEW macht ähnliche Vorschläge, mit der Bemerkung, „Dem Markt anpassen“ und von denen habe ich auf eine diesbezügliche Anfrage noch keine Antwort bekommen.
Hinter Markt anpassen versteckt sich nämlich der Taschenspielertrick.
Markt heißt Großhandel und da sind die EE seit der Ermächtigungsverordnung 2010 die Verlierer, weil sie sich da selbst entwerten.
An der Börse wo der Großhandel endet und der Vertrieb beginnt müssen die EE ihren Namen abgeben und werden zu Graustrom. Da wo das Geld verdient wird, nämlich im Handel und Vertrieb, sind die EE „monetär“ nicht mehr dabei , die bleiben auf dem Wert des „Marktpreises“ sitzen.
Nach diesem Wert wird ja auch der Umlagenschwindel unters Volk gebracht.
Ich fürchte so soll es auch für die Prosumer nach der Ausförderung werden. Der Eigenverbrauch von EE Strom wird nach diesem Wert gutgeschrieben, und hat somit nicht mehr den Wert von gegenwärtig, 30 Cent durch vermiedene Kilowattstunden.
Alles was ich bis jetzt dazu gelesen habe läuft darauf hinaus, geschickt vernebelt im Fachjargon „Marktintegration“
Guten Tag zusammen,
ich bin heute durch Zufall über dieses Thema gestolpert und habe die rege Diskussion unter dem Beitrag überflogen. Ich fühle mich zu keinem der beiden „Lager“ hingezogen und möchte gern ein paar Fragen und Thesen aufstellen, um das Thema besser zu verstehen und mir eine Meinung zu diesem Thema zu bilden. Über sachliches Feedback freue ich mich 🙂
1. Wir sind uns sicherlich alle einig, dass es eine Energiewende geben muss, bei der Nachhaltigkeit (CO2-neutral) und die Versorgungssicherheit gegeben ist. Aufgund der ungleichmäßigen Verfügbarkeit von erneuerbaren Energien sind kurzzeitige und längerfristige Energiespeicher notwendig.
2. Wenn wir nun einen PV-Anlagen-Betreiber ohne Speicher mit abgeschriebener Anlage sehen, dann hat er diese Entscheidung getroffen, um über den Zeitraum der zugesicherten EEG-Umlage seine Anlage zu finanzieren und eine Rendite zu erwirtschaften. Ich finde es müßig darüber zu diskutieren, ob die Art und Weise der Förderung der PV-Erzeugung vor 20 Jahren richtig war oder nicht. Fakt ist … die meisten Betreiber haben ein gutes Geschäft gemacht. Nun ist nach Ablauf dieser subventionierten Stromvergütung doch völlig selbstverständlich, dass diese PV-Anlagen-Beitzer nur zwei Möglichkeiten haben:
a) zum Marktpreis den Strom zu verkaufen oder
b) den Strom selbst zu verbrauchen (ggf. mit einer Investition in den Speicher)
Wenn nun Variante b) mit der Investition in einen Speicher für den Betreiber nicht wirtschaftlich ist, dann bleibt ihn a) und er sollte sich nicht krämen, dass jetzt die Realität des Marktes greift und an die Renditen der letzten 20 Jahre denken.
3. Hier ist nun die Politik am Zuge, die Marktpreisentwicklung für EE-Strom durch geeignete Instrumente zu steuern. (CO2-Bepreisung, etc.)
4. Wenn wir nun eine aktuelle PV-Anlage haben, dann werden durch sinkende Speicherpreise und sinkende Einspeisevergütungen viele Anlage mit Energiespeicher installiert. Nun habe ich in vorherigen Kommentaren viele negativ behaftete Beurteilungen gelesen, wie Unrentabilität, Technikverliebte, Autarkieristen, asozial gegenüber der Gemeinschaft, Leute mit zu viel Geld, 80 % Wirkungsgrad, etc. Ich frage mich die Ganze Zeit … was spielt dies alles bei dem ganzen Thema für eine Rolle? Ob eine Anlage rentabel ist oder aus welchen sonstigen Beweggründen der Betreiber diese Anlage errichtet hat, bleibt seine freie Entscheidung. Letztlich wird durch das Betreiben der Anlage der Stromverbrauch aus dem Netz CO2-neutral gesenkt (ich lasse der Einfachheithalber die CO2-Emissionen für die Produktion außen vor; ber diese sind mir durchaus bewusst und müssten bei einer vollständigen Betrachtung Berücksichtigung finden) und das Lastprofil im Jahresverlauf durch die dezentrale Erzeugung, Verbrauch und Einspeisung geändert. Ob dies durch Stromsparen oder halt durch eine PV-Anlage mit Speicher erreicht werden, spielt doch keine Rolle. Sind für den Betreiber die Stromgestehungskosten mit einer eigenen PV-Anlage mit Speicher günstiger als der Strombezugspreis mit einer zentralen Stromerzeugung und zentralen Speicherlösung, dann kann doch nicht der Betreiber oder gar der Hersteller der PV-Module/Speicher mit seinen Marketing-Aussagen verantwortlich gemacht werden.
4. Jeder sollte seine Energie erzeugen, speichern, verbrauchen oder einsparen dürfen – ganz nach seiner freien Entscheidung. Für die zusätzlich benötigte Energie oder für die jenigen, die nicht die Möglichkeit zur dezentralen Energiegewinnung haben oder diese nicht nutzen wollen, muss für das Gemeinwohl ein Netz zur Verfügung stehen, welches den veränderten Lastprofilen Rechnung trägt. Für dieses Netz zahlen alle, die dieses Nutzen ein Entgelt über die Zeit (Grundgebühr) und den Bedarf (KWh). Der Umbau des Netzes sollten primär diejenigen tragen, die für den Umbau duch Co2-Emissionen verantwortlich sind (CO2-Besteuerung).
5. Sollte die dezentrale Energiegewinnung, Speicherung und Verbrauch gegenüber zentraler Lösungen von Vorteil sein, so muss sich dies mittelfristig in den unsubventionierten Stromgestehungskosten einer PV-Anlage im Vergleich zum Strombezugspreis aus dem Netz wiederspiegeln. Das Ausschließen eines Weges durch Marktbeeinflussung kann kein sinnvoller Weg sein.
6. Möchte man dezentrale Stromspeicher zum Lastausgleich nutzen, sollte man die Investition in solche Speicher durch eine marktgerechte Vergütung entsprechend attraktiv machen. Warum wird über Speicher mit Eigenverbrauchsoptimierung (ich würde eher sagen Stromgestehungskostenoptimierung) geschimpft und nicht überlegt, wie man die Lastausgleichsoptimierung so vergütet, dass der Betreiber für diesen Dienst zur Verbesserung des Netzes und somit für das Gemeinwohl gerecht vergütet wird?
Die oben aufgeführten Punkte sind – wie anfangs gesagt – keine gefestigte Meinung, sondern vorrangig Gedanken und Thesen. Ich würde mich Feedback aus beiden „Lagern“ freuen.
Beste Grüße,
Falko
Falko sagt:
Nun ist nach Ablauf dieser subventionierten Stromvergütung doch völlig selbstverständlich, dass diese PV-Anlagen-Beitzer nur zwei Möglichkeiten haben:
a) zum Marktpreis den Strom zu verkaufen oder
b) den Strom selbst zu verbrauchen (ggf. mit einer Investition in den Speicher)
@ Falko
Meine Kommentare zu diesem Thema beziehen sich ausschließlich auf die Möglichkeit „b“, und die Vieldeutigen Aussagen in den BNA Vorschlägen.
Wir speisen gegenwärtig nach dem Eigenverbrauchsmodus, mit 15 Kwp ins Hausnetz ein, und bedienen unsere Verbraucher mit einem Eigenverbrauchswert von 30 Cent für die vermiedenen Kilowattstunden. Den Überschuss speisen wir für 11 Cent ins öffentliche Netz.
Im 2021 ist unsere Anlage raus aus der Förderung, und wir sollen möglicherweise unsere gesamte Erzeugung dem Markt überlassen, um dann den Eigenverbrauch wesentlich abgewertet zum Marktpreis verrechnet zu bekommen. Ich bin der Meinung, dass lediglich der Überschuss dem Markt zu überlassen ist.
Der Herr Stratmann von der BNA hat zwar versucht die Formulierungen ihrer Vorschläge als Irritation darzustellen, aber andere Vorschläge z. B.des BDEW lauten ähnlich, undeutlich..
Markt bedeutet für die EE seit 2010 der Ermächtigungsverordnung, „Verramschen“
Wenn es Sie interessiert was ich damit sagen will, lesen Sie meine Beiträge dazu.
Wenn nach den obigen Mails von Herrn Stratmann das „Modell 1“ angeblich beliebigen und sogar ungemessenen physischen Eigenverbrauch ermöglicht und die Formulierung, die das nicht erkennen lässt, angeblich versehentlich „missverständlich“ ist, warum gibt es dann überhaupt das „Modell 3“, welches ebenfalls diesen physischen Eigenverbrauch ermöglicht, dies aber von der Zahlung einer monatlichen Grundgebühr von 14,80 Euro pro installiertem KW abhängig macht?